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Wie hoch müsste die Richterbesoldung sein, damit ihr euch doch bewerbt?
Gast
Unregistered
 
#31
16.11.2020, 16:38
(16.11.2020, 16:31)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:28)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:02)Gast schrieb:  Große Qualitätsunterschiede gibt es unter Volljuristen eh nicht, die 8 Jahre dieselbe Ausbildung durchlaufen und beide Abschlüsse geschafft haben.

Der war gut.


Also als Richter, der regelmäßig Anwaltsschriftsätze vom kleinen Wald-und-Wiesen-Selbstständigen bis hin zur GK liest, und der Examensklausuren korrigiert, bin ich da anderer Meinung. Die Unterschiede sind gewaltig.


Der FWW gibt sich keine Mühe, weil er nix dran verdient. In der mittelständischen mit entsprechender Literatur und mehr Gehalt würde der bessere Schriftsätze produzieren, hat im Examen ja bewiesen, dass er kann, wenn er will.
Das, was du korrigierst, hat noch gar nicht bestanden. Ausserdem kommt danach noch die mündliche, da sieht man, was jemand wirklich weiss und kann.
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Gast
Unregistered
 
#32
16.11.2020, 16:41
(16.11.2020, 16:38)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:31)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:28)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:02)Gast schrieb:  Große Qualitätsunterschiede gibt es unter Volljuristen eh nicht, die 8 Jahre dieselbe Ausbildung durchlaufen und beide Abschlüsse geschafft haben.

Der war gut.


Also als Richter, der regelmäßig Anwaltsschriftsätze vom kleinen Wald-und-Wiesen-Selbstständigen bis hin zur GK liest, und der Examensklausuren korrigiert, bin ich da anderer Meinung. Die Unterschiede sind gewaltig.


Der FWW gibt sich keine Mühe, weil er nix dran verdient. In der mittelständischen mit entsprechender Literatur und mehr Gehalt würde der bessere Schriftsätze produzieren, hat im Examen ja bewiesen, dass er kann, wenn er will.
Das, was du korrigierst, hat noch gar nicht bestanden. Ausserdem kommt danach noch die mündliche, da sieht man, was jemand wirklich weiss und kann.


Nee du, man merkt ja auch in der Verhandlung und im Gespräch, dass viele Anwälte nicht unbedingt Jura-Leuchten sind ... und an meinen Referendaren merke ich das auch.
Zu behaupten, alle hätten eigentlich mehr oder weniger das gleiche Niveau, halte ich für eine abenteuerliche These...
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Gast
Unregistered
 
#33
16.11.2020, 17:06
(16.11.2020, 16:31)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:28)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:02)Gast schrieb:  Große Qualitätsunterschiede gibt es unter Volljuristen eh nicht, die 8 Jahre dieselbe Ausbildung durchlaufen und beide Abschlüsse geschafft haben.

Der war gut.


Also als Richter, der regelmäßig Anwaltsschriftsätze vom kleinen Wald-und-Wiesen-Selbstständigen bis hin zur GK liest, und der Examensklausuren korrigiert, bin ich da anderer Meinung. Die Unterschiede sind gewaltig.
Wobei das bei den Anwaltsschriftsätzen auch eher eine Frage der Bezahlung/Abrechnung sein dürfte. Der FWW-Anwalt rechnet eben meistens nach RVG ab und da hat man dann, wenn man wirtschaftlich arbeiten will, für ein Verfahren mit 5000,- Streitwert maximal drei Stunden Zeit, weil sonst der Stundensatz zu gering ist. Da rotzt man die Klageschrift/-erwiderung eben in ner knappen Stunde hin um noch Spielraum für Replik, Mandantengespräche usw. zu haben. Der GK-Anwalt kann sich da wesentlich mehr Zeit nehmen, weil ihm die ja bei Abrechnung auf Stundenbasis in jedem Fall vergütet wird. Und mehr Zeit führt in der Regel auch zu besseren Ergebnissen.

