07.12.2020, 22:44
07.12.2020, 22:48
(07.12.2020, 19:27)Gast schrieb:(07.12.2020, 19:17)Gast schrieb:(07.12.2020, 18:51)Gast schrieb:(07.12.2020, 18:40)Gast schrieb:(07.12.2020, 18:37)Gast schrieb: Ja, geht bis ALG 27 hoch. Danach wird man erschossen.
Das glaub ich nicht. Das wäre ja wie in einer Diktatur. In welchen Gesetz steht das denn bitte (genaue Angabe der Norm bitte)??
Art 35a des Sozialversichertenentledigungsgesetzes. Ist Pflichtfachstoff im Examen.
Hab das Examen auch bestanden, ohne die Norm zu kennen. Zu dieser Norm finde ich nichts bei Google (ich weiß, dass noch nicht alle Gesetze digitalisiert wurden)
Dieses verdammte Internetz!! Neuland!! :@ :@ :@
Ne, das heisst dann Grundsicherung im Alter nach 27 Jahren Alg und man darf damit nur 1 Monat im Jahr ins Ausland, damit das mit dem Urlaubsanspruch eines Arbeiters vergleichbar bleibt, obwohl man über der Rentenaltersgrenze ist.
Habe schon in Dokus Rentner gesehen, die Gemüsereste vom Feld gesammelt haben mit dem Einkommen und gesagt: "Das haben wir damals nach dem Krieg auch so gemacht."
08.12.2020, 07:01
Ich bin die mit den 600, 60. Ja, ich weiß, dass ich Wohngeld bekommen hätte, habe ich mir auch offen gehalten, dass dann noch zu beantragen, aber ich werde Mitte Dezember anfangen und war dann nur 4 Monate arbeitslos. Das hat mich 800 Euro (also pro Monat 200) gekostet und ich musste wenig Anträge ausfüllen (der ALG 1 Antrag war ja schnell gemacht). Ich lebe aber auch in einem sehr günstigen WG Zimmer und hatte die letzten Monate durch Corona kaum Ausgaben, war also gut machbar. Aber an alle anderen: beantragt Wohngeld und alles, steht euch ja zu!
08.12.2020, 08:00
Fragt nicht, was der Staat für euch tun kann, sondern fragt, was ihr für den Staat tun könnt! - John F. Kennedy
08.12.2020, 09:16
(07.12.2020, 18:53)Gast schrieb:(07.12.2020, 18:51)Gast schrieb:(07.12.2020, 18:40)Gast schrieb:(07.12.2020, 18:37)Gast schrieb:(07.12.2020, 18:27)Gast schrieb: Nur zum Verständnis: Also man bekommt 1 Jahr lang ALG 1 und dann ALG2. Bekommt man nach einem weiteren Jahr dann ALG 3 und dann immer so weiter (ALG 4, 5, 6 etc.)?
Ja, geht bis ALG 27 hoch. Danach wird man erschossen.
Das glaub ich nicht. Das wäre ja wie in einer Diktatur. In welchen Gesetz steht das denn bitte (genaue Angabe der Norm bitte)??
Das steht doch in § 99 Abs. 99 Nr. 99 SGB XXVII harklein drin:
"Faulenzendierend*innen, die auch nach ALG 27 Bezug keine Arbeit gefunden haben, sind zu erschießen. Die Kosten trägt die Staatskasse."
Das mit den Kosten ist umstritten. Gibt eine nicht unbeachtliche Literaturmeinung, dass die Hinterbliebenen die Patrone zahlen müssen.
Das ist leider Unsinn. Weil die Hinterbliebenen in der Regel ja auch nichts haben, hat das BSG schon 1976 entschieden, dass hier das Verursacherprinzip gilt und daher die Kosten anteilig (pro rata temporis) auf die die langfristig versagende Person ausgebildet habenden Lehrkräfte zu verteilen sind.
09.12.2020, 18:15
Habe mir nicht jeden Beitrag hier durchgelesen, aber vielleicht bringt dir meine Erfahrung trotzdem einen Mehrwert.
Refverdienst ohne Zusatzvergütung der Anwaltsstation 1100 € (mit Zusatzvergütung ca 1800 €), ALG 1: 800 €.
Wohngeld kann beantragt werden (muss man sogar bevor man eine Aufstockung um ALG2 beantragt). Habe einen Wohngeldantrag gestellt, der allerdings abgelehnt wurde, da mein Haushalt (2 Personen, nichteheliche Lebensgemeinschaft) die Einkommensgrenze erreicht. ALG2-Aufstockung habe ich nicht beantragt, weil das nochmal ein größerer Papierkrieg geworden wäre, auf den ich keine Lust hatte, da ich mit 800 € in Coronazeiten gut auskomme.
Refverdienst ohne Zusatzvergütung der Anwaltsstation 1100 € (mit Zusatzvergütung ca 1800 €), ALG 1: 800 €.
Wohngeld kann beantragt werden (muss man sogar bevor man eine Aufstockung um ALG2 beantragt). Habe einen Wohngeldantrag gestellt, der allerdings abgelehnt wurde, da mein Haushalt (2 Personen, nichteheliche Lebensgemeinschaft) die Einkommensgrenze erreicht. ALG2-Aufstockung habe ich nicht beantragt, weil das nochmal ein größerer Papierkrieg geworden wäre, auf den ich keine Lust hatte, da ich mit 800 € in Coronazeiten gut auskomme.
09.12.2020, 18:18
Wovon kaufst du denn dann deine FFP2-Masken für 5 Euro pro Stück, dein Desinfektionsgel und deine Vorräte?
31.10.2021, 13:44
Kann eventuell jemand, der mit ALG 2 aufgestockt hat, berichten, ob er/sie an Maßnahmen teilnehmen musste usw.? Oder gilt der Verbesserungsversuch auch hier als Grund, um in Ruhe gelassen zu werden? Denn ich will ja gar nicht mit der Note aus dem Erstversuch vermittelt werden
02.11.2021, 15:48
Ich glaube die Frage, ob für das ALG 1 nur die Unterhaltsbeihilfe zählt oder auch ein etwaiger Nebenverdienst, ist jetzt noch offen geblieben. Ich meine, dass auch der Nebenverdienst dazuzählt, aber vlt kann hier jemand das aus Erfahrung bestätigen?!
03.11.2021, 17:35
(02.11.2021, 15:48)Guest schrieb: Ich glaube die Frage, ob für das ALG 1 nur die Unterhaltsbeihilfe zählt oder auch ein etwaiger Nebenverdienst, ist jetzt noch offen geblieben. Ich meine, dass auch der Nebenverdienst dazuzählt, aber vlt kann hier jemand das aus Erfahrung bestätigen?!
Für das ALG I zählt alles, was sozialversicherungspflichtig war und wo dementsprechend auch Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden. Sprich: Nebenverdienst bis 450 € (Minijob) zählt nicht, Nebenverdienst über 450 € (in der Regel Steuerklasse VI) zählt.