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  5. Erstes Examen wie wichtig?
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Erstes Examen wie wichtig?
Gast
Unregistered
 
#1
08.11.2020, 20:17
Habe mein zweites Staatsexamen mit knapp 7 bestanden, aber leider nur 5, im ersten. Hat jemand Erfahrungen damit? Die Regel scheint ja zu sein, dass bei vielen das zweite schlechter wird, aber umgekehrt kenne ich außer mir keinen... Ich bin Örecht-interessiert und würde mich gerne bei Behörden bewerben für A/E13-Stellen. Hat man da Chancen, auch bei Stellen wo steht 2x6,5? Bzw wissen die, dass viele 6,5 im ersten Examen auch nur durch den Schwerpunkt 6,5 oder mehr sind?
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wefwf
Unregistered
 
#2
08.11.2020, 20:24
2. Examen ist überall - Ausnahme Lehre - wichtiger als das 1. Examen.

Die Gewichtung ist verschieden je nach Wirtschaft/Staat/jeweilige Bundesländer.


Meist ist das 1. Examen eher die B Note.
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Gast
Unregistered
 
#3
08.11.2020, 21:18
(08.11.2020, 20:17)Gast schrieb:  Habe mein zweites Staatsexamen mit knapp 7 bestanden, aber leider nur 5, im ersten. Hat jemand Erfahrungen damit? Die Regel scheint ja zu sein, dass bei vielen das zweite schlechter wird, aber umgekehrt kenne ich außer mir keinen... Ich bin Örecht-interessiert und würde mich gerne bei Behörden bewerben für A/E13-Stellen. Hat man da Chancen, auch bei Stellen wo steht 2x6,5? Bzw wissen die, dass viele 6,5 im ersten Examen auch nur durch den Schwerpunkt 6,5 oder mehr sind?

Erstes Examen spielt überall (mehr oder weniger) eine Rolle. Bei der GK zählt es meiner Erfahrung nach nahezu gleichwertig,. Im Staatsdienst meist 1/2 oder manchmal weniger (ausser Lehre). Wenn da aber 2x6,5 steht, bist du mit 5, raus
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Gast
Unregistered
 
#4
08.11.2020, 21:22
Eigentlich eine merkwürdige Angewohnheit, einem Bewerber die Zwischennote am Ende genauso wie den eigentlichen Abschluss anzurechnen. Die Zwischenprüfungsnote zählt ja auch nicht mit rein...
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Gast
Unregistered
 
#5
08.11.2020, 21:41
Hä? Ist doch überall so. Bei GKen zählt das erste meist genau so, bei 2x6.5 hast du eben offensichtlich mit 1×6 und 1x7 keine Chance (Überraschung...)
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Gast
Unregistered
 
#6
08.11.2020, 21:49
(08.11.2020, 21:22)Gast schrieb:  Eigentlich eine merkwürdige Angewohnheit, einem Bewerber die Zwischennote am Ende genauso wie den eigentlichen Abschluss anzurechnen. Die Zwischenprüfungsnote zählt ja auch nicht mit rein...
Das ist doch keine Zwischennote. Das ist ein selbstständiger Hochschulabschluss der auch schon auf dem beruflichen Arbeitsmarkt selber Anerkennung findet. Meist ist die Relevanz wegen des zeitlichen Abstands aber etwas geringer.
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Gast
Unregistered
 
#7
08.11.2020, 23:26
Beim Staat bist du jedenfalls bei den Ausschreibungen raus, bei denen jeweils 6,5 Punkte gefordert werden. Dort wo allerdings nur eine bestimmte Note im 2.Examen vorausgesetzt wird (etwa Finanzverwaltung NDS oder Innenministerium NRW) oder eine Gesamtpunktzahl (etwa Bundesbehörden) kann man es probieren, wenn man die Mindestpunktzahl hat. Dann hat man auch Chancen.
Bei Kanzleien oder Unternehmen lässt sich die Bedeutung des 1. Examens nicht pauschal beurteilen. Es gibt Partner/Personaler, die werten das Erste fast gleichwertig wie das Zweite, für andere ist hingegen nur das 2. relevant. Ich kenne persönlich z.n auch einen Partner einer bekannten GK der aufs zweite Examen schwört - das mag aber auch daran liegen, das er selbst in dem einen Examen deutlich besser war als im anderen.....
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Gast
Unregistered
 
#8
08.11.2020, 23:48
(08.11.2020, 21:49)Gast schrieb:  
(08.11.2020, 21:22)Gast schrieb:  Eigentlich eine merkwürdige Angewohnheit, einem Bewerber die Zwischennote am Ende genauso wie den eigentlichen Abschluss anzurechnen. Die Zwischenprüfungsnote zählt ja auch nicht mit rein...
Das ist doch keine Zwischennote. Das ist ein selbstständiger Hochschulabschluss der auch schon auf dem beruflichen Arbeitsmarkt selber Anerkennung findet. Meist ist die Relevanz wegen des zeitlichen Abstands aber etwas geringer.

Exakt. Bei einem Chemiker, der anschließend noch promoviert, wird man ja auch aufs Diplom schauen.
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Gast
Unregistered
 
#9
09.11.2020, 09:17
(08.11.2020, 23:26)Gast schrieb:  Beim Staat bist du jedenfalls bei den Ausschreibungen raus, bei denen jeweils 6,5 Punkte gefordert werden. Dort wo allerdings nur eine bestimmte Note im 2.Examen vorausgesetzt wird (etwa Finanzverwaltung NDS oder Innenministerium NRW) oder eine Gesamtpunktzahl (etwa Bundesbehörden) kann man es probieren, wenn man die Mindestpunktzahl hat. Dann hat man auch Chancen.
Bei Kanzleien oder Unternehmen lässt sich die Bedeutung des 1. Examens nicht pauschal beurteilen. Es gibt Partner/Personaler, die werten das Erste fast gleichwertig wie das Zweite, für andere ist hingegen nur das 2. relevant. Ich kenne persönlich z.n auch einen Partner einer bekannten GK der aufs zweite Examen schwört - das mag aber auch daran liegen, das er selbst in dem einen Examen deutlich besser war als im anderen.....

Also ne GK, wo nur das zweite Examen relevant ist, wird es nicht geben. Alle haben als Voraussetzung in beiden Examina eine Mindestnote. Mit nem ausreichend im ersten Examen wirst du in keiner Top Tier Kanzlei unterkommen. 

Bei uns zählen beide gleichwertig. Kenne auch Partner, die das erste Examen für wichtiger halten. Das Prozessrecht aus dem zweiten Examen ist halt eher auf die Justiz aufgerichtet und wenn ich nicht Litigation mache, ist das materielle Recht auch wichtiger. Das zweite Examen ist halt nur aktueller.
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Gast
Unregistered
 
#10
09.11.2020, 09:25
(08.11.2020, 20:17)Gast schrieb:  Habe mein zweites Staatsexamen mit knapp 7 bestanden, aber leider nur 5, im ersten. Hat jemand Erfahrungen damit? Die Regel scheint ja zu sein, dass bei vielen das zweite schlechter wird, aber umgekehrt kenne ich außer mir keinen... Ich bin Örecht-interessiert und würde mich gerne bei Behörden bewerben für A/E13-Stellen. Hat man da Chancen, auch bei Stellen wo steht 2x6,5? Bzw wissen die, dass viele 6,5 im ersten Examen auch nur durch den Schwerpunkt 6,5 oder mehr sind?


Ist das Erste Examen mit oder ohne Schwerpunkt?
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