27.12.2019, 22:46
(27.12.2019, 22:38)Gast schrieb: Ich weiß nicht, was ich machen soll. Die Probeklausuren waren auch nicht so toll. Bei den ersten ging es, beim 2 Durchgang hatte ich ein gutes Gefühl und es wurde sogar noch schlimmer als das erste Mal.
Ich habe einfach kein Vertrauen mehr in meine juristischen Fähigkeiten. Trotz Palandt und den ganzen Mist, den man mitnehmen muss.
Vielleicht hätte ich sofort nach dem 2 Examen anfangen sollen zu arbeiten, anstatt sich diese Blöße zu geben.
Es ist keine Blöße. Hab auch bis jetzt so gedacht. Aber überleg mal. Hättest du es nicht mehr probiert, würdest du dich vielleicht in ein paar Jahren deshalb ärgern. Als was kann man denn als Diplomjurist arbeiten? Hab mir da echt nie Gedanken drüber gemacht. Vielleicht auf einer Behörde?
Und hey....ich hab den fristbeginn verneint und dann wiedereinsetzung geprüft. So im Blackout drin. Der korrektor bekommt die Krise. Hoffe es endet nicht böse, sondern dass man eben sagt okay nicht mehr im befriedigend, aber.....
27.12.2019, 22:56
Was meinst Du mit Wiedereinsetzung?
Frist von der Maklerklausur?
Das war gar nicht nötig. Ich bin zur Frist deshalb nicht gekommen, weil ich den Maklervertrag wegen der Anfechtung abgelehnt habe. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Wenn der Kaufvertrag nichtig wird, hat auch der Maklervertrag keinen Bestand mehr. Das habe ich im Palandt gelesen.
Man kann wohl bei einer Versicherung arbeiten. Da gibt es einige Jobs.
Frist von der Maklerklausur?
Das war gar nicht nötig. Ich bin zur Frist deshalb nicht gekommen, weil ich den Maklervertrag wegen der Anfechtung abgelehnt habe. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Wenn der Kaufvertrag nichtig wird, hat auch der Maklervertrag keinen Bestand mehr. Das habe ich im Palandt gelesen.
Man kann wohl bei einer Versicherung arbeiten. Da gibt es einige Jobs.
27.12.2019, 22:57
Ich weiß nicht, ob das richtig war. Vielleicht war das auch falsch, sonst hätte man die blöde Frist nicht prüfen müssen.
27.12.2019, 22:58
Ne in der revision..... ich trottel. So verwirrt über die 2 verfahren.
27.12.2019, 22:59
Wenn man 2 mal durchfällt, ist es eine Blöße.
27.12.2019, 23:01
Über ö recht hab ich mir noch 0 Gedanken gemacht. Hab das Urteil des vg neustadt weitestgehend getroffen. Allerdings noch in der vom art 2 angesprochen und eben, dass er sich darauf berufen kann als Amerikaner aber eben das pog dem entgegensteht. Hoffe ist richtig so.
27.12.2019, 23:04
Ich kann mich an die Revisionsklausur nicht erinnern.
Ich weiß nur, dass ich die Protokollierung der Verständigung nicht als Fehler angesehen habe.
Das war falsch. Ist im StPO - Kommentar dick und fett kommentiert, habe ich nicht gefunden.
Ansonsten habe ich einiges und habe die Entscheidung aufgehoben.
Ich weiß nur, dass ich die Protokollierung der Verständigung nicht als Fehler angesehen habe.
Das war falsch. Ist im StPO - Kommentar dick und fett kommentiert, habe ich nicht gefunden.
Ansonsten habe ich einiges und habe die Entscheidung aufgehoben.
27.12.2019, 23:08
Ich habe da Paragraph 14 POG genommen. Der Platzverweis war okay, die Ingewahrsamnahme nicht, weil er durch seine Flucht dem Platzverweis Folge leistete und diese nicht mehr erforderlich war.
Das habe ich.
Das habe ich.
27.12.2019, 23:09
Hoffe diese blöde wiedereinsetzung bricht mir nicht das Genick.
27.12.2019, 23:12
Ich habe keine Ahnung, ob ich sie geprüfte habe oder nicht. Vielleicht ja. Es war doch verfristet oder?