31.12.2020, 15:43
(31.12.2020, 15:30)Gast schrieb: Eine Freundin ist mit 6,x Pkt im ersten Examen und knapp unter 7,5 Pkt im 2. Examen Richterin in Nds (seit 5 Jahren).Das klingt mir sehr unwahrscheinlich. Ich hab mich mit hohem VB im ersten und 7,8 im zweiten Anfang 2018 sowohl in Celle als auch BS beworben und wurde trotz Justizempfehlung nicht eingeladen. Ohne wirklich gute Begründung weichen die nicht von der 8 Punkte Grenze im zweiten ab. Mir hat der Einstellungsrichter damals gesagt, dass mit unter 8 im Zweiten nur bei Gut im ersten oder Dr. regelmäßig eingeladen wird, wenn Bedarf besteht. Letztlich hat er mir den Verbesserungsversuch ans Herz gelegt.
Das das Ganze 2015 so viel laxer gehandhabt worden sein soll, glaub ich nicht.
31.12.2020, 15:51
(31.12.2020, 15:02)Gast schrieb: Gibt es wohl tatsächlich, wobei das schon krass ist. Der Durchschnitt liegt nach der mündliche Prüfung bei 7,1 Punkten (2019, BMJV). Dass jemand so knapp über dem Durchschnitt Richter*in werden kann, sollte zu denken geben.
Wobei ich das nicht unbedingt für sooo schockierend halte. 8,2 ist noch immer ein Stück über 7,1. Sogar um einiges mehr, als die klassischen 9,0 über der 8,2 sind. Und auch wenn ich Noten nicht jede Aussagekraft absprechen möchte: Zwischen 8,0 und 9,0 kann wirklich nur eine (un)glückliche Verkettung von Zufällen liegen, oder ganz einfache eine bestimmte Prüfungskommission. Von den Richtern mit 8,0 würde ich also nichts Schlimmeres befürchten als von denen mit 9,0. Zumindest wenn doch mit dem Auswahlverfahren noch ein kleiner "Filter" eingebaut ist.
Erstinstanzlich tätig werden in anderen Ländern einfache Staatsbürger, die unstudiert bzw. fachfremd sind. Warum also nicht. Wichtig ist dann freilich die Möglichkeit von rechtlicher Überprüfbarkeit gerichtlicher Entscheidungen, also insbesondere Revision und Beschwerde.
Was will man auch machen, ohne besser benotete Bewerber mit höheren Gehältern zu locken. Das nämlich dürfte politisch nicht gewünscht sein. Einige Bundesländer verteidigen die Richter(unter)bezahlung bis vor das BVerfG.
Hier im Forum wird oft die Arbeitsbelastung beklagt. Vielleicht schreckt diese viele besser benotete Bewerber ab. Aber wenn die Politik diese überhaupt angehen würde, dann doch nur durch Schaffung zusätzlicher Stellen. Das wird auch gefordert, von Richterveinigungen und so weiter. Aber mit wem besetzt man diese Stellen dann? In einer ersten Welle dann doch zwangsläufig mit Bewerbern, die noch schlechter benotet sind.
Ein Teufelskreis. So viel Angst vor den Richtern mit "nur" 8,2 habe ich aber auch nicht. Kenne in diesem Notenbereich ein paar Kandidaten, die ich für erstklassige Jurtisten halte. Mit 8,2 werden ebenhalt einerseits diejenigen bepunktet, deren Potential zwischen 6,0 und 8,2 lag (halte ich für eine realistische Bandbreite im Examen), andererseits auch diejenigen, deren Potential zwischen 8,2 und 10,0 lag. Dass die eingestellten 8,2-Richter zu letzterer Gruppe gehören, dafür könnte man das Auswahlverfahren vorsehen.
Weniger Richter bräuchte man natürlich, wenn Gesetze (am besten auf für Laien verständlich) klarer wären, das Strafrecht weiter "liberalisiert" werden würde, Menschen mehr Vertrauen in die Richtigkeit behördlicher Bescheide haben könnten (Sozialrecht!!!), nicht gereade durch Gesetz unnötige Anreize für Konflikte geschaffen werden würden (Familienrecht!!!), und so weiter. Aber auf solche Ideen kommt ja keiner...
