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Verbeamtung - Wechsel
Gast
Unregistered
 
#1
07.01.2021, 21:34
Hallo! Wie einfach ist es als Beamter zu wechseln, wenn der Dienstherr ein Bundesland ist und ich gerne auf Bundesebene tätig sein will? Geht der Wechsel von Landes- auf Bundesebene ohne Probleme? Oder was muss ich beachten?
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Gast
Unregistered
 
#2
08.01.2021, 22:23
(07.01.2021, 21:34)Gast schrieb:  Hallo! Wie einfach ist es als Beamter zu wechseln, wenn der Dienstherr ein Bundesland ist und ich gerne auf Bundesebene tätig sein will? Geht der Wechsel von Landes- auf Bundesebene ohne Probleme? Oder was muss ich beachten?


Das geht ganz einfach.

In der Regel wirst Du nach einer - als  Probezeit dienende - Abordnung versetzt. Die aufnehmende Behörde bittet Deine Behörde darum, dich für X Monate mit dem Ziel der Versetzung ab dem Datum X abzuordnen. Diese Daten werden ausgehandelt, je nachdem, wann man Dich gehen lassen kann/will, was ja von der Personaldecke und offenen Projekekten etc. abhängt. Die Abordnung und Versetzung sind Verwaltungsakte, fall man Dich nicht gehen lassen will... (wohl selten der Fall). Das Ganze geht natürlich über PersR, GleiB (ggf.), ScherbV (ggf.) und den Dienstweg.

--> Ggf. hast Du (bei Ortswechsel) auch Anspruch auf Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung. Wenn das relevant ist, vorher fragen bei der neuen Behörde und beantragen, sobald alles durch ist.

Wenn es Dir gefällt und man Dich behalten will, wirst Du versetzt und das war es :-) Während der Abordnung bist Du Landesbeamter unverändert.

Wenn Du vom Land zum Bund wechselst, wird man Deine Erfahrungszeit/Stufe Deinem LandesBesG nach BBesG neu festsetzen müssen - Förderalismus sei Dank! - , was elementar für Deine Besoldung  ist.

--> Ggf. vorher um vorläufige Prüfung durch Deine neue Behörde bitten, wenn Unklarheit herrscht!

Dann wird auch - beamtentypisch und weniger relevant - Dein Jubiläumsdienstalter nach Bundesrecht festgesetzt.

--> Die Versetzung teilst Du dann auch Deiner PKV mit, damit die (unproblematisch) das Beihilferecht von Bundesland X auf Bund ändern können. Während der Abordnung bist Du ja noch unverändert Landesbeamter.
Sparte mich damals ca. 30-40 Euro/Monat, weil der Bund 2-Bett-Zimmer und Chefarzt in seiner Beihilfe inklusive hat, mein Land aber nicht, so dass ich den Tarifbaustein von 100% auf 50% reduzieren konnte.
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Gast
Unregistered
 
#3
09.01.2021, 17:07
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Bzgl. der Erfahrungsstufen: besteht die Gefahr, dass man runtergestuft wird und dadurch Gehaltseinbußen hat?
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Gast
Unregistered
 
#4
10.01.2021, 14:03
(09.01.2021, 17:07)Gast schrieb:  Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Bzgl. der Erfahrungsstufen: besteht die Gefahr, dass man runtergestuft wird und dadurch Gehaltseinbußen hat?

Runterstufen ist rechtlich nicht möglich. Es sind ja zwei verschiedene Besoldungsgesetze. Die nach BBesG anrechenbaren und festzusetzenden Zeiten können andere sein, als diejenigen nach dem Landesbesoldungsgesetz. Je nachdem, wo man dabei dann landet, kann es mehr oder weniger werden. In manchen Landesgesetzen zählt jegliche Zeit im öffentlichen Dienst z. B., beim Bund nur gleicherwertige oder förderliche Zeiten. In Niedersachsen gab es ganz lange noch das Besoldungsdienstalter, so dass man da auch höher einsteigen konnte als Beamter.

Wobei es in § 19b BBesG eine Ausgleichsregelung gibt, dass man nicht weniger verdienen sollte nach dem Wechsel.
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