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Klausuren März 2017
Gast
Unregistered
 
#41
02.03.2017, 16:53
In Berlin. Bin ich im falschen Forum? :)
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Berlin
Unregistered
 
#42
02.03.2017, 16:57
Hab ich bezüglich 2 und 3 auch so.

Bei der Feststellung hab ich das Feststellungsinteresse verneint, da er ja durch Leistungsklage - Forderung der Miete - sein Ziel erreichen kann.

Bei der Prüfung der AGB habe ich die 4.700 € zugesprochen. Hab im Palandt gefunden, dass bei Gewerbemiete Schlussrenovierungen zulässig sind. Außerdem waren ja die Schönheitsreperaturen nicht in starren Fristen durchzuführen, sodass ich beides zusammen nicht als unangemessene Benachteiligung angesehen habe.
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Gast
Unregistered
 
#43
02.03.2017, 17:06
Okay, ergibt auch Sinn. Wobei mir das irgendwie in Richtung Subsidiarität der FK gegenüber LK geht, was die ZPO im Gegensatz zur VwGO ja nicht kennt. Aber stimmt schon, wäre dann doppelt gemoppelt. Aber ist ja nicht verboten :)

Es waren nicht mal Fristen, die die Verpflichtung vorsahen. sondern es war total unabhängig von irgendwelchen objektiv greifbaren Kriterien. Den Boden hatte der ab erst erneuert. Kann man vielleicht so oder so sehen. Glaube, K hat auch nicht substantiiert genug vorgetragen wg der Flecken auf dem Boden
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Berlin
Unregistered
 
#44
02.03.2017, 17:27
Stimmt schon, da war ziemlich wenig zu dem Boden vorgetragen. Ich hatte aber auch nicht wirklich die Zeit mir da noch groß Gedanken zu machen. Hatte auch nur 20 Minuten um am Ende den Tatbestand zu verfassen.

Jetzt erstmal Wochenende :)
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Gast
Unregistered
 
#45
02.03.2017, 17:35
Mit dem Feststellungsinteresse hast du leider Recht. Die bereits erhobene FK wird unzulässig, wenn eine deckungsgleiche LK erhoben word, 264 Nr. 2... das hatte ich sogar im Kopf und auf dem Weg zum Klo vergessen...
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Gast123NRW
Unregistered
 
#46
02.03.2017, 17:49
Leute, schreibt einfach hinter eurem Namen aus welchem Bundesland ihr kommt, dann bringt dieser Austausch auch etwas ;-)

Fand es eigentlich recht okay, wie immer aber auch zu viel. Zu jedem prozessualen Problem 2-3 Sätze. Mehr wird eh mit Punktabzug bestraft. Aber das traut man sich nicht immer
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Gast
Unregistered
 
#47
02.03.2017, 17:51
(02.03.2017, 17:35)Gast schrieb:  Mit dem Feststellungsinteresse hast du leider Recht. Die bereits erhobene FK wird unzulässig, wenn eine deckungsgleiche LK erhoben word, 264 Nr. 2... das hatte ich sogar im Kopf und auf dem Weg zum Klo vergessen...

Wer hat dir denn gesagt, dass du kacken sollst
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Kackerlakack
Unregistered
 
#48
02.03.2017, 17:58
Ey gast hoffentlich muss du morgen mal so richtig aufs klo und kommst vor 20 min nicht mehr wieder
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Gast
Unregistered
 
#49
02.03.2017, 18:07
Also den Einstieg zu der Klausur habe ich auch sehr schwer gefunden.
Falls jemand die Entscheidung findet, bitte mal hier rein :)
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idontknow
Unregistered
 
#50
02.03.2017, 18:26
Also besonders exotisch war die Klausur jetzt nicht.

Mietrecht ist ja eh beliebt im 2. Staatsexamen.
Aber die Klausur war sehr umfangreich und die vielen kleinen
prozessualen Probleme haben bei mir dazu geführt, dass ich das
materielle Recht recht oberflächlich behandelt habe. :s

Hinzu kamen Fehler, weil man die richtige Vorschrift nicht gefunden
und die ein oder andere Begründung viel zu kurz gehalten hat...

Naja, war die erste Klausur - die nächsten werden besser -
hoffe ich zumindest! ;)
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