• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Wie hoch müsste die Richterbesoldung sein, damit ihr euch doch bewerbt?
« 1 ... 7 8 9 10 11 ... 14 »
 
Antworten

 
Wie hoch müsste die Richterbesoldung sein, damit ihr euch doch bewerbt?
Gast Gast
Unregistered
 
#81
16.11.2020, 21:02
(16.11.2020, 20:03)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 19:58)Gast Gast schrieb:  Wer wegen des Gehalts lieber in eine GK statt in den Staatsdienst gehen will, dem steht das doch frei.

Hier soll es aber um die gehen, die an sich gerne
 in die Justiz gehen würden, sich aber davon abgehalten fühlen aufgrund der Besoldung.


Würden sie sich denn auch davon abgehalten fühlen, wenn es die Alternative GK nicht gäbe? Also ist das Gehalt absolut zu niedrig oder nur relativ?

Ich würde auch gerne an der norddeutschen Küste (nicht Hamburg) arbeiten aber dort zahlt keine Kanzlei mein GK Gehalt. Deswegen beschwere ich mich doch nicht darüber, dass sie dort diese Gehälter zahlen sollten, nur weil ich sie in Frankfurt bekomme.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#82
16.11.2020, 21:12
(16.11.2020, 21:02)Gast Gast schrieb:  
(16.11.2020, 20:03)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 19:58)Gast Gast schrieb:  Wer wegen des Gehalts lieber in eine GK statt in den Staatsdienst gehen will, dem steht das doch frei.

Hier soll es aber um die gehen, die an sich gerne
 in die Justiz gehen würden, sich aber davon abgehalten fühlen aufgrund der Besoldung.


Würden sie sich denn auch davon abgehalten fühlen, wenn es die Alternative GK nicht gäbe? Also ist das Gehalt absolut zu niedrig oder nur relativ?

Ich würde auch gerne an der norddeutschen Küste (nicht Hamburg) arbeiten aber dort zahlt keine Kanzlei mein GK Gehalt. Deswegen beschwere ich mich doch nicht darüber, dass sie dort diese Gehälter zahlen sollten, nur weil ich sie in Frankfurt bekomme.


Man muss die Besoldung ja nicht auf GK Niveau anheben, darum gehts doch nicht. Auch das BVerfG geht von absoluter Unzulänglichkeit aus gemessen an der nicht bereinigten Inflationsrate, der Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung, Steigerung der Lebenshaltungskosten etc .
Zitieren
Gast Gast
Unregistered
 
#83
16.11.2020, 21:25
(16.11.2020, 21:12)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 21:02)Gast Gast schrieb:  
(16.11.2020, 20:03)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 19:58)Gast Gast schrieb:  Wer wegen des Gehalts lieber in eine GK statt in den Staatsdienst gehen will, dem steht das doch frei.

Hier soll es aber um die gehen, die an sich gerne
 in die Justiz gehen würden, sich aber davon abgehalten fühlen aufgrund der Besoldung.


Würden sie sich denn auch davon abgehalten fühlen, wenn es die Alternative GK nicht gäbe? Also ist das Gehalt absolut zu niedrig oder nur relativ?

Ich würde auch gerne an der norddeutschen Küste (nicht Hamburg) arbeiten aber dort zahlt keine Kanzlei mein GK Gehalt. Deswegen beschwere ich mich doch nicht darüber, dass sie dort diese Gehälter zahlen sollten, nur weil ich sie in Frankfurt bekomme.


Man muss die Besoldung ja nicht auf GK Niveau anheben, darum gehts doch nicht. Auch das BVerfG geht von absoluter Unzulänglichkeit aus gemessen an der nicht bereinigten Inflationsrate, der Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung, Steigerung der Lebenshaltungskosten etc .

Erhöhen wir die Gehälter eben um 20%. Dann liegt der Einstieg bei knapp 3.600€ netto. Ich glaube, für viele hier würde das keinen großen Unterschied machen. Für Eigentum in einer Großstadt reicht es auch nicht. 

Gleichzeitig ist ein Freund von mir auf dem Land mit Mitte 30 als Richter jetzt bei 4.000 netto, einer eher überschaubaren Arbeitslast, der König unter seinen Nachbarn (Gehalt plus PKV plus Pension plus keine Kurzarbeit während der Krise plus unkündbar plus relativ freie Zeiteinteilung).
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#84
16.11.2020, 21:27
Hoch. Generell kein bock auf Richter.
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#85
16.11.2020, 21:32
(16.11.2020, 21:25)Gast Gast schrieb:  
(16.11.2020, 21:12)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 21:02)Gast Gast schrieb:  
(16.11.2020, 20:03)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 19:58)Gast Gast schrieb:  Wer wegen des Gehalts lieber in eine GK statt in den Staatsdienst gehen will, dem steht das doch frei.

Hier soll es aber um die gehen, die an sich gerne
 in die Justiz gehen würden, sich aber davon abgehalten fühlen aufgrund der Besoldung.


Würden sie sich denn auch davon abgehalten fühlen, wenn es die Alternative GK nicht gäbe? Also ist das Gehalt absolut zu niedrig oder nur relativ?

Ich würde auch gerne an der norddeutschen Küste (nicht Hamburg) arbeiten aber dort zahlt keine Kanzlei mein GK Gehalt. Deswegen beschwere ich mich doch nicht darüber, dass sie dort diese Gehälter zahlen sollten, nur weil ich sie in Frankfurt bekomme.


Man muss die Besoldung ja nicht auf GK Niveau anheben, darum gehts doch nicht. Auch das BVerfG geht von absoluter Unzulänglichkeit aus gemessen an der nicht bereinigten Inflationsrate, der Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung, Steigerung der Lebenshaltungskosten etc .

Erhöhen wir die Gehälter eben um 20%. Dann liegt der Einstieg bei knapp 3.600€ netto. Ich glaube, für viele hier würde das keinen großen Unterschied machen. Für Eigentum in einer Großstadt reicht es auch nicht. 

Gleichzeitig ist ein Freund von mir auf dem Land mit Mitte 30 als Richter jetzt bei 4.000 netto, einer eher überschaubaren Arbeitslast, der König unter seinen Nachbarn (Gehalt plus PKV plus Pension plus keine Kurzarbeit während der Krise plus unkündbar plus relativ freie Zeiteinteilung).


Mit Mitte 30 4k netto? Wo? Ich bin Mitte und habe 3445 Euro netto vor Abzug der PKV...
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#86
16.11.2020, 21:41
(16.11.2020, 21:32)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 21:25)Gast Gast schrieb:  
(16.11.2020, 21:12)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 21:02)Gast Gast schrieb:  
(16.11.2020, 20:03)Gast schrieb:  Hier soll es aber um die gehen, die an sich gerne
 in die Justiz gehen würden, sich aber davon abgehalten fühlen aufgrund der Besoldung.


Würden sie sich denn auch davon abgehalten fühlen, wenn es die Alternative GK nicht gäbe? Also ist das Gehalt absolut zu niedrig oder nur relativ?

Ich würde auch gerne an der norddeutschen Küste (nicht Hamburg) arbeiten aber dort zahlt keine Kanzlei mein GK Gehalt. Deswegen beschwere ich mich doch nicht darüber, dass sie dort diese Gehälter zahlen sollten, nur weil ich sie in Frankfurt bekomme.


Man muss die Besoldung ja nicht auf GK Niveau anheben, darum gehts doch nicht. Auch das BVerfG geht von absoluter Unzulänglichkeit aus gemessen an der nicht bereinigten Inflationsrate, der Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung, Steigerung der Lebenshaltungskosten etc .

Erhöhen wir die Gehälter eben um 20%. Dann liegt der Einstieg bei knapp 3.600€ netto. Ich glaube, für viele hier würde das keinen großen Unterschied machen. Für Eigentum in einer Großstadt reicht es auch nicht. 

Gleichzeitig ist ein Freund von mir auf dem Land mit Mitte 30 als Richter jetzt bei 4.000 netto, einer eher überschaubaren Arbeitslast, der König unter seinen Nachbarn (Gehalt plus PKV plus Pension plus keine Kurzarbeit während der Krise plus unkündbar plus relativ freie Zeiteinteilung).


Mit Mitte 30 4k netto? Wo? Ich bin Mitte und habe 3445 Euro netto vor Abzug der PKV...

BW, seit 7-8 Jahren Richter. Verheiratet. Dazu ein paar Dienstreisen für Auswärtstermine.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#87
16.11.2020, 21:42
(16.11.2020, 21:25)Gast Gast schrieb:  
(16.11.2020, 21:12)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 21:02)Gast Gast schrieb:  
(16.11.2020, 20:03)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 19:58)Gast Gast schrieb:  Wer wegen des Gehalts lieber in eine GK statt in den Staatsdienst gehen will, dem steht das doch frei.

Hier soll es aber um die gehen, die an sich gerne
 in die Justiz gehen würden, sich aber davon abgehalten fühlen aufgrund der Besoldung.


Würden sie sich denn auch davon abgehalten fühlen, wenn es die Alternative GK nicht gäbe? Also ist das Gehalt absolut zu niedrig oder nur relativ?

Ich würde auch gerne an der norddeutschen Küste (nicht Hamburg) arbeiten aber dort zahlt keine Kanzlei mein GK Gehalt. Deswegen beschwere ich mich doch nicht darüber, dass sie dort diese Gehälter zahlen sollten, nur weil ich sie in Frankfurt bekomme.


