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  5. GK und Geldanlagen
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GK und Geldanlagen
Gast
Unregistered
 
#1
19.01.2021, 13:11
Wie macht ihr das mit euren Geldanlagen? Bei mir steckt ziemlich viel in Aktien/ETFs/sonstigem Zeug (teilweise auch zum zocken) und ich fange jetzt in einer GK an.

Kann das zu Interessenskonflikten führen, wenn ich jetzt auch z.B. Geld in einen großen Autokonzern stecke, das aber auch "unser" Mandant ist?

Mir geht es nur um einen ersten Eindruck, dass ich mich diebzgl selbst weiter infomieren kann.
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Gast Gast
Unregistered
 
#2
19.01.2021, 13:16
Das kann je nach deinem Job zu Problemen führen. Ich stehe auf einige SEC-Insider-Listen, bei denen ich unterschreiben musste, dass ich von diesem oder jenen Unternehmen keine Aktien kaufen darf. 

ETFs sollten kein Problem sein. Und auch das Halten von Aktien. Es gibt aber auch teilweise Kanzlei interne Vorgaben.
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Gast
Unregistered
 
#3
19.01.2021, 15:01
Für Trades einzelner Werte brauchst bei einigen Kanzleien generell vorab eine Freigabe (die nicht erteilt wird, wenn es sich um Mandanten handelt).
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Gast
Unregistered
 
#4
19.01.2021, 17:15
(19.01.2021, 15:01)Gast schrieb:  Für Trades einzelner Werte brauchst bei einigen Kanzleien generell vorab eine Freigabe (die nicht erteilt wird, wenn es sich um Mandanten handelt).

Der Arbeitgeber kann lediglich den Vorbehalt von Trades für Aktien stellen, die Mandatsbezogen sind. Für alle anderen muss doch niemand seinen Arbeitgeber fragen... :D

wo lebt ihr denn?

Und zweitens wie sollte der das mitkriegen?
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Gast
Unregistered
 
#5
19.01.2021, 17:41
(19.01.2021, 17:15)Gast schrieb:  
(19.01.2021, 15:01)Gast schrieb:  Für Trades einzelner Werte brauchst bei einigen Kanzleien generell vorab eine Freigabe (die nicht erteilt wird, wenn es sich um Mandanten handelt).

Der Arbeitgeber kann lediglich den Vorbehalt von Trades für Aktien stellen, die Mandatsbezogen sind. Für alle anderen muss doch niemand seinen Arbeitgeber fragen... :D

wo lebt ihr denn?

Und zweitens wie sollte der das mitkriegen?

1) Das ist halt das Problem der T1 GK. Da ist es schwer börsennotierte Unternehmen zu finden, die nicht in irgendeiner Form beraten wurden/werden/sollen.

2) Es sollte eher keine Rolle spielen wie hoch das Endeckungsrisiko ist
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C8H10N4O2
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Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#6
19.01.2021, 17:43
(19.01.2021, 15:01)Gast schrieb:  Für Trades einzelner Werte brauchst bei einigen Kanzleien generell vorab eine Freigabe (die nicht erteilt wird, wenn es sich um Mandanten handelt).



+1. Das ist die übliche Policy in Großkanzleien. ETF und weitere breit gestreute Finanzprodukte sind jedoch in aller Regel kein Probkem und auch von der Freigabepflicht ausgenommen

Natürlich kann die BaFin / SEC / wer auch immer bei auffälligem Tradeverhalten die Insiderlisten abgleichen. Und wenn du dann an einem Insidermandat für das börsennotierte Unternehmen arbeitest bist du ziemlich am A****. Selbst der VErdacht von Insiderhandel würde einen enormen Imageschaden für die Kanzlei bedeuten, daher wird das verständlicherweise unterbunden. Ob man dieses Risiko wegen der paar potenziellen Kröten, die man verdienen könnte, eingehen soll, ist sehr fraglich.
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