22.01.2021, 10:39
(22.01.2021, 10:28)Gast schrieb:(22.01.2021, 09:51)Gast schrieb:(22.01.2021, 09:43)Gast schrieb:Gibt auch ohne Kinderfreibetrag und frw. gesetzlicher GK knapp über 3.5k (eigene Erfahrung). Kommt natürlich noch auf den Zusatzbeitrag der Kasse an, aber mit knapp über 6k im Monat und 1,3 Zusatzbeitrag liegt man laut entsprechenden Rechnern diesen Januar bei ca. 3650 netto.(22.01.2021, 08:49)Gast schrieb:(21.01.2021, 23:21)Gast schrieb: Die 4k netto im Monat hast du schon fast mit A13 auf Erfahrungsstufe 2 (auf der du mit Hochschulstudium einsteigst) plus Ministerialzulage und Familienzulage für Ehepartner und 1 Kind. Wohlgemerkt mit Steuerklasse 1. Und das entspricht fast 85k brutto als Angestellter, wobei beim Beamten natürlich noch die PKV abgeht – dafür ist man aber in der PKV und mit Kind übernimmt die Beihilfe 70 %.
Deine Rechnungen stimmen hinten und vorne nicht. A13 Bund ergibt bei den genannten Voraussetzungen 3.824 € netto. Davon ziehen wir pauschaliert 300 € für PKV/Pflegeversicherung für den Beamten und sein Kind ab. Sind wir bei einem tatsächlichen Netto von ~ 3.5k.
72k brutto beim Angestellten ergibt bei freiwilliger gesetzlicher KV und 1,0-Kinderfreibetrag ~ 3,5k netto im Monat. Bei privater KV mit 300 € Eigenanteil ~ 3,6k. (Wovon ich allerdings ausdrücklich abraten würde.)
Bei einem Kind beträgt der Kinderfreibetrag 0,5 und bei zwei 1,0...
Weiß ja nicht, welche Rechner du benutzt. Aber nach der Besoldungsrunde 2020 sind das 3932.94 Euro netto, wofür ein Angestellter ca. 83k brutto braucht. Dass die PKV das ein Stück weit relativiert, darauf hatte ich hingewiesen.
Sorry, das bezog sich auf die Angabe zu den 72k beim Angestellten.
22.01.2021, 11:13
(22.01.2021, 10:28)Gast schrieb:(22.01.2021, 09:51)Gast schrieb:(22.01.2021, 09:43)Gast schrieb:Gibt auch ohne Kinderfreibetrag und frw. gesetzlicher GK knapp über 3.5k (eigene Erfahrung). Kommt natürlich noch auf den Zusatzbeitrag der Kasse an, aber mit knapp über 6k im Monat und 1,3 Zusatzbeitrag liegt man laut entsprechenden Rechnern diesen Januar bei ca. 3650 netto.(22.01.2021, 08:49)Gast schrieb:(21.01.2021, 23:21)Gast schrieb: Die 4k netto im Monat hast du schon fast mit A13 auf Erfahrungsstufe 2 (auf der du mit Hochschulstudium einsteigst) plus Ministerialzulage und Familienzulage für Ehepartner und 1 Kind. Wohlgemerkt mit Steuerklasse 1. Und das entspricht fast 85k brutto als Angestellter, wobei beim Beamten natürlich noch die PKV abgeht – dafür ist man aber in der PKV und mit Kind übernimmt die Beihilfe 70 %.
Deine Rechnungen stimmen hinten und vorne nicht. A13 Bund ergibt bei den genannten Voraussetzungen 3.824 € netto. Davon ziehen wir pauschaliert 300 € für PKV/Pflegeversicherung für den Beamten und sein Kind ab. Sind wir bei einem tatsächlichen Netto von ~ 3.5k.
72k brutto beim Angestellten ergibt bei freiwilliger gesetzlicher KV und 1,0-Kinderfreibetrag ~ 3,5k netto im Monat. Bei privater KV mit 300 € Eigenanteil ~ 3,6k. (Wovon ich allerdings ausdrücklich abraten würde.)
Bei einem Kind beträgt der Kinderfreibetrag 0,5 und bei zwei 1,0...
Weiß ja nicht, welche Rechner du benutzt. Aber nach der Besoldungsrunde 2020 sind das 3932.94 Euro netto, wofür ein Angestellter ca. 83k brutto braucht. Dass die PKV das ein Stück weit relativiert, darauf hatte ich hingewiesen.
