• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Wie hoch müsste die Richterbesoldung sein, damit ihr euch doch bewerbt?
« 1 ... 5 6 7 8 9 ... 14 »
 
Antworten

 
Wie hoch müsste die Richterbesoldung sein, damit ihr euch doch bewerbt?
GastBerlin
Unregistered
 
#61
16.11.2020, 18:44
(16.11.2020, 18:41)GastBerlin schrieb:  
(16.11.2020, 18:29)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 18:12)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:23)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 15:27)Gast schrieb:  Warum das denn? Hat die Judikative als dritte Staatsgewalt keine gehobene Besoldung verdient ? Wir reden hier gerade mal von 20.000 Staatsdienern, welche eine R Besoldung erhalten.
Naja, die anderen Beamten sind halt die zweite Staatsgewalt...was soll das für einen Unterschied machen? Hab auch noch nie verstanden warum R1 höher als A13 ist. Beide arbeiten für den Staat und halten den am Laufen, wenn auch in unterschiedlichen Bereichen. Warum man da als Beamter im Ministerium zum Einstieg 200€ weniger kriegt als als Beamter in der Staatsanwaltschaft (die ja auch dem JustizMINISTERIUM untersteht) erschließt sich mir nicht.

Grundsätzlich finde ich die Besoldung aktuell total angemessen. Mit etwas über 3000€ netto gehört man schon als Einsteiger zu den Top-20% der Einkommensverteilung. Durch die regelmäßige Steigerung gehört man nach 10 Jahren zu den Top-10%. Finde das durchaus angemessen, weil Geld nicht die Motivation sein sollte, in die Justiz zu gehen.

Probleme sehe ich eher an den anderen hier im Thread genannten Stellen. Außer an den Verwaltungsgerichten droht in allen Flächenländern während der Proberichterzeit die Verschickung in die Pampa. Kenne zwei Fälle, die pro Tag mehr als 2,5 Stunden im Auto sitzen. Und das nach purem Gutdünken der Gerichtsverwaltung. Geht gar nicht und war für mich der Hauptgrund, mir das nicht zu geben.

Dazu kommt noch diese merkwürdige Stimmung, die ich oft an Gericht erlebe (zugegeben, nur als Referendar und jetzt als Rechtsanwalt), wo alles irgendwie von Missgunst geprägt ist, jeder nur schaut, wer wo wann wie wohin befördert wird und generell halt oft eine Amtsstubenmentalität herrscht (wobei es da mehr als die nur obligatorischen Ausnahmen gibt).

Die Arbeit eines Richters ist nun mal eine andere als die eines A-Besoldeten; mit viel mehr Verantwortung.
Das ist in der Allgemeinheit doch auch völliger Blödsinn. Die Arbeit eines Lehrers an irgendeiner Brennpunktschule dürfte mit wesentlich mehr Verantwortung für das weitere Leben der Kinder einhergehen als die Urteile des Amtsrichters am AG Hintertupfingen zu der Frage, ob Tante Erna ihren Maschendrahtzaun zu hoch gebaut hat. 

Oder vielleicht etwas plakativer: Die Macht (mit der ja bekanntlich Verantwortung einher geht), die die ganzen A-Besoldeten in den Stadtverwaltungen gerade im Rahmen der Corona-Einschränkungen ausüben, hat kein Richter. Der hat nur die Macht (aber selten den Mut), einzelne dieser Maßnahmen wieder zu kassieren....wenn ihn denn vorher jemand fragt.

Vielleicht sollte man als Richter mal ein bisschen von seinem hohen Roß runterkommen, alles was man macht sei besonders bedeutungsschwanger. Im Endeffekt ist man auch nur ein Teil der Verwaltung, die den Staat Deutschland am Laufen hält. Und ist dabei immer darauf angewiesen, dass die ganzen A-Besoldeten das auch bitte respektieren, was man da so entscheidet. Tun sie das nicht, passiert...nichts. Wahre Macht (und damit wahre Verantwortung) sieht wirklich anders aus...

