25.11.2020, 22:26
(25.11.2020, 10:55)Gorst schrieb: Diese Kommentarfundstellen zu kennen, ist sicherlich nicht verkehrt. Die richtige Kommentarnutzung ist allerdings weniger das Kennen irgendwelcher "geheimen" Stellen, sondern das schnelle Auffinden der richtigen Stellen. Ein Fehler wiegt dabei umso schwerer, weil die anderen alle das richtige Ergebnis aus dem Kommentar abschreiben. Wer aber das Ergebnis aus dem Kommentar kennt, muss jetzt auch noch auf die richtige Begründung kommen. Ohne die gibt's keine Punkte. Und bei alledem muss man schnell sein. Denn wer mehr als 5 min nach der richtigen Fundstelle sucht, ist schon hinter dem Zeitplan. Insgesamt machen Kommentare die Klausuren wohl eher schwerer als einfacher.
Du musst ja keine benutzen. Ich werde es aber weiterhin tun, wenn es für dich in Ordnung ist.
26.11.2020, 10:40
Eine Ergänzung zu Idel, die mir spontan einfällt:
§ 276 Rn. 34 ff. insb. Rn. 37 Stillschweigender Haftungsausschluss
§ 276 Rn. 34 ff. insb. Rn. 37 Stillschweigender Haftungsausschluss
26.11.2020, 12:03
Ich bin auch ein Kommentarfan. Ohne Palandt kann man im Zivilrecht doch nur ganz oberflächliche Begründungen entwickeln...
Hat jmd. Tipps für weitere Aufsätze/Bücher, wie man die Kommentare optimal im Assessorexamen einsetzt?
Hat jmd. Tipps für weitere Aufsätze/Bücher, wie man die Kommentare optimal im Assessorexamen einsetzt?
26.11.2020, 14:47
Leider ist es häufig so, dass solche Aufsätze oder Artikel im Internet nur den unter AG-Leitern kursierende Tipp wiederholen, man solle nicht mehr als 15 Minuten im Kommentar verbringen und davon nicht mehr als 5 an einem Problem.
Wurde mir auch direkt in der Einführungswoche so eingetrichtert, allerdings hab ich mich da auch so sofort gefragt: Was bringt es mir, die Suche nach der Lösung für ein Problem abzubrechen, wenn ichs ja gerade deshalb suche, weil ichs nicht lösen kann Fand solche Tipps immer eher contraproduktiv.
Wenn man einfach in Probeklausuren die Arbeit mit dem Kommentar übt und die "Technik" (viele kennen die bestimmt vom Russack-Semiar) für sich passend übernimmt, entwickelt man recht schnell ein Gespür dafür, was sich lohnt nachzuschauen und wofür man wohl eher keine Lösung findet.
Aber natürlich muss jeder für sich selbst entscheiden, wie er arbeitet und lernt. Hatte Kollegen in der AG, die haben sich jeden Tag 500-1000 Karteikarten am Computer aus dem Ersten Examen reingehauen. Allein die Vorstellung ist für mich die persönliche Hölle, da ramme ich mir lieber eine Gabel in die Hand... Statt der Schemata im Strafrecht zu lernen, habe ich mir die immer (zusammen mit den Sachen die aus dem ersten noch hängen geblieben sind) aus dem Kommentar gezogen, genauso wie die Definitionen. Meistens entdeckt man dann noch gleich ein Problem, was im Fall angesprochen ist. Die Zeit hab ich dann eher in Örecht gesteckt, da helfen die Kommentare ja (außer in Bayern) nicht so viel.
Wurde mir auch direkt in der Einführungswoche so eingetrichtert, allerdings hab ich mich da auch so sofort gefragt: Was bringt es mir, die Suche nach der Lösung für ein Problem abzubrechen, wenn ichs ja gerade deshalb suche, weil ichs nicht lösen kann Fand solche Tipps immer eher contraproduktiv.
Wenn man einfach in Probeklausuren die Arbeit mit dem Kommentar übt und die "Technik" (viele kennen die bestimmt vom Russack-Semiar) für sich passend übernimmt, entwickelt man recht schnell ein Gespür dafür, was sich lohnt nachzuschauen und wofür man wohl eher keine Lösung findet.
Aber natürlich muss jeder für sich selbst entscheiden, wie er arbeitet und lernt. Hatte Kollegen in der AG, die haben sich jeden Tag 500-1000 Karteikarten am Computer aus dem Ersten Examen reingehauen. Allein die Vorstellung ist für mich die persönliche Hölle, da ramme ich mir lieber eine Gabel in die Hand... Statt der Schemata im Strafrecht zu lernen, habe ich mir die immer (zusammen mit den Sachen die aus dem ersten noch hängen geblieben sind) aus dem Kommentar gezogen, genauso wie die Definitionen. Meistens entdeckt man dann noch gleich ein Problem, was im Fall angesprochen ist. Die Zeit hab ich dann eher in Örecht gesteckt, da helfen die Kommentare ja (außer in Bayern) nicht so viel.
26.11.2020, 15:38
(26.11.2020, 14:47)idel schrieb: Leider ist es häufig so, dass solche Aufsätze oder Artikel im Internet nur den unter AG-Leitern kursierende Tipp wiederholen, man solle nicht mehr als 15 Minuten im Kommentar verbringen und davon nicht mehr als 5 an einem Problem.
Wurde mir auch direkt in der Einführungswoche so eingetrichtert, allerdings hab ich mich da auch so sofort gefragt: Was bringt es mir, die Suche nach der Lösung für ein Problem abzubrechen, wenn ichs ja gerade deshalb suche, weil ichs nicht lösen kann Fand solche Tipps immer eher contraproduktiv.
Wenn man einfach in Probeklausuren die Arbeit mit dem Kommentar übt und die "Technik" (viele kennen die bestimmt vom Russack-Semiar) für sich passend übernimmt, entwickelt man recht schnell ein Gespür dafür, was sich lohnt nachzuschauen und wofür man wohl eher keine Lösung findet.
Aber natürlich muss jeder für sich selbst entscheiden, wie er arbeitet und lernt. Hatte Kollegen in der AG, die haben sich jeden Tag 500-1000 Karteikarten am Computer aus dem Ersten Examen reingehauen. Allein die Vorstellung ist für mich die persönliche Hölle, da ramme ich mir lieber eine Gabel in die Hand... Statt der Schemata im Strafrecht zu lernen, habe ich mir die immer (zusammen mit den Sachen die aus dem ersten noch hängen geblieben sind) aus dem Kommentar gezogen, genauso wie die Definitionen. Meistens entdeckt man dann noch gleich ein Problem, was im Fall angesprochen ist. Die Zeit hab ich dann eher in Örecht gesteckt, da helfen die Kommentare ja (außer in Bayern) nicht so viel.
Richtig. Aber die (Standard-) Schemata und Definitionen sollten dann aber auch sitzen und nicht in der Klausur noch im Kommentar nachgeschlagen werden müssen. Wer die Definition der Wegnahme oder das Schemata vom Raub im Kommentar nachschlagen muss, vergeudet die Zeit die er bräuchte um die wirkliche unbekannten Dinge im Kommentar nachzuschauen. Grade im Strafrecht bleibt in den allermeisten Klausuren der Faktor Zeit der entscheidende.
06.11.2022, 18:55
Ich arbeite viel mit dem Kommentar und wollt fragen, ob VerwaltungsR BT auch nur ansatzweise irgendwo kommentiert ist? BauR hab ich gefunden aber VersammlungsR, POR oder sogar Grundrechte? Bin schon 5 mal die VwGO und VwVfG durchgegangen aber finde nichts ?
01.12.2022, 21:47
Den Thread hier könnte man gut permanent anpinnen @ Mods
04.06.2023, 11:55
(06.11.2022, 18:55)Law123 schrieb: Ich arbeite viel mit dem Kommentar und wollt fragen, ob VerwaltungsR BT auch nur ansatzweise irgendwo kommentiert ist? BauR hab ich gefunden aber VersammlungsR, POR oder sogar Grundrechte? Bin schon 5 mal die VwGO und VwVfG durchgegangen aber finde nichts ?
Wo ist BauR kommentiert?
04.06.2023, 12:19
(04.06.2023, 11:55)Lost_inPages schrieb:Gute Frage - das würde mich auch interessieren.(06.11.2022, 18:55)Law123 schrieb: Ich arbeite viel mit dem Kommentar und wollt fragen, ob VerwaltungsR BT auch nur ansatzweise irgendwo kommentiert ist? BauR hab ich gefunden aber VersammlungsR, POR oder sogar Grundrechte? Bin schon 5 mal die VwGO und VwVfG durchgegangen aber finde nichts ?
Wo ist BauR kommentiert?
04.06.2023, 13:09
Hier noch eine Liste!
BauR (baurechtl. Nachbarschutz) ist dann wohl im Kopp/schenke, § 42 Rz. 96 ff. kommentiert.
Kommt jmd. an die JA ran oder kann berichten ob der Aufsatz lohnt?
Dr. Simon Bohnen, Kommentarnutzung im Assessorexamen – Fluch oder Segen?, JA 2013 (Heft 6), S. 450.
BauR (baurechtl. Nachbarschutz) ist dann wohl im Kopp/schenke, § 42 Rz. 96 ff. kommentiert.
Kommt jmd. an die JA ran oder kann berichten ob der Aufsatz lohnt?
Dr. Simon Bohnen, Kommentarnutzung im Assessorexamen – Fluch oder Segen?, JA 2013 (Heft 6), S. 450.