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  5. Niedersachsen - Reisekosten
Antworten

 
Niedersachsen - Reisekosten
Halbjurist
Unregistered
 
#1
21.11.2020, 15:11
Hallo liebes Forum,

folgende Frage bezüglich der Reisekostenerstattung:

Ich wohne in Göttingen.

Ich bin dem LG Göttingen zugeteilt und die AG findet auch dort statt (sofern sie nicht coronabedingt online stattfindet).

Meine Zivilstation ist allerdings das Amtsgericht Osterode.

Bekomme ich die Fahrtkosten (Bahn) von Göttingen nach Osterrode erstattet?

Vielen Dank
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EhGöRef
Unregistered
 
#2
21.11.2020, 15:38
Hi, 

soweit ich informiert bin, bekommst du diese Kosten nicht erstattet. Zumindest war es bei mir so...Ist nun allerdings schon 4 Jahre her. Ich würde dir raten doch einfach direkt nachzufragen! Bei mir gab es diesbezüglich auch unrichtige Aussagen hierzu. ::)

LG
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Gast
Unregistered
 
#3
21.11.2020, 15:59
Vielen Dank für die Antwort.

Nachdem was ich bisher gelesen habe bekommt man wohl nur die Fahrtkosten zur Arbeitsgemeinschaft erstattet. Das war allerdings alles nicht so richtig belastbar, so dass ich nochmal nachfragen wollte.

Ich werde Montag morgen in Braunschweig bei der Kostenstelle anrufen.
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GastGoe
Unregistered
 
#4
22.11.2020, 19:36
(21.11.2020, 15:59)Gast schrieb:  Vielen Dank für die Antwort.

Nachdem was ich bisher gelesen habe bekommt man wohl nur die Fahrtkosten zur Arbeitsgemeinschaft erstattet. Das war allerdings alles nicht so richtig belastbar, so dass ich nochmal nachfragen wollte.

Ich werde Montag morgen in Braunschweig bei der Kostenstelle anrufen.


Fahrtkosten zur AG werden erstattet, Fahrtkosten zum Ausbildungsrichter nicht. Die können allerdings mit der Steuererklärung abgesetzt werden.
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Gast
Unregistered
 
#5
22.11.2020, 22:21
Nein, nur die Kosten für die Fahrt zur AG wenn du außerhalb von Gö kommst.

Musste die Kosten zur Fahrt ans LG BS auch selbst tragen.

Fahrtkosten zur AG der Verwaltungsstation, die teils in BS beim VG ist, muss man innerhalb von 6 Monaten geltend machen.
 
Kosten der Fahrten zum Sitzungsdienst der StA werden auch erstattet.
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Gast
Unregistered
 
#6
02.12.2020, 23:58
(21.11.2020, 15:11)Halbjurist schrieb:  Hallo liebes Forum,

folgende Frage bezüglich der Reisekostenerstattung:

Ich wohne in Göttingen.

Ich bin dem LG Göttingen zugeteilt und die AG findet auch dort statt (sofern sie nicht coronabedingt online stattfindet).

Meine Zivilstation ist allerdings das Amtsgericht Osterode.

Bekomme ich die Fahrtkosten (Bahn) von Göttingen nach Osterrode erstattet?

Vielen Dank


Hallo

nein, die Reisekosten werden nicht erstattet, da du dort sozusagen zugewiesen bist. Anders ist es, wenn du i. R. d. staatsanwaltlichen Sitzungsdienstes zu anderen Gerichten geschickt wirst, hast du Anspruch auf Reisekosten (Staatsanwaltschaft Göttingen nach Amtsgericht ...).
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gast012
Unregistered
 
#7
28.12.2020, 12:09
(21.11.2020, 15:11)Halbjurist schrieb:  Hallo liebes Forum,

folgende Frage bezüglich der Reisekostenerstattung:

Ich wohne in Göttingen.

Ich bin dem LG Göttingen zugeteilt und die AG findet auch dort statt (sofern sie nicht coronabedingt online stattfindet).

Meine Zivilstation ist allerdings das Amtsgericht Osterode.

Bekomme ich die Fahrtkosten (Bahn) von Göttingen nach Osterrode erstattet?

Vielen Dank

Hallo, 

darf ich dich fragen mit wie vielen Punkten du diesen Platz bekommen hast? 
Ich frage nur aus Interesse, da ich mich für den März Durchgang beworben haben. 

LG
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