Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
02.01.2021, 09:58
Ich hab es mit 8,8 (1.Examen) und 8,1 Punkten (2.Examen) zum Richter in Ostdeutschland gebracht. Habe keinen Dr. LLM oder sonstiges. Ob ich mangels VB völlig ungeeignet bin, vermag ich nicht zu beurteilen. Laut meiner mir schon vorliegenden Beurteilungen (Proberichter) sah man dies scheinbar nicht so...
02.01.2021, 10:26
(02.01.2021, 09:58)Richter schrieb: Ich hab es mit 8,8 (1.Examen) und 8,1 Punkten (2.Examen) zum Richter in Ostdeutschland gebracht. Habe keinen Dr. LLM oder sonstiges. Ob ich mangels VB völlig ungeeignet bin, vermag ich nicht zu beurteilen. Laut meiner mir schon vorliegenden Beurteilungen (Proberichter) sah man dies scheinbar nicht so...
Fürs AG oder als BE am LG brauchst du jetzt auch nicht der Crack sein bro
02.01.2021, 10:47
Habe ich auch nie behauptet - Im Gegenteil. Ich wollte damit lediglich verdeutlichen, dass man es auch ohne VB packen kann. Ich habe den Eindruck, dass einige hier dies verkennen. Dies mag daran liegen, dass man während des Studiums oder Refs vllt eine falsche Vorstellung von den Notenanforderungen hat. Aber danke für den Hinweis Bro! Im Übrigen ist man nicht nur BE am LG, sondern leitet zu 90% seine Sitzungen als ER. Das aber nur am Rande....
02.01.2021, 10:59
Über 40% der Absolventen des 2. StEx haben über 8 Punkte. Es kann mittlerweile dann ja echt jeder Richter werden.

02.01.2021, 11:12
(02.01.2021, 10:59)Gast schrieb: Über 40% der Absolventen des 2. StEx haben über 8 Punkte. Es kann mittlerweile dann ja echt jeder Richter werden.
Quelle?
Das kann ich mir nicht vorstellen. Zumal die Statistiken immer nur zwischen den Noten differenzieren, ich glaube kaum dass die JPAs ausrechnen, wer über die 8 gekommen ist.
02.01.2021, 11:16
(02.01.2021, 10:59)Gast schrieb: Über 40% der Absolventen des 2. StEx haben über 8 Punkte. Es kann mittlerweile dann ja echt jeder Richter werden.Das dürfte Unsinn sein. Ich war in meinem Durchgang mit 7,5 Punkten auf Rangziffer 42 von 152 Teilnehmenden. Ich gehör(t)e also zu den besten 30% und das mit unter 8 Punkten. Dass es in anderen Durchgängen so viel anders aussieht ist zwar denkbar, aber unwahrscheinlich.
02.01.2021, 11:17
Die Einstellungspraxis könnte den Beruf für Leute die sich im Studium angestrengt haben tatsächlich unattraktiver machen. Auch wenn 8 Punkte sicher nicht automatisch gegen die Eignung sprechen, stellt sich doch die Frage warum man dann überhaupt noch am Notencredo festhalten sollte; denn sicher gibts auch Absolventen mit 4,x die gute Juristen sind und sich nur nicht angestrengt haben... nur mal um die Argumentation der Befürworter konsequent weiterzudenken.
02.01.2021, 11:30
(02.01.2021, 10:59)Gast schrieb: Über 40% der Absolventen des 2. StEx haben über 8 Punkte. Es kann mittlerweile dann ja echt jeder Richter werden.
Das klingt sehr unwahrscheinlich.
Nehmen wir mal die Zahlen aus NRW aus 2018: "sehr gut, "gut" und "VB" erreichten knapp 18,7%, irgendwo im "befriedigend" bewegten sich weitere 35,6%. Diese Notenstufe beginnt aber bereits bei 6,5 Punkten.
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...r/2018.pdf
02.01.2021, 11:38
Gemeint sind 8,x und besser ohe diejenigen, die nichtbestehen. Die Quote dürfte sich tatsächlich bei 30-40% einpendeln
02.01.2021, 11:38
(02.01.2021, 11:17)Gast schrieb: Die Einstellungspraxis könnte den Beruf für Leute die sich im Studium angestrengt haben tatsächlich unattraktiver machen. Auch wenn 8 Punkte sicher nicht automatisch gegen die Eignung sprechen, stellt sich doch die Frage warum man dann überhaupt noch am Notencredo festhalten sollte; denn sicher gibts auch Absolventen mit 4,x die gute Juristen sind und sich nur nicht angestrengt haben... nur mal um die Argumentation der Befürworter konsequent weiterzudenken.
Man kann praktisches jedes Argument - scheinbar - entwerten, indem man es ins Extreme wendet. Natürlich mag es auch gute Juristen mit 4,x Punkten geben. Die Wahrscheinlichkeit, dass man es mit 7,x Punkten (noch) mit einem guten Juristen zu tun hat, ist aber ungleich höher. Das Examen ist nicht perfekt, es prüft viel Mist, aber es prüft auch nichts. Deshalb ist es angemessen, mit den Notenanforderungen nicht gerade zur Bestehensgrenze runterzugehen. Dass es unbedingt 9 oder 8 Punkte sein müssen, steht aber nun wirklich nirgendwo in Stein gemeißelt.
Im Übrigen denke ich, dass es den Beruf für gut Leute eher unattraktiv macht, dass es wenig Beförderungsämter gibt und deren Vergabe nach undurchsichtigen Kriterien erfolgt.