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Klausuren Mai 2017
Gast Hessen
Unregistered
 
#111
11.05.2017, 15:29
Aber so wie ich das sehe, war in der Begleitverfügung ohnehin nicht viel zu schreiben.
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Gast
Unregistered
 
#112
11.05.2017, 15:46
Wieso sollte der erste Teil nicht beweisbar sein? Man kann doch den Beamten als Zeugen vernehmen
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S1 NRW
Unregistered
 
#113
11.05.2017, 15:58
Ich habe ebenfalls angenommen, dass die Vernehmungsbeamten als Zeugen vom Hörensagen vernommen werden dürfen. Dass sich daraus ein geminderter Beweiswert ergibt, führt (bei mir jedenfalls) noch nicht zum völligen Ausschluss der Zeugen als Beweismittel.
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Strafrichter
Unregistered
 
#114
11.05.2017, 15:59
Man kann vermutlich beides vertreten. Denke nur: es gibt keinen Zeugen der dabei war, nur die Beamten vom Hörensagen, und deren Quelle war ein ratzevoller Beobachter / Opfer ... das ist ja nicht der Normalfall dass jemand sich in der polizeilichen vernhmeung hinsetzt (nüchtern) und dann nicht mehr aussagt ...

ich habe überlegt: wie sieht denn da so ne Verhandlung vor dem (dann) Schöffengericht aus.
Zeuge Oppel: ich weiß nix mehr.
Zeuge Rim... : Ich hab nix gesehen
Beamte A: Ja der Oppel hat gesagt, war aber randvoll
Angeklagter schweigt.

Dann willst Du ihn wegen 255,253 verurteilen? fände ich extrem hart. die junge hatten ja nicht etwas spaß sondern haben 2 flaschen schnaps und bier sowie wein getrunken ...
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Gast
Unregistered
 
#115
11.05.2017, 16:10
Es stand ja im SV, dass der O plausibel erzählte. Auf der anderen Seite aber erhebliche Strafandrohung. Denke hier ist nach der Lösung beides vertretbar. Hauptsache man hat das Problem ausführlich behandelt.

Wenn ich das angenommen hätte, wär meine Anklage am Ende nicht fertig geworden, von daher ...
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Gast1
Unregistered
 
#116
11.05.2017, 16:12
Könnte jemand evtl den Sachverhalt ganz kurz skizzieren? :-)
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Gast
Unregistered
 
#117
11.05.2017, 16:14
Lauster hat doch sicherlich schon fleißig nach dem Urteil gegoogelt anstatt zu lernen
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S1 NRW
Unregistered
 
#118
11.05.2017, 16:16
(11.05.2017, 15:59)Strafrichter schrieb:  Man kann vermutlich beides vertreten. Denke nur: es gibt keinen Zeugen der dabei war, nur die Beamten vom Hörensagen, und deren Quelle war ein ratzevoller Beobachter / Opfer ... das ist ja nicht der Normalfall dass jemand sich in der polizeilichen vernhmeung hinsetzt (nüchtern) und dann nicht mehr aussagt ...

ich habe überlegt: wie sieht denn da so ne Verhandlung vor dem (dann) Schöffengericht aus.
Zeuge Oppel: ich weiß nix mehr.
Zeuge Rim... : Ich hab nix gesehen
Beamte A: Ja der Oppel hat gesagt, war aber randvoll
Angeklagter schweigt.

Dann willst Du ihn wegen 255,253 verurteilen? fände ich extrem hart. die junge hatten ja nicht etwas spaß sondern haben 2 flaschen schnaps und bier sowie wein getrunken ...

Klingt nicht schlecht und ist mit dieser Begründung mit Sicherheit nicht schlecht. Ich denke letztlich wird es nur darauf ankommen zu sehen, dass (1.) nicht davon auszugehen ist, dass der Zeuge selbst aussagt (2.) das Vernehmungsprotokoll nicht verlesen werden darf (3.) die Polizisten als Zeugen vom Hörensagen in Betracht kommt, mit dem Problem des geminderten Beweiswerts.
Danach müsste man diskutieren, wobei die Entscheidung wohl egal sein dürfte.

Letztlich wird man im Vermögensnachteil auch bei Annahme der Verwertbarkeit rausfliegen.
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Gast
Unregistered
 
#119
11.05.2017, 16:18
(11.05.2017, 15:59)Strafrichter schrieb:  Man kann vermutlich beides vertreten. Denke nur: es gibt keinen Zeugen der dabei war, nur die Beamten vom Hörensagen, und deren Quelle war ein ratzevoller Beobachter / Opfer ... das ist ja nicht der Normalfall dass jemand sich in der polizeilichen vernhmeung hinsetzt (nüchtern) und dann nicht mehr aussagt ...

ich habe überlegt: wie sieht denn da so ne Verhandlung vor dem (dann) Schöffengericht aus.
Zeuge Oppel: ich weiß nix mehr.
Zeuge Rim... : Ich hab nix gesehen
Beamte A: Ja der Oppel hat gesagt, war aber randvoll
Angeklagter schweigt.

Dann willst Du ihn wegen 255,253 verurteilen? fände ich extrem hart. die junge hatten ja nicht etwas spaß sondern haben 2 flaschen schnaps und bier sowie wein getrunken ...


Es ging auch nicht um eine Verurteilung, sondern um eine Anklage.
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NRW
Unregistered
 
#120
11.05.2017, 16:24
und die ist zu Erheben wenn die Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.. blöd bin ich nicht ;)

und dieses von mir bezeichnete Szenario ist für mich ein deutliches Freispruchszenario.
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