05.11.2020, 15:50
Kannst du dich vor deiner Prüfung vielleicht zumindest noch testen lassen (ggf. freiwillig)?
06.11.2020, 19:31
06.11.2020, 20:18
Ich würde einen Arzt kontaktieren, den Sachverhalt schildern und wenn der einen Test macht das JPA darüber informieren. Wenn der Arzt keinen Anlass für einen Test sieht bist du raus. Falls doch bist du entweder positiv oder negativ, klare Sache, reines Gewissen.
05.01.2021, 15:10
Hat hier einer schon den Fall erlebt, dass er/sie Coronasymptome kurz vor der Mündlichen hatte. Laut Hinweis des LJPA NRW darf man nicht teilnehmen und soll sich mit dem LJPA in Verbindung setzen. Entscheiden die das dann alleine oder muss man noch zum Amtsarzt? Musstet ihr einen Test machen?
05.01.2021, 15:26
(06.11.2020, 19:31)Gast schrieb:(05.11.2020, 11:25)Gast schrieb: Geh hin, solange du nicht in den Büchern des Gesundheitsamtes auftauchst. Da muss man an sich denken.
Also jeder, der so einen Ratschlag gibt, hat ein juristisches Examen wegen seines verdrehten Rechtsempfindens nicht verdient.
Auch wenn man die letzten Monate wegen der Lernerei etwas abgeschottet vom Rest der Welt war, sollte man doch mitbekommen haben, dass es nicht besonders aussagekräftig ist, ob man nun typische Symptome hat oder nicht. Auch ohne Symptome kann man andere anstecken. Zwar werden die Prüflinge in der Mündlichen noch nicht zur Risikogruppe gehören, aber man weiß nie, wie es um die Gesundheit der Prüfer bestellt ist und ob die anderen Prüflinge sich vielleicht zu Hause um Personen kümmern müssen, die zur Risikogruppe gehören!
An den "Fragesteller", zeig Anstand, schildere dem JPA den Sachverhalt, ruf bei der Corona-Hotline an und lass dich testen! Danach kannste dem JPA immernoch Entwarnung geben.
05.01.2021, 16:07
Kann deine Ratlosigkeit leider nicht ganz nachvollziehen.
Wenn du Kontaktperson 1. Grades bist (Haushaltsangehöriger, Partner etc.) dann dürfte die Quarantäneanordnung nicht lang auf sich warten lassen. In meinem Fall war es so, dass die positive Person mich informiert hat und die Anordnung des Gesundheitsamts erst gegen Ende der Quarantäne kam, weil die Ämter leider einfach nicht mehr hinterherkommen. Dennoch wusste ich ab dem ersten Tag, dass ich in Quarantäne bleiben muss. Ich würde also an deiner Stelle beim Gesundheitsamt nachfragen. Wenn für dich keine Quarantäne vorgesehen ist, kannst du deinem Hausarzt den Sachverhalt schildern und einen Test machen.
Dass du dich ohne Absicherung mehrere Stunden lang mit 6-7 Personen, von denen du nicht weißt, ob sie zur Risikogruppe etc. gehören setzen willst, finde ich schon sehr bedenklich. Du hast zwei Staatsexamina absolviert, da solltest du doch in der Lage sein, auch diese Situation sinnvoll zu meistern.
Wenn du Kontaktperson 1. Grades bist (Haushaltsangehöriger, Partner etc.) dann dürfte die Quarantäneanordnung nicht lang auf sich warten lassen. In meinem Fall war es so, dass die positive Person mich informiert hat und die Anordnung des Gesundheitsamts erst gegen Ende der Quarantäne kam, weil die Ämter leider einfach nicht mehr hinterherkommen. Dennoch wusste ich ab dem ersten Tag, dass ich in Quarantäne bleiben muss. Ich würde also an deiner Stelle beim Gesundheitsamt nachfragen. Wenn für dich keine Quarantäne vorgesehen ist, kannst du deinem Hausarzt den Sachverhalt schildern und einen Test machen.