Besoldungsrechner Bund: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re...nd-2020neu
Gültig bis 31.03.21
Jetzt komme ich allerdings bei 1,0-Kinderfreibetrag auf 3.898 netto. Sollte vielleicht noch nen Kaffee trinken. :D
Deine Berechnung des vergleichbaren Angestellten-Bruttos, ist für mich unverständlich. ("Für das Beamten-Netto X bräuchte ein Angestellter Brutto Y. Danach ziehen wir vom Beamten-Netto "relativierend" die Krankenversicherung ab.") Wenn Du Reallöhne vergleichen willst, musst Du dein Netto nach Abzug der PKV ins Verhältnis zum Angestellten-Netto setzen. Denn der Angestellte hat in seinem Netto die KV schon bezahlt.
Wirtschaftlich interessant ist, was Du am Monatsanfang bar auf Kralle hast. Dass dir der Dienstherr 3,9k Netto überweist, ist wirtschaftlich uninteressant, wenn Du zum gleichen Zeitpunkt verpflichtet bist, 300 Tacken an die PKV zu überweisen.
Deswegen entspricht A13 mit entsprechenden Zuschlägen 73k brutto und nicht 83k.
22.01.2021, 11:27
(22.01.2021, 11:13)Gast schrieb:(22.01.2021, 10:28)Gast schrieb:(22.01.2021, 09:51)Gast schrieb:(22.01.2021, 09:43)Gast schrieb:Gibt auch ohne Kinderfreibetrag und frw. gesetzlicher GK knapp über 3.5k (eigene Erfahrung). Kommt natürlich noch auf den Zusatzbeitrag der Kasse an, aber mit knapp über 6k im Monat und 1,3 Zusatzbeitrag liegt man laut entsprechenden Rechnern diesen Januar bei ca. 3650 netto.(22.01.2021, 08:49)Gast schrieb: Deine Rechnungen stimmen hinten und vorne nicht. A13 Bund ergibt bei den genannten Voraussetzungen 3.824 € netto. Davon ziehen wir pauschaliert 300 € für PKV/Pflegeversicherung für den Beamten und sein Kind ab. Sind wir bei einem tatsächlichen Netto von ~ 3.5k.
72k brutto beim Angestellten ergibt bei freiwilliger gesetzlicher KV und 1,0-Kinderfreibetrag ~ 3,5k netto im Monat. Bei privater KV mit 300 € Eigenanteil ~ 3,6k. (Wovon ich allerdings ausdrücklich abraten würde.)
Bei einem Kind beträgt der Kinderfreibetrag 0,5 und bei zwei 1,0...
Weiß ja nicht, welche Rechner du benutzt. Aber nach der Besoldungsrunde 2020 sind das 3932.94 Euro netto, wofür ein Angestellter ca. 83k brutto braucht. Dass die PKV das ein Stück weit relativiert, darauf hatte ich hingewiesen.
Besoldungsrechner Bund: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re...nd-2020neu
Gültig bis 31.03.21
Jetzt komme ich allerdings bei 1,0-Kinderfreibetrag auf 3.898 netto. Sollte vielleicht noch nen Kaffee trinken. :D
Deine Berechnung des vergleichbaren Angestellten-Bruttos, ist für mich unverständlich. ("Für das Beamten-Netto X bräuchte ein Angestellter Brutto Y. Danach ziehen wir vom Beamten-Netto "relativierend" die Krankenversicherung ab.") Wenn Du Reallöhne vergleichen willst, musst Du dein Netto nach Abzug der PKV ins Verhältnis zum Angestellten-Netto setzen. Denn der Angestellte hat in seinem Netto die KV schon bezahlt.
Wirtschaftlich interessant ist, was Du am Monatsanfang bar auf Kralle hast. Dass dir der Dienstherr 3,9k Netto überweist, ist wirtschaftlich uninteressant, wenn Du zum gleichen Zeitpunkt verpflichtet bist, 300 Tacken an die PKV zu überweisen.
Deswegen entspricht A13 mit entsprechenden Zuschlägen 73k brutto und nicht 83k.
Meine Berechnung ist übrigens an ganz anderer Stelle angreifbar, weil sie die deutliche bessere Altersversorgung und die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit ausblendet.
