16.11.2020, 08:03
(16.11.2020, 04:28)Gast schrieb:(14.11.2020, 07:25)Gast schrieb:(14.11.2020, 02:01)Gast schrieb: In einem anderen Thread ging es um die übliche Debatte Gehalt als Richter vs GK-Anwalt.
Die Noten-Voraussetzungen, wenn nicht sogar durchschnittlich höher, sollte i.d.R. jeder angehende Professor erfüllen. Gehaltstechnisch ist das maximale (Grund-)Gehalt W3 Stufe 3. Das ist aber in Relation zu Richtern für die Position relativ wenig bzw. üblicherweise in der entsprechenden Altersklasse mit vergleichbarer Berufserfahrung und Ausbildungszeit niedriger. Haben Profs Zugang zu lukrativen, für sie exklusive Nebenjobs, um es sich finanziell schmackbarer zu machen oder ist da wirklich eine so starke intrinsische Motivation vorhanden?
Das W Gehalt ist ein Mindestgehalt, quasi die Grundsicherung wie bei Notaren R1. Angesehene Professoren verdienen ein Vielfaches.
R1 verdienen doch nur die Notarassessoren. Willst du mir jetzt erzählen, dass Notare, obwohl selbstständig tätig, vom Staat lebenslang eine R1-Grundsicherung erhalten?!
So ist es tatsächlich.
16.11.2020, 09:05
(16.11.2020, 08:03)Gast schrieb:(16.11.2020, 04:28)Gast schrieb:(14.11.2020, 07:25)Gast schrieb:(14.11.2020, 02:01)Gast schrieb: In einem anderen Thread ging es um die übliche Debatte Gehalt als Richter vs GK-Anwalt.
Die Noten-Voraussetzungen, wenn nicht sogar durchschnittlich höher, sollte i.d.R. jeder angehende Professor erfüllen. Gehaltstechnisch ist das maximale (Grund-)Gehalt W3 Stufe 3. Das ist aber in Relation zu Richtern für die Position relativ wenig bzw. üblicherweise in der entsprechenden Altersklasse mit vergleichbarer Berufserfahrung und Ausbildungszeit niedriger. Haben Profs Zugang zu lukrativen, für sie exklusive Nebenjobs, um es sich finanziell schmackbarer zu machen oder ist da wirklich eine so starke intrinsische Motivation vorhanden?
Das W Gehalt ist ein Mindestgehalt, quasi die Grundsicherung wie bei Notaren R1. Angesehene Professoren verdienen ein Vielfaches.
R1 verdienen doch nur die Notarassessoren. Willst du mir jetzt erzählen, dass Notare, obwohl selbstständig tätig, vom Staat lebenslang eine R1-Grundsicherung erhalten?!
So ist es tatsächlich.
Nicht überall.
16.11.2020, 09:09
(16.11.2020, 08:03)Gast schrieb:(16.11.2020, 04:28)Gast schrieb:(14.11.2020, 07:25)Gast schrieb:(14.11.2020, 02:01)Gast schrieb: In einem anderen Thread ging es um die übliche Debatte Gehalt als Richter vs GK-Anwalt.
Die Noten-Voraussetzungen, wenn nicht sogar durchschnittlich höher, sollte i.d.R. jeder angehende Professor erfüllen. Gehaltstechnisch ist das maximale (Grund-)Gehalt W3 Stufe 3. Das ist aber in Relation zu Richtern für die Position relativ wenig bzw. üblicherweise in der entsprechenden Altersklasse mit vergleichbarer Berufserfahrung und Ausbildungszeit niedriger. Haben Profs Zugang zu lukrativen, für sie exklusive Nebenjobs, um es sich finanziell schmackbarer zu machen oder ist da wirklich eine so starke intrinsische Motivation vorhanden?
Das W Gehalt ist ein Mindestgehalt, quasi die Grundsicherung wie bei Notaren R1. Angesehene Professoren verdienen ein Vielfaches.
R1 verdienen doch nur die Notarassessoren. Willst du mir jetzt erzählen, dass Notare, obwohl selbstständig tätig, vom Staat lebenslang eine R1-Grundsicherung erhalten?!
So ist es tatsächlich.
Stimmt. Wobei es etwa in Bayern wohl keinen einzigen Notar gibt, der auf diese „Grundsicherung“ angewiesen ist.
16.11.2020, 11:05
Das ist nicht euer Ernst. Ich finde mit Dr. Google leider wenig hierzu.
Heißt wahrscheinlich, dass wenn der Herr Notar einen gewisses Umsatz nicht erreicht bzw. ein Mindesteinkommen nicht schafft, wird er von Vater Staat mit R1 "entschädigt". Aber es ist je nach Bundesland unterschiedlich?
Heißt wahrscheinlich, dass wenn der Herr Notar einen gewisses Umsatz nicht erreicht bzw. ein Mindesteinkommen nicht schafft, wird er von Vater Staat mit R1 "entschädigt". Aber es ist je nach Bundesland unterschiedlich?
16.11.2020, 11:15
nicht nur R1. Er kriegt glaub auch Büro und einen Mitarbeiter bezahlt.
16.11.2020, 11:46
(16.11.2020, 11:05)Gast schrieb: Das ist nicht euer Ernst. Ich finde mit Dr. Google leider wenig hierzu.
