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Einstiegsgehalt
Gast
Unregistered
 
#2.801
27.11.2020, 17:43
(27.11.2020, 17:39)Gasttt schrieb:  
(27.11.2020, 17:38)Gast schrieb:  So 170.000 Umsatz musst du schon lukrieren um dir ca 55.000-60.000 auszahlen zu können.

Blödsinn


Also ich ging jetzt nicht von Wohnzimmerkanzlei aus. Miete, Rückzahlung Darlehen, evtl (geteilte) Personalkosten...
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Gast
Unregistered
 
#2.802
27.11.2020, 17:45
(27.11.2020, 17:41)Gast schrieb:  
(27.11.2020, 17:33)Dipl. Jurist schrieb:  Auch Wirtschaftsjuristen oder BWLer mit Schwerpunkt Tax steigen bei Roland Berger oder EY, PWC idR nicht über 50.000 ein. Und das sind schon die Top-Absolventen des Jahrgangs.

Der hier schreibende Diplom-Jurist hat vllt einfach Glück gehabt.


Lasst, lasst euch von dem Standardargument „Glück gehabt“ nicht blenden.

Wollt ihr als Volljuristen arbeiten oder als RA-Gehilfen mit volljuristischer Ausbildung? 

Ich bleib dabei: Mindesgehalt bei Einstieg für Volljuristen - egal welche Note - nicht unter 50 k. Wer das nicht kapiert, hätte ne Ausbildung zur Fachangestellten für war weiß ich wat machen sollen.

In welchen Gebieten in Deutschland kommt man denn eher an so ein Gehalt?
Süddeutschland? Bayern? B-W?
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Gast
Unregistered
 
#2.803
27.11.2020, 17:45
So nervig hier. Es sind sich eigentlich alle einig, bis auf diesen einen Larry, der mit seinen 2xa wahrscheinlich in Papis Kanzlei für 55k untergekommen  ist
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Gast
Unregistered
 
#2.804
27.11.2020, 17:45
(27.11.2020, 17:40)Gast schrieb:  
(27.11.2020, 17:15)Gast schrieb:  Mal was anderes: 

Was glauben diejenigen, die 70k als Einstiegsgehalt verlangen eigentlich welchen Mehrwert der Arbeitgeber von ihnen hat? 

Als Berufseinsteiger in einer Kanzlei hat man von Tuten und Blasen keine Ahnung. Der Arbeitsalltag hat mit dem was im Studium und Referendariat vermittelt wird wenig bis gar nix zu tun. Hinzu kommt, dass man als Berufseinsteiger wohl kaum lukrative Mandate mit in die Kanzlei bringen wird. Im ersten Jahr kostet man seinen Arbeitgeber also erstmal im zweiten Jahr kommt man dann vllt bei plus minus null raus. Unter diesem Gesichtspunkt sollte man sich seine Gehaltsvorstellungen nochmal vor Augen führen. Natürlich soll sich niemand ausbeuten lassen, aber 70k zu verlangen, wenn man im ersten Jahr 20k Umsatz macht ist schon ne feiste Nummer.


Das ist das Risiko der Kanzlei. Nicht das Problem des Arbeitnehmers. Der verkauft seine Arbeitskraft an den Arbeitgeber. Welchen Profit der daraus zieht, ist dessen Sache. Wenn ich als Arbeitnehmer in Kanzlei X die geforderten 70k bekomme, gehe ich halt dahin. Dem Arbeitgeber steht es ja frei, weiter nach jemanden zu suchen, der bereit ist für 24k oder 36k zu arbeiten. Das ist nur nicht so einfach. Die Zeiten in denen die Bewerber für diese Gehälter Schlange standen, sind vorbei.

Im Übrigen ist die Rechnung, das Gehalt des Berufseinsteigers an seinem Umsatz im ersten Jahr zu messen, zu kurz gedacht. Jeder Berufseinsteiger in einer Kanzlei wird erstmal ein Verlustgeschäft für die Kanzlei sein. Da gibt es auch keinen Unterschied zwischen dem 9 Punkte und dem 5 Punkte Kandidaten. Die Unterschiede im Gehalt bilden aus Sicht der Kanzleien letztlich die Umsatzerwartungen nach einer 1 bis zweijährigen Einarbeitung ab. Entsprechend lässt sich aus dem Einstiegsgehalt auch recht gut auf den wirtschaftlichen Erfolg einer Kanzlei schließen.

Stimmt soweit. Und um diesen Preis aufrufen zu können musst du eben was anbieten. Vielmehr als die Noten hast du in den meisten Fällen nicht. Wenn du also 70k aufrufst solltest du auch Argumente für 70k mitbringen. Wenn dann wer anders kommt der das selbe verlangt aber bessere Noten mitbringt bist du gekniffen. 

24-36k sind nun auch die Untergrenze. Ich sehe allerdings nicht, dass sich da großartig was geändert hat auf dem Markt. 36k sind wenig aber mit 2x 6,5 sind 50k in Ordnung. Progression vorrausgesetzt.
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Gast
Unregistered
 
#2.805
27.11.2020, 17:48
(27.11.2020, 17:45)Gast schrieb:  So nervig hier. Es sind sich eigentlich alle einig, bis auf diesen einen Larry, der mit seinen 2xa wahrscheinlich in Papis Kanzlei für 55k untergekommen  ist


Es sind sich alle einig, sich unter Wert (<50k) zu verkaufen. Ja. Viel Spaß beim Geld Ausgeben.
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Gast
Unregistered
 
#2.806
27.11.2020, 17:48
(27.11.2020, 17:45)Gast schrieb:  
(27.11.2020, 17:41)Gast schrieb:  
(27.11.2020, 17:33)Dipl. Jurist schrieb:  Auch Wirtschaftsjuristen oder BWLer mit Schwerpunkt Tax steigen bei Roland Berger oder EY, PWC idR nicht über 50.000 ein. Und das sind schon die Top-Absolventen des Jahrgangs.

Der hier schreibende Diplom-Jurist hat vllt einfach Glück gehabt.


Lasst, lasst euch von dem Standardargument „Glück gehabt“ nicht blenden.

Wollt ihr als Volljuristen arbeiten oder als RA-Gehilfen mit volljuristischer Ausbildung? 

Ich bleib dabei: Mindesgehalt bei Einstieg für Volljuristen - egal welche Note - nicht unter 50 k. Wer das nicht kapiert, hätte ne Ausbildung zur Fachangestellten für war weiß ich wat machen sollen.

In welchen Gebieten in Deutschland kommt man denn eher an so ein Gehalt?
Süddeutschland? Bayern? B-W?

Das scheint doch völlig egal zu sein wenn ich unseren 2 x a mit 55k Kandidaten richtig verstanden habe. Wichtig ist mit breiter Brust ordentlich Kohle zu fordern, wenn man die nicht bekommt, muss man sich nur darüber beschweren, wie doll unter Wert sich alle anderen verkaufen und nach 2-3 Jahren Arbeitslosigkeit hat man dann vllt. auch Glück.
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Gast
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#2.807
27.11.2020, 17:54
In Süddeutschland Zahlen mittelständische Kanzleien zum Einstieg 55-60k wollen dafür aber auch mind. 2xb. In kleineren Kanzleien kannst du meistens über 40k schon froh sein. So ist jedenfalls der Durchschnitt. Klar gibt es Ausnahmen wie unser 55k-rambo hier. Aber vorkommen  dürfte das äußerst selten
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Gast
Unregistered
 
#2.808
27.11.2020, 17:54
(27.11.2020, 17:36)Gast schrieb:  
(27.11.2020, 17:29)Gast schrieb:  
(27.11.2020, 16:52)Gast schrieb:  
(27.11.2020, 16:36)Gast schrieb:  Also sollte ich mit 2 x 5,x auch immer bei Gehaltsvorstellung in den Bewerbungen 50 k angeben? Ist denen das nicht zu teuer dann und sie nehmen einen für 40 k?



Man gibt 58.000 an wenn man 50k haben will.


Ist das nicht zu hoch angesetzt bei den Noten?

Sehe ich auch so. Mit 2 x 5,x sollte man maximal 50.000 verlangen, dann 45.000 kriegen und freudig nach Hause entschwinden.


Traurig:(

Wirtschaftsjuristen mit Master lachen euch mit so nem Bachelorgehalt doch aus.
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Gast
Unregistered
 
#2.809
27.11.2020, 17:58
(27.11.2020, 17:54)Gast schrieb:  In Süddeutschland Zahlen mittelständische Kanzleien zum Einstieg 55-60k wollen dafür aber auch mind. 2xb. In kleineren Kanzleien kannst du meistens über 40k schon froh sein. So ist jedenfalls der Durchschnitt. Klar gibt es Ausnahmen wie unser 55k-rambo hier. Aber vorkommen  dürfte das äußerst selten


Richtig. Insbesondere in Südwestdeutschland gibt es gar nicht viele klassische Boutiquen/ mittelständische Kanzleien. Man hat da vllt falsche Vorstellungen, da es in dieser Region ja viel KMUs gibt. In Freiburg brauchst zB ohne doppel-VB gar nicht erst antanzen.
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Gast
Unregistered
 
#2.810
27.11.2020, 18:01
Ich meine eher Unternehmen in Süddeutschland, nicht Kanzleien. Und auch nicht Freiburg, sondern Mannheim, München, Nürnberg, kleinere Städte etc.
Oder NRW. Scheint ja reich zu sein.
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