10.01.2021, 18:18
(10.01.2021, 18:08)GastHE schrieb:(10.01.2021, 15:38)Gast schrieb: Puh, mal ganz grob durchgeprüft: Fahrlässige KV kann man da doch ggf. seitens des LJPA irgendwann nicht mehr von der Hand weisen?
Wenn sich jetzt wirklich ein relevanter Anteil der Schreiber infiziert, dürfte die Kausalität u.U. nur noch schwer zu verneinen sein.
Und bei der derzeitigen Infektionslage 60 Personen über acht Tage a 5 Std. hinweg dicht an dicht rotieren zu lassen.. Da ist die Vorhersehbarkeit jedenfalls auch nicht weit.
Und wie willst du nachweisen, dass sich Person X im Klausurraum angesteckt hat und nicht nachmittags beim Kaffee mit Person Y?
Klar ist Corona super ansteckend, aber man braucht jetzt auch nicht erwarten, dass nach 4 Tagen Klausur 50% der Leute sich angesteckt haben, wenn es eine Person vor Ort hat.
zB weil harter Lockdown, der den Nachmittagskaffe etwas erschwert und größter Menschenkontakt im Examen? Darüber hinaus ist aber auch das Problem ja hingewiesen worden...
10.01.2021, 18:39
(10.01.2021, 18:01)Gast schrieb:(10.01.2021, 17:01)Gast NDS schrieb:(10.01.2021, 15:36)Gast schrieb: Also in Niedersachsen hat das große Schniefen schon begonnen. Und die Leuten lutschen entspannt diese großen roten Lutschbonbons (keine Ahnung wie die heißen) aus der Apotheke und legen Taschentücher bereit. Interessiert die Aufsicht aber nicht. Aber mein uns gibt es meines Wissens keine Regelung das man mit Erkältungssymptomen ausgeschlossen wird...
Wo schreibst du denn?
Hannover. Wieso?
Nur aus Neugier.. Viel Erfolg weiterhin!
10.01.2021, 19:18
Sind das wirklich eure größten Sorgen? Es ist doch jetzt sowieso so. Das LJPA wird wohl kaum noch die Klausuren für die kommende Woche absagen.
Und wenn überhaupt nichts passiert, habt ihr euch ganz umsonst aufgeregt, das wäre doch schade.
Vielleicht erst einmal abwarten, ob und was passiert und dann kann man immer noch überlegen.
Und wenn überhaupt nichts passiert, habt ihr euch ganz umsonst aufgeregt, das wäre doch schade.
Vielleicht erst einmal abwarten, ob und was passiert und dann kann man immer noch überlegen.
10.01.2021, 19:21
Es dürfte tatsächlich schwer werden, die Kausalität mit der ausreichenden Sicherheit zu beweisen. Ändert ja aber nichts daran, dass offensichtlich
1. Zumindest in NRW an den verschiedenen Klausurorten total unterschiedliche Bedingungen herrschen. Das müsste bei der Bewertung berücksichtigt werden (wie auch immer) oder ist quasi eine Einladung für erfolgreiche Widersprüche. Das prüfungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit verlangt einheitliche Regeln für Form und Verlauf der Prüfungen sowie eine Gleichartigkeit der tatsächlichen Verhältnisse während der Prüfung (BVerwG , Beschluss vom 30.06.2015, Az.: 6 B 11/15). Das ist aktuell anscheinend nicht ansatzweise gegeben, weil man als Prüfling je nach Prüfungsort sowohl unterschiedlichen äußeren Bedingungen ausgesetzt ist.
2. Das Risiko sich mit Covid-19 zu infizieren zumindest an Orten ohne Lüftung gravierend sein dürfte. Gerade jetzt durch diese neue Mutation sollte eigentlich offensichtlich sein, dass es unzumutbar ist, über fünf Stunden die Aerosole von über 50 anderen, unbekannten Menschen einzuatmen. Die Politik dringt eindeutig darauf, größere Zusammenkünfte unbedingt zu vermeiden, zu Hause zu arbeiten und privat am besten nur noch einen Freund zu haben. Aber täglich mit 50 fremden Menschen zusammen sitzen ist okay. Sinn ergibt das nicht und es dürfte auch prüfungsrechtlich relevant sein, denn derjenige, der zur Risikogruppe gehört (Bluthochdruck, Übergewicht, Asthma, Raucher...) oder solche Menschen in seinem Umfeld hat, dürfte von der Infektionsgefahr psychisch mehr beeinträchtigt sein, als der gesunde Kandidat ohne Risikopersonen im Umfeld.
3. Ob es jetzt strafrechtlich relevant ist, sei mal dahin gestellt, aber das LJPA bzw. das Land NRW hat auch eine Fürsorgepflicht für uns als deren Angestellte. Das der hier nicht ausreichend nachgekommen wird, dürfte offenkundig sein.
1. Zumindest in NRW an den verschiedenen Klausurorten total unterschiedliche Bedingungen herrschen. Das müsste bei der Bewertung berücksichtigt werden (wie auch immer) oder ist quasi eine Einladung für erfolgreiche Widersprüche. Das prüfungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit verlangt einheitliche Regeln für Form und Verlauf der Prüfungen sowie eine Gleichartigkeit der tatsächlichen Verhältnisse während der Prüfung (BVerwG , Beschluss vom 30.06.2015, Az.: 6 B 11/15). Das ist aktuell anscheinend nicht ansatzweise gegeben, weil man als Prüfling je nach Prüfungsort sowohl unterschiedlichen äußeren Bedingungen ausgesetzt ist.
2. Das Risiko sich mit Covid-19 zu infizieren zumindest an Orten ohne Lüftung gravierend sein dürfte. Gerade jetzt durch diese neue Mutation sollte eigentlich offensichtlich sein, dass es unzumutbar ist, über fünf Stunden die Aerosole von über 50 anderen, unbekannten Menschen einzuatmen. Die Politik dringt eindeutig darauf, größere Zusammenkünfte unbedingt zu vermeiden, zu Hause zu arbeiten und privat am besten nur noch einen Freund zu haben. Aber täglich mit 50 fremden Menschen zusammen sitzen ist okay. Sinn ergibt das nicht und es dürfte auch prüfungsrechtlich relevant sein, denn derjenige, der zur Risikogruppe gehört (Bluthochdruck, Übergewicht, Asthma, Raucher...) oder solche Menschen in seinem Umfeld hat, dürfte von der Infektionsgefahr psychisch mehr beeinträchtigt sein, als der gesunde Kandidat ohne Risikopersonen im Umfeld.
3. Ob es jetzt strafrechtlich relevant ist, sei mal dahin gestellt, aber das LJPA bzw. das Land NRW hat auch eine Fürsorgepflicht für uns als deren Angestellte. Das der hier nicht ausreichend nachgekommen wird, dürfte offenkundig sein.
10.01.2021, 19:24
(10.01.2021, 19:18)Gast678 schrieb: Sind das wirklich eure größten Sorgen? Es ist doch jetzt sowieso so. Das LJPA wird wohl kaum noch die Klausuren für die kommende Woche absagen.
Und wenn überhaupt nichts passiert, habt ihr euch ganz umsonst aufgeregt, das wäre doch schade.
Vielleicht erst einmal abwarten, ob und was passiert und dann kann man immer noch überlegen.
Das heißt, man darf Sachen nicht kritisieren? Vor allem nicht, wenn es berechtigt ist?
Dass das niemand absagt, ist klar. Das viele von den aktuellen Schreiberlingen das gar nicht wollen, ist auch klar.
D.h. aber nicht, dass die Organisation als solche toll und nicht verbesserungswürdig ist. Aber aus irgendwelchen Gründen, wird einem ja auch hier im Forum immer Hörigkeit ggü. Justiz/LJPA empfohlen und jede Kritik (und mehr ist es ja auch nicht) untersagt.
Aber im letzten Punkt hast du Recht, spätestens wenn sich die Referendare infizieren und Folgen davon tragen, sollte für kommende Termine reagiert werden.
10.01.2021, 19:25
(10.01.2021, 19:18)Gast678 schrieb: Sind das wirklich eure größten Sorgen? Es ist doch jetzt sowieso so. Das LJPA wird wohl kaum noch die Klausuren für die kommende Woche absagen.
Und wenn überhaupt nichts passiert, habt ihr euch ganz umsonst aufgeregt, das wäre doch schade.
Vielleicht erst einmal abwarten, ob und was passiert und dann kann man immer noch überlegen.
Riesenplan. Infiziert Euch doch erstmal mit einem potentiell lebensgefährlichen Virus bevor ihr Euch aufregt :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: Betrifft ja nicht nur uns, sondern auch die nächsten Monate. Zumindest bis inkl. April wird sich nicht grundlegend was ändern.
Sorry, aber wegen der Einstellung sind wir da wo wir sind. Weil viele Menschen einfach (mit Verlaub) zu dämlich sind zu verstehen, dass es besser ist vorzusorgen, als sich erst hinterher Gedanken zu machen. Das eine Behörde wie das LJPA ein Jahr nach Beginn der Pandemie noch immer keinen besseren Plan hat als "Fenster aufmachen" und weiterhin rücksichtslos Prüfungen durchzieht, ist ein totaler Skandal.
10.01.2021, 23:35
Müssen inzwischen eigentlich beim Schreiben auch durchgehend die Masken getragen werden oder weiterhin nur wenn man den Platz verlässt? Und wie ists in Köln mit dem Lüften lieber ne Decke mitnehmen? Viel Erfolg euch weiterhin! Ich bin nächsten Monat dran :(
11.01.2021, 15:38
Unfassbar, wen ich das lese, was für Zustände das sind..."Decke mitnehmen"... mal abgesehen davon und noch viel wahnsinniger einfach dieses unfassbare Risiko der Ansteckung und das "Augen zu und durch"-Prinzip der LJPAs.
11.01.2021, 15:52
Heute S1 in NRW.
StA Klausur.
Schwerpunkt im materiellen Teil Straßenverkehrs-/Körperverletzungs- und Tötungsdelikte (Versuch durch Unterlassen, yay).
Prozessual zwei Verwertungsprobleme, weil sowohl Beschuldigte wie Tochter nicht mehr aussagen wollen nach erfolgter Vernehmung. Ggfs. Problem bei 136a.
B-Gutachten wie immer. Zur Zuständigkeit konnte man wohl was schreiben. 111a StPO und 69 StGB drin. Sonst üblicher Kram (Uhaft ansprechen, notwendige Verteidigung).
Insgesamt aber viel, weil es über 10 Beweismittel gab und man bei jedem Tatbestandsmerkmal eigentlich Beweise würdigen musste (bewusst etwas übertrieben formuliert von mir).
So zumindest meine Einschätzung. Würde sagen eine eher typische Klausur im guten wie im schlechten Sinn. Fertig werden und alles ordentlich ansprechen ist die Kunst.
StA Klausur.
Schwerpunkt im materiellen Teil Straßenverkehrs-/Körperverletzungs- und Tötungsdelikte (Versuch durch Unterlassen, yay).
Prozessual zwei Verwertungsprobleme, weil sowohl Beschuldigte wie Tochter nicht mehr aussagen wollen nach erfolgter Vernehmung. Ggfs. Problem bei 136a.
B-Gutachten wie immer. Zur Zuständigkeit konnte man wohl was schreiben. 111a StPO und 69 StGB drin. Sonst üblicher Kram (Uhaft ansprechen, notwendige Verteidigung).
Insgesamt aber viel, weil es über 10 Beweismittel gab und man bei jedem Tatbestandsmerkmal eigentlich Beweise würdigen musste (bewusst etwas übertrieben formuliert von mir).
So zumindest meine Einschätzung. Würde sagen eine eher typische Klausur im guten wie im schlechten Sinn. Fertig werden und alles ordentlich ansprechen ist die Kunst.
11.01.2021, 15:55
(11.01.2021, 15:52)Gast schrieb: Heute S1 in NRW.
StA Klausur.
Schwerpunkt im materiellen Teil Straßenverkehrs-/Körperverletzungs- und Tötungsdelikte (Versuch durch Unterlassen, yay).
Prozessual zwei Verwertungsprobleme, weil sowohl Beschuldigte wie Tochter nicht mehr aussagen wollen nach erfolgter Vernehmung. Ggfs. Problem bei 136a.
B-Gutachten wie immer. Zur Zuständigkeit konnte man wohl was schreiben. 111a StPO und 69 StGB drin. Sonst üblicher Kram (Uhaft ansprechen, notwendige Verteidigung).
Insgesamt aber viel, weil es über 10 Beweismittel gab und man bei jedem Tatbestandsmerkmal eigentlich Beweise würdigen musste (bewusst etwas übertrieben formuliert von mir).
So zumindest meine Einschätzung. Würde sagen eine eher typische Klausur im guten wie im schlechten Sinn. Fertig werden und alles ordentlich ansprechen ist die Kunst.
Klingt als wäre es dieselbe Klausur, wie in Nds. War zeitlich echt eng.