Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Wahl der Krankenversicherung (PKV oder GKV) im Referendariat
« 1 2 3 4 »
Antworten

 
Wahl der Krankenversicherung (PKV oder GKV) im Referendariat
Gast
Unregistered
 
#11
04.12.2020, 10:37
(04.12.2020, 08:48)Alter... schrieb:  Nachtrag:

Ich würde als Ref. dennoch in die PKV gehen (wenn man verbeamtet wird), sofern keine Vorerkrankungen vorhanden sind. 

Denn es besteht dann nach zwei Jahren tatsächlich die Möglichkeit, eine Anwartschaft zu behalten, die es einem ermöglicht, später zurück in die PKV zu wechseln - ohne Gesundheitsprüfung. Das kann die „Rettung“ sein, wenn man später doch in die PKV möchte, aber inzwischen Ausschlusskriterien eingetreten sind.

Unter der Voraussetzung, dass ein Wechsel in die GKV nach dem Ref überhaupt möglich ist :-/ . Das ist ja eher die Frage. Hängt aber sowohl von GKV, als auch von individuellen Faktoren ab denke ich (Gehalt, Verbeamtung , etc.)
Zitieren
Gast507
Unregistered
 
#12
04.12.2020, 15:30
(03.12.2020, 23:46)Gast schrieb:  Ich habe damals bei der AOK angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass man als Beamter auf Widerruf problemlos in die GKV zurück wechseln kann.

Ich habe meine gesetzliche Krankenversicherung kontaktiert und die Aussagen waren andere. Es gilt der ganz allgemeine Grundsatz, dass man nach der Verbeamtung auf Widerruf nur dann in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann, wenn man unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (62.550 €) verdient (oder eventuell über die Selbstständigkeit). Referendare in Hessen müssen sich also die Frage stellen, ob ihnen die deutlich niedrigeren Kosten für die PKV ggü. der GKV (bei letzterer wohl um die 280 €) es wert sind, das Risiko einzugehen, nur sehr erschwert in die GKV zurückwechseln zu können.

Entscheidet man sich gegen die GKV schrumpft also der Vorteil der sehr hohen Bezüge für Rechtsreferendare in Hessen ggü. jenen anderer Länder durchaus beachtlich.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#13
04.12.2020, 15:51
Die Jahresentgeltgrenze liegt ab 2021 bei über 64000 Eur. Ich denke aber, wie bereits gesagt wurde, dass es tatsächlich individuell abhängig ist. Ein Einstiegsgehalt (!) von 5500 Brutto für ist in normalen Kanzleien eher selten. Wenn man aber jetzt schon weiß, dass man zu dem Topkandidaten gehört, die in der GK oder sonst wo Safe drin sind, kann man drüber nachdenken. Obwohl auch dann: wer als blutiger Anfänger tatsächlich mehr als 5,5 brutto verdient, der kann sich dann auch die PKV leisten
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#14
04.12.2020, 15:59
In diesem Forum wird auch viel getrollt, was die (Einstiegs)Gehälter (insbes GK) angeht.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#15
04.12.2020, 16:45
(04.12.2020, 15:59)Gast schrieb:  In diesem Forum wird auch viel getrollt, was die (Einstiegs)Gehälter (insbes GK) angeht.

Die GK-Gehälter allerdings sind ausreichend transparent und fraglos alle deutlich über der genannten Grenze. Es muss nichtmals GK sein, es reichen auch die bekannten Mittelständischen oder Boutiquen.
Zitieren
Ansonsten
Unregistered
 
#16
04.12.2020, 16:48
(04.12.2020, 15:51)Gast schrieb:  Die Jahresentgeltgrenze liegt ab 2021 bei über 64000 Eur. Ich denke aber, wie bereits gesagt wurde, dass es tatsächlich individuell abhängig ist. Ein Einstiegsgehalt (!) von 5500 Brutto für ist in normalen Kanzleien eher selten. Wenn man aber jetzt schon weiß, dass man zu dem Topkandidaten gehört, die in der GK oder sonst wo Safe drin sind, kann man drüber nachdenken. Obwohl auch dann: wer als blutiger Anfänger tatsächlich mehr als 5,5 brutto verdient, der kann sich dann auch die PKV leisten


Ansonsten kann man noch in Teilzeit anfangen, um unter 64k zu kommen. Wurde aber schon gesehen...
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Ich kann folgende Seite empfehlen, auf der es viele nützliche und hilfreiche Tipps sowie einen Tarifrechner zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte gibt:

https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/

Und hier gehts direkt zum Tarifrechner: Tarifrechner


Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:

https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
 
Gast
Unregistered
 
#17
04.12.2020, 18:12
(04.12.2020, 16:45)Gast schrieb:  
(04.12.2020, 15:59)Gast schrieb:  In diesem Forum wird auch viel getrollt, was die (Einstiegs)Gehälter (insbes GK) angeht.

Die GK-Gehälter allerdings sind ausreichend transparent und fraglos alle deutlich über der genannten Grenze. Es muss nichtmals GK sein, es reichen auch die bekannten Mittelständischen oder Boutiquen.


Ja gut....wie gesagt: wer das jetzt schon weiß, dass er dort sicher genommen wird, der sollte dann evtl doch lieber bei der GKV bleiben... einzelfallabhängig
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#18
21.12.2020, 11:49
Es wäre höchst interessant zu wissen, wie sich hessische Rechtsreferendare in dieser Frage letztlich entschieden haben und warum. Ich habe das Gefühl, dass diese sich noch nicht wirklich geäußert haben.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#19
22.12.2020, 18:29
(21.12.2020, 11:49)Gast schrieb:  Es wäre höchst interessant zu wissen, wie sich hessische Rechtsreferendare in dieser Frage letztlich entschieden haben und warum. Ich habe das Gefühl, dass diese sich noch nicht wirklich geäußert haben.

Ich bin hessischer Rechtsreferendar und habe mich für die PKV entschieden, weil ich nicht gerne das dreifache zahle und mich gesundheitlich fit fühle und sowieso selten zum Arzt muss.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#20
22.12.2020, 18:38
(22.12.2020, 18:29)Gast schrieb:  
(21.12.2020, 11:49)Gast schrieb:  Es wäre höchst interessant zu wissen, wie sich hessische Rechtsreferendare in dieser Frage letztlich entschieden haben und warum. Ich habe das Gefühl, dass diese sich noch nicht wirklich geäußert haben.

Ich bin hessischer Rechtsreferendar und habe mich für die PKV entschieden, weil ich nicht gerne das dreifache zahle und mich gesundheitlich fit fühle und sowieso selten zum Arzt muss.


Das ist eine verständliche Entscheidung. Weißt du  schon sicher, dass du später Richter/StA/Beamter wirst oder ein hohes Gehalt als Anwalt beziehen wirst? Mit Blick auf die Zukunft, den nur schwer möglichen Wechsel zurück in die GKV und die als Rentner (also nicht als Pensionär) hohen Beiträge  in der PKV habe ich leider weiterhin bedenken, mich jetzt auf die PKV festzulegen. Für das Ref sind die viel günstigeren Beiträge der PKV verlockend, danach ist die PKV nur als Beamter oder als Sehr-sehr-gut-Verdiener vorteilhaft - so meine Befürchtung.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3 4 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus