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Klausuren November 2016
Dr T
Unregistered
 
#101
11.11.2016, 17:47
kabellos = labello
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Gast
Unregistered
 
#102
11.11.2016, 17:52
Es war definitiv nur eine prozessuale Tat! Versuch und Vollendung ist völlig abwegig!
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Gast
Unregistered
 
#103
11.11.2016, 17:54
Einmal gegenüber Junghans und zulasten der Bank und einmal gegenüber Meyer und zulasten der Bank
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Gast
Unregistered
 
#104
11.11.2016, 17:56
Prozessuale Tat ist was anderes und hat hier keine Bedeutung. Es geht um Tathandlungen.
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Bea
Unregistered
 
#105
11.11.2016, 18:00
Hab auch Versuch angenommen ..leider...hab mir damit selber alles unnötig schwer gemacht. Habt ihr dann irgendwas dazu dass er ja schon die 2000 e bekommen hat? Kommt ja dann nicht wirklich zum Ausdruck wenn man nur wegen Versuch bestraft
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Gast
Unregistered
 
#106
11.11.2016, 18:08
Es war aber auch eine Tathandlung , zumal die gegenüber Frau Junghans geschaffene Bedrohungslage fortwirkte, sie unterrichte ja Kollegen Mayer vom zuvor Geschehenen in Anwesenheit des Angeklagten. !Jetzt weiß ich wenigstens, warum wichtig war, dass der Angeklagte hiervon wusste:D Auszählung durch Junghans, wenn überhaupt ,nur unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf. Er wollte Auszahlung des Geldes, nicht unbedingt von der Person vom Schalter - da ist die Kohle ja nicht
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Gast
Unregistered
 
#107
11.11.2016, 18:09
Nur versuch geht doch garnicht. Fakt ist, dass er die 2000 bekommen hat. Die sollten ja kein Geschenk sein :) Ich hab bei ihm 253, 255 vollendet angenommen. Hab angenommen dass die Drohung mit der Bombe ja noch im Raum stand und ihm konkludent ggü erklärt wurde. Er hat ja mitbekommen dass die beiden sich ausgetauscht haben. Dass der Meyer das nicht geglaubt hat ist ja egal. Dann stand er im Lager, und und auch Nachteil iHv 2000 entstanden da kein gegenwert. Dass der typ die Rückzahlung anbot ist hier irrelevant.
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Gast
Unregistered
 
#108
11.11.2016, 18:17
Nur weil der Erfolg eingetreten ist, heißt es doch nicht, dass es deswegen zwangsläufig zur Vollendungsstrafbarkeit kommen muss :-/!! Natürlich kommt Versuch zumindest in Betracht. Es fehlt die Kausalität zwischen der Nötigung und der Herausgabe des Geldes. In seiner Vorstellung lag diese vor, daher Versuch!!
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Gast
Unregistered
 
#109
11.11.2016, 18:24
Und die 2000 dann Schenkung? Weil einfach so als Spende herausgegeben? Zweckverfehlungslehre angesprochen? :blush:
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Gast
Unregistered
 
#110
11.11.2016, 18:28
Durch Ausrufezeichen werden antworten nicht noch richtiger ;) finde nicht so abwegig beides anzunehmen, versuch und vollend. Oder aber unwesentliche abweichung vom kausalverl. Dem war doch latte wer ihm die kohle gibt. Nur vesuch kommt mir komisch vor dann wäre ja der erfolg eingetreten ohne aber vollendet zu sein.. Hmmm.. Kp Leute jetzt erstmal Wochenende
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