17.11.2020, 12:30
(17.11.2020, 12:06)Gast schrieb:(17.11.2020, 12:03)Gast schrieb:(17.11.2020, 11:52)Gast schrieb: Leute, wenn der Chef später anfängt und man grds. keine festen Arbeitszeiten hat, dann sollte man sich auch nach dem Chef richten. Das gilt aber nur dann, wenn die Arbeit es erfordert. Ich persönlich finde es schwierig, dass bspw. die Assistenz auch um 16 Uhr geht, aber das ist in Ordnung, denn es ist die Assistenz. Wenn aber um 17:30 noch etwas aufkommt und man auch den Support des Angestellten braucht, dann nervt es einfach, dass er zwei Stunden am morgen vlt. einfach herumsitzt und dann, wenn man ihn braucht, nicht da ist.
Ich kenne das selbst von früher aus der Behörde, da kamen die Sachbearbeiter um 6:30 oder früher und haben Kaffee getrunken bis der Chef um 8 kam und diesen Eindruck erweckt das hier für mich auch.
Nöpe, ich arbeite... aber der eindruck, dass nur wer lange bleibt arbeitet ist ja wohl nicht zeitgemäß
Ja wein doch und schreib eine Beschwerde an den Vatikan. Es ist wie es ist, find dich damit ab, Leben ist kein Wunschkonzert.
Ich heul aber gerne. Und ich heul auch nicht leiser, weil mir es jemand sagt. Heiße übrigens Chantal.
17.11.2020, 12:45
(17.11.2020, 12:25)Gast schrieb:(17.11.2020, 12:15)Gast schrieb:(17.11.2020, 12:13)Gast schrieb:(16.11.2020, 22:34)Gast schrieb: Großkanzleien verneinen die Anwendbarkeit des ArbZG. Das ist gängige Praxis und mittlerweile schon Gewohnheitsrecht.
Interessante Rechtsauffassung. Hast Du wirklich Examina bestanden?
Nur weil jemand behauptet, irgendetwas finde auf ihn keine Anwendung, heißt das nicht, dass es so ist. Und das
Ignorieren zwingender Vorschriften führt auch nicht zu Gewohnheitsrecht. I.Ü. hätten die Kanzleien es gern,
dass das Gesetz für sie nicht gilt. Sie schreiben auch gerne "werbende" Aufsätze für eine entsprechende gesetzliche
Regelung, da die derzeitige nicht passe. Dass aber wirklich jemand behauptet, das Gesetz finde keine Anwendung kommt
dann allenfalls mal als lahme Verteidigung im (sehr seltenen) Verfahren und wird nicht ernsthaft (erfolgreich) vertreten.
Ich habe mich in meiner GK-Zeit durchaus erfolgreich darauf berufen, man muss halt Gegenwind ertragen können, und auch später einen Kollegen einer GK im Hinblick auf eine solche Thematik erfolgreich vertreten. Da wird dann schnell eingeknickt, weil die Richter durchaus deutlich die Lage mitteilen, und eine GK nicht will, dass es entsprechende Urteile gibt oder die gar publik werden.
Es gilt hier "Wo kein Kläger, da kein Richter" und 99,9% der RA nehmen das hin, weil Ihnen das vorher klar ist und sie bereit sind,das
für ein hohes Gehalt hinzunehmen. Aber, dass das ArbZG nicht gilt, ist eine völlig falsche Behauptung.
Achja? Bitte zitiere auch nur ein Urteil, dass den Verstoß einer GK gegen das ArbZG feststellt.
Nicht gelesen oder nicht verstanden? Bei meinem Kollegen hat man sich natürlich verglichen. Immer schön, wenn hier Leute
keine Ahnung haben, aber groß tönen. Du hast offensichtlich keine Ahnung von Arbeitsrecht, meinst aber, nur weil es Dein Vorstellungsvermögen übersteigt, gäbe es das nicht. Typischer Größenwahn.
Nochmal für den Begriffsstutzigen:
- Es gibt nur extrem wenige Fälle, die wg. dieser Thematik vor Gericht landen. Auslöser ist regelmäßig ein schlechtes Verhältnis der Parteien. I.Ü. nehmen ca. 99% der Juristen diese Arbeitszeiten bewusst freiwillig in Kauf (was nichts am Gesetzesverstoß ändert), entsprechend gibt es nahezu keine Streitigkeiten, die vor Gericht landen.
- Man vermeidet Urteile!
Folge: Man findet keine oder nur schwer welche, weil Vergleich, Rücknahme etc.
Ich habe den Kollegen vertreten und wir haben, nach deutlichem Hinweis des Richters an die Kanzlei, einen für meinen Mandanten sehr positiven Vergleich geschlossen. Wie Du Dir jetzt anmaßen willst, dass könne nicht sein oder sei nicht so gewesen, erschließt sich mir nicht.
Ist mir aber auch egal, denn Deine unqualifizierten Behauptungen sprechen für sich.
Blablabla also hast du keine Beweise, sondern ich soll irgend nem Typen im anonymen Forum seine Gschichten ausm Paulanergarten glauben? Ok, cool. Aber süß, wie du gleich aggro wirst :D
17.11.2020, 14:17
(17.11.2020, 12:45)Gast schrieb:(17.11.2020, 12:25)Gast schrieb:(17.11.2020, 12:15)Gast schrieb:(17.11.2020, 12:13)Gast schrieb:(16.11.2020, 22:34)Gast schrieb: Großkanzleien verneinen die Anwendbarkeit des ArbZG. Das ist gängige Praxis und mittlerweile schon Gewohnheitsrecht.
Interessante Rechtsauffassung. Hast Du wirklich Examina bestanden?
Nur weil jemand behauptet, irgendetwas finde auf ihn keine Anwendung, heißt das nicht, dass es so ist. Und das
Ignorieren zwingender Vorschriften führt auch nicht zu Gewohnheitsrecht. I.Ü. hätten die Kanzleien es gern,
dass das Gesetz für sie nicht gilt. Sie schreiben auch gerne "werbende" Aufsätze für eine entsprechende gesetzliche
Regelung, da die derzeitige nicht passe. Dass aber wirklich jemand behauptet, das Gesetz finde keine Anwendung kommt
dann allenfalls mal als lahme Verteidigung im (sehr seltenen) Verfahren und wird nicht ernsthaft (erfolgreich) vertreten.
Ich habe mich in meiner GK-Zeit durchaus erfolgreich darauf berufen, man muss halt Gegenwind ertragen können, und auch später einen Kollegen einer GK im Hinblick auf eine solche Thematik erfolgreich vertreten. Da wird dann schnell eingeknickt, weil die Richter durchaus deutlich die Lage mitteilen, und eine GK nicht will, dass es entsprechende Urteile gibt oder die gar publik werden.
Es gilt hier "Wo kein Kläger, da kein Richter" und 99,9% der RA nehmen das hin, weil Ihnen das vorher klar ist und sie bereit sind,das
für ein hohes Gehalt hinzunehmen. Aber, dass das ArbZG nicht gilt, ist eine völlig falsche Behauptung.
Achja? Bitte zitiere auch nur ein Urteil, dass den Verstoß einer GK gegen das ArbZG feststellt.
Nicht gelesen oder nicht verstanden? Bei meinem Kollegen hat man sich natürlich verglichen. Immer schön, wenn hier Leute
keine Ahnung haben, aber groß tönen. Du hast offensichtlich keine Ahnung von Arbeitsrecht, meinst aber, nur weil es Dein Vorstellungsvermögen übersteigt, gäbe es das nicht. Typischer Größenwahn.
Nochmal für den Begriffsstutzigen:
- Es gibt nur extrem wenige Fälle, die wg. dieser Thematik vor Gericht landen. Auslöser ist regelmäßig ein schlechtes Verhältnis der Parteien. I.Ü. nehmen ca. 99% der Juristen diese Arbeitszeiten bewusst freiwillig in Kauf (was nichts am Gesetzesverstoß ändert), entsprechend gibt es nahezu keine Streitigkeiten, die vor Gericht landen.
- Man vermeidet Urteile!
Folge: Man findet keine oder nur schwer welche, weil Vergleich, Rücknahme etc.
Ich habe den Kollegen vertreten und wir haben, nach deutlichem Hinweis des Richters an die Kanzlei, einen für meinen Mandanten sehr positiven Vergleich geschlossen. Wie Du Dir jetzt anmaßen willst, dass könne nicht sein oder sei nicht so gewesen, erschließt sich mir nicht.
Ist mir aber auch egal, denn Deine unqualifizierten Behauptungen sprechen für sich.
Blablabla also hast du keine Beweise, sondern ich soll irgend nem Typen im anonymen Forum seine Gschichten ausm Paulanergarten glauben? Ok, cool. Aber süß, wie du gleich aggro wirst :D
Du könntest auch einfach mal das tun was qualifizierte Juristen in so einem Fall tun und zwar ins Gesetz schauen. Dann siehst du, dass das Arbzg nur für leitende Angestellte nicht gilt. Und hier versuchen die Gk dann oft einzuhaken, die associates würde selbstständig und in Sinne eines freien Berufs arbeiten und damit mit leitenden Angestellten vergleichbar. Alternativ wird oft auf die Vergütung als Kriterium nach para. 5 BetrVfG abgestellt etc. Es bleibt jedoch für associates eine kaum haltbare Auslegung
Aber wie der Kollege schon richtig sagt, jeder weiß worauf er sich einlässt und wo kein Kläger da kein Richter. Und bevor der Zoll die Arbeitszeiten in der GK kontrolliert und rügt fällt der Montag auf einen Dienstag. Dafür wirken wir einfach zu wenig schutzbedürftig
17.11.2020, 14:48
(17.11.2020, 14:17)C8H10N4O2 schrieb:(17.11.2020, 12:45)Gast schrieb:(17.11.2020, 12:25)Gast schrieb:(17.11.2020, 12:15)Gast schrieb:(17.11.2020, 12:13)Gast schrieb: Interessante Rechtsauffassung. Hast Du wirklich Examina bestanden?
Nur weil jemand behauptet, irgendetwas finde auf ihn keine Anwendung, heißt das nicht, dass es so ist. Und das
Ignorieren zwingender Vorschriften führt auch nicht zu Gewohnheitsrecht. I.Ü. hätten die Kanzleien es gern,
dass das Gesetz für sie nicht gilt. Sie schreiben auch gerne "werbende" Aufsätze für eine entsprechende gesetzliche
Regelung, da die derzeitige nicht passe. Dass aber wirklich jemand behauptet, das Gesetz finde keine Anwendung kommt
dann allenfalls mal als lahme Verteidigung im (sehr seltenen) Verfahren und wird nicht ernsthaft (erfolgreich) vertreten.
Ich habe mich in meiner GK-Zeit durchaus erfolgreich darauf berufen, man muss halt Gegenwind ertragen können, und auch später einen Kollegen einer GK im Hinblick auf eine solche Thematik erfolgreich vertreten. Da wird dann schnell eingeknickt, weil die Richter durchaus deutlich die Lage mitteilen, und eine GK nicht will, dass es entsprechende Urteile gibt oder die gar publik werden.
Es gilt hier "Wo kein Kläger, da kein Richter" und 99,9% der RA nehmen das hin, weil Ihnen das vorher klar ist und sie bereit sind,das
für ein hohes Gehalt hinzunehmen. Aber, dass das ArbZG nicht gilt, ist eine völlig falsche Behauptung.
Achja? Bitte zitiere auch nur ein Urteil, dass den Verstoß einer GK gegen das ArbZG feststellt.
Nicht gelesen oder nicht verstanden? Bei meinem Kollegen hat man sich natürlich verglichen. Immer schön, wenn hier Leute
keine Ahnung haben, aber groß tönen. Du hast offensichtlich keine Ahnung von Arbeitsrecht, meinst aber, nur weil es Dein Vorstellungsvermögen übersteigt, gäbe es das nicht. Typischer Größenwahn.
Nochmal für den Begriffsstutzigen:
- Es gibt nur extrem wenige Fälle, die wg. dieser Thematik vor Gericht landen. Auslöser ist regelmäßig ein schlechtes Verhältnis der Parteien. I.Ü. nehmen ca. 99% der Juristen diese Arbeitszeiten bewusst freiwillig in Kauf (was nichts am Gesetzesverstoß ändert), entsprechend gibt es nahezu keine Streitigkeiten, die vor Gericht landen.
