• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Einstiegsgehalt
« 1 ... 269 270 271 272 273 ... 586 »
 
Antworten

 
Einstiegsgehalt
Dipl. Jurist
Unregistered
 
#2.701
26.11.2020, 23:07
Was denkt ihr eigentlich, mit welchem Gehalt ein/e Wi-Jurist/in ohne Examina, aber mit Bachelor- und Masterabschluss (Uni/FH) in den Beruf einsteigt? 

Wenn sich ein/e Volljurist/in (oder in meinem Fall Dipl-Jur.) - egal mit welchen Noten - mit einem mickrigen Gehalt zufrieden gibt, dann ist dies eben seinem/ihrem Unvermögen geschuldet, sich angemessen zu verkaufen, wenn nötig, auch Jobs mit RA-Gehilfen-Gehältern oder  Bachelorgehältern rigoros abzulehnen.

In Bezug auf meinen Fall spielte weder „Glück“ oder Vitamin B noch irgendeine wie auch immer geartete Art von „Einflussnahme“ eine Rolle. Auch mit 5,2 Punkten und nur mit einem Examen stehe ich mit Stolz da und verlange die mir gebührende Anerkennung meiner Arbeitsleistung in Form eines angemessenen Gehalts. Und diese Angemessenenheit begann bei mir bei 55k, wobei im Arbeitsvertrag eine Klausel über die Nachverhandlung des Gehalts nach 1,5 Jahren - auf mein Hinwirken - aufgenommen worden war. Die Nachverhandlungen endeten erfolgreich bei 60 k. Dennoch möchte ich mein Referendariat und das 2. Examen (irgwann) absolvieren.

Leider gibt es viele sog. Vierer-Volljuristen, die sich gehaltsmässig als Tippse hergeben. Traurig.  

Arbeitsbedingt lernte ich einige von unserer Firma mandatierte RAe aus mittelständischen Kanzleien auch persönlich kennen. Mit sind bisher 4 Volljuristen persönlich begegnet, die mit 2xausr. ab 60 k eingestiegen sind. In meinem Bekanntenkreis bekomme ich immer wieder mit, dass es etliche 5-6,5 Punkte Volljuristen gibt, die ordentlich verdienen. 

Apropos Wi-Juristen mit Master: Einstiegsgehalt zwischen 55k bis 70 K. 

Nun kommt erneut: „Glaub ich net“.

Ich sage: „Lasse redn“ und höre mal wieder die Ärzte.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2.702
26.11.2020, 23:59
1. 8,7, 2. 8,5 -> 100k, NRW.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2.703
27.11.2020, 00:01
Als Diplomjurist bleibt einem halt nicht viel, A9-11 bei Behörden oder eben in Rechtsabteilungen. Früher hätte man dazu "Studienabbruch" gesagt.
Zitieren
Der Dipl. Jurist
Unregistered
 
#2.704
27.11.2020, 00:27
Manche leben eben immer noch in der Vergangenheit.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2.705
27.11.2020, 09:17
(26.11.2020, 23:07)Dipl. Jurist schrieb:  Was denkt ihr eigentlich, mit welchem Gehalt ein/e Wi-Jurist/in ohne Examina, aber mit Bachelor- und Masterabschluss (Uni/FH) in den Beruf einsteigt? 

Wenn sich ein/e Volljurist/in (oder in meinem Fall Dipl-Jur.) - egal mit welchen Noten - mit einem mickrigen Gehalt zufrieden gibt, dann ist dies eben seinem/ihrem Unvermögen geschuldet, sich angemessen zu verkaufen, wenn nötig, auch Jobs mit RA-Gehilfen-Gehältern oder  Bachelorgehältern rigoros abzulehnen.

In Bezug auf meinen Fall spielte weder „Glück“ oder Vitamin B noch irgendeine wie auch immer geartete Art von „Einflussnahme“ eine Rolle. Auch mit 5,2 Punkten und nur mit einem Examen stehe ich mit Stolz da und verlange die mir gebührende Anerkennung meiner Arbeitsleistung in Form eines angemessenen Gehalts. Und diese Angemessenenheit begann bei mir bei 55k, wobei im Arbeitsvertrag eine Klausel über die Nachverhandlung des Gehalts nach 1,5 Jahren - auf mein Hinwirken - aufgenommen worden war. Die Nachverhandlungen endeten erfolgreich bei 60 k. Dennoch möchte ich mein Referendariat und das 2. Examen (irgwann) absolvieren.

Leider gibt es viele sog. Vierer-Volljuristen, die sich gehaltsmässig als Tippse hergeben. Traurig.  

Arbeitsbedingt lernte ich einige von unserer Firma mandatierte RAe aus mittelständischen Kanzleien auch persönlich kennen. Mit sind bisher 4 Volljuristen persönlich begegnet, die mit 2xausr. ab 60 k eingestiegen sind. In meinem Bekanntenkreis bekomme ich immer wieder mit, dass es etliche 5-6,5 Punkte Volljuristen gibt, die ordentlich verdienen. 

Apropos Wi-Juristen mit Master: Einstiegsgehalt zwischen 55k bis 70 K. 

Nun kommt erneut: „Glaub ich net“.

Ich sage: „Lasse redn“ und höre mal wieder die Ärzte.

Anerkennung für ein schwaches 1. Examen? Naja...hattest Glück, dass die Verantwortlichen in deinem Unternehmen offensichtlich keinen Plan von der juristischen Ausbildung haben.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2.706
27.11.2020, 09:26
"Auch mit 5,2 Punkten und nur mit einem Examen stehe ich mit Stolz da und verlange die mir gebührende Anerkennung"

Totally lost
Zitieren
Dipl. Jurist
Unregistered
 
#2.707
27.11.2020, 10:13
(27.11.2020, 09:17)Gast schrieb:  
(26.11.2020, 23:07)Dipl. Jurist schrieb:  Was denkt ihr eigentlich, mit welchem Gehalt ein/e Wi-Jurist/in ohne Examina, aber mit Bachelor- und Masterabschluss (Uni/FH) in den Beruf einsteigt? 

Wenn sich ein/e Volljurist/in (oder in meinem Fall Dipl-Jur.) - egal mit welchen Noten - mit einem mickrigen Gehalt zufrieden gibt, dann ist dies eben seinem/ihrem Unvermögen geschuldet, sich angemessen zu verkaufen, wenn nötig, auch Jobs mit RA-Gehilfen-Gehältern oder  Bachelorgehältern rigoros abzulehnen.

In Bezug auf meinen Fall spielte weder „Glück“ oder Vitamin B noch irgendeine wie auch immer geartete Art von „Einflussnahme“ eine Rolle. Auch mit 5,2 Punkten und nur mit einem Examen stehe ich mit Stolz da und verlange die mir gebührende Anerkennung meiner Arbeitsleistung in Form eines angemessenen Gehalts. Und diese Angemessenenheit begann bei mir bei 55k, wobei im Arbeitsvertrag eine Klausel über die Nachverhandlung des Gehalts nach 1,5 Jahren - auf mein Hinwirken - aufgenommen worden war. Die Nachverhandlungen endeten erfolgreich bei 60 k. Dennoch möchte ich mein Referendariat und das 2. Examen (irgwann) absolvieren.

Leider gibt es viele sog. Vierer-Volljuristen, die sich gehaltsmässig als Tippse hergeben. Traurig.  

Arbeitsbedingt lernte ich einige von unserer Firma mandatierte RAe aus mittelständischen Kanzleien auch persönlich kennen. Mit sind bisher 4 Volljuristen persönlich begegnet, die mit 2xausr. ab 60 k eingestiegen sind. In meinem Bekanntenkreis bekomme ich immer wieder mit, dass es etliche 5-6,5 Punkte Volljuristen gibt, die ordentlich verdienen. 

Apropos Wi-Juristen mit Master: Einstiegsgehalt zwischen 55k bis 70 K. 

Nun kommt erneut: „Glaub ich net“.

Ich sage: „Lasse redn“ und höre mal wieder die Ärzte.

Anerkennung für ein schwaches 1. Examen? Naja...hattest Glück, dass die Verantwortlichen in deinem Unternehmen offensichtlich keinen Plan von der juristischen Ausbildung haben.

Selbstverständlich: Anerkennung für ein erfolgreiches Examen, völlig egal mit welcher Note. Wenn sich ein Volljurist (auch mit 4 Punkten) unter 50 K zufrieden gibt, während der Wijurist (nicht selten) mit 55 K anfängt, hat der Volljurist weder seinen Marktwert realisiert noch beherrscht er die Kunst des Verhandelns und der Argumentation. So einen würde auch ich nicht einstellen wollen. 

Was ich versuche, euch klarzumachen, ist Folgendes: 

Ihr seid hochqualifizierte Juristen, auch mit 2xausr. Kapiert das endlich und strahlt euren Marktwert aus, lasst euch nicht zu Tippsen degradieren und lehnt jede Stelle ab, die eure Qualitäten mit einem mickrigen Gehalt nicht anerkennen wollen/können. Bleibt standhaft und seid stolz auf eure erbrachten Leistungen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2.708
27.11.2020, 10:18
(27.11.2020, 00:01)Gast schrieb:  Als Diplomjurist bleibt einem halt nicht viel, A9-11 bei Behörden oder eben in Rechtsabteilungen. Früher hätte man dazu "Studienabbruch" gesagt.


nein, es ist ja gerade ein abgeschlossenes Studium. Das Ref ist eine Fortbildung, auch wenn das mancher nicht verstehen mag.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2.709
27.11.2020, 10:20
(27.11.2020, 10:13)Dipl. Jurist schrieb:  
(27.11.2020, 09:17)Gast schrieb:  
(26.11.2020, 23:07)Dipl. Jurist schrieb:  Was denkt ihr eigentlich, mit welchem Gehalt ein/e Wi-Jurist/in ohne Examina, aber mit Bachelor- und Masterabschluss (Uni/FH) in den Beruf einsteigt? 

Wenn sich ein/e Volljurist/in (oder in meinem Fall Dipl-Jur.) - egal mit welchen Noten - mit einem mickrigen Gehalt zufrieden gibt, dann ist dies eben seinem/ihrem Unvermögen geschuldet, sich angemessen zu verkaufen, wenn nötig, auch Jobs mit RA-Gehilfen-Gehältern oder  Bachelorgehältern rigoros abzulehnen.

In Bezug auf meinen Fall spielte weder „Glück“ oder Vitamin B noch irgendeine wie auch immer geartete Art von „Einflussnahme“ eine Rolle. Auch mit 5,2 Punkten und nur mit einem Examen stehe ich mit Stolz da und verlange die mir gebührende Anerkennung meiner Arbeitsleistung in Form eines angemessenen Gehalts. Und diese Angemessenenheit begann bei mir bei 55k, wobei im Arbeitsvertrag eine Klausel über die Nachverhandlung des Gehalts nach 1,5 Jahren - auf mein Hinwirken - aufgenommen worden war. Die Nachverhandlungen endeten erfolgreich bei 60 k. Dennoch möchte ich mein Referendariat und das 2. Examen (irgwann) absolvieren.

Leider gibt es viele sog. Vierer-Volljuristen, die sich gehaltsmässig als Tippse hergeben. Traurig.  

Arbeitsbedingt lernte ich einige von unserer Firma mandatierte RAe aus mittelständischen Kanzleien auch persönlich kennen. Mit sind bisher 4 Volljuristen persönlich begegnet, die mit 2xausr. ab 60 k eingestiegen sind. In meinem Bekanntenkreis bekomme ich immer wieder mit, dass es etliche 5-6,5 Punkte Volljuristen gibt, die ordentlich verdienen. 

Apropos Wi-Juristen mit Master: Einstiegsgehalt zwischen 55k bis 70 K. 

Nun kommt erneut: „Glaub ich net“.

Ich sage: „Lasse redn“ und höre mal wieder die Ärzte.

Anerkennung für ein schwaches 1. Examen? Naja...hattest Glück, dass die Verantwortlichen in deinem Unternehmen offensichtlich keinen Plan von der juristischen Ausbildung haben.

Selbstverständlich: Anerkennung für ein erfolgreiches Examen, völlig egal mit welcher Note. Wenn sich ein Volljurist (auch mit 4 Punkten) unter 50 K zufrieden gibt, während der Wijurist (nicht selten) mit 55 K anfängt, hat der Volljurist weder seinen Marktwert realisiert noch beherrscht er die Kunst des Verhandelns und der Argumentation. So einen würde auch ich nicht einstellen wollen. 

Was ich versuche, euch klarzumachen, ist Folgendes: 

Ihr seid hochqualifizierte Juristen, auch mit 2xausr. Kapiert das endlich und strahlt euren Marktwert aus, lasst euch nicht zu Tippsen degradieren und lehnt jede Stelle ab, die eure Qualitäten mit einem mickrigen Gehalt nicht anerkennen wollen/können. Bleibt standhaft und seid stolz auf eure erbrachten Leistungen.

Same hier.

50.000 sind für jeden Volljuristen bei 40h das Minimum an Gehalt.


Einer Freundin berufsanfängerin wurde letztens auch 38.000 angeboten, noch im gespräch sind sie auf 45.000 hoch. die damen und herren probieren es halt... und manche lassen es mit sich machen...

natürlich lehnt man dann so ein angebot ab.


Jeder REWE Kassierer verdient teilweise mehr....

Irgendwelche BWLER bekommen 55.000 zum einstieg.... 


Also warum nicht auch wir juristen


ES HERRSCHT JURISTENMANGEL!
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2.710
27.11.2020, 10:22
(27.11.2020, 00:01)Gast schrieb:  Als Diplomjurist bleibt einem halt nicht viel, A9-11 bei Behörden oder eben in Rechtsabteilungen. Früher hätte man dazu "Studienabbruch" gesagt.



Ich habe es nach meinem 1. Examen auch bei Behörden versucht. IdR haben die kein Interesse an Juristen mit dem 1. Staatsexamen und rekrutieren ihren Bedarf an den FH der öff. Verwaltung. Denn die haben dann 3 Jahre Verwaltungsrecht studiert und mehrere Praktika in der Verwaltung hinter sich und sind damit besser qualifiziert als der Jurist mit dem Generalistenstudium. Zumindest sind das meine Erfahrungen im Raum Köln/Leverkusen gewesen.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 269 270 271 272 273 ... 586 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus