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  5. Notarkammer Koblenz
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Notarkammer Koblenz
BayerX
Unregistered
 
#21
22.01.2021, 22:11
(22.01.2021, 20:21)Der echte Norden schrieb:  
(22.01.2021, 20:11)Gast123456789 schrieb:  
(22.01.2021, 20:03)Gast schrieb:  
(22.01.2021, 19:51)Gast123456789 schrieb:  
(22.01.2021, 19:18)Gast schrieb:  R1. Das sind 2 Sekunden googeln, und du hast sofort eine Antwort...

Ganz so einfach scheint mir das nicht: Man ist in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, d.h. die Bezüge sind R1 angeglichen. Die Frage ist aber, ob die Angleichung brutto oder netto erfolgt, da mangels Beamtenstatus Sozialversicherungsbeiträge (bzw. Versorgungswerkzahlungen) fällig werden. Bei einer Netto-Angleichung dürfte man aufgrund der Abzüge Brutto deutlich über R1 liegen...

Die Vorschriften verweisen auf die R1-Bezüge.
Ob brutto oder netto darfst du dann jetzt ruhig mal selbst raten.  :D

Es geht ja nicht ums raten...ist ja gerade die Frage, ob brutto oder netto Angleichung. Bei Brutto wäre es wegen der Abzüge im Ergebnis eben doch recht deutlich unter R1-Netto...

Wie genau soll ein Netto-Vergleich denn aussehen?
Geht natürlich nicht auf den Euro genau... Aber ein Bruttogehalt, das netto annähernd („angleichen“) R1 netto entspricht, lässt sich grundsätzlich ja durchaus kalkulieren. 

R1 brutto mit deutlicheren Abzügen als bei Richtern (zudem keine Beihilfe) scheint mir bei den Notenanforderungen - gerade hier in Bayern - auch ziemlich mau.
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Gast
Unregistered
 
#22
22.01.2021, 22:13
(22.01.2021, 20:50)Gast schrieb:  
(22.01.2021, 20:36)Gast schrieb:  
(22.01.2021, 19:45)Gast schrieb:  Wieso sind die Anforderungen in der Pfälzischen höher ?


Weil an die Notarkasse A.d.Ö.R. angeschlossen und damit an Bayern...


Vill. o. Abk. ?

Also die Abkürzung für Anstalt des öffentlichen Rechts sollte als Jurist geläufig sein
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Gast
Unregistered
 
#23
22.01.2021, 23:08
Zur Notarkammer Koblenz kann ich nichts sagen, da ich Assessor im Rheinland bin, aber vielleicht hilft es ja trotzdem weiter:

- Das Grundgehalt ist R1 Stufe 2.
- Dazu kommt gegebenenfalls die Familienzulage. Die Beträge sind dabei wie bei einem Richter.
- Dazu kommt die Angleichungszulage. Diese beträgt im Rheinland 25% des Grundgehalts.
- Dazu kommt, wenn man privat versichert ist, die Hälfte des Beitrags für die Kranken und Pflegeversicherung.
- Dazu kommt eine Zulage für übernommene Vertretungen.
- Dazu kommt eine Zulage, wenn man eine Sonderverwendung übernimmt (Tätigkeit in der Geschäftsführung der 
  Kammer, Tätigkeit in Würzburg, Berlin oder Brüssel, Schriftleitung der jeweiligen Notarzeitschrift etc.)

- Es geht ab die Lohnsteuer.
- Es geht ab die Kirchensteuer.
- Es geht ab der Beitrag zu dem jeweiligen Versorgungswerk. 

Nach Abzug der privaten Krankenversicherung landet man dann, wenn man in keiner Sonderverwendung ist und nachdem wie viel man in dem Monat vertritt, bei ca. 3.600 bis 3.800 Euro netto.

Ich denke, dass dies mehr oder minder überall ähnlich gehandhabt wird. Es mag sein, dass die Angleichungszulage in den unterschiedlichen Kammerbezirken unterschiedlich hoch ist. Die "Dimension" sollte aber deutlich werden.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#24
23.01.2021, 00:27
(22.01.2021, 23:08)Gast schrieb:  Zur Notarkammer Koblenz kann ich nichts sagen, da ich Assessor im Rheinland bin, aber vielleicht hilft es ja trotzdem weiter:

- Das Grundgehalt ist R1 Stufe 2.
- Dazu kommt gegebenenfalls die Familienzulage. Die Beträge sind dabei wie bei einem Richter.
- Dazu kommt die Angleichungszulage. Diese beträgt im Rheinland 25% des Grundgehalts.
- Dazu kommt, wenn man privat versichert ist, die Hälfte des Beitrags für die Kranken und Pflegeversicherung.
- Dazu kommt eine Zulage für übernommene Vertretungen.
- Dazu kommt eine Zulage, wenn man eine Sonderverwendung übernimmt (Tätigkeit in der Geschäftsführung der 
  Kammer, Tätigkeit in Würzburg, Berlin oder Brüssel, Schriftleitung der jeweiligen Notarzeitschrift etc.)

- Es geht ab die Lohnsteuer.
- Es geht ab die Kirchensteuer.
- Es geht ab der Beitrag zu dem jeweiligen Versorgungswerk. 

Nach Abzug der privaten Krankenversicherung landet man dann, wenn man in keiner Sonderverwendung ist und nachdem wie viel man in dem Monat vertritt, bei ca. 3.600 bis 3.800 Euro netto.

Ich denke, dass dies mehr oder minder überall ähnlich gehandhabt wird. Es mag sein, dass die Angleichungszulage in den unterschiedlichen Kammerbezirken unterschiedlich hoch ist. Die "Dimension" sollte aber deutlich werden.

Vielen Dank! Das ist sehr hilfreich.
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Gast123456789
Unregistered
 
#25
23.01.2021, 00:44
(22.01.2021, 23:08)Gast schrieb:  Zur Notarkammer Koblenz kann ich nichts sagen, da ich Assessor im Rheinland bin, aber vielleicht hilft es ja trotzdem weiter:

- Das Grundgehalt ist R1 Stufe 2.
- Dazu kommt gegebenenfalls die Familienzulage. Die Beträge sind dabei wie bei einem Richter.
- Dazu kommt die Angleichungszulage. Diese beträgt im Rheinland 25% des Grundgehalts.
- Dazu kommt, wenn man privat versichert ist, die Hälfte des Beitrags für die Kranken und Pflegeversicherung.
- Dazu kommt eine Zulage für übernommene Vertretungen.
- Dazu kommt eine Zulage, wenn man eine Sonderverwendung übernimmt (Tätigkeit in der Geschäftsführung der 
  Kammer, Tätigkeit in Würzburg, Berlin oder Brüssel, Schriftleitung der jeweiligen Notarzeitschrift etc.)

- Es geht ab die Lohnsteuer.
- Es geht ab die Kirchensteuer.
- Es geht ab der Beitrag zu dem jeweiligen Versorgungswerk. 

Nach Abzug der privaten Krankenversicherung landet man dann, wenn man in keiner Sonderverwendung ist und nachdem wie viel man in dem Monat vertritt, bei ca. 3.600 bis 3.800 Euro netto.

Ich denke, dass dies mehr oder minder überall ähnlich gehandhabt wird. Es mag sein, dass die Angleichungszulage in den unterschiedlichen Kammerbezirken unterschiedlich hoch ist. Die "Dimension" sollte aber deutlich werden.

Vielen Dank, sehr hilfreicher Beitrag! Er zeigt, dass es letztlich wohl doch eher eine Netto-Angleichung ist...
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Gasto
Unregistered
 
#26
23.01.2021, 09:15
(22.01.2021, 23:08)Gast schrieb:  Zur Notarkammer Koblenz kann ich nichts sagen, da ich Assessor im Rheinland bin, aber vielleicht hilft es ja trotzdem weiter:

- Das Grundgehalt ist R1 Stufe 2.
- Dazu kommt gegebenenfalls die Familienzulage. Die Beträge sind dabei wie bei einem Richter.
- Dazu kommt die Angleichungszulage. Diese beträgt im Rheinland 25% des Grundgehalts.
- Dazu kommt, wenn man privat versichert ist, die Hälfte des Beitrags für die Kranken und Pflegeversicherung.
- Dazu kommt eine Zulage für übernommene Vertretungen.
- Dazu kommt eine Zulage, wenn man eine Sonderverwendung übernimmt (Tätigkeit in der Geschäftsführung der 
  Kammer, Tätigkeit in Würzburg, Berlin oder Brüssel, Schriftleitung der jeweiligen Notarzeitschrift etc.)

- Es geht ab die Lohnsteuer.
- Es geht ab die Kirchensteuer.
- Es geht ab der Beitrag zu dem jeweiligen Versorgungswerk. 

Nach Abzug der privaten Krankenversicherung landet man dann, wenn man in keiner Sonderverwendung ist und nachdem wie viel man in dem Monat vertritt, bei ca. 3.600 bis 3.800 Euro netto.

Ich denke, dass dies mehr oder minder überall ähnlich gehandhabt wird. Es mag sein, dass die Angleichungszulage in den unterschiedlichen Kammerbezirken unterschiedlich hoch ist. Die "Dimension" sollte aber deutlich werden.

Kann ich für Bawü bestätigen, ist hier nahezu identisch.
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Gast
Unregistered
 
#27
23.01.2021, 09:28
Wäre mir zu wenig
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Gast
Unregistered
 
#28
23.01.2021, 09:37
(23.01.2021, 09:28)Gast schrieb:  Wäre mir zu wenig


Drei Jahre kommt man damit durchaus aus. Die Zeiten danach steigt das Einkommen immerhin erheblich.
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Gast
Unregistered
 
#29
23.01.2021, 11:45
(23.01.2021, 09:28)Gast schrieb:  Wäre mir zu wenig

In der Assessorenzeit wird man kein Wahnsinns-Vermögen aufbauen. Nach der Ernennung vervielfacht sich das Gehalt aber.
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Gast
Unregistered
 
#30
23.01.2021, 11:47
Es ist auch nicht Sinn, mit dem Notariat Vermögen aufzubauen.
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