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Silvesternacht - Thema für die Mündliche
rstolzi
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#1
04.01.2023, 14:37
Hallo zusammen,

ich dachte mir, dass die Geschehnisse der Silvesternacht 2022 ein gutes Thema wären für die Mündliche Prüfung im 1./2. Examen. Da es noch keine entsprechenden Artikel gibt könnte man sich ja hier mal austauschen.

Ich habe folgenden SV aus dem Nachrichten mitbekommen. 
"Eine größere Gruppe Personen errichtet eine Barrikade auf einer öffentlichen Straße (bestehend aus Mülltonnen, E-Rollern; Euro-Parletten etc.) und zündet diese an. Daraufhin ruft die Gruppe die Feuerwehr und beschießt diese mit Rakten und Böllern und versucht (hier mal unterstellt sie schaffen es) Ausrüstung vom Feuerwehrfahrzeug zu stehlen. Bei den Angriffen verliert ein Feuerwehrmann dauerhaft das Hörvermögen.

Welche Delikte kommen in Betracht?

Meines Erachtens ist die Liste scheinbar endlos lang. Interessanterweise ist § 114 StGB allerdings m.M. nach nicht erfüllt.


Liste der mehr oder weniger offensichtlichen Delikte:

§ 223
§ 224 I Nr. 1 Alt. 2, Nr. 3, 4, 5
§ 226 I Nr. 1
§ 231 I (von mehreren verübter Angriff)
§ 303
§ 242, 243 Nr. 6 
§ 249
§ 250 I Nr. 1 a Alt. 2, II Nr. 1, Nr. 3 a, b(?!)
§ 125
§ 125a
§315b I Nr. 2 Alt. 1 i.V.m §15 III Nr. 1a, 2

Delikte mit "Problemen"

§ 306 I Nr. 4 "Kraftfahrzeug" --> in der Kommentierung wird auf § 248b verwiesen, sodass auch ein E-Roller als taugliches Tatobjekt in Betracht bekommt.

§ 306 b II Nr. 2 Alt. 1 i.V.m §306 "zur Ermöglichung einer Straftat" wobei hier umstritten ist, ob aufgrund der hohen Strafandrohung ein über den allg. kausal-funktional Zusammenhang hinausgehender Zusammenhang bestehen muss. Das dürfte aber sogar vorliegen.

§ 305 a I Nr. 3 Kfz der Feuerwehr teilweise zerstört durch Wegnahme der Ausrüstung.

§ 308 Sprengstoffexplosion

§ 114 i.V.m. § 115 III StGB dürfte meiner Ansicht nach nicht erfüllt sein.
Es fehlt nach einer der in III beschriebenen Situationen ("Unglücksfall, gemeine Gefahr, Not")

Unglücksfall --> plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahr für ein Individualrechtsgut mit sich bringt, auch eine Straftat mit dem Risiko erheblicher Verletzungen. (hier allenfalls "Eigentum" das aber schon beschädigt/zerstört ist) Unterstellt das ein Übergriff des Feuers auf Gebäude/ andere Autos nicht drohte)

Viel Spaß bei den Konkurrenzen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.01.2023, 15:59 von rstolzi.)
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Chill3r
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Beiträge: 161
Themen: 6
Registriert seit: Jul 2022
#2
04.01.2023, 21:06
Ggf noch § 305a I Nrn. 2 u 3, wobei ich nicht genau genug im SV bin, müsste halt ein ganz / teilweise zerstören vorliegen...
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