14.01.2021, 16:14
Ich arbeite seit 2 Jahren in einem Unternehmen, möchte aber gerne in eine Grosskanzlei wechseln. Wie sieht es dort aus: auf azur.de findet man ja die Gehälter, aber wuerde ich dann tatsächlich das Gehalt eines First Year Associate bekommen oder wird die bisherige Berufserfahrung angerechnet und ich steige etwas höher ein?
14.01.2021, 16:38
(14.01.2021, 16:14)Berufswechsla schrieb: Ich arbeite seit 2 Jahren in einem Unternehmen, möchte aber gerne in eine Grosskanzlei wechseln. Wie sieht es dort aus: auf azur.de findet man ja die Gehälter, aber wuerde ich dann tatsächlich das Gehalt eines First Year Associate bekommen oder wird die bisherige Berufserfahrung angerechnet und ich steige etwas höher ein?
Die Chancen dürften eher schlecht sein, dass man Dich überhaupt nimmt. Die Arbeit in Unternehmen unterscheidet sich erheblich von Kanzleien und viele nehmen keine Syndikusanwälte, weil die eine völlig andere Arbeitsweise haben. Für die Kanzlei hast Du keine relevante Berufserfahrung und im Gegensatz zu einem kompletten Frischling, bist Du aber schon durch die Arbeitsweise im Unternehmen "verdorben". Nach meiner Einschätzung und Erfahrung wird Dich schon höchstwahrscheinlich keine GK nehmen und wenn das ausnahmsweise doch der Fall sein sollte, z.B. weil es ein sehr spezielles Gebiet ist, in dem Du Erfahrung hast, wird man aber sicher Deine "Erfahrung" nicht noch höher vergüten.
14.01.2021, 16:43
(14.01.2021, 16:38)Gast schrieb:(14.01.2021, 16:14)Berufswechsla schrieb: Ich arbeite seit 2 Jahren in einem Unternehmen, möchte aber gerne in eine Grosskanzlei wechseln. Wie sieht es dort aus: auf azur.de findet man ja die Gehälter, aber wuerde ich dann tatsächlich das Gehalt eines First Year Associate bekommen oder wird die bisherige Berufserfahrung angerechnet und ich steige etwas höher ein?
Die Chancen dürften eher schlecht sein, dass man Dich überhaupt nimmt. Die Arbeit in Unternehmen unterscheidet sich erheblich von Kanzleien und viele nehmen keine Syndikusanwälte, weil die eine völlig andere Arbeitsweise haben. Für die Kanzlei hast Du keine relevante Berufserfahrung und im Gegensatz zu einem kompletten Frischling, bist Du aber schon durch die Arbeitsweise im Unternehmen "verdorben". Nach meiner Einschätzung und Erfahrung wird Dich schon höchstwahrscheinlich keine GK nehmen und wenn das ausnahmsweise doch der Fall sein sollte, z.B. weil es ein sehr spezielles Gebiet ist, in dem Du Erfahrung hast, wird man aber sicher Deine "Erfahrung" nicht noch höher vergüten.
Inwiefern ist man durch die Arbeitsweise verdorben?
Worin unterscheidet sich die Arbeitsweise von Rechtsanwalt u. Syndikusrechtsanwalt?
14.01.2021, 16:48
(14.01.2021, 16:43)Gast schrieb:Ganz so dramatisch ist das nicht, wie der Kollege es darstellt. Es gibt doch ab und an durchaus Wechsel vom Unternehmen in die Kanzlei - teilweise reicht das sogar nach ein paar Jahren bis zur Partnerschaft. Kommt aber sicherlich auf das Ausgangsunternehmen an.(14.01.2021, 16:38)Gast schrieb:(14.01.2021, 16:14)Berufswechsla schrieb: Ich arbeite seit 2 Jahren in einem Unternehmen, möchte aber gerne in eine Grosskanzlei wechseln. Wie sieht es dort aus: auf azur.de findet man ja die Gehälter, aber wuerde ich dann tatsächlich das Gehalt eines First Year Associate bekommen oder wird die bisherige Berufserfahrung angerechnet und ich steige etwas höher ein?
Die Chancen dürften eher schlecht sein, dass man Dich überhaupt nimmt. Die Arbeit in Unternehmen unterscheidet sich erheblich von Kanzleien und viele nehmen keine Syndikusanwälte, weil die eine völlig andere Arbeitsweise haben. Für die Kanzlei hast Du keine relevante Berufserfahrung und im Gegensatz zu einem kompletten Frischling, bist Du aber schon durch die Arbeitsweise im Unternehmen "verdorben". Nach meiner Einschätzung und Erfahrung wird Dich schon höchstwahrscheinlich keine GK nehmen und wenn das ausnahmsweise doch der Fall sein sollte, z.B. weil es ein sehr spezielles Gebiet ist, in dem Du Erfahrung hast, wird man aber sicher Deine "Erfahrung" nicht noch höher vergüten.
Inwiefern ist man durch die Arbeitsweise verdorben?
Worin unterscheidet sich die Arbeitsweise von Rechtsanwalt u. Syndikusrechtsanwalt?
14.01.2021, 17:54
Nun ja, auf 4 Bewerbungen habe ich immerhin 3 Einladungen zu Videogespraechen bekommen. Ganz so schlimm wird man es daher scheinbar nicht sehen, sonst hätte man mich nichtmal einladen müssen?! Es scheint also durchaus realistisch - daher auch die Frage, wie es mit der Einstufung aussieht.
14.01.2021, 18:21
Ich glaube nur mit Inhouse lässt sich vielleicht bei verhandelbaren Gehältern was in der Range machen (bspw. wenn die Kanzlei 100-120 angibt), aber direkt auf Ebene der Ass. im dritten Jahr wird man wohl nicht landen. Das möchte man dann auch nicht unbedingt, denn die Arbeit unterscheidet sich tatsächlich und die Erwartungshaltung, die man in der Kanzlei an jemanden im dritten Jahr hat ist auch eine andere...
14.01.2021, 19:22
(14.01.2021, 16:38)Gast schrieb:(14.01.2021, 16:14)Berufswechsla schrieb: Ich arbeite seit 2 Jahren in einem Unternehmen, möchte aber gerne in eine Grosskanzlei wechseln. Wie sieht es dort aus: auf azur.de findet man ja die Gehälter, aber wuerde ich dann tatsächlich das Gehalt eines First Year Associate bekommen oder wird die bisherige Berufserfahrung angerechnet und ich steige etwas höher ein?
Die Chancen dürften eher schlecht sein, dass man Dich überhaupt nimmt. Die Arbeit in Unternehmen unterscheidet sich erheblich von Kanzleien und viele nehmen keine Syndikusanwälte, weil die eine völlig andere Arbeitsweise haben. Für die Kanzlei hast Du keine relevante Berufserfahrung und im Gegensatz zu einem kompletten Frischling, bist Du aber schon durch die Arbeitsweise im Unternehmen "verdorben". Nach meiner Einschätzung und Erfahrung wird Dich schon höchstwahrscheinlich keine GK nehmen und wenn das ausnahmsweise doch der Fall sein sollte, z.B. weil es ein sehr spezielles Gebiet ist, in dem Du Erfahrung hast, wird man aber sicher Deine "Erfahrung" nicht noch höher vergüten.
Sorry das ist so pauschal doch Unsinn. Wechsel von einem DAX Konzern (oder vergleichbar) ist absolut kein Problem, auch wenn es andersherum natürlich häufiger vorkommt.