- Man vermeidet Urteile!
Folge: Man findet keine oder nur schwer welche, weil Vergleich, Rücknahme etc.
Ich habe den Kollegen vertreten und wir haben, nach deutlichem Hinweis des Richters an die Kanzlei, einen für meinen Mandanten sehr positiven Vergleich geschlossen. Wie Du Dir jetzt anmaßen willst, dass könne nicht sein oder sei nicht so gewesen, erschließt sich mir nicht.
Ist mir aber auch egal, denn Deine unqualifizierten Behauptungen sprechen für sich.
Blablabla also hast du keine Beweise, sondern ich soll irgend nem Typen im anonymen Forum seine Gschichten ausm Paulanergarten glauben? Ok, cool. Aber süß, wie du gleich aggro wirst :D
Du könntest auch einfach mal das tun was qualifizierte Juristen in so einem Fall tun und zwar ins Gesetz schauen. Dann siehst du, dass das Arbzg nur für leitende Angestellte nicht gilt. Und hier versuchen die Gk dann oft einzuhaken, die associates würde selbstständig und in Sinne eines freien Berufs arbeiten und damit mit leitenden Angestellten vergleichbar. Alternativ wird oft auf die Vergütung als Kriterium nach para. 5 BetrVfG abgestellt etc. Es bleibt jedoch für associates eine kaum haltbare Auslegung
Aber wie der Kollege schon richtig sagt, jeder weiß worauf er sich einlässt und wo kein Kläger da kein Richter. Und bevor der Zoll die Arbeitszeiten in der GK kontrolliert und rügt fällt der Montag auf einen Dienstag. Dafür wirken wir einfach zu wenig schutzbedürftig
Hör mal, mich interessiert die Rechtslage Null und das Arbeitsrecht noch weniger als Null. Was ich wissen will, ist wie sich das praktisch auswirkt. Und die Antwort ist: gar nicht. Wenn es so einfach wäre, würde doch jeder ausscheidende Associate klagen und einen schönen Vergleich rausholen. Das Argument das würde keiner tun, "weil sie es ja freiwillig machen" überzeugt nicht. Warum sollte man auf so tolle Vergleiche, wie die von denen du erzählst, verzichten wenn es denn möglich wäre. Wo kein Kläger da kein Richter am Po, warum sollte es keine Kläger geben, wenn da easy money drinsteckt?
17.11.2020, 14:56
(17.11.2020, 14:48)Gast schrieb:(17.11.2020, 14:17)C8H10N4O2 schrieb:(17.11.2020, 12:45)Gast schrieb:(17.11.2020, 12:25)Gast schrieb:(17.11.2020, 12:15)Gast schrieb: Achja? Bitte zitiere auch nur ein Urteil, dass den Verstoß einer GK gegen das ArbZG feststellt.
Nicht gelesen oder nicht verstanden? Bei meinem Kollegen hat man sich natürlich verglichen. Immer schön, wenn hier Leute
keine Ahnung haben, aber groß tönen. Du hast offensichtlich keine Ahnung von Arbeitsrecht, meinst aber, nur weil es Dein Vorstellungsvermögen übersteigt, gäbe es das nicht. Typischer Größenwahn.
Nochmal für den Begriffsstutzigen:
- Es gibt nur extrem wenige Fälle, die wg. dieser Thematik vor Gericht landen. Auslöser ist regelmäßig ein schlechtes Verhältnis der Parteien. I.Ü. nehmen ca. 99% der Juristen diese Arbeitszeiten bewusst freiwillig in Kauf (was nichts am Gesetzesverstoß ändert), entsprechend gibt es nahezu keine Streitigkeiten, die vor Gericht landen.
- Man vermeidet Urteile!
Folge: Man findet keine oder nur schwer welche, weil Vergleich, Rücknahme etc.
Ich habe den Kollegen vertreten und wir haben, nach deutlichem Hinweis des Richters an die Kanzlei, einen für meinen Mandanten sehr positiven Vergleich geschlossen. Wie Du Dir jetzt anmaßen willst, dass könne nicht sein oder sei nicht so gewesen, erschließt sich mir nicht.
Ist mir aber auch egal, denn Deine unqualifizierten Behauptungen sprechen für sich.
Blablabla also hast du keine Beweise, sondern ich soll irgend nem Typen im anonymen Forum seine Gschichten ausm Paulanergarten glauben? Ok, cool. Aber süß, wie du gleich aggro wirst :D
Du könntest auch einfach mal das tun was qualifizierte Juristen in so einem Fall tun und zwar ins Gesetz schauen. Dann siehst du, dass das Arbzg nur für leitende Angestellte nicht gilt. Und hier versuchen die Gk dann oft einzuhaken, die associates würde selbstständig und in Sinne eines freien Berufs arbeiten und damit mit leitenden Angestellten vergleichbar. Alternativ wird oft auf die Vergütung als Kriterium nach para. 5 BetrVfG abgestellt etc. Es bleibt jedoch für associates eine kaum haltbare Auslegung
Aber wie der Kollege schon richtig sagt, jeder weiß worauf er sich einlässt und wo kein Kläger da kein Richter. Und bevor der Zoll die Arbeitszeiten in der GK kontrolliert und rügt fällt der Montag auf einen Dienstag. Dafür wirken wir einfach zu wenig schutzbedürftig
Hör mal, mich interessiert die Rechtslage Null und das Arbeitsrecht noch weniger als Null. Was ich wissen will, ist wie sich das praktisch auswirkt. Und die Antwort ist: gar nicht. Wenn es so einfach wäre, würde doch jeder ausscheidende Associate klagen und einen schönen Vergleich rausholen. Das Argument das würde keiner tun, "weil sie es ja freiwillig machen" überzeugt nicht. Warum sollte man auf so tolle Vergleiche, wie die von denen du erzählst, verzichten wenn es denn möglich wäre. Wo kein Kläger da kein Richter am Po, warum sollte es keine Kläger geben, wenn da easy money drinsteckt?
Weil du dann selbstverständlich für den Kanzleimarkt verbrannt bist und du dann genau 1x "easy money" bekommst. Das spricht sich rum. Da man den Deal Arbeitszeit gegen Gehalt im Vorwege kennt, gibt es einen Rechtsstreit in seltenen Ausnahmefällen halt nur, wenn es im Arbeitsverhältnis mächtig knallt. Und das ist dann doch eher selten der Fall.
17.11.2020, 15:02
Was wollt ihr Arbeitsrechts Spezialisten da überhaupt einklagen? Überstunden sind alle abgegolten ab der Beitragsbemessungsgrenze. Kündigungsschutzklage? Da ist ArbZG egal. Der Kündigungsgrund wird einfach fehlen.
17.11.2020, 15:10
17.11.2020, 15:12
(17.11.2020, 14:56)Gast schrieb:(17.11.2020, 14:48)Gast schrieb:(17.11.2020, 14:17)C8H10N4O2 schrieb:(17.11.2020, 12:45)Gast schrieb:(17.11.2020, 12:25)Gast schrieb: Nicht gelesen oder nicht verstanden? Bei meinem Kollegen hat man sich natürlich verglichen. Immer schön, wenn hier Leute
keine Ahnung haben, aber groß tönen. Du hast offensichtlich keine Ahnung von Arbeitsrecht, meinst aber, nur weil es Dein Vorstellungsvermögen übersteigt, gäbe es das nicht. Typischer Größenwahn.
Nochmal für den Begriffsstutzigen:
- Es gibt nur extrem wenige Fälle, die wg. dieser Thematik vor Gericht landen. Auslöser ist regelmäßig ein schlechtes Verhältnis der Parteien. I.Ü. nehmen ca. 99% der Juristen diese Arbeitszeiten bewusst freiwillig in Kauf (was nichts am Gesetzesverstoß ändert), entsprechend gibt es nahezu keine Streitigkeiten, die vor Gericht landen.
- Man vermeidet Urteile!
Folge: Man findet keine oder nur schwer welche, weil Vergleich, Rücknahme etc.
