12.11.2020, 12:20
Hallo,
meine Kanzlei und ich lösen einvernehmlich zum Jahresende den Arbeitsvertrag auf. Ich brauche zum Jahresbeginn einen neuen Job, allerdings werde ich nicht wieder als Anwalt arbeiten. Die letzten Wochen bin ich dann noch freigestellt.
Wie mache ich das jetzt mit der Anwaltszulassung? Direkt zurückgeben um Beiträge für Versorgungswerk und Kammer zu vermeiden? Oder doch noch behalten für den Notfall, falls ich im Januar nicht direkt eine Anschlussverwendung im Unternehmen o.ä. habe? Meine Noten sind jetzt nicht so top, dass ich mir jeden Job aussuchen könnte.
meine Kanzlei und ich lösen einvernehmlich zum Jahresende den Arbeitsvertrag auf. Ich brauche zum Jahresbeginn einen neuen Job, allerdings werde ich nicht wieder als Anwalt arbeiten. Die letzten Wochen bin ich dann noch freigestellt.
Wie mache ich das jetzt mit der Anwaltszulassung? Direkt zurückgeben um Beiträge für Versorgungswerk und Kammer zu vermeiden? Oder doch noch behalten für den Notfall, falls ich im Januar nicht direkt eine Anschlussverwendung im Unternehmen o.ä. habe? Meine Noten sind jetzt nicht so top, dass ich mir jeden Job aussuchen könnte.
12.11.2020, 12:29
Wie sind denn deine Noten? Es ist hier doch sowieso anonym.
12.11.2020, 12:39
12.11.2020, 12:46
Wie lange hast du dort denn als Anwalt gearbeitet, wenn du den Verbesserungsversuch noch vor der Brust hast. Eine Woche?
12.11.2020, 12:59
Gut 1 Jahr. Ich warte beim Verbesserungsversuch nur noch auf die Noten. Dauert halt hier 6 Monate.
12.11.2020, 13:13
Hallo,
hast du dich bzgl deiner Bewerbungen nur an Unternehmen gewandt? Gibt ja schon eine Reihe an kleineren Unternehmen die Ausschreiben und sogar ohne konkrete Notenanforderung, allerdings idR Berufserfahrung notwendig....
hast du dich bzgl deiner Bewerbungen nur an Unternehmen gewandt? Gibt ja schon eine Reihe an kleineren Unternehmen die Ausschreiben und sogar ohne konkrete Notenanforderung, allerdings idR Berufserfahrung notwendig....
12.11.2020, 15:54
Hallo,
ich würde einfach mal bei der Kammer anrufen und nachfragen. Ich wechsele in die Justiz und hatte auch ein paar Fragen, wie z.B. ob ich schnell wieder zurück könnte, falls ich doch nicht mehr will, andere hypothethische Konstellationen und was für Nachteile der Widerruf der Zulassung hat etc. Sie waren sehr nett und haben alle Fragen gut beantwortet und Optionen erklärt. Mein Fazit wäre: Ich würde mir die Beiträge sparen. Falls es dann doch wieder die Anwaltschaft wird, kannst du ja alles neu beantragen.
ich würde einfach mal bei der Kammer anrufen und nachfragen. Ich wechsele in die Justiz und hatte auch ein paar Fragen, wie z.B. ob ich schnell wieder zurück könnte, falls ich doch nicht mehr will, andere hypothethische Konstellationen und was für Nachteile der Widerruf der Zulassung hat etc. Sie waren sehr nett und haben alle Fragen gut beantwortet und Optionen erklärt. Mein Fazit wäre: Ich würde mir die Beiträge sparen. Falls es dann doch wieder die Anwaltschaft wird, kannst du ja alles neu beantragen.
12.11.2020, 20:58
Bist du sicher das du ALG 1 bekommst? Das gibt es doch bei einem Aufhebungsvertrag in der Regel nicht :shy:
13.11.2020, 11:30