26.11.2020, 15:16
Eine gute Klausur zeichnet sich durch eine Vielzahl an Eigenschaften aus. Sie ist angesichts der Unwägbarkeiten der Prüfung auch nicht wirklich planbar.
Dennoch glaube ich, dass ein Faktor eine gute Klausur häufig von einer ordentlichen oder mittelmäßigen unterscheidet: Souveränität.
Damit meine ich: die Klausur muss überzeugend klingen und einen selbstbewussten Eindruck erwecken. Sprachlich und inhaltlich setzt dies eine starke, nachvollziehbare Begründung voraus, welche geradezu unangreifbar erscheint. Entscheidend ist auch eine klare Schwerpunktsetzung, der Mut, auch mal etwas wegzulassen oder nur kurz anzudeuten. Gleichzeitig bei den Schwerpunkten aber auch mal seitenlange Definitionen und Subsumtionen anzubringen.
Schwache oder mittelmäßige Klausuren scheitern oft nicht an einem Mangel an Wissen oder Problembewusstsein, sondern nicht selten an Zaghaftigkeit und falscher Scheu. Stößt ein solcher Bearbeiter auf ein unbekanntes Problem, verzweifelt er: dazu haben Kaisers aber nichts gesagt, im Skript steht nichts! Dann wird das Problem entweder ignoriert, aus Furcht etwas Falsches zu schreiben. Oder es wird floskelhaft, kurz, oberflächlich angegangen, anstatt mit dem juristischen Handwerkszeug zu arbeiten.
Dafür werden dann bei Standardproblemen sätzelang Kaiserformulierungen heruntergebetet. Das langweilt und verärgert den Korrektor. Der souveräne Bearbeiter lädt nicht im unproblematischen Bereich seitenweise fremde Versatzstücke ab, sondern deutet kurz und knapp die eigene Kenntnis der Materie unter Nennung der Schlagworte an: der unbezifferte Schnerzensgeldantrag ist trotz § 253 II nr. 2 ZPO angesichts der erstrebten gerichtlichen Ermessensentscheidung gem §§ 253 II BGB, 287 I 1 ZPO zulässig. Denn der Kläger hat die tatsächlichen Bemessungsgrundlagen und eine ungefähre Größenordnung angegeben. Das reicht. Kein halbseitiger Textblock nötig.
Kurzum: der souveräne Bearbeiter deutet Grundwissen und Offensichtliches knapp an, konzentriert sich dann aber jenseits von Textbausteinen auf die echten, meist unbekannten Schwerpunkte und geht diese fufchtlos an. Der mittelmäßige Kandidat scheut diese Herausforderung, hat Angst vor dem Neuen und versteckt sich hinter Kaiserformulierungen. Dann wundert er sich, warum er fast alle Probleme gesehen und weit überwiegend richtig gelöst, aber trotzdem nur 6 Punkte erzielt hat.
Dennoch glaube ich, dass ein Faktor eine gute Klausur häufig von einer ordentlichen oder mittelmäßigen unterscheidet: Souveränität.
Damit meine ich: die Klausur muss überzeugend klingen und einen selbstbewussten Eindruck erwecken. Sprachlich und inhaltlich setzt dies eine starke, nachvollziehbare Begründung voraus, welche geradezu unangreifbar erscheint. Entscheidend ist auch eine klare Schwerpunktsetzung, der Mut, auch mal etwas wegzulassen oder nur kurz anzudeuten. Gleichzeitig bei den Schwerpunkten aber auch mal seitenlange Definitionen und Subsumtionen anzubringen.
Schwache oder mittelmäßige Klausuren scheitern oft nicht an einem Mangel an Wissen oder Problembewusstsein, sondern nicht selten an Zaghaftigkeit und falscher Scheu. Stößt ein solcher Bearbeiter auf ein unbekanntes Problem, verzweifelt er: dazu haben Kaisers aber nichts gesagt, im Skript steht nichts! Dann wird das Problem entweder ignoriert, aus Furcht etwas Falsches zu schreiben. Oder es wird floskelhaft, kurz, oberflächlich angegangen, anstatt mit dem juristischen Handwerkszeug zu arbeiten.
Dafür werden dann bei Standardproblemen sätzelang Kaiserformulierungen heruntergebetet. Das langweilt und verärgert den Korrektor. Der souveräne Bearbeiter lädt nicht im unproblematischen Bereich seitenweise fremde Versatzstücke ab, sondern deutet kurz und knapp die eigene Kenntnis der Materie unter Nennung der Schlagworte an: der unbezifferte Schnerzensgeldantrag ist trotz § 253 II nr. 2 ZPO angesichts der erstrebten gerichtlichen Ermessensentscheidung gem §§ 253 II BGB, 287 I 1 ZPO zulässig. Denn der Kläger hat die tatsächlichen Bemessungsgrundlagen und eine ungefähre Größenordnung angegeben. Das reicht. Kein halbseitiger Textblock nötig.
Kurzum: der souveräne Bearbeiter deutet Grundwissen und Offensichtliches knapp an, konzentriert sich dann aber jenseits von Textbausteinen auf die echten, meist unbekannten Schwerpunkte und geht diese fufchtlos an. Der mittelmäßige Kandidat scheut diese Herausforderung, hat Angst vor dem Neuen und versteckt sich hinter Kaiserformulierungen. Dann wundert er sich, warum er fast alle Probleme gesehen und weit überwiegend richtig gelöst, aber trotzdem nur 6 Punkte erzielt hat.
26.11.2020, 15:33
(26.11.2020, 15:16)Gast schrieb: Eine gute Klausur zeichnet sich durch eine Vielzahl an Eigenschaften aus. Sie ist angesichts der Unwägbarkeiten der Prüfung auch nicht wirklich planbar.
Dennoch glaube ich, dass ein Faktor eine gute Klausur häufig von einer ordentlichen oder mittelmäßigen unterscheidet: Souveränität.
Damit meine ich: die Klausur muss überzeugend klingen und einen selbstbewussten Eindruck erwecken. Sprachlich und inhaltlich setzt dies eine starke, nachvollziehbare Begründung voraus, welche geradezu unangreifbar erscheint. Entscheidend ist auch eine klare Schwerpunktsetzung, der Mut, auch mal etwas wegzulassen oder nur kurz anzudeuten. Gleichzeitig bei den Schwerpunkten aber auch mal seitenlange Definitionen und Subsumtionen anzubringen.
Schwache oder mittelmäßige Klausuren scheitern oft nicht an einem Mangel an Wissen oder Problembewusstsein, sondern nicht selten an Zaghaftigkeit und falscher Scheu. Stößt ein solcher Bearbeiter auf ein unbekanntes Problem, verzweifelt er: dazu haben Kaisers aber nichts gesagt, im Skript steht nichts! Dann wird das Problem entweder ignoriert, aus Furcht etwas Falsches zu schreiben. Oder es wird floskelhaft, kurz, oberflächlich angegangen, anstatt mit dem juristischen Handwerkszeug zu arbeiten.
Dafür werden dann bei Standardproblemen sätzelang Kaiserformulierungen heruntergebetet. Das langweilt und verärgert den Korrektor. Der souveräne Bearbeiter lädt nicht im unproblematischen Bereich seitenweise fremde Versatzstücke ab, sondern deutet kurz und knapp die eigene Kenntnis der Materie unter Nennung der Schlagworte an: der unbezifferte Schnerzensgeldantrag ist trotz § 253 II nr. 2 ZPO angesichts der erstrebten gerichtlichen Ermessensentscheidung gem §§ 253 II BGB, 287 I 1 ZPO zulässig. Denn der Kläger hat die tatsächlichen Bemessungsgrundlagen und eine ungefähre Größenordnung angegeben. Das reicht. Kein halbseitiger Textblock nötig.
Kurzum: der souveräne Bearbeiter deutet Grundwissen und Offensichtliches knapp an, konzentriert sich dann aber jenseits von Textbausteinen auf die echten, meist unbekannten Schwerpunkte und geht diese fufchtlos an. Der mittelmäßige Kandidat scheut diese Herausforderung, hat Angst vor dem Neuen und versteckt sich hinter Kaiserformulierungen. Dann wundert er sich, warum er fast alle Probleme gesehen und weit überwiegend richtig gelöst, aber trotzdem nur 6 Punkte erzielt hat.
Guter Beitrag. Dafür, dass das Herunterbeten von "Kaiserformulierungen" so schwer kritisiert wird, klingt der gesamte Text dann doch irgendwie so, als würd er selbst aus einem Kaiserskript stammen (absolut nicht wertend gemeint.).
Inhaltlich kann ich fast voll und ganz zustimmen. Wer Standardprobleme nicht zügig runterreißt wird bei den entscheidenden Problemen allein wegen des Faktors Zeit nicht zu Rande kommen. In puncto Souveränität stimme ich weitestgehend auch zu, diese ist aber nur da angebracht wo auch mehrere Wege gangbar sind bzw. keine glasklare Rechtsprechung existiert. Wer absolut souverän an der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorbeiargumentiert, der wird auch nicht in die oberen Punkteregionen vorstoßen. Klappen könnte das allenfalls, wenn man an einen Korrektor gerät, der bereit ist sich dezidiert mit der angebotenen Lösung auseinanderzusetzen. Das sollte selbstredend in jedem Fall so sein, denn das macht ja wohl den guten Juristen aus. Allerding zeigt sowohl meine persönliche Erfahrung als auch die, die man ansonsten mitbekommt, dass in den meisten Fällen doch nur die Lösungsskizze abgearbeitet wird. Dass das nicht so seien sollte ist klar und wurde auch schon zur genüge diskutiert.
26.11.2020, 15:42
Bin der TE:
Ich bin weder Kaiserjünger noch echter -gegner. Die Seminare habe ich nie besucht. Die Skripten sind gut, wenn man Vorwissen und Struktur selbst mitbringt und (z.T. durchaus wichtige) Detailprobleme lernen oder wiederholen will. Die Formulierungsvorschläge mögen teilweise auch für den Einstieg für manchen zunächst hilfreich sein. Ich warne nur nachdrücklich davor, überall, wo die entsprechenden Probleme relevant werden, sätzelang fremde Formulierungen abzuspulen. Das kann dem selbstständigen Denken sowie der guten Schwerpunktsetzung im Weg stehen.
Es ist sicherlich richtig, dass man versuchen sollte, die Rspr. zu treffen. Dafür sind ja die Kommentare oft auch durchaus hilfreich. Ein gewisses Grundwissen, auch zu wichtigen Urteilen, sollte man zudem mitbringen. Das ändert aber nicht wirklich etwas an meinem Punkt: ein souveräner Auftritt ist in jedem Fall der beste Weg. Trifft man dann noch die Rspr. (sofern es überhaupt eine solche gibt) oder Lösung, ist tatsächlich der Weg nach ganz oben frei. Tut man es nicht, können es ja nach Korrektor und sonstigen Faktoren immer noch 8-15 werden. Lässt man sich allerdings verunsichern und tritt schmalbrüstig auf, landet man schnell (deutlich) darunter.
Um noch eine weitere Facette zu nennen: bei vielen Korrektoren und Ausbildern hatte ich den Eindruck, sie lauern geradezu auf (vermeintlich) studentisches Auftreten. Damit ist vor allem ein zaghafter, unsicherer, anfängerhafter Schreibstil gemeint. Der Praktiker trägt seine Position dagegen im Brustton der Überzeugung - also souverän - vor.
Ich bin weder Kaiserjünger noch echter -gegner. Die Seminare habe ich nie besucht. Die Skripten sind gut, wenn man Vorwissen und Struktur selbst mitbringt und (z.T. durchaus wichtige) Detailprobleme lernen oder wiederholen will. Die Formulierungsvorschläge mögen teilweise auch für den Einstieg für manchen zunächst hilfreich sein. Ich warne nur nachdrücklich davor, überall, wo die entsprechenden Probleme relevant werden, sätzelang fremde Formulierungen abzuspulen. Das kann dem selbstständigen Denken sowie der guten Schwerpunktsetzung im Weg stehen.
Es ist sicherlich richtig, dass man versuchen sollte, die Rspr. zu treffen. Dafür sind ja die Kommentare oft auch durchaus hilfreich. Ein gewisses Grundwissen, auch zu wichtigen Urteilen, sollte man zudem mitbringen. Das ändert aber nicht wirklich etwas an meinem Punkt: ein souveräner Auftritt ist in jedem Fall der beste Weg. Trifft man dann noch die Rspr. (sofern es überhaupt eine solche gibt) oder Lösung, ist tatsächlich der Weg nach ganz oben frei. Tut man es nicht, können es ja nach Korrektor und sonstigen Faktoren immer noch 8-15 werden. Lässt man sich allerdings verunsichern und tritt schmalbrüstig auf, landet man schnell (deutlich) darunter.
Um noch eine weitere Facette zu nennen: bei vielen Korrektoren und Ausbildern hatte ich den Eindruck, sie lauern geradezu auf (vermeintlich) studentisches Auftreten. Damit ist vor allem ein zaghafter, unsicherer, anfängerhafter Schreibstil gemeint. Der Praktiker trägt seine Position dagegen im Brustton der Überzeugung - also souverän - vor.
26.11.2020, 17:46
(26.11.2020, 15:16)Gast schrieb: Eine gute Klausur zeichnet sich durch eine Vielzahl an Eigenschaften aus. Sie ist angesichts der Unwägbarkeiten der Prüfung auch nicht wirklich planbar.
Dennoch glaube ich, dass ein Faktor eine gute Klausur häufig von einer ordentlichen oder mittelmäßigen unterscheidet: Souveränität.
Damit meine ich: die Klausur muss überzeugend klingen und einen selbstbewussten Eindruck erwecken. Sprachlich und inhaltlich setzt dies eine starke, nachvollziehbare Begründung voraus, welche geradezu unangreifbar erscheint. Entscheidend ist auch eine klare Schwerpunktsetzung, der Mut, auch mal etwas wegzulassen oder nur kurz anzudeuten. Gleichzeitig bei den Schwerpunkten aber auch mal seitenlange Definitionen und Subsumtionen anzubringen.
Schwache oder mittelmäßige Klausuren scheitern oft nicht an einem Mangel an Wissen oder Problembewusstsein, sondern nicht selten an Zaghaftigkeit und falscher Scheu. Stößt ein solcher Bearbeiter auf ein unbekanntes Problem, verzweifelt er: dazu haben Kaisers aber nichts gesagt, im Skript steht nichts! Dann wird das Problem entweder ignoriert, aus Furcht etwas Falsches zu schreiben. Oder es wird floskelhaft, kurz, oberflächlich angegangen, anstatt mit dem juristischen Handwerkszeug zu arbeiten.
Dafür werden dann bei Standardproblemen sätzelang Kaiserformulierungen heruntergebetet. Das langweilt und verärgert den Korrektor. Der souveräne Bearbeiter lädt nicht im unproblematischen Bereich seitenweise fremde Versatzstücke ab, sondern deutet kurz und knapp die eigene Kenntnis der Materie unter Nennung der Schlagworte an: der unbezifferte Schnerzensgeldantrag ist trotz § 253 II nr. 2 ZPO angesichts der erstrebten gerichtlichen Ermessensentscheidung gem §§ 253 II BGB, 287 I 1 ZPO zulässig. Denn der Kläger hat die tatsächlichen Bemessungsgrundlagen und eine ungefähre Größenordnung angegeben. Das reicht. Kein halbseitiger Textblock nötig.
