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  5. Kündigung Probezeit öD
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Kündigung Probezeit öD
Gast
Unregistered
 
#11
14.11.2020, 19:54
Man muss auch keine Probezeit vereinbaren. Kündigungsschutzgesetz greift erst nach 6 Monaten! Ohne Vereinbarung einer Probezeit gilt nur in den ersten sechs Monaten die gesetzliche Kündigungsfrist. Durch Probezeit eben 2 Wochen machbar.
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Gast
Unregistered
 
#12
14.11.2020, 20:03
Also in meiner Behörde (Bund) wird NIEMAND in der Probezeit gekündigt - absolut niemand.
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Gast
Unregistered
 
#13
14.11.2020, 20:22
(14.11.2020, 20:03)Gast schrieb:  Also in meiner Behörde (Bund) wird NIEMAND in der Probezeit gekündigt - absolut niemand.



Welche Behörde?
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Gast
Unregistered
 
#14
14.11.2020, 20:37
(14.11.2020, 20:03)Gast schrieb:  Also in meiner Behörde (Bund) wird NIEMAND in der Probezeit gekündigt - absolut niemand.

Auch nicht, wenn man 2 x a hat und im gehobenen Dienst arbeitet?
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Gast
Unregistered
 
#15
14.11.2020, 21:12
(14.11.2020, 20:37)Gast schrieb:  
(14.11.2020, 20:03)Gast schrieb:  Also in meiner Behörde (Bund) wird NIEMAND in der Probezeit gekündigt - absolut niemand.

Auch nicht, wenn man 2 x a hat und im gehobenen Dienst arbeitet?

Warum sollte das ein Kündigungsgrund sein?


(14.11.2020, 20:22)Gast schrieb:  
(14.11.2020, 20:03)Gast schrieb:  Also in meiner Behörde (Bund) wird NIEMAND in der Probezeit gekündigt - absolut niemand.



Welche Behörde?

Geheim. Sehr große Bundesoberbehörde.
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Gast
Unregistered
 
#16
14.11.2020, 21:27
Bestimmt Bamf. 8000 Mitarbeiter.
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