31.12.2020, 16:16
Ich bin seit diesem Jahr Proberichterin in NRW mit 8,2 im zweiten und 7,x im ersten. Bislang hab ich nicht das Gefühl die Dumme unter Hochbegabten zu sein

31.12.2020, 16:16
Gast
Das das Ganze 2015 so viel laxer gehandhabt worden sein soll, glaub ich nicht.
Dann glaub es halt nicht; es ist aber so. Den Namen der Freundin werde ich in einem öffentlichen Forum aber natürlich nicht nennen.
(31.12.2020, 15:30)Gast schrieb: Eine Freundin ist mit 6,x Pkt im ersten Examen und knapp unter 7,5 Pkt im 2. Examen Richterin in Nds (seit 5 Jahren).Das klingt mir sehr unwahrscheinlich. Ich hab mich mit hohem VB im ersten und 7,8 im zweiten Anfang 2018 sowohl in Celle als auch BS beworben und wurde trotz Justizempfehlung nicht eingeladen. Ohne wirklich gute Begründung weichen die nicht von der 8 Punkte Grenze im zweiten ab. Mir hat der Einstellungsrichter damals gesagt, dass mit unter 8 im Zweiten nur bei Gut im ersten oder Dr. regelmäßig eingeladen wird, wenn Bedarf besteht. Letztlich hat er mir den Verbesserungsversuch ans Herz gelegt.
Das das Ganze 2015 so viel laxer gehandhabt worden sein soll, glaub ich nicht.
Dann glaub es halt nicht; es ist aber so. Den Namen der Freundin werde ich in einem öffentlichen Forum aber natürlich nicht nennen.
31.12.2020, 16:17
(31.12.2020, 15:51)Gast schrieb:(31.12.2020, 15:02)Gast schrieb: Gibt es wohl tatsächlich, wobei das schon krass ist. Der Durchschnitt liegt nach der mündliche Prüfung bei 7,1 Punkten (2019, BMJV). Dass jemand so knapp über dem Durchschnitt Richter*in werden kann, sollte zu denken geben.
Wobei ich das nicht unbedingt für sooo schockierend halte. 8,2 ist noch immer ein Stück über 7,1. Sogar um einiges mehr, als die klassischen 9,0 über der 8,2 sind. Und auch wenn ich Noten nicht jede Aussagekraft absprechen möchte: Zwischen 8,0 und 9,0 kann wirklich nur eine (un)glückliche Verkettung von Zufällen liegen, oder ganz einfache eine bestimmte Prüfungskommission. Von den Richtern mit 8,0 würde ich also nichts Schlimmeres befürchten als von denen mit 9,0. Zumindest wenn doch mit dem Auswahlverfahren noch ein kleiner "Filter" eingebaut ist.
Erstinstanzlich tätig werden in anderen Ländern einfache Staatsbürger, die unstudiert bzw. fachfremd sind. Warum also nicht. Wichtig ist dann freilich die Möglichkeit von rechtlicher Überprüfbarkeit gerichtlicher Entscheidungen, also insbesondere Revision und Beschwerde.
Was will man auch machen, ohne besser benotete Bewerber mit höheren Gehältern zu locken. Das nämlich dürfte politisch nicht gewünscht sein. Einige Bundesländer verteidigen die Richter(unter)bezahlung bis vor das BVerfG.
Hier im Forum wird oft die Arbeitsbelastung beklagt. Vielleicht schreckt diese viele besser benotete Bewerber ab. Aber wenn die Politik diese überhaupt angehen würde, dann doch nur durch Schaffung zusätzlicher Stellen. Das wird auch gefordert, von Richterveinigungen und so weiter. Aber mit wem besetzt man diese Stellen dann? In einer ersten Welle dann doch zwangsläufig mit Bewerbern, die noch schlechter benotet sind.
Ein Teufelskreis. So viel Angst vor den Richtern mit "nur" 8,2 habe ich aber auch nicht. Kenne in diesem Notenbereich ein paar Kandidaten, die ich für erstklassige Jurtisten halte. Mit 8,2 werden ebenhalt einerseits diejenigen bepunktet, deren Potential zwischen 6,0 und 8,2 lag (halte ich für eine realistische Bandbreite im Examen), andererseits auch diejenigen, deren Potential zwischen 8,2 und 10,0 lag. Dass die eingestellten 8,2-Richter zu letzterer Gruppe gehören, dafür könnte man das Auswahlverfahren vorsehen.
Weniger Richter bräuchte man natürlich, wenn Gesetze (am besten auf für Laien verständlich) klarer wären, das Strafrecht weiter "liberalisiert" werden würde, Menschen mehr Vertrauen in die Richtigkeit behördlicher Bescheide haben könnten (Sozialrecht!!!), nicht gereade durch Gesetz unnötige Anreize für Konflikte geschaffen werden würden (Familienrecht!!!), und so weiter. Aber auf solche Ideen kommt ja keiner...
Also ich finde es sehr anstrengend, wenn ich dem Richter alles erklären muss und er die Strafzumessung nicht hinbekommt. Führt nur zu Mehrarbeit, weil ich dann ins Rechtsmittel muss. Mir sind da schon die Ri mit 10,x am liebsten, da steckt meist auch was hinter.
31.12.2020, 16:27
(31.12.2020, 15:02)Gast schrieb: Gibt es wohl tatsächlich, wobei das schon krass ist. Der Durchschnitt liegt nach der mündliche Prüfung bei 7,1 Punkten (2019, BMJV). Dass jemand so knapp über dem Durchschnitt Richter*in werden kann, sollte zu denken geben.
Man muss sich aber auch mal überlegen, wie hoch der Bedarf der Länder ist.
Am Beispiel Hessen: Dort sind rund 2.300 Richter und Staatsanwälte beschäftigt.
Bei nach dem Altersschnitt von ca. 30 Jahren zu erwartenden, rund 35 Dienstjahren je Person macht das (auch gleichbleibenden Bedarf und gleichmäßige Altersstruktur unterstellt; beides Dinge, die nicht der Fall zu sein scheinen) einen jährlichen Bedarf von 66 neuen Richtern und Staatsanwälten.
In Hessen wurde im Jahr 2019 im 2. StEx von rund 140 Absolventen ein VB erreicht. Es müsste also etwas weniger als die Hälfte dieser Absolventen zum Staat wollen.
R1 beginnt in Hessen bei rund 4.200€ brutto monatlich.
Es ist kein Geheimnis, dass GKs über 10.000€ brutto monatlich zahlen, Unternehmen und sonstige Anwälte, die derartige Bewerber üblicherweise einstellen auch erheblich mehr als 4.200€ brutto.
Wie man regelmäßig lesen, sehen (Minidokus im öR) oder hören (DLF) kann, sind Richter und Staatsanwälte im Regelfall mit Arbeit nicht unbedingt unbelastet. Das trifft für andere Berufe sicher auch zu, aber dort wird mehr Arbeit oftmals noch irgendwie vergütet (Umsatzbeteiligung, Bonus usw.). Im ÖD "erarbeitet" man sich mit vielen Erledigungen durch Pebb§y gute Beurteilungen, um aufsteigen zu können.
Die Justiz ist ziemlich statisch, sonstige Arbeitgeber sind, was sonstige Vergünstigungen und Annehmlichkeiten - nicht zuletzt im Bereich der work-life-balance - angeht, deutlich attraktiver.
Auch haben meiner Erfahrung nach viele Referendare im Rahmen des Ref. teils recht unschöne Erfahrungen mit der staatlichen Justiz(verwaltung) gemacht, sodass die Motivation, in diesem Bereich zu arbeiten, nicht zunehmen wird. Die weniger moderne Ausstattung und IT-Infrastruktur wird ihren Teil beitragen.
Insgesamt erkenne ich deswegen ohne weiteres, wieso ein VB im 2. nicht (das doppel-VB schon gleich gar nicht) mehr verlangt werden kann. Und an Richtern und Staatsanwälten mit 8 Punkten geht unser Land sicher auch nicht zu Grunde.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
31.12.2020, 17:12
(31.12.2020, 16:27)Gast schrieb:(31.12.2020, 15:02)Gast schrieb: Gibt es wohl tatsächlich, wobei das schon krass ist. Der Durchschnitt liegt nach der mündliche Prüfung bei 7,1 Punkten (2019, BMJV). Dass jemand so knapp über dem Durchschnitt Richter*in werden kann, sollte zu denken geben.
Man muss sich aber auch mal überlegen, wie hoch der Bedarf der Länder ist.
Am Beispiel Hessen: Dort sind rund 2.300 Richter und Staatsanwälte beschäftigt.
Bei nach dem Altersschnitt von ca. 30 Jahren zu erwartenden, rund 35 Dienstjahren je Person macht das (auch gleichbleibenden Bedarf und gleichmäßige Altersstruktur unterstellt; beides Dinge, die nicht der Fall zu sein scheinen) einen jährlichen Bedarf von 66 neuen Richtern und Staatsanwälten.
In Hessen wurde im Jahr 2019 im 2. StEx von rund 140 Absolventen ein VB erreicht. Es müsste also etwas weniger als die Hälfte dieser Absolventen zum Staat wollen.
R1 beginnt in Hessen bei rund 4.200€ brutto monatlich.
Es ist kein Geheimnis, dass GKs über 10.000€ brutto monatlich zahlen, Unternehmen und sonstige Anwälte, die derartige Bewerber üblicherweise einstellen auch erheblich mehr als 4.200€ brutto.
Wie man regelmäßig lesen, sehen (Minidokus im öR) oder hören (DLF) kann, sind Richter und Staatsanwälte im Regelfall mit Arbeit nicht unbedingt unbelastet. Das trifft für andere Berufe sicher auch zu, aber dort wird mehr Arbeit oftmals noch irgendwie vergütet (Umsatzbeteiligung, Bonus usw.). Im ÖD "erarbeitet" man sich mit vielen Erledigungen durch Pebb§y gute Beurteilungen, um aufsteigen zu können.
Die Justiz ist ziemlich statisch, sonstige Arbeitgeber sind, was sonstige Vergünstigungen und Annehmlichkeiten - nicht zuletzt im Bereich der work-life-balance - angeht, deutlich attraktiver.
Auch haben meiner Erfahrung nach viele Referendare im Rahmen des Ref. teils recht unschöne Erfahrungen mit der staatlichen Justiz(verwaltung) gemacht, sodass die Motivation, in diesem Bereich zu arbeiten, nicht zunehmen wird. Die weniger moderne Ausstattung und IT-Infrastruktur wird ihren Teil beitragen.
Insgesamt erkenne ich deswegen ohne weiteres, wieso ein VB im 2. nicht (das doppel-VB schon gleich gar nicht) mehr verlangt werden kann. Und an Richtern und Staatsanwälten mit 8 Punkten geht unser Land sicher auch nicht zu Grunde.
Ich hab aufgehört zu lesen, als Brutto Richter mit Brutto Anwalt GK verglichen wurde...
31.12.2020, 17:13
(31.12.2020, 16:27)Gast schrieb:(31.12.2020, 15:02)Gast schrieb: Gibt es wohl tatsächlich, wobei das schon krass ist. Der Durchschnitt liegt nach der mündliche Prüfung bei 7,1 Punkten (2019, BMJV). Dass jemand so knapp über dem Durchschnitt Richter*in werden kann, sollte zu denken geben.
Man muss sich aber auch mal überlegen, wie hoch der Bedarf der Länder ist.
Am Beispiel Hessen: Dort sind rund 2.300 Richter und Staatsanwälte beschäftigt.
Bei nach dem Altersschnitt von ca. 30 Jahren zu erwartenden, rund 35 Dienstjahren je Person macht das (auch gleichbleibenden Bedarf und gleichmäßige Altersstruktur unterstellt; beides Dinge, die nicht der Fall zu sein scheinen) einen jährlichen Bedarf von 66 neuen Richtern und Staatsanwälten.
In Hessen wurde im Jahr 2019 im 2. StEx von rund 140 Absolventen ein VB erreicht. Es müsste also etwas weniger als die Hälfte dieser Absolventen zum Staat wollen.
R1 beginnt in Hessen bei rund 4.200€ brutto monatlich.
Es ist kein Geheimnis, dass GKs über 10.000€ brutto monatlich zahlen, Unternehmen und sonstige Anwälte, die derartige Bewerber üblicherweise einstellen auch erheblich mehr als 4.200€ brutto.
Wie man regelmäßig lesen, sehen (Minidokus im öR) oder hören (DLF) kann, sind Richter und Staatsanwälte im Regelfall mit Arbeit nicht unbedingt unbelastet. Das trifft für andere Berufe sicher auch zu, aber dort wird mehr Arbeit oftmals noch irgendwie vergütet (Umsatzbeteiligung, Bonus usw.). Im ÖD "erarbeitet" man sich mit vielen Erledigungen durch Pebb§y gute Beurteilungen, um aufsteigen zu können.
Die Justiz ist ziemlich statisch, sonstige Arbeitgeber sind, was sonstige Vergünstigungen und Annehmlichkeiten - nicht zuletzt im Bereich der work-life-balance - angeht, deutlich attraktiver.
Auch haben meiner Erfahrung nach viele Referendare im Rahmen des Ref. teils recht unschöne Erfahrungen mit der staatlichen Justiz(verwaltung) gemacht, sodass die Motivation, in diesem Bereich zu arbeiten, nicht zunehmen wird. Die weniger moderne Ausstattung und IT-Infrastruktur wird ihren Teil beitragen.
Insgesamt erkenne ich deswegen ohne weiteres, wieso ein VB im 2. nicht (das doppel-VB schon gleich gar nicht) mehr verlangt werden kann. Und an Richtern und Staatsanwälten mit 8 Punkten geht unser Land sicher auch nicht zu Grunde.
Ab ner bestimmten Punktzahl bekommt man eh alles in den A**** geschoben. Lass es dann eben 8 P. sein.
31.12.2020, 18:42
(31.12.2020, 16:17)Gast schrieb: Also ich finde es sehr anstrengend, wenn ich dem Richter alles erklären muss und er die Strafzumessung nicht hinbekommt. Führt nur zu Mehrarbeit, weil ich dann ins Rechtsmittel muss. Mir sind da schon die Ri mit 10,x am liebsten, da steckt meist auch was hinter.
Das kann ich verstehen. Aber ist es so, dass es immer der Richter mit 8,2 ist, dem man alles erklären muss, während es immer der Richter mit 10,2 ist, der alles checkt?
Dein Beispiel aus dem Strafrecht: der Richter mit 8,2 in der Gesamtnote kann auch im Strafrecht der totale Überflieger gewesen sein, aber im Zivilrecht die Punkte liegen gelassen haben (und umgekehrt).
31.12.2020, 19:15
(31.12.2020, 18:42)Gast schrieb:(31.12.2020, 16:17)Gast schrieb: Also ich finde es sehr anstrengend, wenn ich dem Richter alles erklären muss und er die Strafzumessung nicht hinbekommt. Führt nur zu Mehrarbeit, weil ich dann ins Rechtsmittel muss. Mir sind da schon die Ri mit 10,x am liebsten, da steckt meist auch was hinter.
Das kann ich verstehen. Aber ist es so, dass es immer der Richter mit 8,2 ist, dem man alles erklären muss, während es immer der Richter mit 10,2 ist, der alles checkt?
Dein Beispiel aus dem Strafrecht: der Richter mit 8,2 in der Gesamtnote kann auch im Strafrecht der totale Überflieger gewesen sein, aber im Zivilrecht die Punkte liegen gelassen haben (und umgekehrt).
So ist das. Gewicht bekommt das Argument auch dadurch, dass Proberichter in aller Regel rotieren und somit fachfremd arbeiten.