Was die Examensklausuren angeht stimmt das natürlich. Wobei man auch da sagen muss, dass die Unterschiede zwischen 4 und 11 Punkten zwar gewaltig, der Unterschied zwischen 6 und 8 Punkten aber lediglich geschmacklicher Natur sind. Dazu kommt noch, das so etwas auch sehr sehr tagesformabhängig ist. Ich hatte in meinen Examensklausuren von 2 bis 15 Punkten alles dabei und auch derselbe Anwalt schreibt mal Klageschriften, die sofort verständlich und rechtlich überzeugend sind und mal welche, die das genaue Gegenteil sind. Manchmal klagt man auch nur, weil der Mandant trotz gegenteiligen Rates unbedingt möchte. Da muss man sich dann rechtlich etwas ausdenken und Fantasieansprüche klingen selten überzeugend...auch nicht bei GK-Anwälten.
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#34
16.11.2020, 17:14
(16.11.2020, 16:41)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:38)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:31)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:28)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:02)Gast schrieb:  Große Qualitätsunterschiede gibt es unter Volljuristen eh nicht, die 8 Jahre dieselbe Ausbildung durchlaufen und beide Abschlüsse geschafft haben.

Der war gut.


Also als Richter, der regelmäßig Anwaltsschriftsätze vom kleinen Wald-und-Wiesen-Selbstständigen bis hin zur GK liest, und der Examensklausuren korrigiert, bin ich da anderer Meinung. Die Unterschiede sind gewaltig.


Der FWW gibt sich keine Mühe, weil er nix dran verdient. In der mittelständischen mit entsprechender Literatur und mehr Gehalt würde der bessere Schriftsätze produzieren, hat im Examen ja bewiesen, dass er kann, wenn er will.
Das, was du korrigierst, hat noch gar nicht bestanden. Ausserdem kommt danach noch die mündliche, da sieht man, was jemand wirklich weiss und kann.


Nee du, man merkt ja auch in der Verhandlung und im Gespräch, dass viele Anwälte nicht unbedingt Jura-Leuchten sind ... und an meinen Referendaren merke ich das auch.
Zu behaupten, alle hätten eigentlich mehr oder weniger das gleiche Niveau, halte ich für eine abenteuerliche These...

Diese Referendare sind aber auch lernfähig. Ich denke, dass eine gute Einarbeitung später im Beruf reicht. Vllt bringen gerade diese weniger brillianten Referendare aber eine bessere, mehr am Volk orientierte Arbeitsmoral mit.
Nur das will der Staat natürlich nicht, sondern dass jede Behörde ihr Verfahren gewinnt, bloß nicht Otto Normalverbraucher oder ein ihm wohl gesonnener Richter...
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Gast
Unregistered
 
#35
16.11.2020, 17:15
(16.11.2020, 17:14)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:41)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:38)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:31)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:28)Gast schrieb:  Der war gut.


Also als Richter, der regelmäßig Anwaltsschriftsätze vom kleinen Wald-und-Wiesen-Selbstständigen bis hin zur GK liest, und der Examensklausuren korrigiert, bin ich da anderer Meinung. Die Unterschiede sind gewaltig.


Der FWW gibt sich keine Mühe, weil er nix dran verdient. In der mittelständischen mit entsprechender Literatur und mehr Gehalt würde der bessere Schriftsätze produzieren, hat im Examen ja bewiesen, dass er kann, wenn er will.
Das, was du korrigierst, hat noch gar nicht bestanden. Ausserdem kommt danach noch die mündliche, da sieht man, was jemand wirklich weiss und kann.


Nee du, man merkt ja auch in der Verhandlung und im Gespräch, dass viele Anwälte nicht unbedingt Jura-Leuchten sind ... und an meinen Referendaren merke ich das auch.
Zu behaupten, alle hätten eigentlich mehr oder weniger das gleiche Niveau, halte ich für eine abenteuerliche These...

Diese Referendare sind aber auch lernfähig. Ich denke, dass eine gute Einarbeitung später im Beruf reicht. Vllt bringen gerade diese weniger brillianten Referendare aber eine bessere, mehr am Volk orientierte Arbeitsmoral mit.
Nur das will der Staat natürlich nicht, sondern dass jede Behörde ihr Verfahren gewinnt, bloß nicht Otto Normalverbraucher oder ein ihm wohl gesonnener Richter...


Was zur Hölle soll eine "am Volk orientierte Arbeitsmoral" sein? Hört sich nach AfD Aluhut Versagergequatsche an.
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Gast
Unregistered
 
#36
16.11.2020, 17:16
(16.11.2020, 17:06)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:31)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:28)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:02)Gast schrieb:  Große Qualitätsunterschiede gibt es unter Volljuristen eh nicht, die 8 Jahre dieselbe Ausbildung durchlaufen und beide Abschlüsse geschafft haben.

Der war gut.


Also als Richter, der regelmäßig Anwaltsschriftsätze vom kleinen Wald-und-Wiesen-Selbstständigen bis hin zur GK liest, und der Examensklausuren korrigiert, bin ich da anderer Meinung. Die Unterschiede sind gewaltig.
Wobei das bei den Anwaltsschriftsätzen auch eher eine Frage der Bezahlung/Abrechnung sein dürfte. Der FWW-Anwalt rechnet eben meistens nach RVG ab und da hat man dann, wenn man wirtschaftlich arbeiten will, für ein Verfahren mit 5000,- Streitwert maximal drei Stunden Zeit, weil sonst der Stundensatz zu gering ist. Da rotzt man die Klageschrift/-erwiderung eben in ner knappen Stunde hin um noch Spielraum für Replik, Mandantengespräche usw. zu haben. Der GK-Anwalt kann sich da wesentlich mehr Zeit nehmen, weil ihm die ja bei Abrechnung auf Stundenbasis in jedem Fall vergütet wird. Und mehr Zeit führt in der Regel auch zu besseren Ergebnissen.

Was die Examensklausuren angeht stimmt das natürlich. Wobei man auch da sagen muss, dass die Unterschiede zwischen 4 und 11 Punkten zwar gewaltig, der Unterschied zwischen 6 und 8 Punkten aber lediglich geschmacklicher Natur sind. Dazu kommt noch, das so etwas auch sehr sehr tagesformabhängig ist. Ich hatte in meinen Examensklausuren von 2 bis 15 Punkten alles dabei und auch derselbe Anwalt schreibt mal Klageschriften, die sofort verständlich und rechtlich überzeugend sind und mal welche, die das genaue Gegenteil sind. Manchmal klagt man auch nur, weil der Mandant trotz gegenteiligen Rates unbedingt möchte. Da muss man sich dann rechtlich etwas ausdenken und Fantasieansprüche klingen selten überzeugend...auch nicht bei GK-Anwälten.


An den Leuten, die gleich in den Verbesserungsversuch gehen, sieht man ja, dass die Klausurleistung um 4 P. pro Termin schwanken kann.
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Gast
Unregistered
 
#37
16.11.2020, 17:16
(16.11.2020, 17:15)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 17:14)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:41)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:38)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:31)Gast schrieb:  Also als Richter, der regelmäßig Anwaltsschriftsätze vom kleinen Wald-und-Wiesen-Selbstständigen bis hin zur GK liest, und der Examensklausuren korrigiert, bin ich da anderer Meinung. Die Unterschiede sind gewaltig.


Der FWW gibt sich keine Mühe, weil er nix dran verdient. In der mittelständischen mit entsprechender Literatur und mehr Gehalt würde der bessere Schriftsätze produzieren, hat im Examen ja bewiesen, dass er kann, wenn er will.
Das, was du korrigierst, hat noch gar nicht bestanden. Ausserdem kommt danach noch die mündliche, da sieht man, was jemand wirklich weiss und kann.


Nee du, man merkt ja auch in der Verhandlung und im Gespräch, dass viele Anwälte nicht unbedingt Jura-Leuchten sind ... und an meinen Referendaren merke ich das auch.
Zu behaupten, alle hätten eigentlich mehr oder weniger das gleiche Niveau, halte ich für eine abenteuerliche These...

Diese Referendare sind aber auch lernfähig. Ich denke, dass eine gute Einarbeitung später im Beruf reicht. Vllt bringen gerade diese weniger brillianten Referendare aber eine bessere, mehr am Volk orientierte Arbeitsmoral mit.
Nur das will der Staat natürlich nicht, sondern dass jede Behörde ihr Verfahren gewinnt, bloß nicht Otto Normalverbraucher oder ein ihm wohl gesonnener Richter...


Was zur Hölle soll eine "am Volk orientierte Arbeitsmoral" sein? Hört sich nach AfD Aluhut Versagergequatsche an.

eine weniger missgünstige Arbeitsweise
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Behördenjurist
Unregistered
 
#38
16.11.2020, 17:23
Gast
(16.11.2020, 16:02)Gast schrieb:  Der Staat kann sich jetzt aber keine höhere Bezahlung für Richter leisten. Sollen die lieber in der Note runtergehen anstatt Leuten wegen ihren Noten hinterher zu laufen. Große Qualitätsunterschiede gibt es unter Volljuristen eh nicht, die 8 Jahre dieselbe Ausbildung durchlaufen und beide Abschlüsse geschafft haben. Warten wir auf die Pensionswelle nach Corona...


Das ist halt das total vorgeschobene Politikerargument. Natürlich kann sich der Staat das leisten, das würde lächerlich wenig kosten im Vergleich zu verschiedenen anderen Sonderausgaben und für einen gut funktionierenden Rechtsstaat kann man durchaus auch mal ein bisschen was ausgeben. Ich bin zwar kein Rechengenie, aber bei knapp 20 000 R Personen dürften die Kosten auch auf die nächste Generation gerechnet wahrscheinlich weniger kosten als 1 Lufthansa Rettung (die am Ende sehr wenig gebracht haben dürfte). Also: Geld ist ein Kackargument, der Staat hat dafür schlicht Geld zu haben.


Stichwort Lufthansa:
Wer sich mit der Lufthansa "Rettung" auseinander gesetzt hat wird erkennen dass es sich hier nicht um ein milliiardenschweres Geschenk sondern einen knallharten Kredit handelt, den die Lufthansa in den nächsten Jahrzehnten (zT mit 10% Zinsen) an den Bund zurückzahlen darf. Von den gesicherten Arbeitsplätzen und dem Erhalt der für alle Branchen notwendigen Infrastruktur mal ganz zu Schweigen. Aber "der Staat hat das Geld ja anscheinend". Eher wäre so was mit neuen Steuererhöhungen für die Gemeinschaft verbunden, viel Spaß dass der Bevölkerung zu verkaufen.

Eine Besoldung wie sie hier z.T. gefordert wird ist absolut abwegig. Der Staat hat Geld, aber eben nicht um das Leben von ein paar tausenden Berufsanfängern komfortabler zu gestalten. Mal davon abgesehen dass mich das Argument, "der Rechtsstaat funktioniere mit mehr Gehalt deutlich besser" äußerst irritiert. Aber wer es schafft hier im Forum lautstark mehr Geld zu fordern wird sich sicher gerne ein wenig in der Politik engagieren um "die Politiker" mal davon zu überzeugen dass die R-Besoldung mal deutlich angehoben wird. Ich bin mir sicher dass kommt in der Breite der Bevölkerung gut an und wird in das Grundsatzprogramm jeder größeren Partei an oberster Stelle aufgenommen. Es gibt wahrlich wenig wichtigere, gesellschaftsrelevante Themen unserer Zeit.

Zur Gelddebatte: Alle beim Staat Beschäftigten können sich, angesichts einer brutalen Pandemie und einer Rezession die unweigerlich mit aller Härte kommen wird, angesichts ihrer im Vergleich zu so vielen anderen Berufen sicheren Arbeitssituation definitiv auf die Schulter klopfen. Vielleicht braucht dieses Land alle 15 Jahre eine Wirtschaftskrise um der regelmäßig aufkommenden Gelddebatte entgegenzuhalten dass es beamtenrechtliche Vorteile gibt, die nicht unmittelbar in Geld aufzuwiegen sind.
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Gast
Unregistered
 
#39
16.11.2020, 17:27
(16.11.2020, 17:23)Behördenjurist schrieb:  Gast
(16.11.2020, 16:02)Gast schrieb:  Der Staat kann sich jetzt aber keine höhere Bezahlung für Richter leisten. Sollen die lieber in der Note runtergehen anstatt Leuten wegen ihren Noten hinterher zu laufen. Große Qualitätsunterschiede gibt es unter Volljuristen eh nicht, die 8 Jahre dieselbe Ausbildung durchlaufen und beide Abschlüsse geschafft haben. Warten wir auf die Pensionswelle nach Corona...


Das ist halt das total vorgeschobene Politikerargument. Natürlich kann sich der Staat das leisten, das würde lächerlich wenig kosten im Vergleich zu verschiedenen anderen Sonderausgaben und für einen gut funktionierenden Rechtsstaat kann man durchaus auch mal ein bisschen was ausgeben. Ich bin zwar kein Rechengenie, aber bei knapp 20 000 R Personen dürften die Kosten auch auf die nächste Generation gerechnet wahrscheinlich weniger kosten als 1 Lufthansa Rettung (die am Ende sehr wenig gebracht haben dürfte). Also: Geld ist ein Kackargument, der Staat hat dafür schlicht Geld zu haben.


Stichwort Lufthansa:
Wer sich mit der Lufthansa "Rettung" auseinander gesetzt hat wird erkennen dass es sich hier nicht um ein milliiardenschweres Geschenk sondern einen knallharten Kredit handelt, den die Lufthansa in den nächsten Jahrzehnten (zT mit 10% Zinsen) an den Bund zurückzahlen darf. Von den gesicherten Arbeitsplätzen und dem Erhalt der für alle Branchen notwendigen Infrastruktur mal ganz zu Schweigen. Aber "der Staat hat das Geld ja anscheinend". Eher wäre so was mit neuen Steuererhöhungen für die Gemeinschaft verbunden, viel Spaß dass der Bevölkerung zu verkaufen.

Eine Besoldung wie sie hier z.T. gefordert wird ist absolut abwegig. Der Staat hat Geld, aber eben nicht um das Leben von ein paar tausenden Berufsanfängern komfortabler zu gestalten. Mal davon abgesehen dass mich das Argument, "der Rechtsstaat funktioniere mit mehr Gehalt deutlich besser" äußerst irritiert. Aber wer es schafft hier im Forum lautstark mehr Geld zu fordern wird sich sicher gerne ein wenig in der Politik engagieren um "die Politiker" mal davon zu überzeugen dass die R-Besoldung mal deutlich angehoben wird. Ich bin mir sicher dass kommt in der Breite der Bevölkerung gut an und wird in das Grundsatzprogramm jeder größeren Partei an oberster Stelle aufgenommen. Es gibt wahrlich wenig wichtigere, gesellschaftsrelevante Themen unserer Zeit.

Zur Gelddebatte: Alle beim Staat Beschäftigten können sich, angesichts einer brutalen Pandemie und einer Rezession die unweigerlich mit aller Härte kommen wird, angesichts ihrer im Vergleich zu so vielen anderen Berufen sicheren Arbeitssituation definitiv auf die Schulter klopfen. Vielleicht braucht dieses Land alle 15 Jahre eine Wirtschaftskrise um der regelmäßig aufkommenden Gelddebatte entgegenzuhalten dass es beamtenrechtliche Vorteile gibt, die nicht unmittelbar in Geld aufzuwiegen sind.

guter, differenzierter Beitrag; v.a. der letzte Absatz verdient uneingeschränkte Zustimmung
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Gast
Unregistered
 
#40
16.11.2020, 17:30
(16.11.2020, 17:23)Behördenjurist schrieb:  Gast
(16.11.2020, 16:02)Gast schrieb:  Der Staat kann sich jetzt aber keine höhere Bezahlung für Richter leisten. Sollen die lieber in der Note runtergehen anstatt Leuten wegen ihren Noten hinterher zu laufen. Große Qualitätsunterschiede gibt es unter Volljuristen eh nicht, die 8 Jahre dieselbe Ausbildung durchlaufen und beide Abschlüsse geschafft haben. Warten wir auf die Pensionswelle nach Corona...


Das ist halt das total vorgeschobene Politikerargument. Natürlich kann sich der Staat das leisten, das würde lächerlich wenig kosten im Vergleich zu verschiedenen anderen Sonderausgaben und für einen gut funktionierenden Rechtsstaat kann man durchaus auch mal ein bisschen was ausgeben. Ich bin zwar kein Rechengenie, aber bei knapp 20 000 R Personen dürften die Kosten auch auf die nächste Generation gerechnet wahrscheinlich weniger kosten als 1 Lufthansa Rettung (die am Ende sehr wenig gebracht haben dürfte). Also: Geld ist ein Kackargument, der Staat hat dafür schlicht Geld zu haben.


Stichwort Lufthansa:
Wer sich mit der Lufthansa "Rettung" auseinander gesetzt hat wird erkennen dass es sich hier nicht um ein milliiardenschweres Geschenk sondern einen knallharten Kredit handelt, den die Lufthansa in den nächsten Jahrzehnten (zT mit 10% Zinsen) an den Bund zurückzahlen darf. Von den gesicherten Arbeitsplätzen und dem Erhalt der für alle Branchen notwendigen Infrastruktur mal ganz zu Schweigen. Aber "der Staat hat das Geld ja anscheinend". Eher wäre so was mit neuen Steuererhöhungen für die Gemeinschaft verbunden, viel Spaß dass der Bevölkerung zu verkaufen.

Eine Besoldung wie sie hier z.T. gefordert wird ist absolut abwegig. Der Staat hat Geld, aber eben nicht um das Leben von ein paar tausenden Berufsanfängern komfortabler zu gestalten. Mal davon abgesehen dass mich das Argument, "der Rechtsstaat funktioniere mit mehr Gehalt deutlich besser" äußerst irritiert. Aber wer es schafft hier im Forum lautstark mehr Geld zu fordern wird sich sicher gerne ein wenig in der Politik engagieren um "die Politiker" mal davon zu überzeugen dass die R-Besoldung mal deutlich angehoben wird. Ich bin mir sicher dass kommt in der Breite der Bevölkerung gut an und wird in das Grundsatzprogramm jeder größeren Partei an oberster Stelle aufgenommen. Es gibt wahrlich wenig wichtigere, gesellschaftsrelevante Themen unserer Zeit.

Zur Gelddebatte: Alle beim Staat Beschäftigten können sich, angesichts einer brutalen Pandemie und einer Rezession die unweigerlich mit aller Härte kommen wird, angesichts ihrer im Vergleich zu so vielen anderen Berufen sicheren Arbeitssituation definitiv auf die Schulter klopfen. Vielleicht braucht dieses Land alle 15 Jahre eine Wirtschaftskrise um der regelmäßig aufkommenden Gelddebatte entgegenzuhalten dass es beamtenrechtliche Vorteile gibt, die nicht unmittelbar in Geld aufzuwiegen sind.


Du brauchst mir darüber nichts zu erzählen, der Fall ist mir wohl vertraut. Der Punkt ist, dass es eine Scheissinvestition war, weil die BR diesen Kredit niemals zurückgezahlt bekommen wird. Die LH wird leider niemals wieder zu "alter Größe" aufsteigen, Corona war nur der letzte Sargnagel. Die Sicherung der Arbeitsplätze verlief wohl auch nicht ganz wie geplant, wenn man sich die anstehende Kündigungswelle anschaut - und die ist erst der Anfang. Das war aus ökonomischer Sicht ein sehr schlechter Move, der rein politisch motiviert war. Ökonomisch gesund wäre es gewesen ein Geschäftsmodell in der Krise und ohne echtes Zukunftspotential zu entsorgen - sobald der Bedarf wieder wächst, wären auch andere Marktteilnehmer zur Stelle, um die Lücke zu schließen.  

Ansonsten lese ich da auch kein einziges Argument raus außer "war schon immer so, muss so bleiben, blabla die Bevölkerung". Was hat die Bevölkerung da zu melden, 90% würden das nichtmal mitbekommen und letztlich nützt es der Bevölkerung selbst.
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