Wenn der Angestellte ein vergleichbares Maß an Versorgung und Absicherung erzielen will, muss er ne Menge hinblättern.
Bei der Altersversorgung reden wir allerdings über ungelegte Eier. Kein Mensch weiß, wie sich Beamtenversorgung und Rentenversicherung in den nächsten 40 Jahren entwickeln. Wäre ich Beamter, würde ich jedenfalls nicht auf die private Altersversorgung verzichten.
22.01.2021, 11:30
(22.01.2021, 11:13)Gast schrieb:(22.01.2021, 10:28)Gast schrieb:(22.01.2021, 09:51)Gast schrieb:(22.01.2021, 09:43)Gast schrieb:Gibt auch ohne Kinderfreibetrag und frw. gesetzlicher GK knapp über 3.5k (eigene Erfahrung). Kommt natürlich noch auf den Zusatzbeitrag der Kasse an, aber mit knapp über 6k im Monat und 1,3 Zusatzbeitrag liegt man laut entsprechenden Rechnern diesen Januar bei ca. 3650 netto.(22.01.2021, 08:49)Gast schrieb: Deine Rechnungen stimmen hinten und vorne nicht. A13 Bund ergibt bei den genannten Voraussetzungen 3.824 € netto. Davon ziehen wir pauschaliert 300 € für PKV/Pflegeversicherung für den Beamten und sein Kind ab. Sind wir bei einem tatsächlichen Netto von ~ 3.5k.
72k brutto beim Angestellten ergibt bei freiwilliger gesetzlicher KV und 1,0-Kinderfreibetrag ~ 3,5k netto im Monat. Bei privater KV mit 300 € Eigenanteil ~ 3,6k. (Wovon ich allerdings ausdrücklich abraten würde.)
Bei einem Kind beträgt der Kinderfreibetrag 0,5 und bei zwei 1,0...
Weiß ja nicht, welche Rechner du benutzt. Aber nach der Besoldungsrunde 2020 sind das 3932.94 Euro netto, wofür ein Angestellter ca. 83k brutto braucht. Dass die PKV das ein Stück weit relativiert, darauf hatte ich hingewiesen.
Besoldungsrechner Bund: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/re...nd-2020neu
Gültig bis 31.03.21
Jetzt komme ich allerdings bei 1,0-Kinderfreibetrag auf 3.898 netto. Sollte vielleicht noch nen Kaffee trinken. :D
Deine Berechnung des vergleichbaren Angestellten-Bruttos, ist für mich unverständlich. ("Für das Beamten-Netto X bräuchte ein Angestellter Brutto Y. Danach ziehen wir vom Beamten-Netto "relativierend" die Krankenversicherung ab.") Wenn Du Reallöhne vergleichen willst, musst Du dein Netto nach Abzug der PKV ins Verhältnis zum Angestellten-Netto setzen. Denn der Angestellte hat in seinem Netto die KV schon bezahlt.
Wirtschaftlich interessant ist, was Du am Monatsanfang bar auf Kralle hast. Dass dir der Dienstherr 3,9k Netto überweist, ist wirtschaftlich uninteressant, wenn Du zum gleichen Zeitpunkt verpflichtet bist, 300 Tacken an die PKV zu überweisen.
Deswegen entspricht A13 mit entsprechenden Zuschlägen 73k brutto und nicht 83k.
Das Problem ist, dass sich zum einen die PKV-Beiträge unterscheiden: ohne Vorerkrankungen ca. 225 Euro im Monat bei 50 % Beihilfe, wobei die Beihilfe bei Vorhandensein von Kindern unter 12 Jahren 70 % übernimmt. Zum anderen hat die PKV ein anderes Leistungsprofil als die GKV. Es kommt also nicht nur darauf an, was am Monatsende auf dem Konto landet. Kinderfreibeträge und Kindergeld laufen bei Angestellten und Beamten gleich, kann man also aus der Gleichung rauslassen.
22.01.2021, 16:44
Bei Verbeamtung kann man rumversetzt werden. Ein Angestellter kann am gleichen Ort bleiben.
Ein Angestellter muss seine Arztrechnung nicht einreichen und hat keinen Eigenanteil bei der KV.
Ein Beamter hat Wohlverhaltenspflicht in der Freizeit.
Ein Angestellter muss seine Arztrechnung nicht einreichen und hat keinen Eigenanteil bei der KV.
