15.01.2021, 10:38
(14.01.2021, 19:51)Gast schrieb:Noch hat er ggf. nichts eingezahlt.(14.01.2021, 19:37)Gast schrieb: Was wäre denn die Alternative zur Arbeitslosmeldung?
Wenn du genug Rücklagen hast, musst du das Sozialsystem vielleicht nicht unnötig belasten.
Stimmt, bloß nichts aus dem Topf rausnehmen, in den man ein Leben lang einbezahlt
@TE: Falls Du in einem BL das Ref. absolviert hast, in dem der Referendar Beamte auf Widerruf ist, hast Du überhaupt keinen ALG I -Anspruch , sofern Du nicht ggf. nebenbei gearbeitet hast. Unabhängig davon sollteste Du Dich definitiv im Hinblick auf Deinen Rentenverlauf arbeitslos melden. Selbst wenn Du in die Anwaltsbranche mit Versorgungswerk tendierst, weißt Du nicht, ob Du in Deinem Leben nicht ggf. doch noch mal in der gRV landest.
Ggf. hast Du - wenn Du kein Beamter auf Widerruf warst oder sonst schon gearbeitet hast - ohnehin schon in die gRV etwas eingezahlt. Daher solltest Du vorsorglich auf jeden Fall eine Arbeitslosmeldung vornehmen, damit Dir die Zeit gutgeschrieben wird, selbst wenn Du kein ALG I bekommst. Ob Du ohne ALG I - Anspruch Sozialhilfe beantragen könntest, hängt von Deinen Vermögensverhältnissen ab.
15.01.2021, 13:52
(15.01.2021, 10:38)Gast schrieb:Danke für die hilfreichen Beiträge. Werde mich dann mal arbeitsuchend melden und auf die Kooperation des Arbeitsamtes bzw meine Argumentationstärke vertrauen, etwa mit Blick 10 II SGB III. Rücklagen habe ich übrigens keine, andernfalls hätte ich ggf darauf zurückgegriffen.(14.01.2021, 19:51)Gast schrieb:Noch hat er ggf. nichts eingezahlt.(14.01.2021, 19:37)Gast schrieb: Was wäre denn die Alternative zur Arbeitslosmeldung?
Wenn du genug Rücklagen hast, musst du das Sozialsystem vielleicht nicht unnötig belasten.
Stimmt, bloß nichts aus dem Topf rausnehmen, in den man ein Leben lang einbezahlt
@TE: Falls Du in einem BL das Ref. absolviert hast, in dem der Referendar Beamte auf Widerruf ist, hast Du überhaupt keinen ALG I -Anspruch , sofern Du nicht ggf. nebenbei gearbeitet hast. Unabhängig davon sollteste Du Dich definitiv im Hinblick auf Deinen Rentenverlauf arbeitslos melden. Selbst wenn Du in die Anwaltsbranche mit Versorgungswerk tendierst, weißt Du nicht, ob Du in Deinem Leben nicht ggf. doch noch mal in der gRV landest.
Ggf. hast Du - wenn Du kein Beamter auf Widerruf warst oder sonst schon gearbeitet hast - ohnehin schon in die gRV etwas eingezahlt. Daher solltest Du vorsorglich auf jeden Fall eine Arbeitslosmeldung vornehmen, damit Dir die Zeit gutgeschrieben wird, selbst wenn Du kein ALG I bekommst. Ob Du ohne ALG I - Anspruch Sozialhilfe beantragen könntest, hängt von Deinen Vermögensverhältnissen ab.
17.01.2021, 15:35
(14.01.2021, 19:37)Gast schrieb: Was wäre denn die Alternative zur Arbeitslosmeldung?
Wenn du genug Rücklagen hast, musst du das Sozialsystem vielleicht nicht unnötig belasten.
Das halte ich für sehr unklug - nicht wegen des Geldes (wenn man darauf verzichten kann), sondern wegen der Rentenversicherung. Da kann so ein kleines Loch einen am Ende teuer zu stehen kommen.
17.01.2021, 15:37
Du hast gerade deinen Abschluss bekommen und benötigst für die Zeit der Bewerbephase finanzielle Unterstützung - genau dafür ist das ALG da. Wenn du darlegen kannst, dass du dich ernsthaft bewirbst und etwas in Aussicht hast, wird das die Arbeitsagentur auch so akzeptieren. Die vermitteln dich doch nicht für einen Monat.
17.01.2021, 17:37
In Alg1 wird noch in die Rentenversicherung eingezahlt, also auf jeden Fall Alg1 beantragen und aufstockend dann Alg2 oder Wohngeld.
19.01.2021, 08:17
(15.01.2021, 13:52)TE1 schrieb:(15.01.2021, 10:38)Gast schrieb:Danke für die hilfreichen Beiträge. Werde mich dann mal arbeitsuchend melden und auf die Kooperation des Arbeitsamtes bzw meine Argumentationstärke vertrauen, etwa mit Blick 10 II SGB III. Rücklagen habe ich übrigens keine, andernfalls hätte ich ggf darauf zurückgegriffen.(14.01.2021, 19:51)Gast schrieb:Noch hat er ggf. nichts eingezahlt.(14.01.2021, 19:37)Gast schrieb: Was wäre denn die Alternative zur Arbeitslosmeldung?
Wenn du genug Rücklagen hast, musst du das Sozialsystem vielleicht nicht unnötig belasten.
Stimmt, bloß nichts aus dem Topf rausnehmen, in den man ein Leben lang einbezahlt
@TE: Falls Du in einem BL das Ref. absolviert hast, in dem der Referendar Beamte auf Widerruf ist, hast Du überhaupt keinen ALG I -Anspruch , sofern Du nicht ggf. nebenbei gearbeitet hast. Unabhängig davon sollteste Du Dich definitiv im Hinblick auf Deinen Rentenverlauf arbeitslos melden. Selbst wenn Du in die Anwaltsbranche mit Versorgungswerk tendierst, weißt Du nicht, ob Du in Deinem Leben nicht ggf. doch noch mal in der gRV landest.
Ggf. hast Du - wenn Du kein Beamter auf Widerruf warst oder sonst schon gearbeitet hast - ohnehin schon in die gRV etwas eingezahlt. Daher solltest Du vorsorglich auf jeden Fall eine Arbeitslosmeldung vornehmen, damit Dir die Zeit gutgeschrieben wird, selbst wenn Du kein ALG I bekommst. Ob Du ohne ALG I - Anspruch Sozialhilfe beantragen könntest, hängt von Deinen Vermögensverhältnissen ab.
Die Vorschrift ist weggefallen...
19.01.2021, 23:22
20.01.2021, 14:39
(19.01.2021, 23:22)Biene schrieb:(14.01.2021, 20:05)Gast schrieb: Die Bundeswehrverwaltung sucht verzweifelt Juristen. Mach doch das AC in Köln mit.Wenns nur so wäre. Ich habe mit 8 und 7 Punkten eine Absage erhalten
Sinn und Zweck dieses ACs ist es gerade, die Bewerber bzgl. anderer Aspekte zu testen und nicht von der Stange weg aufgrund der Noten einzustellen. Gerade die Vw der Bw hat einige Eigenarten an sich, ähnlich wie die Finanzverwaltungen in die Viele einfach nicht passen, obwohl sie in anderen Verwaltungsbereichen vollauf zufrieden sind und erstere durchaus teilweise katastrophale personelle Engpässe haben. Also Kopf nicht (pauschal) hängen lassen. Manchmal passt es (trotz) Noten einfach nicht.