Heißt wahrscheinlich, dass wenn der Herr Notar einen gewisses Umsatz nicht erreicht bzw. ein Mindesteinkommen nicht schafft, wird er von Vater Staat mit R1 "entschädigt". Aber es ist je nach Bundesland unterschiedlich?
Diese Grundsicherung existiert nur in Bayern und in den neuen Bundesländern.
In Bayern kommt es de facto nur bei neu gegründeten Stellen bzw. bei faktischen Neugründung (Ausscheiden eines Sozius und Nicht-Fortsetzung der Sozietät mit dem neu bestellten Notar, der dann mehr oder weniger bei 0 anfangen muss) zu einer Aufstockung. Dann aber auch nur sehr vorübergehend. In der Realität spielt die Grundsicherung aber so gut wie keine Rolle.
In den neuen Ländern war dies in der Vergangenheit tatsächlich kein ganz so seltenes Phänomen, da man sich bei der Planung der Notariate ein wenig verkalkuliert hatte und deswegen tendenziell zu viele Stellen für zu wenige Urkunden geschaffen wurden. Mittlerweile hat sich aber auch das eingependelt. Die Grundsicherung wird meines Wissens nach auch in den neuen Ländern nur noch in absoluten Ausnahmefällen (v.a. in den zuvor beschriebenen) abgerufen.
16.11.2020, 11:46
(16.11.2020, 11:05)Gast schrieb: Das ist nicht euer Ernst. Ich finde mit Dr. Google leider wenig hierzu.
Heißt wahrscheinlich, dass wenn der Herr Notar einen gewisses Umsatz nicht erreicht bzw. ein Mindesteinkommen nicht schafft, wird er von Vater Staat mit R1 "entschädigt". Aber es ist je nach Bundesland unterschiedlich?
Der Notar ist ja quasi staatliche Stelle. Es gibt Bundesländer, in denen es den Anwaltsnotar nicht gibt. Es gibt Bundesländer, da kann sich der Notar nicht aussuchen, ob er der 390. Notar in einer prosperierenden Großstadt wird. Vielmehr ist es überwiegend wahrscheinlich, dass man aufs Land versetzt wird. Ich weiß nicht, wie der Umsatz eines Notars in Nord-West RLP ist.
Aber dort bekommt man mindestens R1. Jedenfalls im Süden sogar das bayerische R1 (sprich, Notar verdient mehr als der Richter).
Als Notar ist man aber verpflichtet, Mandate anzunehmen, sodass man nicht den faulen Lenz schieben kann.
Vor dem Hintergrund staatlicher Willkür bei der Sitzvergabe finde ich es durchaus gerechtfertigt, dem Notar als staatliche Stelle ein entsprechenden Boden zu garantieren.
16.11.2020, 12:22
Grundsicherung ist ja schön und gut, spielt aber in der Praxis keine Rolle.
https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/grosse-...76050.html
Nach Erhebungen des statistischen Bundesamtes beträgt das Durchschnittseinkommen eines Nur-Notars 475.000 Euro im Jahr.
Selbst in der Pampa und mit kleinem Urkundswerten muss man sehr viel falsch machen, um unter die 100.000 Euro zu rutschen.
Die Grundsicherung kommt wirklich nur in den beschriebenen Fällen bei der Übernahme einer 0-Stelle bzw. bei faktischen 0-Stellen vor.
https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/grosse-...76050.html
Nach Erhebungen des statistischen Bundesamtes beträgt das Durchschnittseinkommen eines Nur-Notars 475.000 Euro im Jahr.
Selbst in der Pampa und mit kleinem Urkundswerten muss man sehr viel falsch machen, um unter die 100.000 Euro zu rutschen.
Die Grundsicherung kommt wirklich nur in den beschriebenen Fällen bei der Übernahme einer 0-Stelle bzw. bei faktischen 0-Stellen vor.
16.11.2020, 13:07
(16.11.2020, 11:05)Gast schrieb: Das ist nicht euer Ernst. Ich finde mit Dr. Google leider wenig hierzu.
Heißt wahrscheinlich, dass wenn der Herr Notar einen gewisses Umsatz nicht erreicht bzw. ein Mindesteinkommen nicht schafft, wird er von Vater Staat mit R1 "entschädigt". Aber es ist je nach Bundesland unterschiedlich?
Doch, genau so ist es. Deshalb ist Nurnotarriat irgendwo im tiefsten Osten auf dem Land auch ein ziemlicher Jackpott (wenn man da leben möchte). Du hast teilweise wochenlang gar nichts zu tun, kriegst aber trotdem ein ordentliches Richtergehalt. Leistungsloser Wohlstand lebenslang :)
16.11.2020, 17:46
(16.11.2020, 12:22)Gast schrieb: Grundsicherung ist ja schön und gut, spielt aber in der Praxis keine Rolle.
https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/grosse-...76050.html
Nach Erhebungen des statistischen Bundesamtes beträgt das Durchschnittseinkommen eines Nur-Notars 475.000 Euro im Jahr.
Selbst in der Pampa und mit kleinem Urkundswerten muss man sehr viel falsch machen, um unter die 100.000 Euro zu rutschen.
Die Grundsicherung kommt wirklich nur in den beschriebenen Fällen bei der Übernahme einer 0-Stelle bzw. bei faktischen 0-Stellen vor.
alter Schwede...