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Klausuren Dezember 2016
Gast
Unregistered
 
#141
05.12.2016, 19:23
Was war heute in NRW los?
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Nrw
Unregistered
 
#142
05.12.2016, 19:34
Eine Klage, zwei Anträge:

Antrag 1: zwei Beklagte gesamtschuldnerisch wegen einem Schaden an Stromleitungen in Anspruch zu nehmen, eine war Mieterin, der andere ein Besucher

Antrag 2: Herausgabe und beseitigungsanspruch wegen Überbau

Ganz viel einrede der Verjährung und Verwirkung
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Gast
Unregistered
 
#143
05.12.2016, 19:37
(05.12.2016, 19:34)Nrw schrieb:  Eine Klage, zwei Anträge:

Antrag 1: zwei Beklagte gesamtschuldnerisch wegen einem Schaden an Stromleitungen in Anspruch zu nehmen, eine war Mieterin, der andere ein Besucher

Antrag 2: Herausgabe und beseitigungsanspruch wegen Überbau

Ganz viel einrede der Verjährung und Verwirkung

Ach und Aufrechnung gegenüber Antrag zu eins von der Mieterin einmal mit nem aufwendungsbeseitigungsanspruch und einmal mit einem Rückzahlungsanspruch wegen zahlung einer angeblich verjährten Miete
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Gast
Unregistered
 
#144
05.12.2016, 19:53
Wenn ich das (im Nachhinein) richtig sehe, dann dürfte die Aufrechnung der B1 gegen den Antrag zu 1) ja nur ne "nebelkerze" gewesen sein, da der Antrag der K gg die B1) wohl nach 548 verjährt gewesen sein dürfte?!
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Gast
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#145
05.12.2016, 20:03
(05.12.2016, 19:53)Gast schrieb:  Wenn ich das (im Nachhinein) richtig sehe, dann dürfte die Aufrechnung der B1 gegen den Antrag zu 1) ja nur ne "nebelkerze" gewesen sein, da der Antrag der K gg die B1) wohl nach 548 verjährt gewesen sein dürfte?!

Falls du NRW meinst:

Der Anspruch der K1 war kein Anspruch, bei dem Verjährung des § 548 gilt. Die Aufrechnung geht wg. § 215 BGB durch.
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Gast
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#146
05.12.2016, 20:10
Ja genau meine NRW. Ich hab es auch über die Aufrechnung gelöst, ich denke aber schon, dass auch für den Anspruch der Klägerin der 548 gilt
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NRW
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#147
05.12.2016, 20:25
Die Einrede der Verjährung wurde von der Beklagten zu 1) bezüglich des Anspruches nach Ziff. 1 der Klage (blöderweise) nicht erhoben. Nur vom Beklagten zu 2), dem 548 jedoch - als Besucher jedenfalls - im Rahmen von 823 I nicht zusteht.
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Gast
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#148
05.12.2016, 20:32
Das ist ein Argument mit dem ich gut leben kann :D
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NRW
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#149
05.12.2016, 21:38
Wie habt ihr eigentlich die sachl Zust begründet?
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Gast
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#150
05.12.2016, 22:16
ÖR: https://openjur.de/u/690008.html
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