• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Bewerbung auf Englisch
1 2 »
Antworten

 
Bewerbung auf Englisch
Gast
Unregistered
 
#1
28.11.2020, 20:16
Ich schreibe Bewerbungen fürs Ausland auf Englisch. Geht um UK-Kanzleien, die durchaus auch deutsche Partner/Counsel haben. Die Bewerbung an sich bereitet mir keine Probleme, aber die Anhänge schon eher. Zeugnisse etc. (also solche mit Noten, nicht Arbeitszeugnisse mit Fließtext) sind auf Deutsch, insbesondere Examen. Schickt man da irgendeine Übersetzung/Erklärung mit oder werden die mit der deutschen Sprache und den deutchen Besonderheiten (insb. Notensystem oder Bedeutung des Abschlusses) schon zurechtkommen?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
28.11.2020, 20:20
(28.11.2020, 20:16)Gast schrieb:  Ich schreibe Bewerbungen fürs Ausland auf Englisch. Geht um UK-Kanzleien, die durchaus auch deutsche Partner/Counsel haben. Die Bewerbung an sich bereitet mir keine Probleme, aber die Anhänge schon eher. Zeugnisse etc. (also solche mit Noten, nicht Arbeitszeugnisse mit Fließtext) sind auf Deutsch, insbesondere Examen. Schickt man da irgendeine Übersetzung/Erklärung mit oder werden die mit der deutschen Sprache und den deutchen Besonderheiten (insb. Notensystem oder Bedeutung des Abschlusses) schon zurechtkommen?

Im englischsprachigen Raum schickst Du eigentlich nur einen Lebenslauf, Resume bzw CV und ein Motivationsschreiben plus ggf Empfehlungsschreiben. Die ganzen Zeugnisse wie in D will keiner sehen. Machmal auch nur CV
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
28.11.2020, 20:41
Genau, stattdessen gibtan references an mit Kontaktdaten. Vorher natürlich mit der Referenz absprechen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
28.11.2020, 20:58
Weiß zufällig jemand, wie man es bei den US- und MC-Kanzleien am Standort Brüssel macht? Wie oben beschrieben dann? Oder nach beglischen Standards? Falls ja, wie sehen die aus?
Zitieren
fwefew
Unregistered
 
#5
28.11.2020, 21:08
ich würde einfach anrufen und fragen. Das sollte man grundsätzlich eh machen ( wer ist Ansprechpartner? was wird gewollt?) und man ist bei der HR sofort positiv auf dem Schirm. Und man weiß es danach eben.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
28.11.2020, 21:19
(28.11.2020, 20:20)Gast schrieb:  
(28.11.2020, 20:16)Gast schrieb:  Ich schreibe Bewerbungen fürs Ausland auf Englisch. Geht um UK-Kanzleien, die durchaus auch deutsche Partner/Counsel haben. Die Bewerbung an sich bereitet mir keine Probleme, aber die Anhänge schon eher. Zeugnisse etc. (also solche mit Noten, nicht Arbeitszeugnisse mit Fließtext) sind auf Deutsch, insbesondere Examen. Schickt man da irgendeine Übersetzung/Erklärung mit oder werden die mit der deutschen Sprache und den deutchen Besonderheiten (insb. Notensystem oder Bedeutung des Abschlusses) schon zurechtkommen?

Im englischsprachigen Raum schickst Du eigentlich nur einen Lebenslauf, Resume bzw CV und ein Motivationsschreiben plus ggf Empfehlungsschreiben. Die ganzen Zeugnisse wie in D will keiner sehen. Machmal auch nur CV

Danke, das ist sehr hilfreich für mich. Dann stellen sich für mich aber zwei Probleme/Fragen:

1) Es handelt sich zum großen Teil um die gleichen Kanzleien wie in Deutschland. Es ist bekannt, dass gute Noten dort absolut notwendig sind und man mit weniger guten Noten schnell/sofort aussortiert wird. Auf der anderen Seite sollen gute Noten (überspitzt gesagt) dann auch schon die Eintrittskarte sein. Mein eigener Lebenslauf ist bisher auch noch nicht sooo interessant, um ehrlich zu sein. Da die Noten aber tatsächlich ordentlich sind, käme mir die "deutsche Denkweise" schon ein wenig entgegen. Irgendwelche Tipps für diesen Fall?

1) In den Stellenausschreibungen oder am Rande davon (zB Karriereseiten) heißt es meistens, man würde nur Kandidaten mit "outstanding academic performance" oder "excellent academic results" oder ähnlichem suchen. Wie weist man das nach, wenn nicht mit Zeugnissen/Noten? Wie unterscheiden die also die Bewerbung eines 4P-Bewerbers von der eines 13P-Bewerbers? Legen die da ganz einfach gar keinen Wert drauf (entgegen den Angaben auf ihren Webseiten) oder vermuten die einfach, dass sich gute Studienleistungen auch woanders im Lebenslauf niederschlagen werden? Bei mir ist Letzteres ebenhalt nicht dabei.

Vielleicht wichtig: Es geht nicht um eine Stelle als Associate. Es geht um Stellen, die vor vornheiren befristet sind und nur zum "Reinschnuppern" gedacht sind. In Deutschland wären das wohl am ehesten Wissenschaftliche Mitarbeiter. So will ich es auch halten.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
28.11.2020, 21:26
Naja, je besser die Note, je weniger die Fragen.

Nach meinem ersten Examen (7,5 pkt und Master) wurde bei mir im im Bewerbungsgespräch als WiMi in guter deutscher Kanzlei intensiv Wissen im Gesellschaftsrecht abgefragt. Kollege mit über 11 pkt wurde nur zu einem netten Kaffeplausch eingeladen. War gleiche Kanzlei
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#8
28.11.2020, 21:33
Kennst du deine Platzziffer und bist unter den besten 10% / 15% dann gib diese an. Ansonsten wie bereits gesagt (sowieso) Referenzen angeben. Die werde dann in der Regel angerufen und bzgl. Deiner Qualifikationen gefragt. Das ist in UK/ US total üblich mangels ausführlicher Arbeitszeugnisse. Falls du dich bei einer GK bewirbst kennen die nach meiner Erfahrung auch im Ausland das deutsche System mit den Punkten und der Punkteverteilung (mehr oder weniger) gut.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#9
28.11.2020, 21:50
(28.11.2020, 21:26)Gast schrieb:  Naja, je besser die Note, je weniger die Fragen.

Nach meinem ersten Examen (7,5 pkt und Master) wurde bei mir im im Bewerbungsgespräch als WiMi in guter deutscher Kanzlei intensiv Wissen im Gesellschaftsrecht abgefragt. Kollege mit über 11 pkt wurde nur zu einem netten Kaffeplausch eingeladen. War gleiche Kanzlei


Das ist in Deutschland doch auch so
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#10
29.11.2020, 14:52
Wie sieht es denn auf, wenn man keine Referenzen hat? Ich zum Beispiel hätte leider keine vorzuweisen. Ich stehe noch vor dem Ref, habe also gerade erst die Uni hinter mir. Und ich interessiere mich für Stellen bei Londoner Kanzleien. Die sind ausdrücklich offen für Absolventen aus anderen Ländern.

Den Leiter des Bauamts, bei dem ich nach dem 2. Semester mein Verwaltungspraktikum gemacht habe, möchte ich eher nicht als Referenz angeben. Was würdet ihr dann empfehlen? Was machen dir britsichen Absolventen, wenn die gerade frisch von der Uni kommen und mit dem Arbeitsmarkt noch nicht in Berührung waren? Dann doch die Noten angeben? In den CV reinschreiben?
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus