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BMI Bewerbung Rückmeldung?
Gast
Unregistered
 
#71
21.01.2021, 17:12
(21.01.2021, 16:51)Gast schrieb:  
(21.01.2021, 16:45)Gast schrieb:  
(21.01.2021, 14:56)Gast schrieb:  
(21.01.2021, 13:19)Gast schrieb:  [quote pid='97185' dateline='1611222815']
Beim Staat macht keiner einen Finger krumm, wenn er nicht muss. Grundsätzlich interessiert niemanden, ob Du beschäftigt aussiehst. Wenn nichts zu tun ist, freuen sich die Leute und shoppen bei Amazon. Wenn dauerhaft Flaute ist und das negativ auf die Entschädigungsträger zurückfallen könnte,  wird die Zeit halt in "Meetings" oder sinnlose Projekte als Beschäftigungstherapie gesteckt. Aber sicher nicht in verbindliche Stellenausschreibungen, wo im Zweifelsfall Besetzungsklagen oder Dienstaufsichtsbeschwerden drohen.


Der Beamte, der freiwillig nach mehr Arbeit schreit, dürfte ein seltenes Exemplar sein. Wenn's ihm wirklich zu langweilig ist, lässt er sich halt intern umsetzen. Und wie gesagt, wenn fehlende Beschäftigung als Problem gesehen wird, überlegt sich die Chefetage ungefährliche Aufgaben als Beschäftigungstherapie. "Optimierung der Arbeitsabläufe", "Stuhlkreis", was auch immer.
Es geht hier nicht um einzelne unbeschäftigte Beamte, sondern einen großen Apparat. Der Aspekt, dass man "überflüssige" Leute im ÖD (Beamte oder langjährige Angestellte) nicht kündigen kann, ist tatsächlich in der Realität ein großes Problem, das Verschlankungen entgegensteht. War z.B. auch früher bei der Post ein großes Problem. Und nein, man lässt nicht ein paar hundert bis 1000 Mitarbeiter einfach zeitungslesend den Tag verbringen.Also nicht einfach mal negieren, wenn man die Thematik nicht kennt. 
Auch läuft der Großteil über das Bundesverwaltungsamt und wird dort organisiert. Wenn man eine riesige Personenanzahl auf entsprechenden Posten, auch in der jeweiligen Behörde hat, dann ist das deren Aufgabengebiet. Egal, wie unnütz und idiotisch die konkrete Ausgestaltung im weiteren Verlauf dann noch mit Psychologe X, Beisitzer Y etc. ist. 

Insgesamt ist das Hauptproblem aber vor allem die Undurchschaubarkeit. Es wird 1-2 jährlich ausgeschrieben, teilweise liegen die Notenvoraussetzungen bei 6,5-7 Punkten. Dann kommen die Gruppentermine, bei denen wahnsinnig oft/meistens keiner genommen wird und in der Öffentlichkeit wird der angebliche Bewerbermangel beklagt und auf die ständigen Gesuche verwiesen. Es ist schon sehr suspekt, denn es ist völlig unrealistisch, dass die Leute sozial alle inkompatibel sind. Und auf die Noten kommt es ja nach Einladung zum AC gerade nicht mehr an.


Also wenn das tatsächlich die Verwaltungspraxis ist, bin ich auf die Besetzungsklagen gespannt.

Wenn es die Stelle gibt, dann hat der Bestgeeignetste einen Anspruch auf Besetzung. Dass alle Bewerber ungeeignet wären, ist in der Tat vollkommen unrealistisch.

