29.12.2020, 18:59
Kann man mit einer Rückmeldung zwischen den Jahren rechnen, wenn man ein Jobangebot vor Weihnachten erhalten hat und diese direkt nach Weihnachten angenommen hat?
Oder zieht sich sowas dann üblicherweise ins neue Jahr?
Oder zieht sich sowas dann üblicherweise ins neue Jahr?
29.12.2020, 19:11
(29.12.2020, 18:59)job job job schrieb: Kann man mit einer Rückmeldung zwischen den Jahren rechnen, wenn man ein Jobangebot vor Weihnachten erhalten hat und diese direkt nach Weihnachten angenommen hat?
Oder zieht sich sowas dann üblicherweise ins neue Jahr?
Paragraph 763i des Jobgesetzes regelt ganz klar, dass du zwischen den Jahren in jedem Fall eine Antwort bekommen musst. Ansonsten steht dir ein Schadensersatzanspruch zu.

