• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Mai 2017
« 1 2 3 4 5 ... 26 »
 
Antworten

 
Klausuren Mai 2017
Gast
Unregistered
 
#21
04.05.2017, 16:59
Ich habe es so gelöst:
Provisionsansprich hat die Bekl. anerkannt und dann mit ihrer Gegenforderung aufgerechnet. Rest widerklagend gewonnen, weil isolierte DWKl. zulässig und durch Schuldanerkenntnis begründet.
Prämienrückzahlung (+), weil 812 I 1, 1 ohne RGrund:
179 zwar dem Grunde nach als Rechtsgrund, aber durch außerprozessuales verhalten hat die Bekl. eben nicht Vertragserfüllung gewählt.

Fand den ewig langen Sachverhalt im TB darzustellen nur saunervig!
Zitieren
Lawster
Unregistered
 
#22
Question  04.05.2017, 17:23
Kurze Frage von einem "bald"-Schreiber:

War der § 179 als RG iSv § 812 irgendwie im SV angedeutet, also hat zB ein Anwalt dazu etwas vorgetragen, dass man hätte darauf kommen können?

Und war das Anerkenntnis 'bedingt' oder nicht?

Viel Erfolg weiterhin!
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#23
04.05.2017, 17:42
Ja, die Problematik unter fremdem/falschen Namen war angedeutet (ziemlich dick sogar). An einer Stelle wurde explizit von Stellvertretungsregeln gesprochen und einem daraus folgenden gesetzlichen Schuldverhältnis.

Ein Teilanerkenntnisurteil kam mE nicht in Betracht, weil ja aufgerechnet wurde. Damit war mE klar, dass kein Anerkenntnis im prozessualen Sinne gemeint war. Auch das stand letztlich ziemlich dick im Sachverhalt, weil der Klägeranwalt vortrug, er sei froh, dass die Beklagte diesen Anspruch unstreitig gestellt habe. ME handelte es sich schlicht um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis (heißt ja auch Anerkenntnis), das die Folge hatte, dass das Gericht über die Forderung nicht mehr zu befinden hatte.

Ich habe dennoch nach den Klägeranträgen geschrieben, dass die Beklagte anerkannt hat. Als Erstes in den Entscheidungsgründen habe ich das aber ausgelegt in oben genanntem Sinne.

Aber ansonsten kann man sagen: Die Klausur überstieg in ihrem Umfang alles, was ich bisher an ZI-Klausuren der letzten Jahr im Klausurenkurs am Gericht gesehen habe und war eine Unverschämtheit. Bei uns haben manche Leute hinterher geweint.
Sonst benötigte ich zum Lesen und ersten Sortieren max. 35 Minuten, heute 50.
Zitieren
Lawster
Unregistered
 
#24
04.05.2017, 18:20
(04.05.2017, 17:42)Gast schrieb:  Ja, die Problematik unter fremdem/falschen Namen war angedeutet (ziemlich dick sogar). An einer Stelle wurde explizit von Stellvertretungsregeln gesprochen und einem daraus folgenden gesetzlichen Schuldverhältnis.

Ein Teilanerkenntnisurteil kam mE nicht in Betracht, weil ja aufgerechnet wurde. Damit war mE klar, dass kein Anerkenntnis im prozessualen Sinne gemeint war. Auch das stand letztlich ziemlich dick im Sachverhalt, weil der Klägeranwalt vortrug, er sei froh, dass die Beklagte diesen Anspruch unstreitig gestellt habe. ME handelte es sich schlicht um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis (heißt ja auch Anerkenntnis), das die Folge hatte, dass das Gericht über die Forderung nicht mehr zu befinden hatte.

Ich habe dennoch nach den Klägeranträgen geschrieben, dass die Beklagte anerkannt hat. Als Erstes in den Entscheidungsgründen habe ich das aber ausgelegt in oben genanntem Sinne.

Aber ansonsten kann man sagen: Die Klausur überstieg in ihrem Umfang alles, was ich bisher an ZI-Klausuren der letzten Jahr im Klausurenkurs am Gericht gesehen habe und war eine Unverschämtheit. Bei uns haben manche Leute hinterher geweint.
Sonst benötigte ich zum Lesen und ersten Sortieren max. 35 Minuten, heute 50.

Danke.

Das Ende klingt ja schon fast etwas entmutigend..
Wieviele Seiten hatte der SV denn?
Zitieren
Hmpf
Unregistered
 
#25
04.05.2017, 18:52
(04.05.2017, 17:42)Gast schrieb:  Ja, die Problematik unter fremdem/falschen Namen war angedeutet (ziemlich dick sogar). An einer Stelle wurde explizit von Stellvertretungsregeln gesprochen und einem daraus folgenden gesetzlichen Schuldverhältnis.

Ein Teilanerkenntnisurteil kam mE nicht in Betracht, weil ja aufgerechnet wurde. Damit war mE klar, dass kein Anerkenntnis im prozessualen Sinne gemeint war. Auch das stand letztlich ziemlich dick im Sachverhalt, weil der Klägeranwalt vortrug, er sei froh, dass die Beklagte diesen Anspruch unstreitig gestellt habe. ME handelte es sich schlicht um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis (heißt ja auch Anerkenntnis), das die Folge hatte, dass das Gericht über die Forderung nicht mehr zu befinden hatte.

Ich habe dennoch nach den Klägeranträgen geschrieben, dass die Beklagte anerkannt hat. Als Erstes in den Entscheidungsgründen habe ich das aber ausgelegt in oben genanntem Sinne.

Aber ansonsten kann man sagen: Die Klausur überstieg in ihrem Umfang alles, was ich bisher an ZI-Klausuren der letzten Jahr im Klausurenkurs am Gericht gesehen habe und war eine Unverschämtheit. Bei uns haben manche Leute hinterher geweint.
Sonst benötigte ich zum Lesen und ersten Sortieren max. 35 Minuten, heute 50.


Das trifft es wirklich sehr gut. Fand trotz der mE eher wirren Andeutungen im Sachverhalt, dass man unter dem Druck und bei dem Umfang gar nicht genug nachdenken konnte, um auf den §179 zu kommen. So ging es mir jedenfalls.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#26
04.05.2017, 18:53
Der Sachverhalt hatte 18 Seiten. Lag insofern im Rahmen dessen, was ich erwartet hatte.
Das Problem war die prozessuale Situation mit Aufrechnung und isolierter Drittwiderklage und der sehr kleinteilige Vortrag, der zT mE überflüssig war und zudem so jedes Problem, das es zu den prozessualen Situationen gibt, enthielt. Ich hatte große Schwierigkeiten beim Sortieren.

Jedes Problem an sich war eigentlich keines. Alles völliger Standard. Zusammen war es unmenschlich.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#27
05.05.2017, 13:40
Der imense Zeitdruck ist in ZI mittlerweile wohl so gewollt und bereits in den letzten Durchgängen ebenso gewesen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#28
05.05.2017, 14:49
Ich glaube, den JPAs fehlt jedes Gespür für den Zeitdruck und auch jede Fähigkeit, insoweit vergleichbare Arbeiten zu konzipieren. Ich denke, dass es einfach Zufallsergebnisse sind, was den Umfang der Klausuren betrifft und man hinterher so tut, als wäre das genau so gewollt gewesen.

Ich bin froh, bald nichts mehr mit diesen selbstgerechten Ministeriumsfutzis zu tun haben zu müssen.
Zitieren
Gast008
Unregistered
 
#29
05.05.2017, 15:13
Mag emand hier kurz schreiben, worum es in der Klausur heute ging? Danke!
Zitieren
Gast2222
Unregistered
 
#30
05.05.2017, 15:20
Wieso sollte das eigentlich kein Anerkenntnis gewesen sein in der ZI Klausur?
Es ist ja auch möglich, eine Klageforderung unter dem Vorbehalt der Aufrechnung anzuerkennen, was dann bei fehlender Entscheidungsreife bzgl. der Gegenforderung zu einem Vorbehaltsurteil nach § 302 führt. Im Nachverfahren wäre das Gericht dann an dieses Anerkenntnis gebunden und würde nur noch über die Gegenforderung befinden.
Liegt hingegen Entscheidungsreife bzgl. der Gegenforderung vor, ändert das ja nichts daran, dass der Klageanspruch an sich anerkannt wurde und damit ohne Prüfung durch das Gericht dem Urteil zugrunde zu legen ist. Das läuft dann im Ergebnis auf eine Primäraufrechnung hinaus, bei der die Hauptforderung unstreitig feststeht.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3 4 5 ... 26 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus