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  5. (Globaler) Kapitalismus und seine Folgen für die Gehälter
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Antworten

 
(Globaler) Kapitalismus und seine Folgen für die Gehälter
GastKoala
Unregistered
 
#11
12.11.2020, 14:13
Nein, der Vergleich hinkt nicht, da ich Richter und GK-Anwalt insoweit vergleichbar sind, als dass ich mit gleicher Qualifikation auch beides werden kann.
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Gast
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#12
12.11.2020, 14:36
(12.11.2020, 14:13)GastKoala schrieb:  Nein, der Vergleich hinkt nicht, da ich Richter und GK-Anwalt insoweit vergleichbar sind, als dass ich mit gleicher Qualifikation auch beides werden kann.


Mit gleicher Qualifikation kannst du sowohl als Richter als auch als Associate anfangen. Partner werden von den ganzen Associaten aber nur die Wenigsten, und nur die Partner verdienen ihre Multi-Mios im Jahr.
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Gast Gast
Unregistered
 
#13
12.11.2020, 14:43
(12.11.2020, 14:13)GastKoala schrieb:  Nein, der Vergleich hinkt nicht, da ich Richter und GK-Anwalt insoweit vergleichbar sind, als dass ich mit gleicher Qualifikation auch beides werden kann.


Und? Du kannst als guter Arzt auch Schönheitschirurg in München werden oder an ein Provinzkrankenhaus gehen und dort nach Tarif arbeiten. 

Der wichtige Punkt ist, dass du GK-Anwalt nur in wenigen Großstädten sein kannst. Dort musst du auch die hohen Lebenshaltungskosten etc. tragen. Richter kannst du überall werden und dann kannst du dir auch ein schönes Häuschen leisten. 

Aber man kann nicht erwarten, dass der Staat bei Spitzenbezahlungen aus der Wirtschaft mitzieht. Nichtsdestotrotz dürfte die Richterbesoldung natürlich auch mal wieder etwas angepasst werden aber es wird immer einen Abstand zu GK-Gehältern geben und Eigentum in München und Co wird trotzdem kaum möglich sein.
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Gast
Unregistered
 
#14
12.11.2020, 14:54
Welcher Richter verdient „nur“ 3.000 € netto. Ich habe schon mit erheblich mehr angefangen und mein BL bewegt sich eher am unteren Rand.
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Gast
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#15
12.11.2020, 14:55
(12.11.2020, 14:13)GastKoala schrieb:  Nein, der Vergleich hinkt nicht, da ich Richter und GK-Anwalt insoweit vergleichbar sind, als dass ich mit gleicher Qualifikation auch beides werden kann.
Deine obige Aussage ebenso wenig mit dem Titel des threads zu tun, wie der Ausgangspost. Es gibt wenig, was noch weniger mit dem globalen Kapitalismus zu tun hat wie das Gehalt eines dt. Richters oder Staatsanwalts. Aber zu Deiner Aussage:

Du liegst auch inhaltlich daneben. Entscheidend ist, dass Du schlicht als Richter kein GK (oder ggf Boutique) Gehalt bekommen kannst. Wenn Du das willst, musst Du eben in die GK. Dir wird auch bei 2xgut keine kleinere oder mittlere 120k zahlen. Die Noten eröffnen Möglichkeiten, gewähren aber keinen Anspruch, dass jeder potentielle Arbeitgeber auch das max. höchste Gehalt zahlt oder zahlen muss, nur weil Dich der Job theoretisch reizt. Das kann doch so schwer nicht zu verstehen sein! Ronaldo kann auch zu Fortuna Düsseldorf gehen, aber dann nimmt er eben Gehaltsbußen in Kauf oder kann nicht dort hin. Beschweren, dass die nicht bereit sind 200 Millionen Gehalt zu zahlen, ist aber sinnfrei.

Wenn Dir das Richtergehalt zu wenig ist, Dein Pech. Wie gesagt, es wird nie dazu kommen, dass auf unterem Level noch sehr viel näher an die GK dran kommt und wie Post 2 sagte, ist - je nach BL- das Netto-Gehalt für Richter schon sehr ordentlich. Dass der ÖD finanziell beschränkt ist (wie i.Ü. letztlich die meisten AG), sollte für einen Akademiker nachvollziehbar sein. Und wenn Leute wirklich meinen, der Steuerzahler soll quasi ein völlig illusorisches Luxusgehalt zahlen, nur damit man ein paar solcher GK-Leute direkt (und nicht erst in ein paar Jahren, wenn sie mehr Freizeit wollen oder die Karriere stockt) in die Justiz holt, deutet das schon ziemlich auf deren Ungeeignetheit hin. Es gibt noch genug andere mit Prädikat (ich gehöre auch dazu), die den Job machen und ein realistisches Weltbild haben. Abgesehen davon, dass ich auch genug gute Leute ohne Prädikat kenne, bekommt die Justiz dank Corona ja nun auch wieder eine Menge Prädikatler, sodass man auf Dich nicht angewiesen ist;).
Natürlich ist es heute schwer, sich eine Immobilie zu finanzieren. Aber das Problem haben auch x andere gut/hochqualifizierte Leute. Dass man, nur weil man eine gute Note hat, meint, wenn man in einer Großstadt/Speckgürtel wohnen will, solle das steuerfinanzierte Gehalt doch so hoch sein, dass man neben der gewünschten Wohnlage und dem Wunschjob auch noch mind. ein ordentliches Haus finanziert bekommt, ist so weltfremd, dass ich mich nur aufregen kann. 

Dass man für die Richter/StA-Jobs auch rechtlich-unabhängig von den Finanzen- nicht einfach völlig vom sonstigen Beamtenrecht entkoppelte Vergütung einführen kann, müsste einem Juristen auch klar sein. Zumal Juristen nicht der Nabel der Welt sind. Ärzte im ÖD - sogar 3 Staatsexamina und in der Regel auch promoviert. Sind nicht mindestens so qualifiziert? Oder einfach weniger wichtig? Oder sollen für alle Verbeamteten mit Staatsexamina (also auch popelige Lehrer) mind. 100k Einstiegsgehalt angemessen sein? Stellt sich nur noch die kleine Frage der Finanzierung.
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Gast
Unregistered
 
#16
12.11.2020, 15:16
Leute. 

a) Macht den Job, auf den ihr Bock habt, und nicht den, mit dem ihr (immer teurere) Häuser finanzieren könnt. Denn dann MUSS der Job Spaß machen, da kommt ihr nämlich nicht mehr so schnell raus.

b) Als Einzelrichter habt ihr jedenfalls nach Probezeit wenig Anwesenheit, da könnt ihr auch günstig in der Randlage wohnen ohne jeden Tag Pendeln zu müssen. Ob zur Miete oder als Eigentum. 

b) Wenn GK oder Justiz zur Auswahl stehen: Mit R1 könnt ihr planen, mit der Partnerschaft nicht. Könnt ja mal typenabhängig gucken, wieviel ihr bei der durchschnittlichen Verweildauer von 2-3 Jahren in der GK mehr sparen könnt. Mein Tipp sind 1000 Euro mehr monatlich. Dürfte den Eigenkapitalanteil schwerlich decken. Und dafür macht ihr dann nen Job, den ihr im Zweifel gar nicht wollt (s.o.).

d) Zum Thema: Seid mal lieber nett zu Oma und legt an, da habt ihr im Zweifel mehr für die Immobilie von als von der GK. Deutschland ist Erbenland und ich sehe keine politische Initiative, die das ändert.
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retro89
Unregistered
 
#17
12.11.2020, 15:58
Ich verstehe voll was du meinst! Ignoriere einfach diese missgünstigen Kommentare von frustrierten Alteingesessenen und arbeite weiter an deinem Ziel. Es ist unglaublich wichtig, dass wir mehr Leute wie dich für die Justiz gewinnen, die nicht wegen des Geldes kommen. Ich gebe dir aber Recht: Die Justiz zahlt einfach zu schlecht, das sieht man ja an sinkenden Einstellungsvoraussetzungen und trotzdem ausbleibendem Nachwuchs. Leute mit Prädikat gehen gerne in die großen Sozietäten und werden dann Syndikus mit einer geregelten 40h-Woche, da hält der ÖD nicht mit.

Die obige Aussage, dass man nicht mit steuerfinanziertem Geld erwarten könne, sich ein nettes Haus zu bauen, ist verfehlt und verkennt das Alimentationsprinzip, das sich aus den Grundsätzen über das Berufsbeamtentum ergibt und gleichwohl für Richter gilt. Das BVerfG hat bereits für mehrere Bundesländer in jüngerer Zeit entschieden, dass die Besoldung nicht mehr amtsangemessen ist, nur deshalb wurde sie angehoben. Und ich verstehe deinen Frust bzgl. eines Hauskaufs: Der Richter damals konnte sich noch im Vorort ein Haus kaufen, das wird heute schwieriger.

Stehst du kurz vor dem Berufseinstieg?
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Gast
Unregistered
 
#18
12.11.2020, 17:27
(12.11.2020, 15:58)retro89 schrieb:  Ich verstehe voll was du meinst! Ignoriere einfach diese missgünstigen Kommentare von frustrierten Alteingesessenen und arbeite weiter an deinem Ziel. Es ist unglaublich wichtig, dass wir mehr Leute wie dich für die Justiz gewinnen, die nicht wegen des Geldes kommen. Ich gebe dir aber Recht: Die Justiz zahlt einfach zu schlecht, das sieht man ja an sinkenden Einstellungsvoraussetzungen und trotzdem ausbleibendem Nachwuchs. Leute mit Prädikat gehen gerne in die großen Sozietäten und werden dann Syndikus mit einer geregelten 40h-Woche, da hält der ÖD nicht mit.

Die obige Aussage, dass man nicht mit steuerfinanziertem Geld erwarten könne, sich ein nettes Haus zu bauen, ist verfehlt und verkennt das Alimentationsprinzip, das sich aus den Grundsätzen über das Berufsbeamtentum ergibt und gleichwohl für Richter gilt. Das BVerfG hat bereits für mehrere Bundesländer in jüngerer Zeit entschieden, dass die Besoldung nicht mehr amtsangemessen ist, nur deshalb wurde sie angehoben. Und ich verstehe deinen Frust bzgl. eines Hauskaufs: Der Richter damals konnte sich noch im Vorort ein Haus kaufen, das wird heute schwieriger.

Stehst du kurz vor dem Berufseinstieg?

Ich bin ja kein ÖR-Experte, aber seit wann sind vom Alimentationsprinzip die schöne Großstadtlage und Immobilie erfasst, die sich vor allen Dingen die GK-Nörgler wünschen erfasst? Dass die Besoldung tw. zu niedrig ist, wie das BVerfG festgestellt hat, ist das Eine. Dass das BVerfG bei einer Anpassung nicht ansatzweise an eine Höhe denkt, wie manch einer von Euch sie sich hier vorstellt, ist etwas völlig anderes. Mal pauschal und länderunabhängig als BSP: Wenn die Einstiegsbesoldung  (in ärmerem BL) jetzt 3.5k netto! monatlich beträgt und man sie auf 4k netto! erhöhen würde, dann wären das fast 15% monatlich aufs Netto (Brutto nochmal mehr), von der Belastung durch Pensionen nicht zu reden. Das ist nicht finanzierbar. Trotzdem ist das immer noch 1-3k von Euren GK-Vorstellungen entfernt.

Und auch Du verkennst offenbar, dass der Beamtenapparat (bzw. vergleichbaren Personen) nicht nur aus Juristen, sondern diversen anderen zwingend erforderlichen Berufen vergleichbarer Ausbildungsqualität besteht, die man nicht unberücksichtigt lassen kann und für die das Alimentationsprinzip ebenso gilt. Das muss auch bezahlt werden und es bestehen jetzt schon extreme Probleme im hinblick auf die künftigen Pensionen. Aber vermutlich stellt Ihr Euch vor, dass das Geld schon da sein wird, genauso wie auch der Strom aus der Steckdose kommen wird. 

Bei solchen weltfremden Vorstellungen und unzulänglichen Argumentationsversuchen kann ich wirklich nur hoffen, Euch nicht als Kollegen zu bekommen.
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