Du verkennst aber die besondere Verantwortung des Richters/der Richterin dahingehend, dass er/sie als letzte Kontrollinstanz entscheidet, ob das Handeln des/der A-Beamten/A-Beamtin rechtmäßig war/ist oder nicht. Das rechtfertigt auch eine höhere Besoldung als die der A-Beamten, die eben gerade nicht das letzte Wort haben und damit unanfechtbare Entscheidungen treffen. In der Verantwortungshierarchie steht damit der R1-Bedienstete damit auf einer Stufe höher, ebenso wie Richter/Richterinnen an den oberen Gerichten nochmal eine Stufe höher in der Entscheidungsgewalthierarchie stehen und auch deshalb dort eine höhere Besoldung amtsangemessen ist. Alle anderen Erwägungen wären mit dem Alimentationsprinzip (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG) unvereinbar.

Unbedingt hinzufügen muss ich noch, dass Richter und Richterinnen übrigens gerade nicht der Verwaltung angehören, "die Deutschland am Laufen halten". Das mag auf verbeamtete Staatsanwälte zutreffen, nicht aber auf Richter und Richterinnen, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Sie gehören zur Judikative und sind nicht weisungsgebunden wie Bedienstete der Exekutive. Stichwort: Gewaltenteilung.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#62
16.11.2020, 19:35
(16.11.2020, 18:41)GastBerlin schrieb:  
(16.11.2020, 18:29)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 18:12)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:23)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 15:27)Gast schrieb:  Warum das denn? Hat die Judikative als dritte Staatsgewalt keine gehobene Besoldung verdient ? Wir reden hier gerade mal von 20.000 Staatsdienern, welche eine R Besoldung erhalten.
Naja, die anderen Beamten sind halt die zweite Staatsgewalt...was soll das für einen Unterschied machen? Hab auch noch nie verstanden warum R1 höher als A13 ist. Beide arbeiten für den Staat und halten den am Laufen, wenn auch in unterschiedlichen Bereichen. Warum man da als Beamter im Ministerium zum Einstieg 200€ weniger kriegt als als Beamter in der Staatsanwaltschaft (die ja auch dem JustizMINISTERIUM untersteht) erschließt sich mir nicht.

Grundsätzlich finde ich die Besoldung aktuell total angemessen. Mit etwas über 3000€ netto gehört man schon als Einsteiger zu den Top-20% der Einkommensverteilung. Durch die regelmäßige Steigerung gehört man nach 10 Jahren zu den Top-10%. Finde das durchaus angemessen, weil Geld nicht die Motivation sein sollte, in die Justiz zu gehen.

Probleme sehe ich eher an den anderen hier im Thread genannten Stellen. Außer an den Verwaltungsgerichten droht in allen Flächenländern während der Proberichterzeit die Verschickung in die Pampa. Kenne zwei Fälle, die pro Tag mehr als 2,5 Stunden im Auto sitzen. Und das nach purem Gutdünken der Gerichtsverwaltung. Geht gar nicht und war für mich der Hauptgrund, mir das nicht zu geben.

Dazu kommt noch diese merkwürdige Stimmung, die ich oft an Gericht erlebe (zugegeben, nur als Referendar und jetzt als Rechtsanwalt), wo alles irgendwie von Missgunst geprägt ist, jeder nur schaut, wer wo wann wie wohin befördert wird und generell halt oft eine Amtsstubenmentalität herrscht (wobei es da mehr als die nur obligatorischen Ausnahmen gibt).

Die Arbeit eines Richters ist nun mal eine andere als die eines A-Besoldeten; mit viel mehr Verantwortung.
Das ist in der Allgemeinheit doch auch völliger Blödsinn. Die Arbeit eines Lehrers an irgendeiner Brennpunktschule dürfte mit wesentlich mehr Verantwortung für das weitere Leben der Kinder einhergehen als die Urteile des Amtsrichters am AG Hintertupfingen zu der Frage, ob Tante Erna ihren Maschendrahtzaun zu hoch gebaut hat. 

Oder vielleicht etwas plakativer: Die Macht (mit der ja bekanntlich Verantwortung einher geht), die die ganzen A-Besoldeten in den Stadtverwaltungen gerade im Rahmen der Corona-Einschränkungen ausüben, hat kein Richter. Der hat nur die Macht (aber selten den Mut), einzelne dieser Maßnahmen wieder zu kassieren....wenn ihn denn vorher jemand fragt.

Vielleicht sollte man als Richter mal ein bisschen von seinem hohen Roß runterkommen, alles was man macht sei besonders bedeutungsschwanger. Im Endeffekt ist man auch nur ein Teil der Verwaltung, die den Staat Deutschland am Laufen hält. Und ist dabei immer darauf angewiesen, dass die ganzen A-Besoldeten das auch bitte respektieren, was man da so entscheidet. Tun sie das nicht, passiert...nichts. Wahre Macht (und damit wahre Verantwortung) sieht wirklich anders aus...

Du verkennst aber die besondere Verantwortung des Richters/der Richterin dahingehend, dass er/sie als letzte Kontrollinstanz entscheidet, ob das Handeln des/der A-Beamten/A-Beamtin rechtmäßig war/ist oder nicht. Das rechtfertigt auch eine höhere Besoldung als die der A-Beamten, die eben gerade nicht das letzte Wort haben und damit unanfechtbare Entscheidungen treffen. In der Verantwortungshierarchie steht damit der R1-Bedienstete damit auf einer Stufe höher, ebenso wie Richter/Richterinnen an den oberen Gerichten nochmal eine Stufe höher in der Entscheidungsgewalthierarchie stehen und auch deshalb dort eine höhere Besoldung amtsangemessen ist. Alle anderen Erwägungen wären mit dem Alimentationsprinzip (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG) unvereinbar.
Huch, da hab ich ja gleich mal ein DRB-Sprachrohr erwischt. Klingt in der Theorie natürlich erstmal gut, ist aber schon in sich nicht schlüssig:

Nach Deiner Logik müsste die höchste Besoldungsgruppe der Justiz damit ja immer über der höchsten Besoldungsgruppe der Exekutive liegen. Was sie nicht tun. Der Präsident des BVerfG bekommt genauso viel wie ein Bundesminister, die übrigen Richter (die ja in Deiner Logik genauso viel Verantwortung tragen wie der Präsident) bekommen genau das Gehalt eines Staatssekretärs, obwohl sie ja in Deiner Welt viel mehr Verantwortung haben, weil sie ja theoretisch jeden Akt des Staatssekretärs aufheben könnten.

Geht auch kleiner: Der Beisitzer einer Berufungskammer am LG bekommt dasselbe wie ein Richter am AG, obwohl er dessen Urteile aufheben kann.

Und dass der Richter als letzte Kontrollinstanz entscheidet, ist ja auch nur unter der Prämisse richtig, dass man ihn fragt. Machen die meisten ja aber nicht, weil man da oft ein Münzwurf ähnlich effektiv aber weniger kostenintensiv ist.

Eine kurze Kommentarsuche hat außerdem ergeben, dass die mit dem Amt einher gehende Verantwortung nur einer von vielen Aspekten ist, von denen sich der Gesetzgeber bei der Ausübung seines weiten Gestaltungsspielraumes zur praktischen Umsetzung der Vorgaben des Art. 33 Abs. 5 leiten lassen soll (Badura, in: Maunz/Dürig, 91. EL, Art. 33 RN. 72). Man könnte also ohne weiteres Richter und Staatsanwälte auch schlechter bezahlen als die normale A13-Besoldung ohne da Probleme mit dem Alimentationsprinzip zu kriegen. Muss nur genug übrig sein, um davon alleine leben zu können.

Dein Model ist lediglich in einer idealen Welt zutreffend, in der aber die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung nicht zu Hause ist. Faktisch entscheidet die Exekutive als erste und auch relevanteste Instanz. Bei eiligen Sachen ergibt sich das rein zwanglos schon aus dem Zeitfaktor. Da kann ein Richter hinterher ruhig 23 mal entscheiden, dass die Polizeikontrolle auf Grund der Hautfarbe rechtswidrig war. Der Polizist kontrolliert trotzdem weiter fast ausnahmslos PoC. Wenns gut läuft bringt Dein Urteil ihn maximal dazu, sich für den Fall der Fälle einen besseren Grund zurecht zu legen. Ein weiteres Beispiel hierzu sind die Corona-Maßnahmen: Mag ja sein, dass der Richter die Allgemeinverfügung der Exekutive, dass Restaurants geschlossen sein müssen, für jeden der klagt aufhebt und damit die letztinstanzliche Macht hat. Macht aber halt kaum einer, also entscheidet faktisch die Exekutive.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#63
16.11.2020, 19:39
(16.11.2020, 18:44)GastBerlin schrieb:  
(16.11.2020, 18:41)GastBerlin schrieb:  
(16.11.2020, 18:29)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 18:12)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:23)Gast schrieb:  Naja, die anderen Beamten sind halt die zweite Staatsgewalt...was soll das für einen Unterschied machen? Hab auch noch nie verstanden warum R1 höher als A13 ist. Beide arbeiten für den Staat und halten den am Laufen, wenn auch in unterschiedlichen Bereichen. Warum man da als Beamter im Ministerium zum Einstieg 200€ weniger kriegt als als Beamter in der Staatsanwaltschaft (die ja auch dem JustizMINISTERIUM untersteht) erschließt sich mir nicht.

Grundsätzlich finde ich die Besoldung aktuell total angemessen. Mit etwas über 3000€ netto gehört man schon als Einsteiger zu den Top-20% der Einkommensverteilung. Durch die regelmäßige Steigerung gehört man nach 10 Jahren zu den Top-10%. Finde das durchaus angemessen, weil Geld nicht die Motivation sein sollte, in die Justiz zu gehen.

Probleme sehe ich eher an den anderen hier im Thread genannten Stellen. Außer an den Verwaltungsgerichten droht in allen Flächenländern während der Proberichterzeit die Verschickung in die Pampa. Kenne zwei Fälle, die pro Tag mehr als 2,5 Stunden im Auto sitzen. Und das nach purem Gutdünken der Gerichtsverwaltung. Geht gar nicht und war für mich der Hauptgrund, mir das nicht zu geben.

Dazu kommt noch diese merkwürdige Stimmung, die ich oft an Gericht erlebe (zugegeben, nur als Referendar und jetzt als Rechtsanwalt), wo alles irgendwie von Missgunst geprägt ist, jeder nur schaut, wer wo wann wie wohin befördert wird und generell halt oft eine Amtsstubenmentalität herrscht (wobei es da mehr als die nur obligatorischen Ausnahmen gibt).

Die Arbeit eines Richters ist nun mal eine andere als die eines A-Besoldeten; mit viel mehr Verantwortung.
Das ist in der Allgemeinheit doch auch völliger Blödsinn. Die Arbeit eines Lehrers an irgendeiner Brennpunktschule dürfte mit wesentlich mehr Verantwortung für das weitere Leben der Kinder einhergehen als die Urteile des Amtsrichters am AG Hintertupfingen zu der Frage, ob Tante Erna ihren Maschendrahtzaun zu hoch gebaut hat. 

Oder vielleicht etwas plakativer: Die Macht (mit der ja bekanntlich Verantwortung einher geht), die die ganzen A-Besoldeten in den Stadtverwaltungen gerade im Rahmen der Corona-Einschränkungen ausüben, hat kein Richter. Der hat nur die Macht (aber selten den Mut), einzelne dieser Maßnahmen wieder zu kassieren....wenn ihn denn vorher jemand fragt.

Vielleicht sollte man als Richter mal ein bisschen von seinem hohen Roß runterkommen, alles was man macht sei besonders bedeutungsschwanger. Im Endeffekt ist man auch nur ein Teil der Verwaltung, die den Staat Deutschland am Laufen hält. Und ist dabei immer darauf angewiesen, dass die ganzen A-Besoldeten das auch bitte respektieren, was man da so entscheidet. Tun sie das nicht, passiert...nichts. Wahre Macht (und damit wahre Verantwortung) sieht wirklich anders aus...

Du verkennst aber die besondere Verantwortung des Richters/der Richterin dahingehend, dass er/sie als letzte Kontrollinstanz entscheidet, ob das Handeln des/der A-Beamten/A-Beamtin rechtmäßig war/ist oder nicht. Das rechtfertigt auch eine höhere Besoldung als die der A-Beamten, die eben gerade nicht das letzte Wort haben und damit unanfechtbare Entscheidungen treffen. In der Verantwortungshierarchie steht damit der R1-Bedienstete damit auf einer Stufe höher, ebenso wie Richter/Richterinnen an den oberen Gerichten nochmal eine Stufe höher in der Entscheidungsgewalthierarchie stehen und auch deshalb dort eine höhere Besoldung amtsangemessen ist. Alle anderen Erwägungen wären mit dem Alimentationsprinzip (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG) unvereinbar.

Unbedingt hinzufügen muss ich noch, dass Richter und Richterinnen übrigens gerade nicht der Verwaltung angehören, "die Deutschland am Laufen halten". Das mag auf verbeamtete Staatsanwälte zutreffen, nicht aber auf Richter und Richterinnen, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Sie gehören zur Judikative und sind nicht weisungsgebunden wie Bedienstete der Exekutive. Stichwort: Gewaltenteilung.
Und auch hierzu: Theoretisch hast Du Recht, praktisch ist das Quatsch. Ein funktionierender Staat braucht irgendwen, der Streitfälle entscheidet. In einem guten Staat hält sich auch der Staat an dessen Urteile. Es braucht also eine Justiz, um den Laden am Laufen zu halten. Dass die Justiz nach der Theorie von Montesquieu nicht zur Exekutive gehört, ist mir spätestens seit dem Politik-LK bekannt. Praktisch ist das trotzdem Quatsch (und in Deutschland auch schon theoretisch, zumindest was die StA angeht).
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#64
16.11.2020, 19:40
(16.11.2020, 19:35)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 18:41)GastBerlin schrieb:  
(16.11.2020, 18:29)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 18:12)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:23)Gast schrieb:  Naja, die anderen Beamten sind halt die zweite Staatsgewalt...was soll das für einen Unterschied machen? Hab auch noch nie verstanden warum R1 höher als A13 ist. Beide arbeiten für den Staat und halten den am Laufen, wenn auch in unterschiedlichen Bereichen. Warum man da als Beamter im Ministerium zum Einstieg 200€ weniger kriegt als als Beamter in der Staatsanwaltschaft (die ja auch dem JustizMINISTERIUM untersteht) erschließt sich mir nicht.

Grundsätzlich finde ich die Besoldung aktuell total angemessen. Mit etwas über 3000€ netto gehört man schon als Einsteiger zu den Top-20% der Einkommensverteilung. Durch die regelmäßige Steigerung gehört man nach 10 Jahren zu den Top-10%. Finde das durchaus angemessen, weil Geld nicht die Motivation sein sollte, in die Justiz zu gehen.

Probleme sehe ich eher an den anderen hier im Thread genannten Stellen. Außer an den Verwaltungsgerichten droht in allen Flächenländern während der Proberichterzeit die Verschickung in die Pampa. Kenne zwei Fälle, die pro Tag mehr als 2,5 Stunden im Auto sitzen. Und das nach purem Gutdünken der Gerichtsverwaltung. Geht gar nicht und war für mich der Hauptgrund, mir das nicht zu geben.

Dazu kommt noch diese merkwürdige Stimmung, die ich oft an Gericht erlebe (zugegeben, nur als Referendar und jetzt als Rechtsanwalt), wo alles irgendwie von Missgunst geprägt ist, jeder nur schaut, wer wo wann wie wohin befördert wird und generell halt oft eine Amtsstubenmentalität herrscht (wobei es da mehr als die nur obligatorischen Ausnahmen gibt).

Die Arbeit eines Richters ist nun mal eine andere als die eines A-Besoldeten; mit viel mehr Verantwortung.
Das ist in der Allgemeinheit doch auch völliger Blödsinn. Die Arbeit eines Lehrers an irgendeiner Brennpunktschule dürfte mit wesentlich mehr Verantwortung für das weitere Leben der Kinder einhergehen als die Urteile des Amtsrichters am AG Hintertupfingen zu der Frage, ob Tante Erna ihren Maschendrahtzaun zu hoch gebaut hat. 

Oder vielleicht etwas plakativer: Die Macht (mit der ja bekanntlich Verantwortung einher geht), die die ganzen A-Besoldeten in den Stadtverwaltungen gerade im Rahmen der Corona-Einschränkungen ausüben, hat kein Richter. Der hat nur die Macht (aber selten den Mut), einzelne dieser Maßnahmen wieder zu kassieren....wenn ihn denn vorher jemand fragt.

Vielleicht sollte man als Richter mal ein bisschen von seinem hohen Roß runterkommen, alles was man macht sei besonders bedeutungsschwanger. Im Endeffekt ist man auch nur ein Teil der Verwaltung, die den Staat Deutschland am Laufen hält. Und ist dabei immer darauf angewiesen, dass die ganzen A-Besoldeten das auch bitte respektieren, was man da so entscheidet. Tun sie das nicht, passiert...nichts. Wahre Macht (und damit wahre Verantwortung) sieht wirklich anders aus...

Du verkennst aber die besondere Verantwortung des Richters/der Richterin dahingehend, dass er/sie als letzte Kontrollinstanz entscheidet, ob das Handeln des/der A-Beamten/A-Beamtin rechtmäßig war/ist oder nicht. Das rechtfertigt auch eine höhere Besoldung als die der A-Beamten, die eben gerade nicht das letzte Wort haben und damit unanfechtbare Entscheidungen treffen. In der Verantwortungshierarchie steht damit der R1-Bedienstete damit auf einer Stufe höher, ebenso wie Richter/Richterinnen an den oberen Gerichten nochmal eine Stufe höher in der Entscheidungsgewalthierarchie stehen und auch deshalb dort eine höhere Besoldung amtsangemessen ist. Alle anderen Erwägungen wären mit dem Alimentationsprinzip (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG) unvereinbar.
Huch, da hab ich ja gleich mal ein DRB-Sprachrohr erwischt. Klingt in der Theorie natürlich erstmal gut, ist aber schon in sich nicht schlüssig:

Nach Deiner Logik müsste die höchste Besoldungsgruppe der Justiz damit ja immer über der höchsten Besoldungsgruppe der Exekutive liegen. Was sie nicht tun. Der Präsident des BVerfG bekommt genauso viel wie ein Bundesminister, die übrigen Richter (die ja in Deiner Logik genauso viel Verantwortung tragen wie der Präsident) bekommen genau das Gehalt eines Staatssekretärs, obwohl sie ja in Deiner Welt viel mehr Verantwortung haben, weil sie ja theoretisch jeden Akt des Staatssekretärs aufheben könnten.

Geht auch kleiner: Der Beisitzer einer Berufungskammer am LG bekommt dasselbe wie ein Richter am AG, obwohl er dessen Urteile aufheben kann.

Und dass der Richter als letzte Kontrollinstanz entscheidet, ist ja auch nur unter der Prämisse richtig, dass man ihn fragt. Machen die meisten ja aber nicht, weil man da oft ein Münzwurf ähnlich effektiv aber weniger kostenintensiv ist.

Eine kurze Kommentarsuche hat außerdem ergeben, dass die mit dem Amt einher gehende Verantwortung nur einer von vielen Aspekten ist, von denen sich der Gesetzgeber bei der Ausübung seines weiten Gestaltungsspielraumes zur praktischen Umsetzung der Vorgaben des Art. 33 Abs. 5 leiten lassen soll (Badura, in: Maunz/Dürig, 91. EL, Art. 33 RN. 72). Man könnte also ohne weiteres Richter und Staatsanwälte auch schlechter bezahlen als die normale A13-Besoldung ohne da Probleme mit dem Alimentationsprinzip zu kriegen. Muss nur genug übrig sein, um davon alleine leben zu können.

Dein Model ist lediglich in einer idealen Welt zutreffend, in der aber die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung nicht zu Hause ist. Faktisch entscheidet die Exekutive als erste und auch relevanteste Instanz. Bei eiligen Sachen ergibt sich das rein zwanglos schon aus dem Zeitfaktor. Da kann ein Richter hinterher ruhig 23 mal entscheiden, dass die Polizeikontrolle auf Grund der Hautfarbe rechtswidrig war. Der Polizist kontrolliert trotzdem weiter fast ausnahmslos PoC. Wenns gut läuft bringt Dein Urteil ihn maximal dazu, sich für den Fall der Fälle einen besseren Grund zurecht zu legen. Ein weiteres Beispiel hierzu sind die Corona-Maßnahmen: Mag ja sein, dass der Richter die Allgemeinverfügung der Exekutive, dass Restaurants geschlossen sein müssen, für jeden der klagt aufhebt und damit die letztinstanzliche Macht hat. Macht aber halt kaum einer, also entscheidet faktisch die Exekutive.


Der DRB kann auch nur für seine eigenen Interessen das Wort ergreifen.
Um den Rechtsstaat geht es dem nicht.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#65
16.11.2020, 19:42
Ein Richter kriegt sein hohes Gehalt nicht wegen der Verantwortung, sondern damit er nicht bestechlich wird.
Leute mit guten Noten, die meinen als Richter zu wenig zu verdienen, wären da empfänglicher.
Auch ein Grund, weshalb man dankbarere Leute mit schlechteren Noten nehmen sollte...
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#66
16.11.2020, 19:43
(16.11.2020, 16:23)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 15:27)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 15:23)Gast schrieb:  Was hier - natürlich - wieder übersehen wird, ist dass wenn man die R Besoldung erhöhen würde, auch die A Besoldung im höheren Dienst anzupassen wäre. Das wäre dann doch teuer.


Warum das denn? Hat die Judikative als dritte Staatsgewalt keine gehobene Besoldung verdient ? Wir reden hier gerade mal von 20.000 Staatsdienern, welche eine R Besoldung erhalten.
Naja, die anderen Beamten sind halt die zweite Staatsgewalt...was soll das für einen Unterschied machen? Hab auch noch nie verstanden warum R1 höher als A13 ist. Beide arbeiten für den Staat und halten den am Laufen, wenn auch in unterschiedlichen Bereichen. Warum man da als Beamter im Ministerium zum Einstieg 200€ weniger kriegt als als Beamter in der Staatsanwaltschaft (die ja auch dem JustizMINISTERIUM untersteht) erschließt sich mir nicht.

Grundsätzlich finde ich die Besoldung aktuell total angemessen. Mit etwas über 3000€ netto gehört man schon als Einsteiger zu den Top-20% der Einkommensverteilung. Durch die regelmäßige Steigerung gehört man nach 10 Jahren zu den Top-10%. Finde das durchaus angemessen, weil Geld nicht die Motivation sein sollte, in die Justiz zu gehen.

Probleme sehe ich eher an den anderen hier im Thread genannten Stellen. Außer an den Verwaltungsgerichten droht in allen Flächenländern während der Proberichterzeit die Verschickung in die Pampa. Kenne zwei Fälle, die pro Tag mehr als 2,5 Stunden im Auto sitzen. Und das nach purem Gutdünken der Gerichtsverwaltung. Geht gar nicht und war für mich der Hauptgrund, mir das nicht zu geben.

Dazu kommt noch diese merkwürdige Stimmung, die ich oft an Gericht erlebe (zugegeben, nur als Referendar und jetzt als Rechtsanwalt), wo alles irgendwie von Missgunst geprägt ist, jeder nur schaut, wer wo wann wie wohin befördert wird und generell halt oft eine Amtsstubenmentalität herrscht (wobei es da mehr als die nur obligatorischen Ausnahmen gibt).

Bei uns im Bundesland Bremen gibt es eine Stellenzulage für die 2. Laufbahngruppe 2. Einstiegsamt (A13), sodass etwas mehr rauskommt als bei R1
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#67
16.11.2020, 19:44
Wer sich ernsthaft über das Einstiegs-Nettogehalt eines Richters beschwert, hat wohl keinen Plan was ein durchschnittlicher Jurist als Einstiegsgehalt verdient. Da sind manche froh über das brutto, was richter netto bekommen.
Dieses ganze Gelaber von diesen T1 GK hier im forum verzerrt glaube ich die Realität die manche hier enorm.
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#68
16.11.2020, 19:45
(16.11.2020, 19:43)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:23)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 15:27)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 15:23)Gast schrieb:  Was hier - natürlich - wieder übersehen wird, ist dass wenn man die R Besoldung erhöhen würde, auch die A Besoldung im höheren Dienst anzupassen wäre. Das wäre dann doch teuer.


