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Einstiegsgehalt
Gast
Unregistered
 
#2.951
05.12.2020, 09:21
(05.12.2020, 00:49)Gast schrieb:  Was mache ich denn im Vorstellungsgespräch als 2 x a, wenn die 2800 brutto monatlich oder sowas am Ende des Gesprächs sagen? Soll ich dann aufstehen und gehen oder wie verhandelt man dann?
Sagt man dann z.B.: "Das ist mir ein bisschen zu wenig."?

Kommt drauf an: wenn man schon eine Angabe im Anschreiben hatte.

KAnn man sagen: ich bin grundsätzlich verhandlungsbereit, aber ich bin diese Summe von X wert. 

 Vielen Dank für das Angebot. Das nehme ich so mit. Merke aber an, dass wir bei der Höhe noch nicht überein gekommen sind.
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Gast
Unregistered
 
#2.952
05.12.2020, 11:21
1. Es ist schwierig mit 2x a zum Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Ausnahme durch besondere Schwerpunktsetzung (zB Insolvenz- oder Steuerrecht) oder aber Vitamin B gibt es natürlich immer. Unmöglich ist es nicht. Man muss sehr flexibel sein was Standort angeht und irgendwie im Lebenslauf noch was Interessantes reindrehen.

2. Selbst mit 2xb ist es mit Sicherheit kein Selbstläufer 45000 und mehr zu fordern.

3. Rechtsabteilungen von Banken, die gerne zumindest 1x vb, 1xb + Schwerpunktsetzung zB auf Bank- und Kapitalmarktrecht sehen, zahlen zT nicht mehr als 45.000-47.000 als Einstieg. 



User "2xa-Rambo" und "Diplomjurist" (der angeblich mit 1x a. ins Unternehmen mit 50.000 eingestiegen ist) sind - wenn deren Aussagen stimmen sollten - mit Sicherheit NICHT die Regel. Und das hat rein gar NICHTS mit "unter Wert verkaufen" o.ä. zu tun, sondern einfach marktwirtschaftliche Realität.
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Gast
Unregistered
 
#2.953
05.12.2020, 11:25
(05.12.2020, 11:21)Gast schrieb:  1. Es ist schwierig mit 2x a zum Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Ausnahme durch besondere Schwerpunktsetzung (zB Insolvenz- oder Steuerrecht) oder aber Vitamin B gibt es natürlich immer. Unmöglich ist es nicht. Man muss sehr flexibel sein was Standort angeht und irgendwie im Lebenslauf noch was Interessantes reindrehen.

2. Selbst mit 2xb ist es mit Sicherheit kein Selbstläufer 45000 und mehr zu fordern.

3. Rechtsabteilungen von Banken, die gerne zumindest 1x vb, 1xb + Schwerpunktsetzung zB auf Bank- und Kapitalmarktrecht sehen, zahlen zT nicht mehr als 45.000-47.000 als Einstieg. 



User "2xa-Rambo" und "Diplomjurist" (der angeblich mit 1x a. ins Unternehmen mit 50.000 eingestiegen ist) sind - wenn deren Aussagen stimmen sollten - mit Sicherheit NICHT die Regel. Und das hat rein gar NICHTS mit "unter Wert verkaufen" o.ä. zu tun, sondern einfach marktwirtschaftliche Realität.


Ins Unternehmen wechselt man ohnehin am besten nach ein paar Jahren Kanzlei. Bin in einem DAX Unternehmen nach 4 Jahren in einer T5 GK mit knapp 100k eingestiegen.
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Gast
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#2.954
05.12.2020, 11:42
(05.12.2020, 11:25)Gast schrieb:  
(05.12.2020, 11:21)Gast schrieb:  1. Es ist schwierig mit 2x a zum Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Ausnahme durch besondere Schwerpunktsetzung (zB Insolvenz- oder Steuerrecht) oder aber Vitamin B gibt es natürlich immer. Unmöglich ist es nicht. Man muss sehr flexibel sein was Standort angeht und irgendwie im Lebenslauf noch was Interessantes reindrehen.

2. Selbst mit 2xb ist es mit Sicherheit kein Selbstläufer 45000 und mehr zu fordern.

3. Rechtsabteilungen von Banken, die gerne zumindest 1x vb, 1xb + Schwerpunktsetzung zB auf Bank- und Kapitalmarktrecht sehen, zahlen zT nicht mehr als 45.000-47.000 als Einstieg. 



User "2xa-Rambo" und "Diplomjurist" (der angeblich mit 1x a. ins Unternehmen mit 50.000 eingestiegen ist) sind - wenn deren Aussagen stimmen sollten - mit Sicherheit NICHT die Regel. Und das hat rein gar NICHTS mit "unter Wert verkaufen" o.ä. zu tun, sondern einfach marktwirtschaftliche Realität.


Ins Unternehmen wechselt man ohnehin am besten nach ein paar Jahren Kanzlei. Bin in einem DAX Unternehmen nach 4 Jahren in einer T5 GK mit knapp 100k eingestiegen.
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Gast
Unregistered
 
#2.955
05.12.2020, 11:43
(05.12.2020, 11:42)Gast schrieb:  
(05.12.2020, 11:25)Gast schrieb:  
(05.12.2020, 11:21)Gast schrieb:  1. Es ist schwierig mit 2x a zum Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Ausnahme durch besondere Schwerpunktsetzung (zB Insolvenz- oder Steuerrecht) oder aber Vitamin B gibt es natürlich immer. Unmöglich ist es nicht. Man muss sehr flexibel sein was Standort angeht und irgendwie im Lebenslauf noch was Interessantes reindrehen.

2. Selbst mit 2xb ist es mit Sicherheit kein Selbstläufer 45000 und mehr zu fordern.

3. Rechtsabteilungen von Banken, die gerne zumindest 1x vb, 1xb + Schwerpunktsetzung zB auf Bank- und Kapitalmarktrecht sehen, zahlen zT nicht mehr als 45.000-47.000 als Einstieg. 



User "2xa-Rambo" und "Diplomjurist" (der angeblich mit 1x a. ins Unternehmen mit 50.000 eingestiegen ist) sind - wenn deren Aussagen stimmen sollten - mit Sicherheit NICHT die Regel. Und das hat rein gar NICHTS mit "unter Wert verkaufen" o.ä. zu tun, sondern einfach marktwirtschaftliche Realität.


Ins Unternehmen wechselt man ohnehin am besten nach ein paar Jahren Kanzlei. Bin in einem DAX Unternehmen nach 4 Jahren in einer T5 GK mit knapp 100k eingestiegen.

Unterbezahlt findest Du nicht?
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Gast
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#2.956
05.12.2020, 11:46
(05.12.2020, 11:25)Gast schrieb:  
(05.12.2020, 11:21)Gast schrieb:  1. Es ist schwierig mit 2x a zum Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Ausnahme durch besondere Schwerpunktsetzung (zB Insolvenz- oder Steuerrecht) oder aber Vitamin B gibt es natürlich immer. Unmöglich ist es nicht. Man muss sehr flexibel sein was Standort angeht und irgendwie im Lebenslauf noch was Interessantes reindrehen.

2. Selbst mit 2xb ist es mit Sicherheit kein Selbstläufer 45000 und mehr zu fordern.

3. Rechtsabteilungen von Banken, die gerne zumindest 1x vb, 1xb + Schwerpunktsetzung zB auf Bank- und Kapitalmarktrecht sehen, zahlen zT nicht mehr als 45.000-47.000 als Einstieg. 



User "2xa-Rambo" und "Diplomjurist" (der angeblich mit 1x a. ins Unternehmen mit 50.000 eingestiegen ist) sind - wenn deren Aussagen stimmen sollten - mit Sicherheit NICHT die Regel. Und das hat rein gar NICHTS mit "unter Wert verkaufen" o.ä. zu tun, sondern einfach marktwirtschaftliche Realität.


Ins Unternehmen wechselt man ohnehin am besten nach ein paar Jahren Kanzlei. Bin in einem DAX Unternehmen nach 4 Jahren in einer T5 GK mit knapp 100k eingestiegen.


