14.11.2020, 19:54
Man muss auch keine Probezeit vereinbaren. Kündigungsschutzgesetz greift erst nach 6 Monaten! Ohne Vereinbarung einer Probezeit gilt nur in den ersten sechs Monaten die gesetzliche Kündigungsfrist. Durch Probezeit eben 2 Wochen machbar.
14.11.2020, 20:03
Also in meiner Behörde (Bund) wird NIEMAND in der Probezeit gekündigt - absolut niemand.
14.11.2020, 20:22
14.11.2020, 20:37
14.11.2020, 21:12
(14.11.2020, 20:37)Gast schrieb:(14.11.2020, 20:03)Gast schrieb: Also in meiner Behörde (Bund) wird NIEMAND in der Probezeit gekündigt - absolut niemand.
Auch nicht, wenn man 2 x a hat und im gehobenen Dienst arbeitet?
Warum sollte das ein Kündigungsgrund sein?
(14.11.2020, 20:22)Gast schrieb:(14.11.2020, 20:03)Gast schrieb: Also in meiner Behörde (Bund) wird NIEMAND in der Probezeit gekündigt - absolut niemand.
Welche Behörde?
Geheim. Sehr große Bundesoberbehörde.
14.11.2020, 21:27
Bestimmt Bamf. 8000 Mitarbeiter.








