23.12.2020, 12:33
Hallo,
weiß jemand wie gut und einfach der Wechsel zwischen Justiz und Behörde ist?
Grundsätzlich könnte ich mich ja jedenfalls während der Probezeit einfach entlassen lassen und von der Behörde neu einstellen lassen, oder?
Wie ist das, wenn die Probezeit bereits vorbei ist? Im schlimmsten Fall müsste man sich auch dann entlassen lassen und bei einer Behörde neu bewerben/einstellen lassen. Dann wird man aber ja auch nicht mehr in die Justiz zurück gehen können?
Ich weiß, dass "Abordnungen" möglich sind und man sich nach einer Abordnung auch langfristig versetzen lassen kann, richtig? Das würde ja aber erstmal eine Abordnung voraussetzen. Ich habe den Eindruck dass es durchaus vorkommt, dass sich Richter abordnen lassen und dann aber für immer zur Verwaltung wechseln?
Ich bin mir unsicher, ob ich in der Justiz oder in einer Behörde anfangen soll, ich finde beide Tätigkeiten attraktiv, auch wenn sie von der Arbeitsweise unterschiedlich sind. Ich überlege nun, was der beste Weg ist. Als Richter zu beginnen und sich dann abordnen zu lassen hat für mich auf den ersten Blick den Vorteil, dass ich beide Tätigkeiten kennenlernen kann ohne mich sofort gegen eine entscheiden zu müssen. Wenn mir die Verwaltung doch nicht gefällt, gehe ich einfach zurück nach Ende der Abordnung; gefällt es mir doch, kann ich dauerhaft in die Verwaltung wechseln.
Andererseits wird mir, wenn ich in der Verwaltung anfange, der Weg zur Justiz ja auch nicht versperrt, sofern ich die Altersgrenze einhalte.
Vielen Dank
weiß jemand wie gut und einfach der Wechsel zwischen Justiz und Behörde ist?
Grundsätzlich könnte ich mich ja jedenfalls während der Probezeit einfach entlassen lassen und von der Behörde neu einstellen lassen, oder?
Wie ist das, wenn die Probezeit bereits vorbei ist? Im schlimmsten Fall müsste man sich auch dann entlassen lassen und bei einer Behörde neu bewerben/einstellen lassen. Dann wird man aber ja auch nicht mehr in die Justiz zurück gehen können?
Ich weiß, dass "Abordnungen" möglich sind und man sich nach einer Abordnung auch langfristig versetzen lassen kann, richtig? Das würde ja aber erstmal eine Abordnung voraussetzen. Ich habe den Eindruck dass es durchaus vorkommt, dass sich Richter abordnen lassen und dann aber für immer zur Verwaltung wechseln?
Ich bin mir unsicher, ob ich in der Justiz oder in einer Behörde anfangen soll, ich finde beide Tätigkeiten attraktiv, auch wenn sie von der Arbeitsweise unterschiedlich sind. Ich überlege nun, was der beste Weg ist. Als Richter zu beginnen und sich dann abordnen zu lassen hat für mich auf den ersten Blick den Vorteil, dass ich beide Tätigkeiten kennenlernen kann ohne mich sofort gegen eine entscheiden zu müssen. Wenn mir die Verwaltung doch nicht gefällt, gehe ich einfach zurück nach Ende der Abordnung; gefällt es mir doch, kann ich dauerhaft in die Verwaltung wechseln.
Andererseits wird mir, wenn ich in der Verwaltung anfange, der Weg zur Justiz ja auch nicht versperrt, sofern ich die Altersgrenze einhalte.
Vielen Dank
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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23.12.2020, 14:30
glaube Justiz zu Behörde ist möglich und üblich. Umgekehrt sehr schwer.
25.12.2020, 11:12
Ein Wechsel ist in beiden Richtungen möglich. Von der Behörde zurück ist etwas schwieriger, aber nicht unmöglich, wenn die Noten stimmen.