12.12.2020, 23:27
(12.12.2020, 23:19)Gast schrieb:(12.12.2020, 22:44)Gast 12.12. schrieb:(12.12.2020, 22:28)Gast schrieb: Im konkreten Beispiel halte ich das für einen pyramidalen Bock, weil er elementare Systemunkenntnis zeigt. Der Korrektor kann das natürlich anders sehen.
Ich ich weiß auch nicht was mich da geritten hat. Irgendwie hab ich in dem Moment gedacht der Mangel ist die Steckverbindung und die Zerstörung der Mangelfolgeschaden. Total dumm und ich weiß auch nicht warum ich so einen Quatsch geschrieben habe
Ist natürlich schwierig zu sagen, ob man wirklich alle anderen Probleme gesehen und besprochen hat. Bei dem von dir geschilderten Fall würde ich zB spontan an 477 BGB denken (stichwort: steckverbindung als Grundmangel, weil das Auto zum Zeitpunkt des gefahrübergangs ja noch nicht abgebrannt war). Spielte das in deiner Lösung eine Rolle?
Ja den habe ich thematisiert und in dem Zuge auch, ob ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt.
12.12.2020, 23:47
Schilder mal den Sachverhalt. Für mich klingt deine Lösung richtig. Es kommt auf den Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an und vor Zerstörung war eine nacherfüllung nicht unmöglich. MFS ist ein typischer Fall von SchaE neben der Leistung (280) da er eben nicht entfiele wenn im letztmöglichen Zeitpunkt nacherfüllt würde
12.12.2020, 23:49
Sry. Oben übersehen.
Es handelt sich nicht um einen MFS sondern um einen weiterfresserschaden. Für mich klingt das hier auch nach 823. Stichwort Integritätsinteresse und äquivalenzinteresse
Es handelt sich nicht um einen MFS sondern um einen weiterfresserschaden. Für mich klingt das hier auch nach 823. Stichwort Integritätsinteresse und äquivalenzinteresse
13.12.2020, 00:46
(12.12.2020, 23:49)SVhalt schrieb: Sry. Oben übersehen.
Es handelt sich nicht um einen MFS sondern um einen weiterfresserschaden. Für mich klingt das hier auch nach 823. Stichwort Integritätsinteresse und äquivalenzinteresse
Die Frage stellt sich in einer Urteilsklausur, und danach klingt das hier, aber nicht da Vertrag vor Delikt.
Zur eigentlichen Frage: habe auch eine falsche Anspruchsgrundlage in meiner Urteilsklausur gewählt.gehabt und hatte in dieser 8 Punkte bekommen. Ich war damit unzufrieden aber für andere reicht das ja oder sie sind Happy drüber. Es muss also kein Weltuntergang sein...
13.12.2020, 10:15
Häufig sind vertraglich Ansprüche aber dann verjährt.
Außerdem hat der TE nicht geschildert was der Schaden ist. Also 283 halte ich für falsch.
Außerdem hat der TE nicht geschildert was der Schaden ist. Also 283 halte ich für falsch.
13.12.2020, 10:44
(13.12.2020, 10:15)Verj schrieb: Häufig sind vertraglich Ansprüche aber dann verjährt.
Außerdem hat der TE nicht geschildert was der Schaden ist. Also 283 halte ich für falsch.
Ich halte 283 für korrekt, weil die Nacherfüllung nachträglich unmöglich geworden ist. NEBEN (!) welcher fortbestehenden Leistungspflicht soll denn hier SE verlangt werden?
Das gilt jedenfalls für die Schäden, die unmittelbar aus der Zerstörung entstanden sind.
Wie schlimm ist eine falsche AGL? Kann dir niemand pauschal beantworten. Mach dir keinen Kopf und blick nach vorn.
13.12.2020, 10:48
Gebe dir recht. Habe mich falsch ausgedrückt.
Aber ohne die Schadensposition kann man es nicht wissen.
Das abgebrannte Auto fällt unter 283.
Verbrennungen des Armes unter 280
Aber ohne die Schadensposition kann man es nicht wissen.
Das abgebrannte Auto fällt unter 283.
Verbrennungen des Armes unter 280
13.12.2020, 11:00
13.12.2020, 11:19
(13.12.2020, 11:00)Gast schrieb:(13.12.2020, 10:48)Recht schrieb: Gebe dir recht. Habe mich falsch ausgedrückt.
Aber ohne die Schadensposition kann man es nicht wissen.
Das abgebrannte Auto fällt unter 283.
Verbrennungen des Armes unter 280
Dann sind wir uns einig. :)
Vielleicht war ich doch etwas vorschnell:
MüKoBGB/Ernst, 8. Aufl. 2019, BGB § 283 Rn. 21 nimmt anders als bei § 281 BGB keine Differenzierung zwischen Mangel- und Mangelfolgeschäden vor, sondern wendet für beides § 283 BGB an.
BeckOGK/Riehm, 15.10.2020 Rn. 51, BGB § 283 Rn. 51 will für Integritätsschäden hingegen auf § 280 zurückgreifen.
Keine Ahnung, was die Rechtsprechung bei § 283 BGB macht, ich bin jetzt verwirrt^^ Oder bringe ich etwas durcheinander?
13.12.2020, 11:32
(12.12.2020, 19:49)Gast 12.12. schrieb: Guten Abend,
ich grübel gerade über meine Examensklausuren.
Hat jemand von euch Erfahrung, wie es ist, wenn man die falsche Anspruchsgrundlage genommen hat aber sonst alle Probleme erkannt hat und besprochen?
In meinem Fall statt §§280 I, III, 283 hab ich §280 I genommen. Richtig dumm.
Wie immer: Kommt auf den Korrektor an. Manche kriegen einen Nervenzusammenbruch vor Wut und hauen dir die Klausur um die Ohren, andere zucken mit den Schultern, streichen es an und life goes on