Man sollte auch nicht vergessen, dass bei größeren Unternehmen je nach Tätigkeitsbereich (und Vorerfahrung) die Einstiegsgehälter stark variieren. Im Kartell- und Wettbewerbsrecht kann man idR mit mehr Einstiegsgehalt rechnen als zB im allg. ZR (Vertragsrecht) oder Arbeitsrecht. Man kann einfach nichts pauschalisieren.
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Gast
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#2.957
05.12.2020, 11:48
Befriedigend ist auch nicht gleich Befriedigend. Ob 6,5, 7,6 oder 8,7 ist schon ein Unterschied für den Arbeitgeber
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Gast
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#2.958
05.12.2020, 11:54
(05.12.2020, 11:48)Gast schrieb:  Befriedigend ist auch nicht gleich Befriedigend. Ob 6,5, 7,6 oder 8,7 ist schon ein Unterschied für den Arbeitgeber

Leute, kommt mal klar. Außerhalb der Jura-Babble interessiert sich niemand für Noten. Da muss man einfach überzeugen. Bin der Pharma-Typ.
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Gast
Unregistered
 
#2.959
05.12.2020, 12:01
(05.12.2020, 11:21)Gast schrieb:  1. Es ist schwierig mit 2x a zum Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Ausnahme durch besondere Schwerpunktsetzung (zB Insolvenz- oder Steuerrecht) oder aber Vitamin B gibt es natürlich immer. Unmöglich ist es nicht. Man muss sehr flexibel sein was Standort angeht und irgendwie im Lebenslauf noch was Interessantes reindrehen.


Hatte auch das Gefühl, dass das Eingeladenwerden das größte Problem ist. Habe deshalb irgendwann einfach angerufen, der Sekretärin einfach eine Frage zu der Stellenanzeige gestellt, die sie nicht beantworten konnte. Wurde zum Chef durchgestellt, habe ihm die Frage gestellt und der wollte dann idR entweder, dass ich mich am Telefon kurz vorstelle oder am nächsten Tag vorbeikomme. Durch die zweite Option hat mein Chef meine Noten erst erfahren, als wir schon gesprochen und er mich gemocht hat.

Und zum Einstiegsgehalt und dem Vergleich mit den anderen Studiengängen:
Mich interessiert es ehrlich gesagt nicht so wirklich, wenn ich mit 10k weniger einsteige, als ein BWLer, wenn ich dafür in einem Jahr gleich viel und in 5 Jahren 20k mehr als er verdiene. Finde die Perspektive wesentlich wichtiger als den Einstieg.
Und wenn mir eine Kanzlei gehört und ich einen Einsteiger einstelle, dann geht das Geld dafür direkt von meinem Geldbeutel ab, ohne dass ich im ersten Jahr eine adäquate Gegenleistung bekomme. Deshalb ist der Einstieg eben nicht so hoch dotiert, gerade in kleineren Kanzleien. Einfach fragen, wie sich die Position und das Gehalt in den nächsten 3-5 Jahren entwickeln und dann entscheiden, ob sich das nach Luftschlössern oder nach einem realistischen Werdegang anhört...
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Gast
Unregistered
 
#2.960
05.12.2020, 14:12
(05.12.2020, 11:21)Gast schrieb:  1. Es ist schwierig mit 2x a zum Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Ausnahme durch besondere Schwerpunktsetzung (zB Insolvenz- oder Steuerrecht) oder aber Vitamin B gibt es natürlich immer. Unmöglich ist es nicht. Man muss sehr flexibel sein was Standort angeht und irgendwie im Lebenslauf noch was Interessantes reindrehen.

2. Selbst mit 2xb ist es mit Sicherheit kein Selbstläufer 45000 und mehr zu fordern.

3. Rechtsabteilungen von Banken, die gerne zumindest 1x vb, 1xb + Schwerpunktsetzung zB auf Bank- und Kapitalmarktrecht sehen, zahlen zT nicht mehr als 45.000-47.000 als Einstieg. 



User "2xa-Rambo" und "Diplomjurist" (der angeblich mit 1x a. ins Unternehmen mit 50.000 eingestiegen ist) sind - wenn deren Aussagen stimmen sollten - mit Sicherheit NICHT die Regel. Und das hat rein gar NICHTS mit "unter Wert verkaufen" o.ä. zu tun, sondern einfach marktwirtschaftliche Realität.

Nein ist es nicht.

Meine Quote war: 30% Einladung bei allen abgeschickten Bewerbungen 


Eine Freundin bewirbt sich gerade: 4,3 und 4,2 

3 Bewerbungen und drei Einladungen.
3 Angebote : 42.000 EUR

Sie hat alle abgelehnt. Waren aber auch stellen in Berlin, Berlin ist teuer
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