09.11.2020, 12:55
Ich habe im zweiten Examen gut abgeschnitten, halte diese Prüfungsform aber für den letzten Quatsch. Das erste Examen ist allgemein recht gut geeignet, um klassische juristische Fähigkeiten abzuprüfen, nämlich die Arbeit am Gesetz und das Bearbeiten unbekannter Fälle.
Das zweite Examen ist dagegen weitgehend ungeeignet, um sinnvoll relevante Fähigkeiten der Kandidaten abzuprüfen:
- zunächst ist es relativ sinnbefreit, die Praxistauglichkeit in einer erneuten Theorieprüfung überprüfen zu wollen. Beim Berufseinstieg muss man ohnehin vieles von Grund auf lernen, warum also nicht auch einige prozessuale Besonderheiten, die im zweiten Examen abgefragt werden
- das Klausurlösen hat oft wenig mit juristischem Handwerkszeug zu tun. So ist das richtige Ergebnis mit der "richtigen" (heißt Rechtsprechung) Begründung oft wichtiger als ein guter Umgang mit dem juristischen Handwerkszeug
- diese Bedeutung des "richtigen" Ergebnisses spiegelt sich zwar auf den ersten Blick in der Praxis wieder; dort hat man aber ohnehin Zugriff auf alle veröffentlichen Urteile. Es kommt also gerade nicht darauf an, das "Rechtsprechungs-Ergebnis" auswendig zu kennen.
- Formalien auswendig können zu müssen, ist Unsinn. Es gibt hierzu unzählige Handbücher und Vorlagen, die man sowieso binnen weniger Monate als Anwalt oder Richter kennenlernt. Warum man es zuvor auswendig lernen muss, erschließt sich mir nicht.
- der Erfolg im Examen hängt abgesehen von dem richtigen Ergebnis und einer ordentlichen Begründung zu einem Großteil von weichen Faktoren ab, die nichts mit dem juristischen Können zu tun haben: Formulieren wie die Rechtsprechung; Abschreiben von langen Definitionen und Obersätzen aus dem Kommentar
- das Examen ist zu weiten Teilen unglaublich stumpfsinnig. So muss man in der Vorbereitung unzählige sinnlose Formalien auswendig lernen und in den Klausuren selbst bis zum Erbrechen ganz viele Sachverhaltsinformationen und Anträge schlicht abschreiben.
- zu einem gewissen Teil wird auch nur dasselbe erneut abgeprüft, was man schon für das 1. Examen können muss.
Das einzige, was im 2. Examen einigermaßen sinnvoll ist, sind ein paar prozessuale und taktische Grundlagen (Kenntnis von einigen grundlegenden Tenorierungen, die Bedeutung von § 296 ZPO usw., Möglichkeiten eines Anwalts: Streitverkündung usw.). All das könnte man aber auch in einer schlichten mündlichen Prüfung oder multiple choice oder Lückentextprüfung, sogar ohne Note (nur Bestehenserfordernis) abprüfen oder sich sogar darauf verlassen, dass man es schon in den Stationen oder im Beruf lernen wird.
Das zweite Examen ist dagegen ziemlicher Unsinn.
Das zweite Examen ist dagegen weitgehend ungeeignet, um sinnvoll relevante Fähigkeiten der Kandidaten abzuprüfen:
- zunächst ist es relativ sinnbefreit, die Praxistauglichkeit in einer erneuten Theorieprüfung überprüfen zu wollen. Beim Berufseinstieg muss man ohnehin vieles von Grund auf lernen, warum also nicht auch einige prozessuale Besonderheiten, die im zweiten Examen abgefragt werden
- das Klausurlösen hat oft wenig mit juristischem Handwerkszeug zu tun. So ist das richtige Ergebnis mit der "richtigen" (heißt Rechtsprechung) Begründung oft wichtiger als ein guter Umgang mit dem juristischen Handwerkszeug
- diese Bedeutung des "richtigen" Ergebnisses spiegelt sich zwar auf den ersten Blick in der Praxis wieder; dort hat man aber ohnehin Zugriff auf alle veröffentlichen Urteile. Es kommt also gerade nicht darauf an, das "Rechtsprechungs-Ergebnis" auswendig zu kennen.
- Formalien auswendig können zu müssen, ist Unsinn. Es gibt hierzu unzählige Handbücher und Vorlagen, die man sowieso binnen weniger Monate als Anwalt oder Richter kennenlernt. Warum man es zuvor auswendig lernen muss, erschließt sich mir nicht.
- der Erfolg im Examen hängt abgesehen von dem richtigen Ergebnis und einer ordentlichen Begründung zu einem Großteil von weichen Faktoren ab, die nichts mit dem juristischen Können zu tun haben: Formulieren wie die Rechtsprechung; Abschreiben von langen Definitionen und Obersätzen aus dem Kommentar
- das Examen ist zu weiten Teilen unglaublich stumpfsinnig. So muss man in der Vorbereitung unzählige sinnlose Formalien auswendig lernen und in den Klausuren selbst bis zum Erbrechen ganz viele Sachverhaltsinformationen und Anträge schlicht abschreiben.
- zu einem gewissen Teil wird auch nur dasselbe erneut abgeprüft, was man schon für das 1. Examen können muss.
Das einzige, was im 2. Examen einigermaßen sinnvoll ist, sind ein paar prozessuale und taktische Grundlagen (Kenntnis von einigen grundlegenden Tenorierungen, die Bedeutung von § 296 ZPO usw., Möglichkeiten eines Anwalts: Streitverkündung usw.). All das könnte man aber auch in einer schlichten mündlichen Prüfung oder multiple choice oder Lückentextprüfung, sogar ohne Note (nur Bestehenserfordernis) abprüfen oder sich sogar darauf verlassen, dass man es schon in den Stationen oder im Beruf lernen wird.
Das zweite Examen ist dagegen ziemlicher Unsinn.
09.11.2020, 13:08
es ist genau andersrum.
im ersten examen wird alles dafür getan um eine möglichst realitätsferne prüfung zu schaffen.
das zweite prüft im wesentlichen das ab, was man in der praxis in grundlagen können muss. nämlich probleme effizient wegzuschaffen, anstatt zu schaffen, mit den kommentaren zu arbeiten und die formalia zu beherrschen.
im ersten examen wird alles dafür getan um eine möglichst realitätsferne prüfung zu schaffen.
das zweite prüft im wesentlichen das ab, was man in der praxis in grundlagen können muss. nämlich probleme effizient wegzuschaffen, anstatt zu schaffen, mit den kommentaren zu arbeiten und die formalia zu beherrschen.
09.11.2020, 13:15
(09.11.2020, 13:08)Gast schrieb: es ist genau andersrum.
im ersten examen wird alles dafür getan um eine möglichst realitätsferne prüfung zu schaffen.
das zweite prüft im wesentlichen das ab, was man in der praxis in grundlagen können muss. nämlich probleme effizient wegzuschaffen, anstatt zu schaffen, mit den kommentaren zu arbeiten und die formalia zu beherrschen.
Nein, weil man in der Praxis in aller Regel gerade nicht die Rechtsprechung zu einer Randfrage auswendig können muss, sondern diese eben aus aktuellen Zeitschriften und Internetquellen sowie Kommentaren jederzeit entnehmen kann.
Das erste Examen prüft in dieser Hinsicht genau die Lebensreaität der meisten Praktiker ab: man löst einen unbekannten Fall mit guten Argumenten und juristischer Methodik. Dabei kann man eben nicht darauf zurückgreifen, dass man zufällig aus der Kaiser-Rechtsprechungsübersicht, der JuS oder der JA zufällig genau den Fall kennt.
Im ersten Examen gibt es viele Punkte gerade für eine gut begründete juritische Argumentation. Im zweiten Examen gibt es viel mehr Punkte dafür, dass zudem das Ergebnis dem entspricht, was das OLG X entschieden hat (was in der echten Praxis keine Kunst wäre, da man es ohnehin nachschauen könnte und würde).
