17.12.2020, 23:36
Was bedeutet das?
Keine örtliche Versetzung?
Keine fachlichen Versetzung?
Keine Versetzung in eine andere Kammer?
Keine Abordnung?
Könnte man theoretisch ein lebenslang in der Baukammer bleiben?
Keine örtliche Versetzung?
Keine fachlichen Versetzung?
Keine Versetzung in eine andere Kammer?
Keine Abordnung?
Könnte man theoretisch ein lebenslang in der Baukammer bleiben?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
17.12.2020, 23:37
17.12.2020, 23:47
Keine Versetzung gegen deinen Willen - es sei denn, du bist noch Proberichter.
17.12.2020, 23:52
Es gibt die sachliche Unabhängigkeit (keinen Weisungen unterworfen) und die persönliche (unversetzbar und unabsetzbar). Letztere gilt für Richter auf Probe allerdings nur mit sehr starken Einschränkungen.
Um konkret auf deine Fragen zu sprechen zu kommen: Versetzungen und Abordnung (jeweils im rechtstechnischen Sinne verstanden) können nach der Lebenszeiternennung nicht gegen den Willen des Richters erfolgen. Die persönliche Unabhängigkeit schützt allerdings nicht vor Änderungen des Geschäftsverteilungsplanes.
Um konkret auf deine Fragen zu sprechen zu kommen: Versetzungen und Abordnung (jeweils im rechtstechnischen Sinne verstanden) können nach der Lebenszeiternennung nicht gegen den Willen des Richters erfolgen. Die persönliche Unabhängigkeit schützt allerdings nicht vor Änderungen des Geschäftsverteilungsplanes.
17.12.2020, 23:56
(17.12.2020, 23:36)Polon schrieb: Was bedeutet das?
Keine örtliche Versetzung?
Du bleibst an dem Gericht, an dem du auf Lebenszeit ernannt bist, wenn du es willsr
Keine fachlichen Versetzung?
Wie meinst du das? Als RiAG oder RiLG bleibst du immer in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Als RiSG bleibst du Sozialrichter (alles: wenn man es will)
Keine Versetzung in eine andere Kammer?
Das ist keine Versetzung. Von Entscheidungen des Präsidiums (= durch die Richter gewählte Richter!) Ist man insoweit nicht unabhängig
Keine Abordnung?
Dafür muss man sich bewerben
Könnte man theoretisch ein lebenslang in der Baukammer bleiben?
Theoretisch ginge das, in der Praxis aber beinahe ausgeschlossen. Selbst wenn man es will wird auch als Zivilrichter etwas fachliche Abwechslung gefordert.
18.12.2020, 21:42
Sind fachliche Versetzungen unmöglich? Also kann ich als Richter am Sozialgericht zum VG oder AG? In einigen Bundesländern geht das ja während der Probezeit, aber wie ist das danach?
18.12.2020, 22:31
Es ist rechtlich nur mit Zustimmung des Richters (auf Lebenszeit) möglich. Inwiefern es sich praktisch auch realisieren lässt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
19.12.2020, 10:51
(17.12.2020, 23:36)Polon schrieb: Was bedeutet das?
Keine örtliche Versetzung?
Keine fachlichen Versetzung?
Keine Versetzung in eine andere Kammer?
Keine Abordnung?
Könnte man theoretisch ein lebenslang in der Baukammer bleiben?
Wirkliche richterliche Unabhängigkeit jenseits dessen, was deine eigenen Kollegen, die du mit wählst, im Präsidium als Geschäftsverteilung beschließen, Genießen faktisch nur der Richter im Eingangsamt ohne Karriereambitionen und der Richter am Bundesverfassungsgericht. Der erste zahlt den Preis des Verzichts auf Karriere, wie wünschenswert die auch immer sein mag, der zweite hat den Preis, nicht auf Karriere verzichtet zu haben, wenn er in Karlsruhe sitzt, bereits (mehrfach) gezahlt. Aber natürlich kannst du dich gegen Versetzungen, Abordnungen, Erprobungen wehren. Du brauchst danach halt nur nicht mehr ankommen.
19.12.2020, 10:54
Mir würde R1 reichen, da ich ein sehr demütiger Mensch bin und mir Karriere egal ist, solange ich den rechtsuchenden Menschen dienen kann
20.12.2020, 00:52
(19.12.2020, 10:54)Gast schrieb: Mir würde R1 reichen, da ich ein sehr demütiger Mensch bin und mir Karriere egal ist, solange ich den rechtsuchenden Menschen dienen kann
Amen! Mit einer R1-Besoldung muss man auch ein sehr demütiger Mensch sein. Man gehört einem absoluten Bettelorden an! Danke, dass Du bereit wärest dich den Menschen zu opfern und auf eine Karriere zu verzichten und stattdessen als Richter am Amts- oder Landgericht die Messe zu lesen...