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  5. Junganwalt - Was gibts da zu wissen?
1 2 3 »
Antworten

 
Junganwalt - Was gibts da zu wissen?
Junganwalt
Unregistered
 
#1
11.11.2020, 14:01
Moin zusammen,

ich hab seit kurzem mein Examen fertig und werde am Fr meinen ersten Arbeitsvertrag (spezialisierte, mittelständische Kanzlei) unterzeichnen. 
Das Vorstellungsgespräch war irgendwie relativ schnell vorbei und ich habe es - aus unerfahrenheit - wohl auch versäumt die richtigen Fragen zu stellen. 

Geplant ist halt, dass ich bei vollem Gehalt erst einmal eingearbeitet werde und "im Hintergrund" arbeite und mich dann Anfang nächsten Jahres als RA zulassen lasse.

Nun meine Fragen:

- Gibt es da irgendwelche Fallstricke die es zu beachten gilt?
- Was gibt es genau zu tun? Abschluss Berufshaftpflicht, Antrag auf Zulassung, Beitritt Versorgungswerk?!
- Kann ich fordern bzw. ist es üblich, dass die Kanzlei die Kosten der Zulassung übernimmt?
- Wie siehts mit den Kosten des Versorgungswerks aus? Bei 4,5k Brutto fänd ichs heftig die allein tragen zu müssen
- Was ist, wenn ich später vllt mal "die Seiten wechseln" würde und in ein Unternehmen oder in eine Behörde wechsele? werden die Einzahlungen ins Versorgungswerk dann irgendwie auf die gesetzliche Rente angerechnet (man wäre dann ja wieder gesetzlich rentenversichert) oder kann ich mich auf Altersarmut einstellen?
- Als angestellter Rechtsanwalt läuft Krankenkasse ganz normal weiter mit AG und AN Anteil oder?

- Gibt es sonst noch irgendwelche nützlichen Tipps oder Dinge die man als Berufsstarter wissen sollte? Fühle mich da gerade etwas überfordert bzw. habe Angst falsche Entscheidungen (gerade was Rentenkasse etc angeht) zu treffen die dann sehr teuer für mich werden. 


Ganz liebe Grüße und bitte seid nett <3
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Gast
Unregistered
 
#2
11.11.2020, 14:47
Aller Anfang ist schwer...
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Gast
Unregistered
 
#3
11.11.2020, 15:03
(11.11.2020, 14:01)Junganwalt schrieb:  Moin zusammen,

ich hab seit kurzem mein Examen fertig und werde am Fr meinen ersten Arbeitsvertrag (spezialisierte, mittelständische Kanzlei) unterzeichnen. 
Das Vorstellungsgespräch war irgendwie relativ schnell vorbei und ich habe es - aus unerfahrenheit - wohl auch versäumt die richtigen Fragen zu stellen. 

Geplant ist halt, dass ich bei vollem Gehalt erst einmal eingearbeitet werde und "im Hintergrund" arbeite und mich dann Anfang nächsten Jahres als RA zulassen lasse.

Nun meine Fragen:

- Gibt es da irgendwelche Fallstricke die es zu beachten gilt?
- Was gibt es genau zu tun? Abschluss Berufshaftpflicht, Antrag auf Zulassung, Beitritt Versorgungswerk?!
- Kann ich fordern bzw. ist es üblich, dass die Kanzlei die Kosten der Zulassung übernimmt?
- Wie siehts mit den Kosten des Versorgungswerks aus? Bei 4,5k Brutto fänd ichs heftig die allein tragen zu müssen
- Was ist, wenn ich später vllt mal "die Seiten wechseln" würde und in ein Unternehmen oder in eine Behörde wechsele? werden die Einzahlungen ins Versorgungswerk dann irgendwie auf die gesetzliche Rente angerechnet (man wäre dann ja wieder gesetzlich rentenversichert) oder kann ich mich auf Altersarmut einstellen?
- Als angestellter Rechtsanwalt läuft Krankenkasse ganz normal weiter mit AG und AN Anteil oder?

- Gibt es sonst noch irgendwelche nützlichen Tipps oder Dinge die man als Berufsstarter wissen sollte? Fühle mich da gerade etwas überfordert bzw. habe Angst falsche Entscheidungen (gerade was Rentenkasse etc angeht) zu treffen die dann sehr teuer für mich werden. 


Ganz liebe Grüße und bitte seid nett <3

Weil Du so freundlich gebeten hast, nett zu sein;)
  • Wenn Du sowohl eine Zeit Deines Berufslebens in die Rentenversicherung als auch ins Versorgungswerk zahlst, bekommst Du aus beiden Leistungen, die sich aus der Zeit ergeben, in die Du eingezahlt hast. Keine Anrechnung. Allerdings bekommst Du nur etwas aus der gRV, wenn Du mind. 60 Monate eingezahlt hast. 
  • Wenn Du ins Versorgungswerk zahlst, setzen sich Deine Beiträge dorthin genauso aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen wie bei der Rentenversicherung.
  • Krankenkasse: ja

Ansonsten gibt es hier weder Rechtsberatung noch ist das ein einfacher Weg alle Deine Fragen auf einmal beantworten zu lassen und selbst nicht suchen zu müssen. Zumindest, was Rente und Versorgungswerk (das dürfte für Dich in der nächsten Zeit das Entscheidende sein) betrifft, solltest Du mal gründlich auf deren Seiten recherchieren und ggf. anrufen. Natürlich kostet das Zeit, aber da musst Du Dich nun eben drum kümmern. Sollte nett gemeint sein, auch wenn es vielleicht etwas harsch klingt :)
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Gast Gast
Unregistered
 
#4
11.11.2020, 15:04
Also so ein paar Fragen kannst du dir sicher selbst beantworten.

Du bist zwar Anwalt aber trotzdem Angestellter. Die ganzen Sozialversicherungs- und Rententeilungen gelten also auch für dich.

Berufshaftpflicht trägt der AG in aller Regel, Zulassungskosten ist eine Frage wert. 

PS: Du verlierst deine Ansprüche aus dem Versorgungswerk doch nicht, nur weil du aus diesem austrittst ;)
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Gast
Unregistered
 
#5
11.11.2020, 15:10
(11.11.2020, 14:01)Junganwalt schrieb:  Moin zusammen,

ich hab seit kurzem mein Examen fertig und werde am Fr meinen ersten Arbeitsvertrag (spezialisierte, mittelständische Kanzlei) unterzeichnen. 
Das Vorstellungsgespräch war irgendwie relativ schnell vorbei und ich habe es - aus unerfahrenheit - wohl auch versäumt die richtigen Fragen zu stellen. 

Geplant ist halt, dass ich bei vollem Gehalt erst einmal eingearbeitet werde und "im Hintergrund" arbeite und mich dann Anfang nächsten Jahres als RA zulassen lasse.

Nun meine Fragen:

1. Gibt es da irgendwelche Fallstricke die es zu beachten gilt?
2. Was gibt es genau zu tun? Abschluss Berufshaftpflicht, Antrag auf Zulassung, Beitritt Versorgungswerk?!
3. Kann ich fordern bzw. ist es üblich, dass die Kanzlei die Kosten der Zulassung übernimmt?
4. Wie siehts mit den Kosten des Versorgungswerks aus? Bei 4,5k Brutto fänd ichs heftig die allein tragen zu müssen
5. Was ist, wenn ich später vllt mal "die Seiten wechseln" würde und in ein Unternehmen oder in eine Behörde wechsele? werden die Einzahlungen ins Versorgungswerk dann irgendwie auf die gesetzliche Rente angerechnet (man wäre dann ja wieder gesetzlich rentenversichert) oder kann ich mich auf Altersarmut einstellen?
6. Als angestellter Rechtsanwalt läuft Krankenkasse ganz normal weiter mit AG und AN Anteil oder?