09.11.2020, 13:30
(09.11.2020, 13:15)Gast schrieb:Ich weiß nicht wo Du Examen gemacht hast, aber zumindest meine Durchgänge in NRW lassen für mich auch eher den Schluss zu, dass das zweite Examen wesentlich näher an der Realität ist. Während man im Ersten Examen eigentlich nur damit beschäftigt ist, Meinungsstreitigkeiten zu lernen und dann einigermaßen sinnvoll anzuwenden, argumentiert man im Zweiten eher "am Fall" statt im luftleeren Raum des juristischen Diskurses.(09.11.2020, 13:08)Gast schrieb: es ist genau andersrum.
im ersten examen wird alles dafür getan um eine möglichst realitätsferne prüfung zu schaffen.
das zweite prüft im wesentlichen das ab, was man in der praxis in grundlagen können muss. nämlich probleme effizient wegzuschaffen, anstatt zu schaffen, mit den kommentaren zu arbeiten und die formalia zu beherrschen.
Nein, weil man in der Praxis in aller Regel gerade nicht die Rechtsprechung zu einer Randfrage auswendig können muss, sondern diese eben aus aktuellen Zeitschriften und Internetquellen sowie Kommentaren jederzeit entnehmen kann.
Das erste Examen prüft in dieser Hinsicht genau die Lebensreaität der meisten Praktiker ab: man löst einen unbekannten Fall mit guten Argumenten und juristischer Methodik. Dabei kann man eben nicht darauf zurückgreifen, dass man zufällig aus der Kaiser-Rechtsprechungsübersicht, der JuS oder der JA zufällig genau den Fall kennt.
Im ersten Examen gibt es viele Punkte gerade für eine gut begründete juritische Argumentation. Im zweiten Examen gibt es viel mehr Punkte dafür, dass zudem das Ergebnis dem entspricht, was das OLG X entschieden hat (was in der echten Praxis keine Kunst wäre, da man es ohnehin nachschauen könnte und würde).
Einige Deiner Kritikpunkte teile ich trotzdem. So ist es z. B. natürlich ein Treppenwitz, die praktischen Fähigkeiten theoretisch abprüfen zu wollen und auch das auswendig lernen von Formalien, die im 21. Jahrhundert ganz automatisch ein Computerprogramm erledigt, ist völlig verschwendete Lebenszeit. Aber wenn man mal ehrlich ist, hat man beim Lernen für das Erste Examen wesentlich mehr Zeit verschwendet, indem man Meinungsstreitigkeiten gelernt hat, die nach dem Examen niemals wieder jemanden interessieren. Die Praxis guckt halt nur, was die Rechtsprechung macht und ob Prof. Müller aus Hintertupfingen da vielleicht eine abweichende Meinung zu hat, interessiert niemanden. Dazu hat sich mir noch nie erschlossen, warum man sein erstes Examen, das ja (angeblich) einen wissenschaftlichen Abschluss darstellt, völlig ohne wissenschaftliche Sekundärliteratur schreiben muss.
Meine Idealvorstellung wäre eine Abschaffung des Ersten Examens. Abschluss des Studiums bildet statt dessen weine wissenschaftliche Abschlussarbeit, wie in jedem anderen Studiengang auch. Über eine solche lassen sich die Fähigkeiten, sauber juristisch wissenschaftlich zu arbeiten, wesentlich besser überprüfen, als durch Klausuren unter Zeitdruck, bei denen für wirkliches Nachdenken und Problemdurchdringung keine Zeit bleibt. Dafür behält man das Zweite Examen als "Praxisprüfung" bei, geht aber eventuell dazu über, tatsächliche reale Akten als Prüfungsaufgaben auszugeben. Diese zusammengeschusterten Aktenauszüge, die aktuell verwendet werden, lassen leider oftmals viele Fragen offen und sind wenig geeignet, wirkliche Praxisfähigkeit zu überprüfen.
09.11.2020, 13:38
Diese krasse Unterscheidung zwischen Meinungsstreits einerseits und Sachverhaltsproblemen andererseits teile ich nicht wirklich.
Es ist ja bei beiden Examen so, dass man konkrete, im Sachverhalt angelegte Probleme, zu denen man grundsätzlich verschiedene Ansichten vertreten oder Argumente präsentieren könnte, lösen soll. Ob nun also die Parteien im zweiten Examen darüber streiten, ob man eine (unbekannte) Norm so oder so auslegen sollte oder ob man im ersten Examen eine ähnliche Auslegungsproblematik hat, ist nicht wirklich ein entscheidender Unterschied.
