17.11.2020, 11:52
Leute, wenn der Chef später anfängt und man grds. keine festen Arbeitszeiten hat, dann sollte man sich auch nach dem Chef richten. Das gilt aber nur dann, wenn die Arbeit es erfordert. Ich persönlich finde es schwierig, dass bspw. die Assistenz auch um 16 Uhr geht, aber das ist in Ordnung, denn es ist die Assistenz. Wenn aber um 17:30 noch etwas aufkommt und man auch den Support des Angestellten braucht, dann nervt es einfach, dass er zwei Stunden am morgen vlt. einfach herumsitzt und dann, wenn man ihn braucht, nicht da ist.
Ich kenne das selbst von früher aus der Behörde, da kamen die Sachbearbeiter um 6:30 oder früher und haben Kaffee getrunken bis der Chef um 8 kam und diesen Eindruck erweckt das hier für mich auch.
Ich kenne das selbst von früher aus der Behörde, da kamen die Sachbearbeiter um 6:30 oder früher und haben Kaffee getrunken bis der Chef um 8 kam und diesen Eindruck erweckt das hier für mich auch.
17.11.2020, 12:02
(17.11.2020, 11:30)Gast schrieb:(17.11.2020, 11:16)Gast schrieb:(16.11.2020, 22:16)Gast schrieb:(16.11.2020, 22:08)Gast schrieb:(16.11.2020, 21:27)Gast schrieb: Das sind keine Witze. Änder deine Arbeitszeit und fange 15 Minuten vor deinem Chef an. Und dann gehst du an 2 bis 3 Tagen erst nach deinem Chef bzw. verhältnismäßig "spät", wenn dein Chef dauernd extrem überzieht.
Wenn du dann irgendwann mal fest im Sattel sitzt, kannst du das wieder etwas anpassen. Das wird aber einige Zeit dauern; vor allem da du den ersten Eindruck in der Hinsicht schon verkackt hast.
Alter ich komme 1-2h vor meinen Chef...
Mich wundert nix. ;)
Wenn du nicht jeden Tag 3 Überstunden machen willst, kommst du zukünftig 15 Minuten vor ihmund gehst an ein paar Tagen 20 min nach ihm.
richte mein leben doch nicht an so nem spätarbeiter aus...
habe abends noch was vor...
Ja dann musste dir halt bald nen anderen Job suchen, ist doch auch tutti, wenn der feine Herr sich zu schade ist sein Privatleben in den ersten Berufsjahren mal ein bisschen hinten an zu stellen.
Bin halt kein Lohnsklave :)
17.11.2020, 12:03
(17.11.2020, 11:52)Gast schrieb: Leute, wenn der Chef später anfängt und man grds. keine festen Arbeitszeiten hat, dann sollte man sich auch nach dem Chef richten. Das gilt aber nur dann, wenn die Arbeit es erfordert. Ich persönlich finde es schwierig, dass bspw. die Assistenz auch um 16 Uhr geht, aber das ist in Ordnung, denn es ist die Assistenz. Wenn aber um 17:30 noch etwas aufkommt und man auch den Support des Angestellten braucht, dann nervt es einfach, dass er zwei Stunden am morgen vlt. einfach herumsitzt und dann, wenn man ihn braucht, nicht da ist.
Ich kenne das selbst von früher aus der Behörde, da kamen die Sachbearbeiter um 6:30 oder früher und haben Kaffee getrunken bis der Chef um 8 kam und diesen Eindruck erweckt das hier für mich auch.
Nöpe, ich arbeite... aber der eindruck, dass nur wer lange bleibt arbeitet ist ja wohl nicht zeitgemäß
17.11.2020, 12:06
(17.11.2020, 12:03)Gast schrieb:(17.11.2020, 11:52)Gast schrieb: Leute, wenn der Chef später anfängt und man grds. keine festen Arbeitszeiten hat, dann sollte man sich auch nach dem Chef richten. Das gilt aber nur dann, wenn die Arbeit es erfordert. Ich persönlich finde es schwierig, dass bspw. die Assistenz auch um 16 Uhr geht, aber das ist in Ordnung, denn es ist die Assistenz. Wenn aber um 17:30 noch etwas aufkommt und man auch den Support des Angestellten braucht, dann nervt es einfach, dass er zwei Stunden am morgen vlt. einfach herumsitzt und dann, wenn man ihn braucht, nicht da ist.
Ich kenne das selbst von früher aus der Behörde, da kamen die Sachbearbeiter um 6:30 oder früher und haben Kaffee getrunken bis der Chef um 8 kam und diesen Eindruck erweckt das hier für mich auch.
Nöpe, ich arbeite... aber der eindruck, dass nur wer lange bleibt arbeitet ist ja wohl nicht zeitgemäß
Ja wein doch und schreib eine Beschwerde an den Vatikan. Es ist wie es ist, find dich damit ab, Leben ist kein Wunschkonzert.
17.11.2020, 12:08
Ist doch im Ergebnis ganz einfach: Entweder mein Chef hat kein Problem damit, dass ich früher komme und dementsprechend früher gehe - dann ist doch alles super. Oder aber, eine gewisse Facetime ist erwünscht - dann passe ich mich entweder an oder suche mir ne andere Stelle
17.11.2020, 12:13
(16.11.2020, 22:34)Gast schrieb: Großkanzleien verneinen die Anwendbarkeit des ArbZG. Das ist gängige Praxis und mittlerweile schon Gewohnheitsrecht.
Interessante Rechtsauffassung. Hast Du wirklich Examina bestanden?
Nur weil jemand behauptet, irgendetwas finde auf ihn keine Anwendung, heißt das nicht, dass es so ist. Und das
Ignorieren zwingender Vorschriften führt auch nicht zu Gewohnheitsrecht. I.Ü. hätten die Kanzleien es gern,
dass das Gesetz für sie nicht gilt. Sie schreiben auch gerne "werbende" Aufsätze für eine entsprechende gesetzliche
Regelung, da die derzeitige nicht passe. Dass aber wirklich jemand behauptet, das Gesetz finde keine Anwendung kommt
dann allenfalls mal als lahme Verteidigung im (sehr seltenen) Verfahren und wird nicht ernsthaft (erfolgreich) vertreten.
Ich habe mich in meiner GK-Zeit durchaus erfolgreich darauf berufen, man muss halt Gegenwind ertragen können, und auch später einen Kollegen einer GK im Hinblick auf eine solche Thematik erfolgreich vertreten. Da wird dann schnell eingeknickt, weil die Richter durchaus deutlich die Lage mitteilen, und eine GK nicht will, dass es entsprechende Urteile gibt oder die gar publik werden.
Es gilt hier "Wo kein Kläger, da kein Richter" und 99,9% der RA nehmen das hin, weil Ihnen das vorher klar ist und sie bereit sind,das
für ein hohes Gehalt hinzunehmen. Aber, dass das ArbZG nicht gilt, ist eine völlig falsche Behauptung.
17.11.2020, 12:15
(17.11.2020, 12:13)Gast schrieb:(16.11.2020, 22:34)Gast schrieb: Großkanzleien verneinen die Anwendbarkeit des ArbZG. Das ist gängige Praxis und mittlerweile schon Gewohnheitsrecht.
Interessante Rechtsauffassung. Hast Du wirklich Examina bestanden?
Nur weil jemand behauptet, irgendetwas finde auf ihn keine Anwendung, heißt das nicht, dass es so ist. Und das
Ignorieren zwingender Vorschriften führt auch nicht zu Gewohnheitsrecht. I.Ü. hätten die Kanzleien es gern,
dass das Gesetz für sie nicht gilt. Sie schreiben auch gerne "werbende" Aufsätze für eine entsprechende gesetzliche
Regelung, da die derzeitige nicht passe. Dass aber wirklich jemand behauptet, das Gesetz finde keine Anwendung kommt
dann allenfalls mal als lahme Verteidigung im (sehr seltenen) Verfahren und wird nicht ernsthaft (erfolgreich) vertreten.
Ich habe mich in meiner GK-Zeit durchaus erfolgreich darauf berufen, man muss halt Gegenwind ertragen können, und auch später einen Kollegen einer GK im Hinblick auf eine solche Thematik erfolgreich vertreten. Da wird dann schnell eingeknickt, weil die Richter durchaus deutlich die Lage mitteilen, und eine GK nicht will, dass es entsprechende Urteile gibt oder die gar publik werden.