7. Gibt es sonst noch irgendwelche nützlichen Tipps oder Dinge die man als Berufsstarter wissen sollte? Fühle mich da gerade etwas überfordert bzw. habe Angst falsche Entscheidungen (gerade was Rentenkasse etc angeht) zu treffen die dann sehr teuer für mich werden. 


Ganz liebe Grüße und bitte seid nett <3

Habe mir mal erlaubt der Übersicht halber durchzunummerieren: 

1. Ja, die gibt es sicherlich. Dein neuer Arbeitgeber weiß das sicher auch und wird dir entsprechend unter die Arme greifen - einige Fehler gilt es zu machen um daraus zu lernen (klingt abgedroschen, ist aber wahr).
2. Zulassung bei der zuständigen RAK beantrage, alles andere läuft dann quasi von allein. In deiner Kanzlei wird es eine Buchhaltung geben, die das ganze Prozedere insb. Versorgungswerk etc. schon mitgemacht hat. 
3. Meines Wissens nach ist das durchaus üblich. Ich persönlich hätte nicht unterschrieben, wenn das nicht so gemacht worden wäre. 
4. Werden im Angestelltenverhältnis übernommen, läuft nicht anders als bei anderen Anstellungsverhältnissen auch. 
5. Natürlich. Es ist durchaus nicht unüblich "die Seiten zu wechseln". Wäre ja abstrus wenn man X Jahre arbeitet und dementsprechend einzahlt, ohne nach einem Jobwechsel davon zu profitieren. 
6. Ja. 
7. Auch wenn es wieder abgedroschen klingt: Alle haben mal angefangen und alle haben am Anfang mehr oder minder die selben Fragen und Sorgen. Ich gehe davon aus, dass du jedem deiner Kollegen guten Gewissens jedwede Frage stellen kannst, man muss nur die Scheu überwinden das auch zu tun. Grade hier gilt umso mehr, dass es keine dummen Fragen gibt. Besser Fragen, als den Karren vor die Wand zu Fragen. Ein weiterer guter Tipp - obwohl es eine Selbstverständlichkeit sein sollte - stell dich unbedingt gut mit dem Backoffice/Sekretariat. Die halten den Laden am Laufen und sind oftmals die deutlich besseren Ansprechpartner für Fragen grade organisatorischer Art. Wer es sich mit dem Backoffice verscherzt, kann einpacken. 

Hoffe ich konnte ein Wenig helfen. Guten Start!
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Gast
Unregistered
 
#6
11.11.2020, 15:12
(11.11.2020, 15:04)Gast Gast schrieb:  Also so ein paar Fragen kannst du dir sicher selbst beantworten.

Du bist zwar Anwalt aber trotzdem Angestellter. Die ganzen Sozialversicherungs- und Rententeilungen gelten also auch für dich.

Berufshaftpflicht trägt der AG in aller Regel, Zulassungskosten ist eine Frage wert. 

PS: Du verlierst deine Ansprüche aus dem Versorgungswerk doch nicht, nur weil du aus diesem austrittst ;)


Erstmal vielen lieben Dank für die Antwort  :blush: . Dass ich die Ansprüche nicht verliere ist klar. Ich kenne mich in dem Bereich aber leider wirklich nicht aus. Dachte, dass es vllt einen wirtschaftlichen Unterschied machen könnte ob man von 40 Berufsjahren die kompletten 40 Jahre nur ins Versorgungswerk oder nur in die Rentenversicherung einzahlt oder eben z.B. 10 Jahre Versorgungswerk und 30 Jahre gRV.

Eine andere Sache die mir grade noch einfällt: Das Ref ist ja rentenversicherungsfrei. Habe nun einen Brief vom LBV bekommen, in dem ich gefragt wurde, ob ich beabsichtige in ein Beamtenverhältnis zu gehen, da andernfalls eine Nachversicherung in der gRV erfolgt. 

Wenn ich nun RA werde und damit ins Versorgungswerk einzahle, bringt mir eine Nachversicherung in der gRV ja überhaupt nichts, da die vom Kollegen oben erwähnten mindestens 60 Monate Einzahlung nicht erreicht werden. Kann man sich den Nachversicherungsbetrag daher auch irgendwie für das Versorgungswerk anrechnen lassen?
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Junganwalt
Unregistered
 
#7
11.11.2020, 15:15
(11.11.2020, 15:10)Gast schrieb:  
(11.11.2020, 14:01)Junganwalt schrieb:  Moin zusammen,

ich hab seit kurzem mein Examen fertig und werde am Fr meinen ersten Arbeitsvertrag (spezialisierte, mittelständische Kanzlei) unterzeichnen. 
Das Vorstellungsgespräch war irgendwie relativ schnell vorbei und ich habe es - aus unerfahrenheit - wohl auch versäumt die richtigen Fragen zu stellen. 

Geplant ist halt, dass ich bei vollem Gehalt erst einmal eingearbeitet werde und "im Hintergrund" arbeite und mich dann Anfang nächsten Jahres als RA zulassen lasse.

Nun meine Fragen:

1. Gibt es da irgendwelche Fallstricke die es zu beachten gilt?
2. Was gibt es genau zu tun? Abschluss Berufshaftpflicht, Antrag auf Zulassung, Beitritt Versorgungswerk?!
3. Kann ich fordern bzw. ist es üblich, dass die Kanzlei die Kosten der Zulassung übernimmt?
4. Wie siehts mit den Kosten des Versorgungswerks aus? Bei 4,5k Brutto fänd ichs heftig die allein tragen zu müssen
5. Was ist, wenn ich später vllt mal "die Seiten wechseln" würde und in ein Unternehmen oder in eine Behörde wechsele? werden die Einzahlungen ins Versorgungswerk dann irgendwie auf die gesetzliche Rente angerechnet (man wäre dann ja wieder gesetzlich rentenversichert) oder kann ich mich auf Altersarmut einstellen?
6. Als angestellter Rechtsanwalt läuft Krankenkasse ganz normal weiter mit AG und AN Anteil oder?

7. Gibt es sonst noch irgendwelche nützlichen Tipps oder Dinge die man als Berufsstarter wissen sollte? Fühle mich da gerade etwas überfordert bzw. habe Angst falsche Entscheidungen (gerade was Rentenkasse etc angeht) zu treffen die dann sehr teuer für mich werden. 


Ganz liebe Grüße und bitte seid nett <3

Habe mir mal erlaubt der Übersicht halber durchzunummerieren: 

1. Ja, die gibt es sicherlich. Dein neuer Arbeitgeber weiß das sicher auch und wird dir entsprechend unter die Arme greifen - einige Fehler gilt es zu machen um daraus zu lernen (klingt abgedroschen, ist aber wahr).
2. Zulassung bei der zuständigen RAK beantrage, alles andere läuft dann quasi von allein. In deiner Kanzlei wird es eine Buchhaltung geben, die das ganze Prozedere insb. Versorgungswerk etc. schon mitgemacht hat. 
3. Meines Wissens nach ist das durchaus üblich. Ich persönlich hätte nicht unterschrieben, wenn das nicht so gemacht worden wäre. 
4. Werden im Angestelltenverhältnis übernommen, läuft nicht anders als bei anderen Anstellungsverhältnissen auch. 
5. Natürlich. Es ist durchaus nicht unüblich "die Seiten zu wechseln". Wäre ja abstrus wenn man X Jahre arbeitet und dementsprechend einzahlt, ohne nach einem Jobwechsel davon zu profitieren. 
6. Ja. 
7. Auch wenn es wieder abgedroschen klingt: Alle haben mal angefangen und alle haben am Anfang mehr oder minder die selben Fragen und Sorgen. Ich gehe davon aus, dass du jedem deiner Kollegen guten Gewissens jedwede Frage stellen kannst, man muss nur die Scheu überwinden das auch zu tun. Grade hier gilt umso mehr, dass es keine dummen Fragen gibt. Besser Fragen, als den Karren vor die Wand zu Fragen. Ein weiterer guter Tipp - obwohl es eine Selbstverständlichkeit sein sollte - stell dich unbedingt gut mit dem Backoffice/Sekretariat. Die halten den Laden am Laufen und sind oftmals die deutlich besseren Ansprechpartner für Fragen grade organisatorischer Art. Wer es sich mit dem Backoffice verscherzt, kann einpacken. 