Ich würde in beiden Examen empfehlen, bei solchen Schwerpunkten möglichst konkret und gut zu argumentieren und nach Möglichkeit bei Kenntnis der Rspr zu folgen. Ein trockenes "eine Meinung sagt... Andere Meinung dagegen..." ist mE in beiden Examen unangebracht.
Es ist ja bei beiden Examen so, dass man konkrete, im Sachverhalt angelegte Probleme, zu denen man grundsätzlich verschiedene Ansichten vertreten oder Argumente präsentieren könnte, lösen soll. Ob nun also die Parteien im zweiten Examen darüber streiten, ob man eine (unbekannte) Norm so oder so auslegen sollte oder ob man im ersten Examen eine ähnliche Auslegungsproblematik hat, ist nicht wirklich ein entscheidender Unterschied.
Ich würde in beiden Examen empfehlen, bei solchen Schwerpunkten möglichst konkret und gut zu argumentieren und nach Möglichkeit bei Kenntnis der Rspr zu folgen. Ein trockenes "eine Meinung sagt... Andere Meinung dagegen..." ist mE in beiden Examen unangebracht.
09.11.2020, 14:52
ich hab den 2. post geschrieben und offensichtlich kannst du nicht mit kommentaren arbeiten.
sowohl in der praktischen ausbildung als auch in sämtlichen übungsklausuren habe ich so gut wie jeden schwerpunkt in dem kommentaren nachgeschlagen, gefunden und darunter subsumieren können.
war stets als gut befunden. die dortigen definitionen und erläuterungen anzuwenden macht 50% der materiellrechtlichen anforderungen aus, die anderen 50% sind das auffinden und subsumieren.
sowohl in der praktischen ausbildung als auch in sämtlichen übungsklausuren habe ich so gut wie jeden schwerpunkt in dem kommentaren nachgeschlagen, gefunden und darunter subsumieren können.
war stets als gut befunden. die dortigen definitionen und erläuterungen anzuwenden macht 50% der materiellrechtlichen anforderungen aus, die anderen 50% sind das auffinden und subsumieren.
09.11.2020, 14:59
(09.11.2020, 14:52)Gast schrieb: ich hab den 2. post geschrieben und offensichtlich kannst du nicht mit kommentaren arbeiten.
sowohl in der praktischen ausbildung als auch in sämtlichen übungsklausuren habe ich so gut wie jeden schwerpunkt in dem kommentaren nachgeschlagen, gefunden und darunter subsumieren können.
war stets als gut befunden. die dortigen definitionen und erläuterungen anzuwenden macht 50% der materiellrechtlichen anforderungen aus, die anderen 50% sind das auffinden und subsumieren.
Doch, das kann ich durchaus "gut". Dennoch halte ich die Anforderungen für Quatsch, eben aus den genannten Gründen.
09.11.2020, 15:05
Ganz einfach: BEIDE Examen sind absoluter QUATSCH!!
09.11.2020, 15:15
(09.11.2020, 14:59)Gast schrieb:(09.11.2020, 14:52)Gast schrieb: ich hab den 2. post geschrieben und offensichtlich kannst du nicht mit kommentaren arbeiten.
sowohl in der praktischen ausbildung als auch in sämtlichen übungsklausuren habe ich so gut wie jeden schwerpunkt in dem kommentaren nachgeschlagen, gefunden und darunter subsumieren können.
war stets als gut befunden. die dortigen definitionen und erläuterungen anzuwenden macht 50% der materiellrechtlichen anforderungen aus, die anderen 50% sind das auffinden und subsumieren.
Doch, das kann ich durchaus "gut". Dennoch halte ich die Anforderungen für Quatsch, eben aus den genannten Gründen.
ich hab das gelesen, aber so wird eben auch in der praxis gearbeitet. außerdem hab ich bisher großen wert auf methodik und systematik gelegt, auch beim wissen des 2. examens. das und meine ausführungen.
09.11.2020, 16:33
(09.11.2020, 13:08)Gast schrieb: es ist genau andersrum.
im ersten examen wird alles dafür getan um eine möglichst realitätsferne prüfung zu schaffen.
das zweite prüft im wesentlichen das ab, was man in der praxis in grundlagen können muss. nämlich probleme effizient wegzuschaffen, anstatt zu schaffen, mit den kommentaren zu arbeiten und die formalia zu beherrschen.
Vollste Zustimmung!!!









