12.01.2021, 20:16
(12.01.2021, 18:22)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:38)Gast schrieb: In Nds. VerwR Klausur
Widerruf einer Zuverlässigkeitsfeststellung im Zsmh mit LuftSiG.
--> Nachträgliche Tatsachen die Widerruf rechtfertigen § 49 II Nr. 3 VwVfG (Ermittlungsverfahren gegen Antragsteller wegen 29 I Nr. 1 BtMG--> 170 II StPO eingestellt)
(P) Mitwirkungshandlung (Drogenscreening) (-) --> Zweifel an der Zuverlässigkeit
Antragserwiderung auf 80 V Antrag auf Wdhst. d a. W.
(P) Klage erst nach regulärem Ablauf (5J.) der Zuverlässigkeitsfeststellung (RSB?)
klingt gut machbar. die hätt ich gerne am donnerstag geschrieben. sta nds war aber auch gut.
als nächsten bestimmt widerliches baurecht :D
Fand die Klausur auch mega fair. Im Vermerk war noch n kleines Problem mit der Regelungswirkung durch zwischenzeitliche Erledigung anzusprechen, aber insgesamt konnte man die Klausur sehr gut lösen. Sämtliche Argumente waren, fast schon aufdrängend, aus dem Sachverhalt ersichtlich.
12.01.2021, 20:24
Wenn in NRW die PS4 dem Angeklagten gehört hat, musste dann nicht schon der Vermögensschaden abgelehnt werden?
12.01.2021, 20:30
(12.01.2021, 20:24)Gast schrieb: Wenn in NRW die PS4 dem Angeklagten gehört hat, musste dann nicht schon der Vermögensschaden abgelehnt werden?
Wenn man auf Besitz und sowas abstellt, kam man da wohl drüber hinweg.
Wäre die Frage, ob das überhaupt von der Erpressung noch erfasst war, da er die ps4 ja nie bekommen hat und noch selbst holen musste. Ggfs Gefährdungsschaden.
12.01.2021, 20:33
(12.01.2021, 20:30)Gast schrieb:(12.01.2021, 20:24)Gast schrieb: Wenn in NRW die PS4 dem Angeklagten gehört hat, musste dann nicht schon der Vermögensschaden abgelehnt werden?
Wenn man auf Besitz und sowas abstellt, kam man da wohl drüber hinweg.
Wäre die Frage, ob das überhaupt von der Erpressung noch erfasst war, da er die ps4 ja nie bekommen hat und noch selbst holen musste. Ggfs Gefährdungsschaden.
Kp. Ich hab gefährdungsschaden angenommen
12.01.2021, 20:41
https://openjur.de/u/2153632.html
Falls jemand das Urteil zu der Wahlklausur in nds lesen will. Hier thematisiert das Gericht nicht ansatzweise ob 49 oder 48 einschlägig ist, sondern subsumiert stumpf unter 49.
Falls jemand das Urteil zu der Wahlklausur in nds lesen will. Hier thematisiert das Gericht nicht ansatzweise ob 49 oder 48 einschlägig ist, sondern subsumiert stumpf unter 49.
12.01.2021, 20:47
SII Klausur: Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. Mai 2015 – 2 StR 45/14
12.01.2021, 20:47
(12.01.2021, 20:16)Gast schrieb:(12.01.2021, 18:22)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:38)Gast schrieb: In Nds. VerwR Klausur
Widerruf einer Zuverlässigkeitsfeststellung im Zsmh mit LuftSiG.
--> Nachträgliche Tatsachen die Widerruf rechtfertigen § 49 II Nr. 3 VwVfG (Ermittlungsverfahren gegen Antragsteller wegen 29 I Nr. 1 BtMG--> 170 II StPO eingestellt)
(P) Mitwirkungshandlung (Drogenscreening) (-) --> Zweifel an der Zuverlässigkeit
Antragserwiderung auf 80 V Antrag auf Wdhst. d a. W.
(P) Klage erst nach regulärem Ablauf (5J.) der Zuverlässigkeitsfeststellung (RSB?)
klingt gut machbar. die hätt ich gerne am donnerstag geschrieben. sta nds war aber auch gut.
als nächsten bestimmt widerliches baurecht :D
Fand die Klausur auch mega fair. Im Vermerk war noch n kleines Problem mit der Regelungswirkung durch zwischenzeitliche Erledigung anzusprechen, aber insgesamt konnte man die Klausur sehr gut lösen. Sämtliche Argumente waren, fast schon aufdrängend, aus dem Sachverhalt ersichtlich.
Sehe ich ähnlich. Wir sollen uns in Niedersachsen ja übrigens auf die Kommentarfunktion des Sachverhalts verlassen, das hat man heute wieder gemerkt...
Übrigens ist das untenstehende Urteil mE zumindest teilweise eine Antwort auf die bisher aufgeworfenen Fragen (ganz grob):
http://www.rechtsprechung.niedersachsen....l&max=true
12.01.2021, 21:09
12.01.2021, 21:10
12.01.2021, 21:20