Ja nur, dass man nicht beweisen kann, dass man der Beste war, weil man noch keine internen Bewertungen hat als Jobanfänger. Konkurrentenklagen kommen nur bei Beförderungen zum Zug.Wie willst du das auch belegen, wenn du zwar die beste Note/ Quali hast, aber das BMI/ Bamf einstimmig behauptet du wärst in der Kategorie soziale Kompetenz oder Kommunikation (schwammige, subjektive Begriffe) durchgefallen?
[/quote]
Das Thema Konkurrentenklage ist hier fehl am Platz. Ich war bei drei unterschiedlichen AC. In jedem wurde gesagt, dass es kein kompetitives AC sei, d.h. es gibt für jeden Geladenen theoretisch eine Stelle. Das ist nicht die Konstellation der Konkurrentenklage, in der mehrere Bewerber um eine Stelle konkurrieren (nicht zwingend nur Beförderungen!). 

Wenn keiner genommen wird, weil alle als nicht passend für das Profil bewertet werden und sich die Begründung an den weichen Kriterien aus Rollenspiel, Diskussionsrunde etc. festmachen, dann hast Du faktisch keine Chance erfolgreich dagegen vorzugehen, selbst wenn Dir ggf. der Rechtsweg offensteht. Insbesondere hat man selbstverständlich keinen Anspruch als "der Bestgeeignete unter den Ungeeigneten" eingestellt zu werden. Das hat weder was mit der Bestenauslese noch mit anderen Rechtsprinzipien zu tun. Zum Teil sind die Rechtsansichten von Volljuristen hier echt zum Kopfschütteln.
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Gast
Unregistered
 
#72
21.01.2021, 17:32
(21.01.2021, 17:12)Gast schrieb:  
(21.01.2021, 16:51)Gast schrieb:  
(21.01.2021, 16:45)Gast schrieb:  
(21.01.2021, 14:56)Gast schrieb:  
(21.01.2021, 13:19)Gast schrieb:  [quote pid='97185' dateline='1611222815']
Beim Staat macht keiner einen Finger krumm, wenn er nicht muss. Grundsätzlich interessiert niemanden, ob Du beschäftigt aussiehst. Wenn nichts zu tun ist, freuen sich die Leute und shoppen bei Amazon. Wenn dauerhaft Flaute ist und das negativ auf die Entschädigungsträger zurückfallen könnte,  wird die Zeit halt in "Meetings" oder sinnlose Projekte als Beschäftigungstherapie gesteckt. Aber sicher nicht in verbindliche Stellenausschreibungen, wo im Zweifelsfall Besetzungsklagen oder Dienstaufsichtsbeschwerden drohen.


Der Beamte, der freiwillig nach mehr Arbeit schreit, dürfte ein seltenes Exemplar sein. Wenn's ihm wirklich zu langweilig ist, lässt er sich halt intern umsetzen. Und wie gesagt, wenn fehlende Beschäftigung als Problem gesehen wird, überlegt sich die Chefetage ungefährliche Aufgaben als Beschäftigungstherapie. "Optimierung der Arbeitsabläufe", "Stuhlkreis", was auch immer.
Es geht hier nicht um einzelne unbeschäftigte Beamte, sondern einen großen Apparat. Der Aspekt, dass man "überflüssige" Leute im ÖD (Beamte oder langjährige Angestellte) nicht kündigen kann, ist tatsächlich in der Realität ein großes Problem, das Verschlankungen entgegensteht. War z.B. auch früher bei der Post ein großes Problem. Und nein, man lässt nicht ein paar hundert bis 1000 Mitarbeiter einfach zeitungslesend den Tag verbringen.Also nicht einfach mal negieren, wenn man die Thematik nicht kennt. 
Auch läuft der Großteil über das Bundesverwaltungsamt und wird dort organisiert. Wenn man eine riesige Personenanzahl auf entsprechenden Posten, auch in der jeweiligen Behörde hat, dann ist das deren Aufgabengebiet. Egal, wie unnütz und idiotisch die konkrete Ausgestaltung im weiteren Verlauf dann noch mit Psychologe X, Beisitzer Y etc. ist. 

Insgesamt ist das Hauptproblem aber vor allem die Undurchschaubarkeit. Es wird 1-2 jährlich ausgeschrieben, teilweise liegen die Notenvoraussetzungen bei 6,5-7 Punkten. Dann kommen die Gruppentermine, bei denen wahnsinnig oft/meistens keiner genommen wird und in der Öffentlichkeit wird der angebliche Bewerbermangel beklagt und auf die ständigen Gesuche verwiesen. Es ist schon sehr suspekt, denn es ist völlig unrealistisch, dass die Leute sozial alle inkompatibel sind. Und auf die Noten kommt es ja nach Einladung zum AC gerade nicht mehr an.


Also wenn das tatsächlich die Verwaltungspraxis ist, bin ich auf die Besetzungsklagen gespannt.

Wenn es die Stelle gibt, dann hat der Bestgeeignetste einen Anspruch auf Besetzung. Dass alle Bewerber ungeeignet wären, ist in der Tat vollkommen unrealistisch.

Ja nur, dass man nicht beweisen kann, dass man der Beste war, weil man noch keine internen Bewertungen hat als Jobanfänger. Konkurrentenklagen kommen nur bei Beförderungen zum Zug.Wie willst du das auch belegen, wenn du zwar die beste Note/ Quali hast, aber das BMI/ Bamf einstimmig behauptet du wärst in der Kategorie soziale Kompetenz oder Kommunikation (schwammige, subjektive Begriffe) durchgefallen?
Das Thema Konkurrentenklage ist hier fehl am Platz. Ich war bei drei unterschiedlichen AC. In jedem wurde gesagt, dass es kein kompetitives AC sei, d.h. es gibt für jeden Geladenen theoretisch eine Stelle. Das ist nicht die Konstellation der Konkurrentenklage, in der mehrere Bewerber um eine Stelle konkurrieren (nicht zwingend nur Beförderungen!). 

Wenn keiner genommen wird, weil alle als nicht passend für das Profil bewertet werden und sich die Begründung an den weichen Kriterien aus Rollenspiel, Diskussionsrunde etc. festmachen, dann hast Du faktisch keine Chance erfolgreich dagegen vorzugehen, selbst wenn Dir ggf. der Rechtsweg offensteht. Insbesondere hat man selbstverständlich keinen Anspruch als "der Bestgeeignete unter den Ungeeigneten" eingestellt zu werden. Das hat weder was mit der Bestenauslese noch mit anderen Rechtsprinzipien zu tun. Zum Teil sind die Rechtsansichten von Volljuristen hier echt zum Kopfschütteln.
[/quote]


Persönliche Angriffe und Strohmannargumente ersetzen keine rechtliche Argumentation, Herr Kollege. :D 

Wenn zum AC 30 Mann eingeladen werden, von denen allesamt wegen fehlender sozialer Eignung aussortiert werden, dann wirft das die Frage auf, was hier für Anforderungen an die Sozialkompetenz eines Ministerialreferenten gestellt werden. Bei ner Ausfallquote von 100% dürfte hier vieles für überhöhte Anforderungen sprechen, die zu einem Beurteilungsfehler führen würden.

Wenn das tatsächlich die gängige Verwaltungspraxis sein sollte, wird sich auf kurz oder lang ein Querulant oder Rechtsschutzversicherter finden, der die Sache angreift. Wir werden sehn. :)
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Gast
Unregistered
 
#73
21.01.2021, 17:42
Von der dgb Rechtsschutz Seite:

"08.05.2018
Der Sachverhalt
Gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führen Ver.di und die DGB Rechtsschutz GmbH zur Zeit Verfahren, in denen es um die Besetzung von freien Dienstposten geht. Das BAMF hat viele Bewerber*innen abgelehnt, die bereits befristet beim BAMF beschäftigt sind und sich auf unbefristete Stellen beworben hatten. Das Arbeitsgericht Mannheim hat jetzt dem Antrag eines abgelehnten Bewerbers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben. Dieser hatte gegen seine Ablehnung geklagt. Das BAMF darf jetzt bis zum rechtskräftigen Abschluss  des Verfahrens nicht alle unbefristeten Stellen besetzen, auf die er sich beworben hatte.
 

