06.01.2021, 17:06
(06.01.2021, 16:42)Gast schrieb:(06.01.2021, 15:35)Gast schrieb: Z 2 in NRW war eine Anwaltsklausur mit einer Revision.Ich fand gestern sehr viel angenehmer als Montag von der Zeit her. Aber ich hab z.B. das mit dem falschen Anwalt auch nicht gesehen...was war da? :D
Schwerpunkt im materiellen Teil war ein eBay Fall (der mit § 118 BGB; BGH-Fall von 2017).
Daneben "Verfahrensfehler" (Vertretungsfall beim Beisitzer gegeben wg. Coronaverdacht? War der Anwalt des Beklagten trotz Berufsverbots nach BRAO noch postulationsfähig?).
Zudem paar kleinere Fehler in der Zulässigkeit der Revision (falscher Anwalt hat beim falschen Gericht Revision eingelegt).
Dann Schriftsatz an Mandanten mit weiterem Vorgehen ggfs. mit Revisionsanträgen.
Vieles mit dem Kommentar machbar (aber auch nicht alles mMn).
Insgesamt aber fand ich das es sehr viel war, v.a. weil man (ich) die ganzen Revisionssachen im Kommentar nachschauen musste. Ähnlich wie bei der Z1 also auch eher ein Punktlandung mit der Zeit gewesen und wieder elendig viel geschrieben.
Da hatten es die leichter, die sich die Revision mal vorher angeschaut haben (auch wenn das gefühlt in keinem Lehrbuch/Skript drinsteht).
Ansonsten machbar, wenn man den Fall kannte bzw. die grundlegende Idee dahinter. Wenn nicht, wäre es mir nur an Hand der Anzeige auch schwer gefallen zu einem Kaufpreis von 2.999,- zu kommen, wie einigen anderen hier.
Naja es war eine nur bei normalen Gerichten zugelassene Anwältin. Am BGH muss man extra zugelassen werden (s. § 78 I 3 ZPO).
Ich fand das vor allen mit der Anfechtung auch noch sehr irritierend.
Die wurde ja anscheinend vor dem AG normal und wirksam erklärt, dann am LG nur noch jedenfalls hilfsweise. Da war ich mir unsicher, wer überhaupt die Aufrechnung erklärt hat (Kläger oder Beklagter???) und ob ich jetzt noch auf das "Problem" mit der Hilfsaufrechnung eingehen musste (wie im BGH-Urteil) oder nicht. Fand da den Sachverhalt etwas mies, da da nur zwei Sätze dazu standen und die nicht wirklich klar waren ....
06.01.2021, 17:08
(06.01.2021, 17:06)Gast schrieb:Wie dumm...hab ich auch nicht gesehen. Dabei noch auf den BGH eingegangen :D(06.01.2021, 16:42)Gast schrieb:(06.01.2021, 15:35)Gast schrieb: Z 2 in NRW war eine Anwaltsklausur mit einer Revision.Ich fand gestern sehr viel angenehmer als Montag von der Zeit her. Aber ich hab z.B. das mit dem falschen Anwalt auch nicht gesehen...was war da? :D
Schwerpunkt im materiellen Teil war ein eBay Fall (der mit § 118 BGB; BGH-Fall von 2017).
Daneben "Verfahrensfehler" (Vertretungsfall beim Beisitzer gegeben wg. Coronaverdacht? War der Anwalt des Beklagten trotz Berufsverbots nach BRAO noch postulationsfähig?).
Zudem paar kleinere Fehler in der Zulässigkeit der Revision (falscher Anwalt hat beim falschen Gericht Revision eingelegt).
Dann Schriftsatz an Mandanten mit weiterem Vorgehen ggfs. mit Revisionsanträgen.
Vieles mit dem Kommentar machbar (aber auch nicht alles mMn).
Insgesamt aber fand ich das es sehr viel war, v.a. weil man (ich) die ganzen Revisionssachen im Kommentar nachschauen musste. Ähnlich wie bei der Z1 also auch eher ein Punktlandung mit der Zeit gewesen und wieder elendig viel geschrieben.
Da hatten es die leichter, die sich die Revision mal vorher angeschaut haben (auch wenn das gefühlt in keinem Lehrbuch/Skript drinsteht).
Ansonsten machbar, wenn man den Fall kannte bzw. die grundlegende Idee dahinter. Wenn nicht, wäre es mir nur an Hand der Anzeige auch schwer gefallen zu einem Kaufpreis von 2.999,- zu kommen, wie einigen anderen hier.
Naja es war eine nur bei normalen Gerichten zugelassene Anwältin. Am BGH muss man extra zugelassen werden (s. § 78 I 3 ZPO).
Ich fand das vor allen mit der Anfechtung auch noch sehr irritierend.
Die wurde ja anscheinend vor dem AG normal und wirksam erklärt, dann am LG nur noch jedenfalls hilfsweise. Da war ich mir unsicher, wer überhaupt die Aufrechnung erklärt hat (Kläger oder Beklagter???) und ob ich jetzt noch auf das "Problem" mit der Hilfsaufrechnung eingehen musste (wie im BGH-Urteil) oder nicht. Fand da den Sachverhalt etwas mies, da da nur zwei Sätze dazu standen und die nicht wirklich klar waren ....
Examen ist echt immer wieder geil...man bemerkt die offensichtlichsten Sachen nicht mehr :)
Naja, morgen ZVR, mein absolutes Hassfach. Danach geht es dann bergauf (hoffe ich :)
Allen anderen weiterhin viel Erfolg!
06.01.2021, 17:23
(06.01.2021, 17:06)Gast schrieb:(06.01.2021, 16:42)Gast schrieb:(06.01.2021, 15:35)Gast schrieb: Z 2 in NRW war eine Anwaltsklausur mit einer Revision.Ich fand gestern sehr viel angenehmer als Montag von der Zeit her. Aber ich hab z.B. das mit dem falschen Anwalt auch nicht gesehen...was war da? :D
Schwerpunkt im materiellen Teil war ein eBay Fall (der mit § 118 BGB; BGH-Fall von 2017).
Daneben "Verfahrensfehler" (Vertretungsfall beim Beisitzer gegeben wg. Coronaverdacht? War der Anwalt des Beklagten trotz Berufsverbots nach BRAO noch postulationsfähig?).
Zudem paar kleinere Fehler in der Zulässigkeit der Revision (falscher Anwalt hat beim falschen Gericht Revision eingelegt).
Dann Schriftsatz an Mandanten mit weiterem Vorgehen ggfs. mit Revisionsanträgen.
Vieles mit dem Kommentar machbar (aber auch nicht alles mMn).
Insgesamt aber fand ich das es sehr viel war, v.a. weil man (ich) die ganzen Revisionssachen im Kommentar nachschauen musste. Ähnlich wie bei der Z1 also auch eher ein Punktlandung mit der Zeit gewesen und wieder elendig viel geschrieben.
Da hatten es die leichter, die sich die Revision mal vorher angeschaut haben (auch wenn das gefühlt in keinem Lehrbuch/Skript drinsteht).
Ansonsten machbar, wenn man den Fall kannte bzw. die grundlegende Idee dahinter. Wenn nicht, wäre es mir nur an Hand der Anzeige auch schwer gefallen zu einem Kaufpreis von 2.999,- zu kommen, wie einigen anderen hier.
Naja es war eine nur bei normalen Gerichten zugelassene Anwältin. Am BGH muss man extra zugelassen werden (s. § 78 I 3 ZPO).
Ich fand das vor allen mit der Anfechtung auch noch sehr irritierend.
Die wurde ja anscheinend vor dem AG normal und wirksam erklärt, dann am LG nur noch jedenfalls hilfsweise. Da war ich mir unsicher, wer überhaupt die Aufrechnung erklärt hat (Kläger oder Beklagter???) und ob ich jetzt noch auf das "Problem" mit der Hilfsaufrechnung eingehen musste (wie im BGH-Urteil) oder nicht. Fand da den Sachverhalt etwas mies, da da nur zwei Sätze dazu standen und die nicht wirklich klar waren ....
Aber wo stand denn, dass es nur ein normaler Anwalt war?? :-/
06.01.2021, 17:33
(06.01.2021, 17:23)Gast schrieb:(06.01.2021, 17:06)Gast schrieb:(06.01.2021, 16:42)Gast schrieb:(06.01.2021, 15:35)Gast schrieb: Z 2 in NRW war eine Anwaltsklausur mit einer Revision.Ich fand gestern sehr viel angenehmer als Montag von der Zeit her. Aber ich hab z.B. das mit dem falschen Anwalt auch nicht gesehen...was war da? :D
Schwerpunkt im materiellen Teil war ein eBay Fall (der mit § 118 BGB; BGH-Fall von 2017).
Daneben "Verfahrensfehler" (Vertretungsfall beim Beisitzer gegeben wg. Coronaverdacht? War der Anwalt des Beklagten trotz Berufsverbots nach BRAO noch postulationsfähig?).
Zudem paar kleinere Fehler in der Zulässigkeit der Revision (falscher Anwalt hat beim falschen Gericht Revision eingelegt).
Dann Schriftsatz an Mandanten mit weiterem Vorgehen ggfs. mit Revisionsanträgen.
Vieles mit dem Kommentar machbar (aber auch nicht alles mMn).
Insgesamt aber fand ich das es sehr viel war, v.a. weil man (ich) die ganzen Revisionssachen im Kommentar nachschauen musste. Ähnlich wie bei der Z1 also auch eher ein Punktlandung mit der Zeit gewesen und wieder elendig viel geschrieben.
Da hatten es die leichter, die sich die Revision mal vorher angeschaut haben (auch wenn das gefühlt in keinem Lehrbuch/Skript drinsteht).
Ansonsten machbar, wenn man den Fall kannte bzw. die grundlegende Idee dahinter. Wenn nicht, wäre es mir nur an Hand der Anzeige auch schwer gefallen zu einem Kaufpreis von 2.999,- zu kommen, wie einigen anderen hier.
Naja es war eine nur bei normalen Gerichten zugelassene Anwältin. Am BGH muss man extra zugelassen werden (s. § 78 I 3 ZPO).
Ich fand das vor allen mit der Anfechtung auch noch sehr irritierend.
Die wurde ja anscheinend vor dem AG normal und wirksam erklärt, dann am LG nur noch jedenfalls hilfsweise. Da war ich mir unsicher, wer überhaupt die Aufrechnung erklärt hat (Kläger oder Beklagter???) und ob ich jetzt noch auf das "Problem" mit der Hilfsaufrechnung eingehen musste (wie im BGH-Urteil) oder nicht. Fand da den Sachverhalt etwas mies, da da nur zwei Sätze dazu standen und die nicht wirklich klar waren ....
Aber wo stand denn, dass es nur ein normaler Anwalt war?? :-/
Auf der ersten Seite stand oben rechts im Briefkopf, dass die Anwältin nur vor dem AG, LG, OLG vertretungsberechtigt ist.
06.01.2021, 18:59
Mal wieder was zum leidigen Thema: Ich schreibe in Hannover und bei uns sind die Bedingungen absolut unzumutbar. Wir sitzen da in Winterjacken bei 15-17 Grad Raumtemperatur mit 20 weiteren Personen....ein Rücktritt von der Prüfung wegen der Unzumutbarkeit nützt mir nichts, da ich bereits arbeite und ich der Probezeit nur ausnahmsweise Urlaub nehmen durfte. Also kann ich nur einen anderen Termin wahrnehmen, wenn es echt keine andere Möglichkeit gibt sprich die Noten schlecht sind.
Nun kann ich nach meinem Verständnis ja nur die Verletzung der Chancengleichheit rügen, die ein nochmaliges Schreiben ermöglicht, wenn es an anderen Standorten nicht so schlimm ist - sind hier Niedersachsen, die schildern können wie es an ihrem Standort ist?
Nun kann ich nach meinem Verständnis ja nur die Verletzung der Chancengleichheit rügen, die ein nochmaliges Schreiben ermöglicht, wenn es an anderen Standorten nicht so schlimm ist - sind hier Niedersachsen, die schildern können wie es an ihrem Standort ist?
06.01.2021, 19:07
(06.01.2021, 18:59)Gast schrieb: Mal wieder was zum leidigen Thema: Ich schreibe in Hannover und bei uns sind die Bedingungen absolut unzumutbar. Wir sitzen da in Winterjacken bei 15-17 Grad Raumtemperatur mit 20 weiteren Personen....ein Rücktritt von der Prüfung wegen der Unzumutbarkeit nützt mir nichts, da ich bereits arbeite und ich der Probezeit nur ausnahmsweise Urlaub nehmen durfte. Also kann ich nur einen anderen Termin wahrnehmen, wenn es echt keine andere Möglichkeit gibt sprich die Noten schlecht sind.Also wir sitzen in Hamm (ich weiß, anderes BL) mit geschätzt 50 Leuten und es ist auch nicht wesentlich wärmer. Manche sitzen da auch in Winterjacken, andere mit Decken. Ideale Bedingungen sind natürlich anders, aber es geht irgendwie finde ich. Zumindest wenn die Bedingungen überall so sind.
Nun kann ich nach meinem Verständnis ja nur die Verletzung der Chancengleichheit rügen, die ein nochmaliges Schreiben ermöglicht, wenn es an anderen Standorten nicht so schlimm ist - sind hier Niedersachsen, die schildern können wie es an ihrem Standort ist?
Wenn in anderen Städten natürlich bei angenehmen 23 Grad bei geschlossenen Fenstern geschrieben wird, müsste man sich das nochmal überlegen. Ich hab es zwar schlimmer erwartet, aber ich verbringe pro Klausur schon ein paar Minuten damit, meine Hände zu wärmen um weiter schreiben zu können.
07.01.2021, 15:19
Z3 in NRW.
Klage nach 767 und Titelherausgabeklage gegen Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheid.
VU gegen Beklagten plus Einspruch plus Wiedereinsetzung.
Zulässigkeit nach Schema F insoweit.
Begründetheit der Klage : PayPal Fall bzgl Erfüllungswirkung nach 362 BGB bei Rückbuchung von gezahltem Kaufpreis plus Einwand nach 326 bei Versendung nach 447 BGB im Fall des Untergangs der Sache.
Ggfs noch paar Punkte bei Präklusion nach 796 II ZPO.
Klage nach 767 und Titelherausgabeklage gegen Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheid.
VU gegen Beklagten plus Einspruch plus Wiedereinsetzung.
Zulässigkeit nach Schema F insoweit.
Begründetheit der Klage : PayPal Fall bzgl Erfüllungswirkung nach 362 BGB bei Rückbuchung von gezahltem Kaufpreis plus Einwand nach 326 bei Versendung nach 447 BGB im Fall des Untergangs der Sache.
Ggfs noch paar Punkte bei Präklusion nach 796 II ZPO.
07.01.2021, 15:36
In Nds keine Ahnung was das war:
Ging um kleines Inhaberpapier, Auslegung nach 133, 157 und viel unschlüssiger Klägervortrag, einiges bereits unsubstantiiert. Mini Beweisaufnahme hinsichtlich späterer Änderung.
RA Kosten als Verzugsschaden.
Standartprobleme Prozesstation:
Rügelose Gerichtszuständigkeit bzw. wegen 2 verschiedenen allgemeinen Gerichtsständen Wahl des geeignetsten.
Objektive und Subjektive (nachträgliche) Klagehäufung, letzteres als Klageerweiterung/ -änderung.
Ging um kleines Inhaberpapier, Auslegung nach 133, 157 und viel unschlüssiger Klägervortrag, einiges bereits unsubstantiiert. Mini Beweisaufnahme hinsichtlich späterer Änderung.
RA Kosten als Verzugsschaden.
Standartprobleme Prozesstation:
Rügelose Gerichtszuständigkeit bzw. wegen 2 verschiedenen allgemeinen Gerichtsständen Wahl des geeignetsten.
Objektive und Subjektive (nachträgliche) Klagehäufung, letzteres als Klageerweiterung/ -änderung.
07.01.2021, 15:39
NRW war viel, aber machbar. Wieder mal schwierigste Aufgabe beim Sachverhalt nicht durcheinander zu kommen. Danach einfach Kommentar abschreiben.
Im Vergleich zu meinem regulären Durchgang ist man inhaltlich sehr nett zu uns. Ebay & Paypal-Fälle, dazu Tierhalterhaftung. Schwer sich da hervor zu tun und Kleinigkeiten kosten schon einiges an Punkten.
Im Vergleich zu meinem regulären Durchgang ist man inhaltlich sehr nett zu uns. Ebay & Paypal-Fälle, dazu Tierhalterhaftung. Schwer sich da hervor zu tun und Kleinigkeiten kosten schon einiges an Punkten.
07.01.2021, 15:47
(07.01.2021, 15:36)Gast schrieb: In Nds keine Ahnung was das war:
Ging um kleines Inhaberpapier, Auslegung nach 133, 157 und viel unschlüssiger Klägervortrag, einiges bereits unsubstantiiert. Mini Beweisaufnahme hinsichtlich späterer Änderung.
RA Kosten als Verzugsschaden.
Standartprobleme Prozesstation:
Rügelose Gerichtszuständigkeit bzw. wegen 2 verschiedenen allgemeinen Gerichtsständen Wahl des geeignetsten.
Objektive und Subjektive (nachträgliche) Klagehäufung, letzteres als Klageerweiterung/ -änderung.
Was war den überhaupt die Anspruchsgrundlage ? Das war ja echt sch.....