Hoffe ich konnte ein Wenig helfen. Guten Start!



Wow  :heart:
VIELEN VIELEN LIEBEN DANK VON GANZEM HERZEN FÜR DIE MÜHE!
Das hilft echt weiter!
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Gast Gast
Unregistered
 
#8
11.11.2020, 15:34
(11.11.2020, 15:12)Gast schrieb:  
(11.11.2020, 15:04)Gast Gast schrieb:  Also so ein paar Fragen kannst du dir sicher selbst beantworten.

Du bist zwar Anwalt aber trotzdem Angestellter. Die ganzen Sozialversicherungs- und Rententeilungen gelten also auch für dich.

Berufshaftpflicht trägt der AG in aller Regel, Zulassungskosten ist eine Frage wert. 

PS: Du verlierst deine Ansprüche aus dem Versorgungswerk doch nicht, nur weil du aus diesem austrittst ;)


Erstmal vielen lieben Dank für die Antwort  :blush: . Dass ich die Ansprüche nicht verliere ist klar. Ich kenne mich in dem Bereich aber leider wirklich nicht aus. Dachte, dass es vllt einen wirtschaftlichen Unterschied machen könnte ob man von 40 Berufsjahren die kompletten 40 Jahre nur ins Versorgungswerk oder nur in die Rentenversicherung einzahlt oder eben z.B. 10 Jahre Versorgungswerk und 30 Jahre gRV.

Eine andere Sache die mir grade noch einfällt: Das Ref ist ja rentenversicherungsfrei. Habe nun einen Brief vom LBV bekommen, in dem ich gefragt wurde, ob ich beabsichtige in ein Beamtenverhältnis zu gehen, da andernfalls eine Nachversicherung in der gRV erfolgt. 

Wenn ich nun RA werde und damit ins Versorgungswerk einzahle, bringt mir eine Nachversicherung in der gRV ja überhaupt nichts, da die vom Kollegen oben erwähnten mindestens 60 Monate Einzahlung nicht erreicht werden. Kann man sich den Nachversicherungsbetrag daher auch irgendwie für das Versorgungswerk anrechnen lassen?

Da sollte eigentlich ein Kasten zum Ankreuzen sein, dass du die Nachversicherung aufschiebst. Dann kannst du die Befreiung von der Rente beantragen und dich im Versorgungswerk nachversichern lassen. Aber um die Spannung rauszunehmen, die paar Beiträge in den zwei Jahren Ref entsprechen vielleicht 2 Monaten Vollzeitarbeit.
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Gast
Unregistered
 
#9
11.11.2020, 15:37
Oft ist es rechnerischer klüger die 2 jahre in der drv zu nehmen und da freiwillig noch was einzuzahlen.

gabs auch mal eine detaillierte berechnung

große rente versorgungswerk
kleine rente drv

50 EUR im MOnat sind 50 EUR :D
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Gast
Unregistered
 
#10
11.11.2020, 15:38
(11.11.2020, 15:10)Gast schrieb:  
(11.11.2020, 14:01)Junganwalt schrieb:  Moin zusammen,

ich hab seit kurzem mein Examen fertig und werde am Fr meinen ersten Arbeitsvertrag (spezialisierte, mittelständische Kanzlei) unterzeichnen. 
Das Vorstellungsgespräch war irgendwie relativ schnell vorbei und ich habe es - aus unerfahrenheit - wohl auch versäumt die richtigen Fragen zu stellen. 

Geplant ist halt, dass ich bei vollem Gehalt erst einmal eingearbeitet werde und "im Hintergrund" arbeite und mich dann Anfang nächsten Jahres als RA zulassen lasse.

Nun meine Fragen:

1. Gibt es da irgendwelche Fallstricke die es zu beachten gilt?
2. Was gibt es genau zu tun? Abschluss Berufshaftpflicht, Antrag auf Zulassung, Beitritt Versorgungswerk?!
3. Kann ich fordern bzw. ist es üblich, dass die Kanzlei die Kosten der Zulassung übernimmt?
4. Wie siehts mit den Kosten des Versorgungswerks aus? Bei 4,5k Brutto fänd ichs heftig die allein tragen zu müssen
5. Was ist, wenn ich später vllt mal "die Seiten wechseln" würde und in ein Unternehmen oder in eine Behörde wechsele? werden die Einzahlungen ins Versorgungswerk dann irgendwie auf die gesetzliche Rente angerechnet (man wäre dann ja wieder gesetzlich rentenversichert) oder kann ich mich auf Altersarmut einstellen?
6. Als angestellter Rechtsanwalt läuft Krankenkasse ganz normal weiter mit AG und AN Anteil oder?

7. Gibt es sonst noch irgendwelche nützlichen Tipps oder Dinge die man als Berufsstarter wissen sollte? Fühle mich da gerade etwas überfordert bzw. habe Angst falsche Entscheidungen (gerade was Rentenkasse etc angeht) zu treffen die dann sehr teuer für mich werden. 


Ganz liebe Grüße und bitte seid nett <3

Habe mir mal erlaubt der Übersicht halber durchzunummerieren: 

1. Ja, die gibt es sicherlich. Dein neuer Arbeitgeber weiß das sicher auch und wird dir entsprechend unter die Arme greifen - einige Fehler gilt es zu machen um daraus zu lernen (klingt abgedroschen, ist aber wahr).
2. Zulassung bei der zuständigen RAK beantrage, alles andere läuft dann quasi von allein. In deiner Kanzlei wird es eine Buchhaltung geben, die das ganze Prozedere insb. Versorgungswerk etc. schon mitgemacht hat. 
3. Meines Wissens nach ist das durchaus üblich. Ich persönlich hätte nicht unterschrieben, wenn das nicht so gemacht worden wäre. 
4. Werden im Angestelltenverhältnis übernommen, läuft nicht anders als bei anderen Anstellungsverhältnissen auch. 
5. Natürlich. Es ist durchaus nicht unüblich "die Seiten zu wechseln". Wäre ja abstrus wenn man X Jahre arbeitet und dementsprechend einzahlt, ohne nach einem Jobwechsel davon zu profitieren. 
6. Ja. 
7. Auch wenn es wieder abgedroschen klingt: Alle haben mal angefangen und alle haben am Anfang mehr oder minder die selben Fragen und Sorgen. Ich gehe davon aus, dass du jedem deiner Kollegen guten Gewissens jedwede Frage stellen kannst, man muss nur die Scheu überwinden das auch zu tun. Grade hier gilt umso mehr, dass es keine dummen Fragen gibt. Besser Fragen, als den Karren vor die Wand zu Fragen. Ein weiterer guter Tipp - obwohl es eine Selbstverständlichkeit sein sollte - stell dich unbedingt gut mit dem Backoffice/Sekretariat. Die halten den Laden am Laufen und sind oftmals die deutlich besseren Ansprechpartner für Fragen grade organisatorischer Art. Wer es sich mit dem Backoffice verscherzt, kann einpacken. 

Hoffe ich konnte ein Wenig helfen. Guten Start!


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