Rechtlicher Hintergrund
Das BAMF ist ein Bundesamt und kein privates Unternehmen. Im öffentlichen Dienst können Arbeitsplätze nicht willkürlich vergeben werden. Ein Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst ist ein Amt im Sinne von Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG). Der öffentliche Arbeitgeber muss deshalb Bewerber*innen nach den Grundsätzen von Eignung, Befähigung und Leistung auswählen.
 
Ein Bewerber hat daher einen einklagbaren Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren. Er kann zwar beim Gericht nicht durchsetzen, dass er statt seines Konkurrenten den Dienstposten bekommt. Er kann aber beantragen, dass die Auswahl wiederholt werden muss, wenn sie nach seiner Auffassung nicht ordnungsgemäß gewesen ist. Das gilt auch in dem Fall, dass sich ein befristet Beschäftigter auf eine unbefristete Stelle bewirbt.
 
Seinen Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Bewerbungsverfahren kann der Bewerber allerdings nur solange geltend machen, wie die entsprechende Stelle nicht bereits besetzt ist. Weil ein Arbeitsgerichtsverfahren aber auch im günstigen Fall einige Monate dauern kann, wird die Stelle schon besetzt sein, bevor das Gericht eine Entscheidung trifft. Der Anspruch des klagenden Bewerbers wäre also in der Zwischenzeit untergegangen.
 

Unbedingt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen
Bekommt ein Bewerber eine Ablehnung, kann er seinen Anspruch nur sichern durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Eilverfahren) beim zuständigen Arbeitsgericht. Inhalt des Antrages ist, den Arbeitgeber zu verpflichten, die zu besetzende Stelle bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht zu besetzen.
 
Stellt er diesen Antrag spätestens binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ablehnung, muss der öffentliche Arbeitgeber die begehrte Stelle mindestens bis zur gerichtlichen Entscheidung über diesen Antrag offen halten. Der Bewerber muss dem Gericht zur Begründung seines Antrages folgendes glaubhaft machen:

 
  • Er hat sich rechtzeitig beworben

  • Für die begehrte Stelle besitzt er die nötige Qualifikation

  • Das Auswahlverfahren weist Fehler auf, bzw. es wurde ein Bewerber ausgewählt, der schlechter qualifiziert ist.

  • Bei ordnungsgemäßen Verfahren ist die Entscheidung zumindest offen, dh. er selbst hätte eine reelle Chance, ausgewählt zu werden.
 
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Mannheim
Der Inhaber einer befristeten Stelle beim BAMF hatte sich auf mehrere unbefristeten ausgeschriebene Stellen beworben. Das BAMF hatte die Bewerbung mit der Begründung abgelehnt, der Bewerber habe in seiner dienstlichen Beurteilung nicht die nötige Punktzahl erreicht. Der Bewerber hatte daraufhin Akteneinsicht beantragt, was das BAMF ablehnte.
 
Gegen die Ablehnung ist der Bewerber gerichtlich mit einer Klage vorgegangen. Zugleich hat er einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Ziel war zu verhindern, dass das BAMF alle unbefristeten Stellen endgültig besetzt, bevor das Klageverfahren rechtskräftig beendet ist. Das BAMF hat im Eilverfahren nicht konkret vorgetragen, warum es sich für andere Bewerber auf die unbefristeten Stellen entschieden hatte.
 
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Mannheim geht dieses Schweigen zulasten des BAMF.  Es genüge, wenn der abgelehnte Bewerber vortrage, das Auswahlverfahren sei fehlerhaft oder ein angenommener Bewerber sei weniger qualifiziert gewesen. Der öffentliche Arbeitgeber habe im Eilverfahren die Pflicht, über das Auswahlverfahren zu informieren. Er müsse dem unterlegenen Bewerber alle Kriterien mitteilen, die ihn zu seiner Auswahlentscheidung bewogen hätten. Unterlässt er das, könne das Gericht davon ausgehen, dass die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens unstreitig ist. Der öffentliche Arbeitgeber müsse dann zumindest eine Stelle frei halten, die gemäß der Bewerbung in Frage käme."
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Gast
Unregistered
 
#74
21.01.2021, 17:48
Ja, aber was bringt es, wenn man nur einen Anspruch auf Wiederholung des Verfahrens, aber nicht auf Einstellung bekommt?
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Gast
Unregistered
 
#75
21.01.2021, 17:51
(21.01.2021, 17:32)Gast schrieb:  
(21.01.2021, 17:12)Gast schrieb:  
(21.01.2021, 16:51)Gast schrieb:  Also wenn das tatsächlich die Verwaltungspraxis ist, bin ich auf die Besetzungsklagen gespannt.

Wenn es die Stelle gibt, dann hat der Bestgeeignetste einen Anspruch auf Besetzung. Dass alle Bewerber ungeeignet wären, ist in der Tat vollkommen unrealistisch.

Ja nur, dass man nicht beweisen kann, dass man der Beste war, weil man noch keine internen Bewertungen hat als Jobanfänger. Konkurrentenklagen kommen nur bei Beförderungen zum Zug.Wie willst du das auch belegen, wenn du zwar die beste Note/ Quali hast, aber das BMI/ Bamf einstimmig behauptet du wärst in der Kategorie soziale Kompetenz oder Kommunikation (schwammige, subjektive Begriffe) durchgefallen?
Das Thema Konkurrentenklage ist hier fehl am Platz. Ich war bei drei unterschiedlichen AC. In jedem wurde gesagt, dass es kein kompetitives AC sei, d.h. es gibt für jeden Geladenen theoretisch eine Stelle. Das ist nicht die Konstellation der Konkurrentenklage, in der mehrere Bewerber um eine Stelle konkurrieren (nicht zwingend nur Beförderungen!). 

Wenn keiner genommen wird, weil alle als nicht passend für das Profil bewertet werden und sich die Begründung an den weichen Kriterien aus Rollenspiel, Diskussionsrunde etc. festmachen, dann hast Du faktisch keine Chance erfolgreich dagegen vorzugehen, selbst wenn Dir ggf. der Rechtsweg offensteht. Insbesondere hat man selbstverständlich keinen Anspruch als "der Bestgeeignete unter den Ungeeigneten" eingestellt zu werden. Das hat weder was mit der Bestenauslese noch mit anderen Rechtsprinzipien zu tun. Zum Teil sind die Rechtsansichten von Volljuristen hier echt zum Kopfschütteln.


Persönliche Angriffe und Strohmannargumente ersetzen keine rechtliche Argumentation, Herr Kollege. :D 

Wenn zum AC 30 Mann eingeladen werden, von denen allesamt wegen fehlender sozialer Eignung aussortiert werden, dann wirft das die Frage auf, was hier für Anforderungen an die Sozialkompetenz eines Ministerialreferenten gestellt werden. Bei ner Ausfallquote von 100% dürfte hier vieles für überhöhte Anforderungen sprechen, die zu einem Beurteilungsfehler führen würden.

Wenn das tatsächlich die gängige Verwaltungspraxis sein sollte, wird sich auf kurz oder lang ein Querulant oder Rechtsschutzversicherter finden, der die Sache angreift. Wir werden sehn. :)
[/quote]


Strohmannargument verstehe ich jetzt nicht Huh . Es ist ziemlich einfach zu sagen, dass einer zu autoritär im Rollenspiel, einer zu zurückhaltend in der Diskussionsrunde und ein Dritter zu überheblich bei der Selbstpräsentation war. Wie schon geschrieben, es besteht kein Zwang Leute zu nehmen und die Beurteilungsspielräume sind seeeeehr weit. Es wird auch sicher nicht so sein, dass sich 1000 Leute bewerben und keiner wird genommen. Wenn jetzt beispielhaft 300 Stellen zu besetzen sind, es gibt 340 Bewerber, von denen im Vorfeld bereits ein paar aussortiert werden, und am Ende werden 40 Stellen besetzt. Dann ist das für den Großteil der abgelehnten Bewerber absolut nicht nachvollziehbar, umgekehrt wirst Du aber auch kaum erfolgreich dagegen vorgehen, denn schließlich wurde ja durchaus eine Vorauswahl getroffen und es wurden auch welche als geeignet angesehen.

Da dürftest Du vermutlich erstmal die Rechtsschutz (erfolgreich!) verklagen müssen, bevor die für ein Verfahren Deckung bewilligt, denn die Aussichten sind eben verschwindend gering. Und wenn (fast) keine Erfolgsaussicht besteht, muss sie nicht zahlen. Aber wenn Du mit solchem Vorgehen Erfolg haben solltest, poste das gerne hier :)  Im Übrigen gibt es hier aber durchaus einige Leute, die vermutlich über etwas mehr Erfahrung mit diesem Thema als Du verfügen. Nichts für Ungut.
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Gast
Unregistered
 
#76
21.01.2021, 17:58
Ihr könnt euch nach dem nächsten erfolglosen AC ja mal die Bewerberliste geben lassen. Wenn einer schlechter qualifiziert war klagt ihr auf Wiederholung des Auswahlverfahrens. Dann müsst ihr das ganze sinnlose AC ein 2. Mal machen, um am Ende wegen Sozialkompetenz/ Kommunikation (was auch immer das genau sein soll) erneut abgelehnt zu werden.
Aber immerhin ärgert es sie, wenn sie jedes Mal die Liste rausgeben müssen.
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Gast
Unregistered
 
#77
21.01.2021, 18:20
Zitat:Strohmannargument verstehe ich jetzt nicht Huh .

Ich habe nicht behauptet, dass "einen Anspruch" gäbe "als der Bestgeeignete unter den Ungeeigneten eingestellt zu werden".

Ich habe geschrieben, dass es sehr merkwürdig aussieht, wenn 100% der Bewerber aufgrund von weichen Kriterien aussortiert werden. Das weckt den Verdacht der Willkür und darauf reagieren Gerichte im Regelfall allergisch.

Der Hinweis, dass es sich nicht um kompetetive ACs handelt ist allerdings gut.

Zitat:Es ist ziemlich einfach zu sagen, dass einer zu autoritär im Rollenspiel, einer zu zurückhaltend in der Diskussionsrunde und ein Dritter zu überheblich bei der Selbstpräsentation war.

Sicher, im Einzelfall wär da kaum dran zu rütteln. Eine extreme statistische Häufung würde allerdings zu denken geben.


Zitat:Wie schon geschrieben, es besteht kein Zwang Leute zu nehmen.

Zwang ist in diesem Fall keine rechtliche Kategorie. Aus Art. 33 Abs. 2 GG ergibt sich die Rechtspflicht des Staates Ämter mit geeigneten Bewerbern zu besetzen. Genau deswegen werden Spaßveranstaltungen wie ACs durchgeführt.

Zitat:Es wird auch sicher nicht so sein, dass sich 1000 Leute bewerben und keiner wird genommen.

Ja, wie nun? Unten deutest Du an, dich auszukennen. An dieser Stelle spekulierst Du offensichtlich. Wie ist es denn nun?


Zitat:Da dürftest Du vermutlich erstmal die Rechtsschutz (erfolgreich!) verklagen müssen, bevor die für ein Verfahren Deckung bewilligt, denn die Aussichten sind eben verschwindend gering. Und wenn (fast) keine Erfolgsaussicht besteht, muss sie nicht zahlen. Aber wenn Du mit solchem Vorgehen Erfolg haben solltest, poste das gerne hier :) 

Ich habe mich weder beim BMI beworben noch beabsichtige ich dergleichen. Mich interessieren solche Fragen fachlich.