Man muss die Besoldung ja nicht auf GK Niveau anheben, darum gehts doch nicht. Auch das BVerfG geht von absoluter Unzulänglichkeit aus gemessen an der nicht bereinigten Inflationsrate, der Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung, Steigerung der Lebenshaltungskosten etc .

Erhöhen wir die Gehälter eben um 20%. Dann liegt der Einstieg bei knapp 3.600€ netto. Ich glaube, für viele hier würde das keinen großen Unterschied machen. Für Eigentum in einer Großstadt reicht es auch nicht. 

Gleichzeitig ist ein Freund von mir auf dem Land mit Mitte 30 als Richter jetzt bei 4.000 netto, einer eher überschaubaren Arbeitslast, der König unter seinen Nachbarn (Gehalt plus PKV plus Pension plus keine Kurzarbeit während der Krise plus unkündbar plus relativ freie Zeiteinteilung).

Wer am Land glücklich ist, für den reicht R1. Aber wer bitte will wirklich aufs Land? Der Partner hat ja auch einen Job, der regelmäßig an eine Stadt gebunden ist. Alle wollen in ein hübsches Dorf im Einzugsgebiet einer Großstadt. Die Kinder sollen ja keine Bauern werden/heiraten und studenlang zur Schule pendeln. Und man will ja auch mal abends ausgehen. Gerade das sind die teuren Lagen, wo die Grundstückspreise durch die Decke gehen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#88
16.11.2020, 21:56
(16.11.2020, 21:42)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 21:25)Gast Gast schrieb:  
(16.11.2020, 21:12)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 21:02)Gast Gast schrieb:  
(16.11.2020, 20:03)Gast schrieb:  Hier soll es aber um die gehen, die an sich gerne
 in die Justiz gehen würden, sich aber davon abgehalten fühlen aufgrund der Besoldung.


Würden sie sich denn auch davon abgehalten fühlen, wenn es die Alternative GK nicht gäbe? Also ist das Gehalt absolut zu niedrig oder nur relativ?

Ich würde auch gerne an der norddeutschen Küste (nicht Hamburg) arbeiten aber dort zahlt keine Kanzlei mein GK Gehalt. Deswegen beschwere ich mich doch nicht darüber, dass sie dort diese Gehälter zahlen sollten, nur weil ich sie in Frankfurt bekomme.


Man muss die Besoldung ja nicht auf GK Niveau anheben, darum gehts doch nicht. Auch das BVerfG geht von absoluter Unzulänglichkeit aus gemessen an der nicht bereinigten Inflationsrate, der Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung, Steigerung der Lebenshaltungskosten etc .

Erhöhen wir die Gehälter eben um 20%. Dann liegt der Einstieg bei knapp 3.600€ netto. Ich glaube, für viele hier würde das keinen großen Unterschied machen. Für Eigentum in einer Großstadt reicht es auch nicht. 

Gleichzeitig ist ein Freund von mir auf dem Land mit Mitte 30 als Richter jetzt bei 4.000 netto, einer eher überschaubaren Arbeitslast, der König unter seinen Nachbarn (Gehalt plus PKV plus Pension plus keine Kurzarbeit während der Krise plus unkündbar plus relativ freie Zeiteinteilung).

Wer am Land glücklich ist, für den reicht R1. Aber wer bitte will wirklich aufs Land? Der Partner hat ja auch einen Job, der regelmäßig an eine Stadt gebunden ist. Alle wollen in ein hübsches Dorf im Einzugsgebiet einer Großstadt. Die Kinder sollen ja keine Bauern werden/heiraten und studenlang zur Schule pendeln. Und man will ja auch mal abends ausgehen. Gerade das sind die teuren Lagen, wo die Grundstückspreise durch die Decke gehen.

Land heißt ja nicht Pampa im Nirgendwo!
Viele kleinere Gerichtsstandorte sind gut pendelbar und es dauert nicht länger als zB meine damalige tägliche Fahrt von Charlottenburg/Schöneberg nach Neukölln im
Berufsverkehr.

Und als würde es auf “dem Land” nur Bauern geben... manchmal findet man sein Glück an Orten, wo man es nicht erwartet hätte, und ich kann nur sagen, dass ich “auf dem Land” tolle Menschen kennen gelernt habe, ehrlicher und anständiger als in den GroßStädten. 
Kleine Universitätsstädte haben auch ihren Reiz, wenn ich an Jena oder Augsburg denke. 
Wenn man bereit ist, seine Ansprüche anzupassen, erlebt man positive Überraschungen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#89
16.11.2020, 22:47
Die sind aber nicht günstig..
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#90
16.11.2020, 23:05
Und auf dem Land kann man besser einen Hund halten und mit zur Arbeit nehmen ! ;)
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 7 8 9 10 11 ... 14 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus