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Verwaltungsvollstreckung
Gast
Unregistered
 
#11
14.01.2021, 19:51
Manchmal ist auch nur die Androhung rechtswidrig und nicht der GrundVA - Stichwort: Zwangsgeld ohne Angabe einer Höhe oder "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" - hatte ich mal in ner Anwaltaklausur in der AG.

Hatte auch öfter mal Asylrecht ehrenmtlich gemacht - da kann man z.B. komplett abgelehnt werden, doch hat das BAMF ne Anordnung statt Androhung der Abschiebung oder andersrum fehlerhaft veranlasst, dann kann man zumindesr das aus der Welt bekommen.

Klar, die Behörde kann nachliefern, doch genügt es manchmal Zeit zu verschaffen.
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Gast
Unregistered
 
#12
16.01.2021, 01:28
Konnte Verwaltungsvollstreckung ma richtig gut. Hatte es sogar im 1. Examen und habe dort richtig abgesahnt.

Jetzt kann ich hier leider überhaupt nichts zu beitragen. Ein (un)schönes Beipsiel dafür, wie schnell und hart man doch aus dem Stoff rauskommt. Wie soll das in ein paar Jahren aussehen? Ich habe Angst.
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