Ich habe den Kollegen vertreten und wir haben, nach deutlichem Hinweis des Richters an die Kanzlei, einen für meinen Mandanten sehr positiven Vergleich geschlossen. Wie Du Dir jetzt anmaßen willst, dass könne nicht sein oder sei nicht so gewesen, erschließt sich mir nicht.
Ist mir aber auch egal, denn Deine unqualifizierten Behauptungen sprechen für sich.
Blablabla also hast du keine Beweise, sondern ich soll irgend nem Typen im anonymen Forum seine Gschichten ausm Paulanergarten glauben? Ok, cool. Aber süß, wie du gleich aggro wirst :D
Du könntest auch einfach mal das tun was qualifizierte Juristen in so einem Fall tun und zwar ins Gesetz schauen. Dann siehst du, dass das Arbzg nur für leitende Angestellte nicht gilt. Und hier versuchen die Gk dann oft einzuhaken, die associates würde selbstständig und in Sinne eines freien Berufs arbeiten und damit mit leitenden Angestellten vergleichbar. Alternativ wird oft auf die Vergütung als Kriterium nach para. 5 BetrVfG abgestellt etc. Es bleibt jedoch für associates eine kaum haltbare Auslegung
Aber wie der Kollege schon richtig sagt, jeder weiß worauf er sich einlässt und wo kein Kläger da kein Richter. Und bevor der Zoll die Arbeitszeiten in der GK kontrolliert und rügt fällt der Montag auf einen Dienstag. Dafür wirken wir einfach zu wenig schutzbedürftig
Hör mal, mich interessiert die Rechtslage Null und das Arbeitsrecht noch weniger als Null. Was ich wissen will, ist wie sich das praktisch auswirkt. Und die Antwort ist: gar nicht. Wenn es so einfach wäre, würde doch jeder ausscheidende Associate klagen und einen schönen Vergleich rausholen. Das Argument das würde keiner tun, "weil sie es ja freiwillig machen" überzeugt nicht. Warum sollte man auf so tolle Vergleiche, wie die von denen du erzählst, verzichten wenn es denn möglich wäre. Wo kein Kläger da kein Richter am Po, warum sollte es keine Kläger geben, wenn da easy money drinsteckt?
Weil du dann selbstverständlich für den Kanzleimarkt verbrannt bist und du dann genau 1x "easy money" bekommst. Das spricht sich rum. Da man den Deal Arbeitszeit gegen Gehalt im Vorwege kennt, gibt es einen Rechtsstreit in seltenen Ausnahmefällen halt nur, wenn es im Arbeitsverhältnis mächtig knallt. Und das ist dann doch eher selten der Fall.
Erstens scheiden ja viele aus dem Kanzleimarkt bewusst aus und wechseln zum Beispiel in eine Behörde und ein Unternehmen und zweitens halte ich auch das für ein schwaches Argument. Als ob alle Kanzleien in Deutschland über jedes Verfahren irgend eines Noname Associates mit seiner Kanzlei Bescheid wüssten.
17.11.2020, 15:17
oh die GK Welt wird das sofort wissen. Das wäre auch sofort bei Juve drin.
17.11.2020, 15:32
(17.11.2020, 11:52)Gast schrieb: Leute, wenn der Chef später anfängt und man grds. keine festen Arbeitszeiten hat, dann sollte man sich auch nach dem Chef richten. Das gilt aber nur dann, wenn die Arbeit es erfordert. Ich persönlich finde es schwierig, dass bspw. die Assistenz auch um 16 Uhr geht, aber das ist in Ordnung, denn es ist die Assistenz. Wenn aber um 17:30 noch etwas aufkommt und man auch den Support des Angestellten braucht, dann nervt es einfach, dass er zwei Stunden am morgen vlt. einfach herumsitzt und dann, wenn man ihn braucht, nicht da ist.
Ich kenne das selbst von früher aus der Behörde, da kamen die Sachbearbeiter um 6:30 oder früher und haben Kaffee getrunken bis der Chef um 8 kam und diesen Eindruck erweckt das hier für mich auch.
Was verdient eine GK Assistenz eigentlich? Unter diesen 60 k ab denen Überstunden mit im Gehalt sind?