12.01.2021, 18:03
(12.01.2021, 17:58)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:55)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:50)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:42)Gastooo schrieb:(12.01.2021, 17:38)Gast schrieb: Was habt ihr im 1. Tk wegen der räuberischen Erpressung gesagt?
Liegt nicht vor, qas hast du
Ich habe es bejaht. An was ist es denn gescheitert bei dir?
Ich hab's verneint, weil er irrig dachte, er hätte einen Anspruch auf die PS4. Also Irrtum über die Rechtswidrigkeit der Bereicherungsabsicht
Da stand, dass er dachte, er habe einen Anspruch? Wirklich?
Das er dachte Eigentümer zu sein.
12.01.2021, 18:06
Was ihr für krasse Sachen hattet @NRW& Hessen.
Und ich komme selbst bei der fairen WVR Klausur in Niedersachsen durcheinander... oh man.
Zum bestehen sollte es aber gereicht haben.
Und ich komme selbst bei der fairen WVR Klausur in Niedersachsen durcheinander... oh man.
Zum bestehen sollte es aber gereicht haben.
12.01.2021, 18:06
(12.01.2021, 18:01)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:30)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:26)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:16)ExamenHessen schrieb:(12.01.2021, 17:11)Gast schrieb: Steht das in der Kommentierung nicht genau umgekehrt? 266 Rn 15 lässt die einbeziehung doch gerade in reduzierter Besetzung zu?
Hast du das wörtlich für mich? Habe den Kommentar gerade nicht zur Hand, das o.g. stammt aus Beck-online.
Habe auch ein Besetzungsfehler bejaht, weil ein Zusammenführungsbeschluss nur in Originalbesetzung erfolgen darf.
Wo steht das?
M/G § 76 rn 8 gvg
Aber macht das nicht einfach nur den Beschluss unwirksam?
12.01.2021, 18:13
(12.01.2021, 18:03)ExamenHessen schrieb:Soweit ich mich erinnere, hat das Gericht festgestellt, dass der Geschädigte dem Angeklagten die PS 4 geschenkt habe.(12.01.2021, 17:58)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:55)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:50)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:42)Gastooo schrieb: Liegt nicht vor, qas hast du
Ich habe es bejaht. An was ist es denn gescheitert bei dir?
Ich hab's verneint, weil er irrig dachte, er hätte einen Anspruch auf die PS4. Also Irrtum über die Rechtswidrigkeit der Bereicherungsabsicht
Da stand, dass er dachte, er habe einen Anspruch? Wirklich?
Ja, stand da! Aber wenn den Irrtum bejaht (der vermeidbar war?) dann schneidet man sich doch den Rücktritt vom Versuch ab. Da wollte der Fall doch eigentlich hin.
Kann aber auch gut sein, dass ich wieder irgendwas überlesen habe.
12.01.2021, 18:13
(12.01.2021, 18:03)ExamenHessen schrieb:(12.01.2021, 17:58)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:55)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:50)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:42)Gastooo schrieb: Liegt nicht vor, qas hast du
Ich habe es bejaht. An was ist es denn gescheitert bei dir?
Ich hab's verneint, weil er irrig dachte, er hätte einen Anspruch auf die PS4. Also Irrtum über die Rechtswidrigkeit der Bereicherungsabsicht
Da stand, dass er dachte, er habe einen Anspruch? Wirklich?
Ja, stand da! Aber wenn den Irrtum bejaht (der vermeidbar war?) dann schneidet man sich doch den Rücktritt vom Versuch ab. Da wollte der Fall doch eigentlich hin.
Dachte auch erst der Irrtum sei doch vermeidbar gewesen. Aber in 16 stgb steht nichts von vermeidbar.
Versuch hab ich sogar auf meiner Lösungsskizze gehabt und Rücktritt. Da hab ich glaub ich einen Schaden verneint, aber dann doch einen Gefährdungsschaden angenommen
12.01.2021, 18:14
(12.01.2021, 18:03)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:58)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:55)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:50)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:42)Gastooo schrieb: Liegt nicht vor, qas hast du
Ich habe es bejaht. An was ist es denn gescheitert bei dir?
Ich hab's verneint, weil er irrig dachte, er hätte einen Anspruch auf die PS4. Also Irrtum über die Rechtswidrigkeit der Bereicherungsabsicht
Da stand, dass er dachte, er habe einen Anspruch? Wirklich?