Ein Beamter hat Wohlverhaltenspflicht in der Freizeit.
22.01.2021, 16:50
(22.01.2021, 16:44)Gast schrieb: Bei Verbeamtung kann man rumversetzt werden. Ein Angestellter kann am gleichen Ort bleiben.
Ein Angestellter muss seine Arztrechnung nicht einreichen und hat keinen Eigenanteil bei der KV.
Ein Beamter hat Wohlverhaltenspflicht in der Freizeit.
Örtliche Versetzung ohne Zustimmung sind extrem selten. Mir und den erfahrenen Kollegen ist kein solcher Fall bekannt. Veränderungen der Aufgaben oder Zuständigkeiten können dagegen von heute auf morgen erfolgen.
Die PKV hat keinen Eigenanteil. Rechnung einreichen geht bei der Beihilfe und z. B. der Debeka per App (Rechnung mit der App fotografieren, fertig).
AfD- oder Querdenker-Demos sind derzeit in der Tat der nicht der beste Ort für einen Beamten.
22.01.2021, 16:59
Bei der Beihilfe in SH muss man noch einen unterschriebenen Zettel einreichen. Außerdem hat man bei der Beihilfe den Eigenbehalt.
Mal davon abgesehen, dass wir uns den aufgeblasenen Beamtenapparat wegen Corona sowieso bald nicht mehr leisten können und dann alle in die Rentenkasse einzahlen wie in DK.
Mal davon abgesehen, dass wir uns den aufgeblasenen Beamtenapparat wegen Corona sowieso bald nicht mehr leisten können und dann alle in die Rentenkasse einzahlen wie in DK.
22.01.2021, 17:26
(22.01.2021, 16:44)Gast schrieb: Bei Verbeamtung kann man rumversetzt werden. Ein Angestellter kann am gleichen Ort bleiben.
Ein Angestellter muss seine Arztrechnung nicht einreichen und hat keinen Eigenanteil bei der KV.
Ein Beamter hat Wohlverhaltenspflicht in der Freizeit.
Ähh, klar Versetzung. Wohin soll die Reise denn gehen im BM? Nach Bonn oder was. Rotation durch die Referate geschieht auf eigene Veranlassung und nach eigenen Vorstellungen. Wenn mal Not am Mann ist in einem Referat und deshalb ein schneller Wechsel dorthin erforderlich ist, wird das honoriert und zwar bei uns im Haus ggf. auch mit einer Leistungszulage.
Vorzüge der PKV dürften offenkundig sein.
Und wenn die Wohlverhaltenspflicht für dich eine Einschränkung bedeutet...
22.01.2021, 17:48
(22.01.2021, 17:26)Gast schrieb:(22.01.2021, 16:44)Gast schrieb: Bei Verbeamtung kann man rumversetzt werden. Ein Angestellter kann am gleichen Ort bleiben.
Ein Angestellter muss seine Arztrechnung nicht einreichen und hat keinen Eigenanteil bei der KV.
Ein Beamter hat Wohlverhaltenspflicht in der Freizeit.
Ähh, klar Versetzung. Wohin soll die Reise denn gehen im BM? Nach Bonn oder was. Rotation durch die Referate geschieht auf eigene Veranlassung und nach eigenen Vorstellungen. Wenn mal Not am Mann ist in einem Referat und deshalb ein schneller Wechsel dorthin erforderlich ist, wird das honoriert und zwar bei uns im Haus ggf. auch mit einer Leistungszulage.
Vorzüge der PKV dürften offenkundig sein.
Und wenn die Wohlverhaltenspflicht für dich eine Einschränkung bedeutet...
Mit solcher Überzeugung spricht auch nur ein Versicherungsvertriebler oder jemand, der offensichtlich keine Ahnung hat :D . Zwischen Beihilfe+privat und ausschließlich privat außerhalb des ÖD gibt es auch noch mal Unterschiede, aber bin aus gutem Grund (und damit meine ich nicht Kinder) freiwillig gesetzlich krankenversichert + Zusatzversicherungen als in die PKV zu gehen. Übrigens gibt es durchaus gewisse Leistungen im Katalog der gesetzlichen KV, die bei privaten nicht drin sind.
22.01.2021, 18:00
Kannst du mal erklären, warum du lieber in der gesetzlichen bist? Ist das billiger?