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Gast
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#11
07.12.2020, 09:35
Kann jemand sagen, wie das bei den ganz grossen Kanzleien gemacht wird?

Um welchen Betrag geht es da so? Cash oder ein anderes Modell? Auszahlung bei Ausscheiden (Wechsel, Tod, Rente)?
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Gast
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#12
07.12.2020, 09:41
(07.12.2020, 09:35)Gast schrieb:  Kann jemand sagen, wie das bei den ganz grossen Kanzleien gemacht wird?

Um welchen Betrag geht es da so? Cash oder ein anderes Modell? Auszahlung bei Ausscheiden (Wechsel, Tod, Rente)?

Funktioniert beim Ausscheiden nicht anders, als es auch bei Anteilen an anderen Gesellschaften funktioniert. Schwer vereinfacht:


Wechsel/Rente: Anteile zurück, Geld zu zurück
Tod: Entweder die Gesellschaft zieht die Anteile wieder ein, oder die Erben sind verpflichtet die Anteile gegen Entschädigung rückabzutreten - je nach Regelung
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Gast jdjdid
Unregistered
 
#13
07.12.2020, 11:21
(06.12.2020, 22:39)furor schrieb:  Das läuft in kleineren Einheiten nicht immer so. Gibt auch "mit nix rein, mit nix raus".

So etwa auch bei der nicht ganz so kleinen Einheit Noerr.
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Gast 123
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#14
07.12.2020, 11:39
(07.12.2020, 11:21)Gast jdjdid schrieb:  
(06.12.2020, 22:39)furor schrieb:  Das läuft in kleineren Einheiten nicht immer so. Gibt auch "mit nix rein, mit nix raus".

So etwa auch bei der nicht ganz so kleinen Einheit Noerr.

Jap. Anteil kaufen ist nicht zwingend. Vor allem weil viele Kanzleien eigentlich kaum eigene Werte haben. Paar Büromöbel und eben etwas Geld auf der Bank für die laufenden Ausgaben, das war's oftmals. Ein "mit nix rein, mit nix raus" ist da einfacher zu handhaben, als regelmäßige Ein-, aber eben auch Auszahlungen zu haben.
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Gast
Unregistered
 
#15
07.12.2020, 11:56
Um Partner in größeren Einheiten zu werden bedarf es eigentlich nur, dass Du eigenes Geschäft mitbringst. Mein Ausbilder - Partner in einer recht großen internationalen Kanzlei - sagte, dass er ab 400.000 EUR im Jahr für größere Kanzleien attraktiv wurde.
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Gast 123
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#16
07.12.2020, 12:02
(07.12.2020, 11:56)Gast schrieb:  Um Partner in größeren Einheiten zu werden bedarf es eigentlich nur, dass Du eigenes Geschäft mitbringst. Mein Ausbilder - Partner in einer recht großen internationalen Kanzlei - sagte, dass er ab 400.000 EUR im Jahr für größere Kanzleien attraktiv wurde.

Dann wahrscheinlich als Salary. Equity-Aufnahme bei meiner Ex-GK (eine der größten anglo-am. in DE) war bei kontinuierlichen 2 Mio Umsatz mit deinem Team (zumindest hat mir das mal ein Partner beim Bier gesteckt).
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Gast
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#17
07.12.2020, 12:07
(07.12.2020, 12:02)Gast 123 schrieb:  
(07.12.2020, 11:56)Gast schrieb:  Um Partner in größeren Einheiten zu werden bedarf es eigentlich nur, dass Du eigenes Geschäft mitbringst. Mein Ausbilder - Partner in einer recht großen internationalen Kanzlei - sagte, dass er ab 400.000 EUR im Jahr für größere Kanzleien attraktiv wurde.

Dann wahrscheinlich als Salary. Equity-Aufnahme bei meiner Ex-GK (eine der größten anglo-am. in DE) war bei kontinuierlichen 2 Mio Umsatz mit deinem Team (zumindest hat mir das mal ein Partner beim Bier gesteckt).

Mhh interessant. Kommt dann wohl aber auch noch darauf an, welche konkrete Adresse und welches Rechtsgebiet. 

1. Die Partnerernennung bei White & Case ist dann eben sicherlich hürdenreicher als diejenige bei KPMG Law (oder wie auch immer die sich nennen :p )

2. Im Corporate/M&A werden sich die 2 Mio EUR leichter oder schneller erwirtschaften lassen, als im Arbeitsrecht.
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Gast 123
Unregistered
 
#18
07.12.2020, 12:09
(07.12.2020, 12:07)Gast schrieb:  
(07.12.2020, 12:02)Gast 123 schrieb:  
(07.12.2020, 11:56)Gast schrieb:  Um Partner in größeren Einheiten zu werden bedarf es eigentlich nur, dass Du eigenes Geschäft mitbringst. Mein Ausbilder - Partner in einer recht großen internationalen Kanzlei - sagte, dass er ab 400.000 EUR im Jahr für größere Kanzleien attraktiv wurde.

Dann wahrscheinlich als Salary. Equity-Aufnahme bei meiner Ex-GK (eine der größten anglo-am. in DE) war bei kontinuierlichen 2 Mio Umsatz mit deinem Team (zumindest hat mir das mal ein Partner beim Bier gesteckt).

Mhh interessant. Kommt dann wohl aber auch noch darauf an, welche konkrete Adresse und welches Rechtsgebiet. 

1. Die Partnerernennung bei White & Case ist dann eben sicherlich hürdenreicher als diejenige bei KPMG Law (oder wie auch immer die sich nennen :p )

2. Im Corporate/M&A werden sich die 2 Mio EUR leichter oder schneller erwirtschaften lassen, als im Arbeitsrecht.

Naja, deswegen hatte ich ja schon etwas eingegrenzt ;;) wir reden schon von einer der renommierten Adressen.

Dass du in einem Bereich das einfacher hinbekommst als in einem anderen ist das Problem des Anwalts. Nicht der Kanzlei.
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Gast
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#19
07.12.2020, 12:28
Dürfte da doch kaum feste Grenzen geben. Beispiel: die große M&A-Abteilung hat ggf. auch ein Eigeninteresse daran, dass im selben Haus gute Arbeitsrechtler sitzen, auf die sie zurückgreifen können. Die machen aber ggf. wesentlich weniger Umsatz..
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Gast
Unregistered
 
#20
07.12.2020, 12:31
(07.12.2020, 12:28)Gast schrieb:  Dürfte da doch kaum feste Grenzen geben. Beispiel: die große M&A-Abteilung hat ggf. auch ein Eigeninteresse daran, dass im selben Haus gute Arbeitsrechtler sitzen, auf die sie zurückgreifen können. Die machen aber ggf. wesentlich weniger Umsatz..
Genau. Es ist auch "das Problem der Kanzlei". Als "Full Service"-Einheit muss sie sich auch das Arbeitsrecht "leisten". Auch, wenn dieses weder so zeit- noch so konstenintensiv ist, wie Geschäft im Gesellschafts- oder Steuerrecht.
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