Zitat:Im Übrigen gibt es hier aber durchaus einige Leute, die vermutlich über etwas mehr Erfahrung mit diesem Thema als Du verfügen. Nichts für Ungut.

Dann sollen diese Kenner des Beamtenrechts/der Interna im BMI sich aus der Deckung wagen und diese Vorgänge erläutern. Bisher ergibt das alles wenig Sinn.
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Gast
Unregistered
 
#78
21.01.2021, 19:18
Es ist doch klar, dass hier vor allem die Zeit und Mühe ins Haten investieren, die beim AC durchgefallen sind. Es gibt insgesamt ganz sicher keine 100 %-Quote, auch wenn dies in einzelnen Durchgängen vorkommen kann. Ich wurde im AC des BMI genommen und eine weitere Person (von fünf) ebenfalls.

Es gibt im öD halt sehr viele Bewerber, die zu so einem AC eingeladen werden (können). Das BMI kann sich also den Luxus leisten, lieber keinen zu nehmen als den "geht so"-Bewerber. Dann werden eben nicht alle Stellen besetzt, sondern die nächsten von der Liste für das nächste AC eingeladen (oder es wird einfach neu ausgeschrieben). Das will aber niemand. Über geeignete neue Kollegen würden sich alle freuen.


Und für die Bewertung spielen die formalen Kriterien (Noten, Diss, LLM etc.) zu Recht eine untergeordnete Rolle. Brauchbare Juristen (zumindest auf dem Papier) sind die Bewerber, die die formalen Hürden reißen, alle. In der Praxis zählen im hD vorranging aber auch, sicher nicht nur, die Führungs- und Sozialkompetenzen. Wird ein Widerspruch hin und wieder falsch beschieden, juckt das keinen. Hat man sein Referat und seine Mitarbeiter aber nicht im Griff, wird das schnell zu einem großen Problem für alle. Freilich ist die Bewertung sehr subjektiv. Und was der eine Beobachter als negativ einstuft ("freundlich, aber viel zu dominantes Auftreten"), findet der Beobachter eines Durchgangs ganz toll ("zielgerichtet, durchsetzungsstark und freundlich geblieben"). Trotz seiner Mängel ist ein AC m. E. dennoch eine gute Sache. Das Subjektive-Element der Eignungsbewertung lässt sich bei keinem gleichwertigen Verfahren nicht vermeiden. Es gibt keine rein objektive Alternative, um einen Eindruck von den sozialen Fähigkeiten eines Kandidaten zu bekommen. Getestet werden müssen sie. Ich will keine sozialen Krüppel oder "geht so"-Kollegen, davon gibt es im öD leider schon zu viele. Die Probezeit reicht als Test leider auch nicht aus; zumal während der Probezeit hier ohnehin NIEMAND mehr gekündigt wird.
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Gast
Unregistered
 
#79
21.01.2021, 19:25
Wenn du gerade im BMI bist kriegst du ja vielleicht heraus warum alle die ich kenne in diesem Durchgang nicht mal zum AC eingeladen wurden, obwohl sie alle auf dem Papier top sind.

Es hatte ja das BMI mit zahlreichen Geschäftsbereichsbehörden ausgeschrieben, aber allen Leuten, die ich kenne, wurde abgesagt, egal für welche Behörde sie sich beworben hatten.

Wenn es wegen corona ist: ok. Aber dann kann man das auch in die Absage so schreiben.
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Gast
Unregistered
 
#80
21.01.2021, 19:45
Ich bin auch im AC genommen worden, habe aber zwei Mal gute Examensnoten + Diss.

Vielleicht ist der Andrang auch im Moment etwas größer wegen Corona und so.
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