Kurzum: der souveräne Bearbeiter deutet Grundwissen und Offensichtliches knapp an, konzentriert sich dann aber jenseits von Textbausteinen auf die echten, meist unbekannten Schwerpunkte und geht diese fufchtlos an. Der mittelmäßige Kandidat scheut diese Herausforderung, hat Angst vor dem Neuen und versteckt sich hinter Kaiserformulierungen. Dann wundert er sich, warum er fast alle Probleme gesehen und weit überwiegend richtig gelöst, aber trotzdem nur 6 Punkte erzielt hat.
Ok? Hattest du einfach mal Lust, zu erzählen? :D
26.11.2020, 21:14
(26.11.2020, 15:16)Gast schrieb: Dennoch glaube ich, dass ein Faktor eine gute Klausur häufig von einer ordentlichen oder mittelmäßigen unterscheidet: Souveränität.
[...] Entscheidend ist auch eine klare Schwerpunktsetzung, der Mut, auch mal etwas wegzulassen oder nur kurz anzudeuten. Gleichzeitig bei den Schwerpunkten aber auch mal seitenlange Definitionen und Subsumtionen anzubringen.
Schwache oder mittelmäßige Klausuren scheitern oft nicht an einem Mangel an Wissen oder Problembewusstsein, sondern nicht selten an Zaghaftigkeit und falscher Scheu. Stößt ein solcher Bearbeiter auf ein unbekanntes Problem, verzweifelt er: dazu haben Kaisers aber nichts gesagt, im Skript steht nichts! Dann wird das Problem entweder ignoriert, aus Furcht etwas Falsches zu schreiben. Oder es wird floskelhaft, kurz, oberflächlich angegangen, anstatt mit dem juristischen Handwerkszeug zu arbeiten.
[...]
Kann da nur zustimmen. Ist auch meine Meinung
27.11.2020, 22:27
Das ist alles Korrektorabhängig
Es gibt aber genug Korrektoren m. E., die selbst kein Jura verstehen, bzw. seit 20 Jahren nicht mehr richtig Jura gemacht haben, aber ein bisschen nebenbei verdienen wollen und darum Klausur korrigieren.
Da werden eben alles, was sie nicht verstehen, d. h. was an deiner Lösung nicht mit der Musterentscheidung übereinstimmt, als falsch bewertet.
Die Lösungsskizze treffen und Standardbausteine runterbeten helfen daher schon.
Es gibt aber genug Korrektoren m. E., die selbst kein Jura verstehen, bzw. seit 20 Jahren nicht mehr richtig Jura gemacht haben, aber ein bisschen nebenbei verdienen wollen und darum Klausur korrigieren.
Da werden eben alles, was sie nicht verstehen, d. h. was an deiner Lösung nicht mit der Musterentscheidung übereinstimmt, als falsch bewertet.
Die Lösungsskizze treffen und Standardbausteine runterbeten helfen daher schon.
28.11.2020, 12:17
(27.11.2020, 22:27)Hamburger schrieb: Das ist alles Korrektorabhängig
Es gibt aber genug Korrektoren m. E., die selbst kein Jura verstehen, bzw. seit 20 Jahren nicht mehr richtig Jura gemacht haben, aber ein bisschen nebenbei verdienen wollen und darum Klausur korrigieren.
Da werden eben alles, was sie nicht verstehen, d. h. was an deiner Lösung nicht mit der Musterentscheidung übereinstimmt, als falsch bewertet.
Die Lösungsskizze treffen und Standardbausteine runterbeten helfen daher schon.
Stimmt für 9 Euro pro Klausur tue ich mir den Scheiß an :D
24.01.2021, 20:27
Bringt nix, triffst du die Skizze nicht, alles vorbei.
Manche Klausuren werden von Fachfremden korrigiert.
Strafverteidiger korrigiert Zivilrecht etc.
Die haben auch keine Lust, sich deine abweichende Ansicht zu würdigen.
Manche Klausuren werden von Fachfremden korrigiert.
Strafverteidiger korrigiert Zivilrecht etc.
Die haben auch keine Lust, sich deine abweichende Ansicht zu würdigen.


