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  5. Schlechte Erfahrungen mit dienstlichen Beurteilungen als Proberichter?
1 2 »
Antworten

 
Schlechte Erfahrungen mit dienstlichen Beurteilungen als Proberichter?
Justizio
Unregistered
 
#1
16.11.2020, 14:18
Da hier immer wieder die Angst junger Proberichter vor schlechten Beurteilungen angesprochen wird: wer hat solche schlechten Erfahrungen bereits gemacht ? Und umgekehrt: kann man durch gezielt gute Arbeit auch damit rechnen, dass sich dies in einer besonders guten Beurteilung widerspiegelt, was motivierend sein kann? Was erlebt ihr als Anerkennung für gute Arbeit, wenn es schon Besoldung und Arbeitsbedingungen nicht tun?
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Gast
Unregistered
 
#2
16.11.2020, 14:37
(16.11.2020, 14:18)Justizio schrieb:  Da hier immer wieder die Angst junger Proberichter vor schlechten Beurteilungen angesprochen wird: wer hat solche schlechten Erfahrungen bereits gemacht ? Und umgekehrt: kann man durch gezielt gute Arbeit auch damit rechnen, dass sich dies in einer besonders guten Beurteilung widerspiegelt, was motivierend sein kann? Was erlebt ihr als Anerkennung für gute Arbeit, wenn es schon Besoldung und Arbeitsbedingungen nicht tun?


Im Einzelfall kannst du an einen menschlichen Ausfall als Beurteiler geraten.
In aller Regel bekommt jeder gute (gut genug für eine erfolgreiche Probezeit und gewünschte Abordnungen) Beurteilungen.
Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus ;-)
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Gast
Unregistered
 
#3
16.11.2020, 16:43
(16.11.2020, 14:37)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 14:18)Justizio schrieb:  Da hier immer wieder die Angst junger Proberichter vor schlechten Beurteilungen angesprochen wird: wer hat solche schlechten Erfahrungen bereits gemacht ? Und umgekehrt: kann man durch gezielt gute Arbeit auch damit rechnen, dass sich dies in einer besonders guten Beurteilung widerspiegelt, was motivierend sein kann? Was erlebt ihr als Anerkennung für gute Arbeit, wenn es schon Besoldung und Arbeitsbedingungen nicht tun?


Im Einzelfall kannst du an einen menschlichen Ausfall als Beurteiler geraten.
In aller Regel bekommt jeder gute (gut genug für eine erfolgreiche Probezeit und gewünschte Abordnungen) Beurteilungen.
Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus ;-)

Die Krähentheorie zieht nur unter Medizinern. Die Juristen bekriegen sich jeden Tag gegenseitig vor Gericht.
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Gast
Unregistered
 
#4
16.11.2020, 16:46
(16.11.2020, 16:43)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 14:37)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 14:18)Justizio schrieb:  Da hier immer wieder die Angst junger Proberichter vor schlechten Beurteilungen angesprochen wird: wer hat solche schlechten Erfahrungen bereits gemacht ? Und umgekehrt: kann man durch gezielt gute Arbeit auch damit rechnen, dass sich dies in einer besonders guten Beurteilung widerspiegelt, was motivierend sein kann? Was erlebt ihr als Anerkennung für gute Arbeit, wenn es schon Besoldung und Arbeitsbedingungen nicht tun?


Im Einzelfall kannst du an einen menschlichen Ausfall als Beurteiler geraten.
In aller Regel bekommt jeder gute (gut genug für eine erfolgreiche Probezeit und gewünschte Abordnungen) Beurteilungen.
Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus ;-)

Die Krähentheorie zieht nur unter Medizinern. Die Juristen bekriegen sich jeden Tag gegenseitig vor Gericht.

Jepp! Kann ich bestätigen.
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Gast
Unregistered
 
#5
17.11.2020, 23:43
Bei uns im Bezirk (GStA) gibt es die Übereinkunft, dass die erste Beurteilung (nach 6 Monaten) für alle gleich ist ("durchschnittlich"). Ausnahmen gibt es maximal in der Theorie, in der Praxis in den letzten 20 Jahren (angeblich) nicht. Nach längerer Zeit wird dann etwas mehr differenziert, aber im wesentlichen gilt: gute Arbeit gilt als zu erwarten, schlechte wird getadelt.
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Auch Bln
Unregistered
 
#6
18.11.2020, 07:56
Bei uns wird -soweit ich das mitbekommen habe (=Ordentliche)- schon differenziert: 
Es gibt als Gesamtnote "nicht - " "noch nicht -" und "geeignet", dazu Bewertungen zu einzelnen Kriterien fachlicher und persönlicher Eignung, z.B. Rechtskenntnisse, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationskompetenz etc.
Gerade im ersten Jahr gibt es bei Assessor*innen auch mal ein "noch nicht geeignet" oder bei einzelnen Kriterien eine Beurteilung, die Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt. Mit einem "noch nicht geeignet" kann man immer noch Lebenszeitdezernent*in werden. Manchmal passt es einfach annan einer Stelle nicht...
Wer wirklich als "nicht geeignet" angesehen wird, mit dem/der wird ein Gespräch gesucht, um ein Entlassungsersuchen herbeizuführen.
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Gast
Unregistered
 
#7
18.11.2020, 10:41
(17.11.2020, 23:43)Gast schrieb:  Bei uns im Bezirk (GStA) gibt es die Übereinkunft, dass die erste Beurteilung (nach 6 Monaten) für alle gleich ist ("durchschnittlich"). Ausnahmen gibt es maximal in der Theorie, in der Praxis in den letzten 20 Jahren (angeblich) nicht. Nach längerer Zeit wird dann etwas mehr differenziert, aber im wesentlichen gilt: gute Arbeit gilt als zu erwarten, schlechte wird getadelt.

Diese Beurteilungspraxis (jeder bekommt ohne Ansicht von Eignung und Leistung die gleiche Note) klingt ziemlich rechtswidrig.
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Gast
Unregistered
 
#8
19.11.2020, 08:01
(18.11.2020, 07:56)Auch Bln schrieb:  Bei uns wird -soweit ich das mitbekommen habe (=Ordentliche)- schon differenziert: 
Es gibt als Gesamtnote "nicht - " "noch nicht -" und "geeignet", dazu Bewertungen zu einzelnen Kriterien fachlicher und persönlicher Eignung, z.B. Rechtskenntnisse, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationskompetenz etc.
Gerade im ersten Jahr gibt es bei Assessor*innen auch mal ein "noch nicht geeignet" oder bei einzelnen Kriterien eine Beurteilung, die Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt. Mit einem "noch nicht geeignet" kann man immer noch Lebenszeitdezernent*in werden. Manchmal passt es einfach annan einer Stelle nicht...
Wer wirklich als "nicht geeignet" angesehen wird, mit dem/der wird ein Gespräch gesucht, um ein Entlassungsersuchen herbeizuführen.


Kommt letzteres tatsächlich mehr als 1x pro Jahr vor oder ist es bloß druckmittel damit man sich drei Jahre Mühe gibt?
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Auch Bln
Unregistered
 
#9
20.11.2020, 21:25
(19.11.2020, 08:01)Gast schrieb:  
(18.11.2020, 07:56)Auch Bln schrieb:  Bei uns wird -soweit ich das mitbekommen habe (=Ordentliche)- schon differenziert: 
Es gibt als Gesamtnote "nicht - " "noch nicht -" und "geeignet", dazu Bewertungen zu einzelnen Kriterien fachlicher und persönlicher Eignung, z.B. Rechtskenntnisse, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationskompetenz etc.
Gerade im ersten Jahr gibt es bei Assessor*innen auch mal ein "noch nicht geeignet" oder bei einzelnen Kriterien eine Beurteilung, die Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt. Mit einem "noch nicht geeignet" kann man immer noch Lebenszeitdezernent*in werden. Manchmal passt es einfach annan einer Stelle nicht...
Wer wirklich als "nicht geeignet" angesehen wird, mit dem/der wird ein Gespräch gesucht, um ein Entlassungsersuchen herbeizuführen.


Kommt letzteres tatsächlich mehr als 1x pro Jahr vor oder ist es bloß druckmittel damit man sich drei Jahre Mühe gibt?

Ein Druckmittel ist es nicht. Es ist eine sehr seltene aber notwendige Reaktion auf die wenigen Kandidat*innen, die auch mit Hilfestellung und ggf. Abteilungs-, Kammer-, Gerichts-  oder Gegenzeichnerwechsel nicht zurecht kommen oder deren Verhalten schlicht untragbar ist.

Ich habe eher den Eindruck, als würden mehr Assessor*innen freiwillig ausscheiden oder wechseln, als denen das Entlassungsersuchen angetragen wird.
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Gast
Unregistered
 
#10
20.11.2020, 21:42
(18.11.2020, 10:41)Gast schrieb:  
(17.11.2020, 23:43)Gast schrieb:  Bei uns im Bezirk (GStA) gibt es die Übereinkunft, dass die erste Beurteilung (nach 6 Monaten) für alle gleich ist ("durchschnittlich"). Ausnahmen gibt es maximal in der Theorie, in der Praxis in den letzten 20 Jahren (angeblich) nicht. Nach längerer Zeit wird dann etwas mehr differenziert, aber im wesentlichen gilt: gute Arbeit gilt als zu erwarten, schlechte wird getadelt.

Diese Beurteilungspraxis (jeder bekommt ohne Ansicht von Eignung und Leistung die gleiche Note) klingt ziemlich rechtswidrig.


Ne, klingt fair. Es kann ja jeder was. So sollte man auch das 2. StE bewerten. Jeder 8 P. Dann würde es diesen Battle um die Jura "Talente" auch nicht geben und jeder hätte einen guten Job und nicht 5 % GK, 5 % Richter, 5 % Unternehmen, 10 % FWW Anwalt und der Rest arbeitslos.
In manchen Bachelor Studiengängen hat ja auch jeder ne 2.
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