Dass du dich ohne Absicherung mehrere Stunden lang mit 6-7 Personen, von denen du nicht weißt, ob sie zur Risikogruppe etc. gehören setzen willst, finde ich schon sehr bedenklich. Du hast zwei Staatsexamina absolviert, da solltest du doch in der Lage sein, auch diese Situation sinnvoll zu meistern.
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
05.01.2021, 16:11
(05.01.2021, 15:26)Gast schrieb:(06.11.2020, 19:31)Gast schrieb:(05.11.2020, 11:25)Gast schrieb: Geh hin, solange du nicht in den Büchern des Gesundheitsamtes auftauchst. Da muss man an sich denken.
Also jeder, der so einen Ratschlag gibt, hat ein juristisches Examen wegen seines verdrehten Rechtsempfindens nicht verdient.
Auch wenn man die letzten Monate wegen der Lernerei etwas abgeschottet vom Rest der Welt war, sollte man doch mitbekommen haben, dass es nicht besonders aussagekräftig ist, ob man nun typische Symptome hat oder nicht. Auch ohne Symptome kann man andere anstecken. Zwar werden die Prüflinge in der Mündlichen noch nicht zur Risikogruppe gehören, aber man weiß nie, wie es um die Gesundheit der Prüfer bestellt ist und ob die anderen Prüflinge sich vielleicht zu Hause um Personen kümmern müssen, die zur Risikogruppe gehören!
An den "Fragesteller", zeig Anstand, schildere dem JPA den Sachverhalt, ruf bei der Corona-Hotline an und lass dich testen! Danach kannste dem JPA immernoch Entwarnung geben.
das war so ein typischer ellenbogenjuristenkommentar von dem
05.01.2021, 16:15
(05.01.2021, 15:10)Gast schrieb: Hat hier einer schon den Fall erlebt, dass er/sie Coronasymptome kurz vor der Mündlichen hatte. Laut Hinweis des LJPA NRW darf man nicht teilnehmen und soll sich mit dem LJPA in Verbindung setzen. Entscheiden die das dann alleine oder muss man noch zum Amtsarzt? Musstet ihr einen Test machen?
Also eigentlich ist der Thread oben wegen dieser Frage. Die urspr. Frage ist aus November, denke das hat sich erledigt.
05.01.2021, 16:19
(05.01.2021, 16:15)Gast schrieb:(05.01.2021, 15:10)Gast schrieb: Hat hier einer schon den Fall erlebt, dass er/sie Coronasymptome kurz vor der Mündlichen hatte. Laut Hinweis des LJPA NRW darf man nicht teilnehmen und soll sich mit dem LJPA in Verbindung setzen. Entscheiden die das dann alleine oder muss man noch zum Amtsarzt? Musstet ihr einen Test machen?
Also eigentlich ist der Thread oben wegen dieser Frage. Die urspr. Frage ist aus November, denke das hat sich erledigt.
Achso, sorry dafür! Ist man bei Symptomen nicht ohnehin ausgeschlossen?
05.01.2021, 16:20
(05.01.2021, 16:19)Gast1234 schrieb:(05.01.2021, 16:15)Gast schrieb:(05.01.2021, 15:10)Gast schrieb: Hat hier einer schon den Fall erlebt, dass er/sie Coronasymptome kurz vor der Mündlichen hatte. Laut Hinweis des LJPA NRW darf man nicht teilnehmen und soll sich mit dem LJPA in Verbindung setzen. Entscheiden die das dann alleine oder muss man noch zum Amtsarzt? Musstet ihr einen Test machen?
Also eigentlich ist der Thread oben wegen dieser Frage. Die urspr. Frage ist aus November, denke das hat sich erledigt.
Achso, sorry dafür! Ist man bei Symptomen nicht ohnehin ausgeschlossen?
Will sagen: Verschiebt das LJPA in solchen Fällen die Mündliche nicht einfach nach hinten?