Das er dachte Eigentümer zu sein.
Nach Irrtum klang das nicht bei uns. Da stand er sowas drin wie, dass sie ihm geschenkt wurde.
Was der Rücktritt sollte, gute Frage...
12.01.2021, 18:15
(12.01.2021, 18:13)GastBla schrieb:(12.01.2021, 18:03)ExamenHessen schrieb:Soweit ich mich erinnere, hat das Gericht festgestellt, dass der Geschädigte dem Angeklagten die PS 4 geschenkt habe.(12.01.2021, 17:58)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:55)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:50)Gast schrieb: Ich habe es bejaht. An was ist es denn gescheitert bei dir?
Ich hab's verneint, weil er irrig dachte, er hätte einen Anspruch auf die PS4. Also Irrtum über die Rechtswidrigkeit der Bereicherungsabsicht
Da stand, dass er dachte, er habe einen Anspruch? Wirklich?
Ja, stand da! Aber wenn den Irrtum bejaht (der vermeidbar war?) dann schneidet man sich doch den Rücktritt vom Versuch ab. Da wollte der Fall doch eigentlich hin.
Kann aber auch gut sein, dass ich wieder irgendwas überlesen habe.
Du hast das richtig gelesen.
12.01.2021, 18:17
(12.01.2021, 18:15)Gast schrieb:(12.01.2021, 18:13)GastBla schrieb:(12.01.2021, 18:03)ExamenHessen schrieb:Soweit ich mich erinnere, hat das Gericht festgestellt, dass der Geschädigte dem Angeklagten die PS 4 geschenkt habe.(12.01.2021, 17:58)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:55)Gast schrieb: Ich hab's verneint, weil er irrig dachte, er hätte einen Anspruch auf die PS4. Also Irrtum über die Rechtswidrigkeit der Bereicherungsabsicht
Da stand, dass er dachte, er habe einen Anspruch? Wirklich?
Ja, stand da! Aber wenn den Irrtum bejaht (der vermeidbar war?) dann schneidet man sich doch den Rücktritt vom Versuch ab. Da wollte der Fall doch eigentlich hin.
Kann aber auch gut sein, dass ich wieder irgendwas überlesen habe.
Du hast das richtig gelesen.
Absolut Bruder
12.01.2021, 18:18
(12.01.2021, 18:17)Bruder schrieb:(12.01.2021, 18:15)Gast schrieb:(12.01.2021, 18:13)GastBla schrieb:(12.01.2021, 18:03)ExamenHessen schrieb:Soweit ich mich erinnere, hat das Gericht festgestellt, dass der Geschädigte dem Angeklagten die PS 4 geschenkt habe.(12.01.2021, 17:58)Gast schrieb: Da stand, dass er dachte, er habe einen Anspruch? Wirklich?
Ja, stand da! Aber wenn den Irrtum bejaht (der vermeidbar war?) dann schneidet man sich doch den Rücktritt vom Versuch ab. Da wollte der Fall doch eigentlich hin.
Kann aber auch gut sein, dass ich wieder irgendwas überlesen habe.
Du hast das richtig gelesen.
Absolut Bruder
Hat denn jeder von euch zwei Urteile angenommen?
Das macht mit Angst.
12.01.2021, 18:18
(12.01.2021, 18:06)Gast schrieb:(12.01.2021, 18:01)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:30)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:26)Gast schrieb:(12.01.2021, 17:16)ExamenHessen schrieb: Hast du das wörtlich für mich? Habe den Kommentar gerade nicht zur Hand, das o.g. stammt aus Beck-online.
Habe auch ein Besetzungsfehler bejaht, weil ein Zusammenführungsbeschluss nur in Originalbesetzung erfolgen darf.
Wo steht das?
M/G § 76 rn 8 gvg
Aber macht das nicht einfach nur den Beschluss unwirksam?
Genau, aber weil kein wirksamer BesetzungsBeschluss vorlag, musste in 3er Besetzung verhandelt werden. Weil das laut § 76 gvg die Regel ist. Kammer Wäre zwar nicht verpflichtet gewesen aber wenn es davon abweichen möchte, muss eine Beschluss ergehen. So zumindest meine Lösung.