Es gilt hier "Wo kein Kläger, da kein Richter" und 99,9% der RA nehmen das hin, weil Ihnen das vorher klar ist und sie bereit sind,das
für ein hohes Gehalt hinzunehmen. Aber, dass das ArbZG nicht gilt, ist eine völlig falsche Behauptung.
Achja? Bitte zitiere auch nur ein Urteil, dass den Verstoß einer GK gegen das ArbZG feststellt.
17.11.2020, 12:20
ist das gerade eine ernsthafte Diskussion? Natürlich gilt das ArbZG für GKs. Es klagt nur keiner und oder prüft die Einhaltung.
17.11.2020, 12:25
(17.11.2020, 12:15)Gast schrieb:(17.11.2020, 12:13)Gast schrieb:(16.11.2020, 22:34)Gast schrieb: Großkanzleien verneinen die Anwendbarkeit des ArbZG. Das ist gängige Praxis und mittlerweile schon Gewohnheitsrecht.
Interessante Rechtsauffassung. Hast Du wirklich Examina bestanden?
Nur weil jemand behauptet, irgendetwas finde auf ihn keine Anwendung, heißt das nicht, dass es so ist. Und das
Ignorieren zwingender Vorschriften führt auch nicht zu Gewohnheitsrecht. I.Ü. hätten die Kanzleien es gern,
dass das Gesetz für sie nicht gilt. Sie schreiben auch gerne "werbende" Aufsätze für eine entsprechende gesetzliche
Regelung, da die derzeitige nicht passe. Dass aber wirklich jemand behauptet, das Gesetz finde keine Anwendung kommt
dann allenfalls mal als lahme Verteidigung im (sehr seltenen) Verfahren und wird nicht ernsthaft (erfolgreich) vertreten.
Ich habe mich in meiner GK-Zeit durchaus erfolgreich darauf berufen, man muss halt Gegenwind ertragen können, und auch später einen Kollegen einer GK im Hinblick auf eine solche Thematik erfolgreich vertreten. Da wird dann schnell eingeknickt, weil die Richter durchaus deutlich die Lage mitteilen, und eine GK nicht will, dass es entsprechende Urteile gibt oder die gar publik werden.
Es gilt hier "Wo kein Kläger, da kein Richter" und 99,9% der RA nehmen das hin, weil Ihnen das vorher klar ist und sie bereit sind,das
für ein hohes Gehalt hinzunehmen. Aber, dass das ArbZG nicht gilt, ist eine völlig falsche Behauptung.
Achja? Bitte zitiere auch nur ein Urteil, dass den Verstoß einer GK gegen das ArbZG feststellt.
Nicht gelesen oder nicht verstanden? Bei meinem Kollegen hat man sich natürlich verglichen. Immer schön, wenn hier Leute
keine Ahnung haben, aber groß tönen. Du hast offensichtlich keine Ahnung von Arbeitsrecht, meinst aber, nur weil es Dein Vorstellungsvermögen übersteigt, gäbe es das nicht. Typischer Größenwahn.
Nochmal für den Begriffsstutzigen:
- Es gibt nur extrem wenige Fälle, die wg. dieser Thematik vor Gericht landen. Auslöser ist regelmäßig ein schlechtes Verhältnis der Parteien. I.Ü. nehmen ca. 99% der Juristen diese Arbeitszeiten bewusst freiwillig in Kauf (was nichts am Gesetzesverstoß ändert), entsprechend gibt es nahezu keine Streitigkeiten, die vor Gericht landen.
- Man vermeidet Urteile!
Folge: Man findet keine oder nur schwer welche, weil Vergleich, Rücknahme etc.
Ich habe den Kollegen vertreten und wir haben, nach deutlichem Hinweis des Richters an die Kanzlei, einen für meinen Mandanten sehr positiven Vergleich geschlossen. Wie Du Dir jetzt anmaßen willst, dass könne nicht sein oder sei nicht so gewesen, erschließt sich mir nicht.
Ist mir aber auch egal, denn Deine unqualifizierten Behauptungen sprechen für sich.
17.11.2020, 12:25
lol, Gewohnheitsrecht