Warum das denn? Hat die Judikative als dritte Staatsgewalt keine gehobene Besoldung verdient ? Wir reden hier gerade mal von 20.000 Staatsdienern, welche eine R Besoldung erhalten.
Naja, die anderen Beamten sind halt die zweite Staatsgewalt...was soll das für einen Unterschied machen? Hab auch noch nie verstanden warum R1 höher als A13 ist. Beide arbeiten für den Staat und halten den am Laufen, wenn auch in unterschiedlichen Bereichen. Warum man da als Beamter im Ministerium zum Einstieg 200€ weniger kriegt als als Beamter in der Staatsanwaltschaft (die ja auch dem JustizMINISTERIUM untersteht) erschließt sich mir nicht.

Grundsätzlich finde ich die Besoldung aktuell total angemessen. Mit etwas über 3000€ netto gehört man schon als Einsteiger zu den Top-20% der Einkommensverteilung. Durch die regelmäßige Steigerung gehört man nach 10 Jahren zu den Top-10%. Finde das durchaus angemessen, weil Geld nicht die Motivation sein sollte, in die Justiz zu gehen.

Probleme sehe ich eher an den anderen hier im Thread genannten Stellen. Außer an den Verwaltungsgerichten droht in allen Flächenländern während der Proberichterzeit die Verschickung in die Pampa. Kenne zwei Fälle, die pro Tag mehr als 2,5 Stunden im Auto sitzen. Und das nach purem Gutdünken der Gerichtsverwaltung. Geht gar nicht und war für mich der Hauptgrund, mir das nicht zu geben.

Dazu kommt noch diese merkwürdige Stimmung, die ich oft an Gericht erlebe (zugegeben, nur als Referendar und jetzt als Rechtsanwalt), wo alles irgendwie von Missgunst geprägt ist, jeder nur schaut, wer wo wann wie wohin befördert wird und generell halt oft eine Amtsstubenmentalität herrscht (wobei es da mehr als die nur obligatorischen Ausnahmen gibt).

Bei uns im Bundesland Bremen gibt es eine Stellenzulage für die 2. Laufbahngruppe 2. Einstiegsamt (A13), sodass etwas mehr rauskommt als bei R1



Schon mal geschaut, wie wievele Jahre du in der A-Tabelle zum Ende hin brauchst, um eine Stufe aufzusteigen?

4 Jahre...

Rip
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#69
16.11.2020, 19:46
(16.11.2020, 19:42)Gast schrieb:  Ein Richter kriegt sein hohes Gehalt nicht wegen der Verantwortung, sondern damit er nicht bestechlich wird.
Leute mit guten Noten, die meinen als Richter zu wenig zu verdienen, wären da empfänglicher.
Auch ein Grund, weshalb man dankbarere Leute mit schlechteren Noten nehmen sollte...

Wir in der Justiz wollen die besten Absolventen haben und die haben nun mal einen höheren Marktwert und werden deshalb besser bezahlt.
Zitieren
GastBerlin
Unregistered
 
#70
16.11.2020, 19:49
(16.11.2020, 19:44)Gast schrieb:  Wer sich ernsthaft über das Einstiegs-Nettogehalt eines Richters beschwert, hat wohl keinen Plan was ein durchschnittlicher Jurist als Einstiegsgehalt verdient. Da sind manche froh über das brutto, was richter netto bekommen.
Dieses ganze Gelaber von diesen T1 GK hier im forum verzerrt glaube ich die Realität die manche hier enorm.

Hier geht es aber nicht um "durchschnittliche Juristen", sondern um diejenigen, die genauso gut qualifiziert sind wie GK-Juristen. Insofern ist gehaltstechnisch nur zwischen diesen beiden Berufsgruppen zu vergleichen.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 5 6 7 8 9 ... 14 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus