• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Gehaltserhöhung wegen RVG-Gebührenerhöhung
1 2 3 »
Antworten

 
Gehaltserhöhung wegen RVG-Gebührenerhöhung
Gast
Unregistered
 
#1
07.11.2020, 10:18
Hallo liebe Forumsleser,

da es jetzt doch so aussieht, als würde die RVG-Gebührenerhöhung schon 2021 kommen, würde ich gerne eure Meinung dazu hören, ob man mit Hinweis darauf bei seinem AG sinnvoll eine entsprechende Gehaltserhöhung einfordern kann. Die Gebühren werden ja grundsätzlich um 10% erhöht, sodass eine angefragte Gehaltserhöhung von 5% mir nicht unangemessen erscheint.

Wie sieht ihr das?

Danke euch schonmal für Antworten. =)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
07.11.2020, 10:26
(07.11.2020, 10:18)Gast schrieb:  Hallo liebe Forumsleser,

da es jetzt doch so aussieht, als würde die RVG-Gebührenerhöhung schon 2021 kommen, würde ich gerne eure Meinung dazu hören, ob man mit Hinweis darauf bei seinem AG sinnvoll eine entsprechende Gehaltserhöhung einfordern kann. Die Gebühren werden ja grundsätzlich um 10% erhöht, sodass eine angefragte Gehaltserhöhung von 5% mir nicht unangemessen erscheint.

Wie sieht ihr das?

Danke euch schonmal für Antworten. =)


Mir schon 

Grüße 

Dein Arbeitgeber
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
07.11.2020, 10:42
Ja, aber Herr Müller, die Nebenkosten steigen doch auch von Jahr zu Jahr!
Corona hat uns doch auch hart getroffen. Wir wissen nicht, wie es weitergehen wird. 

Lassen Sie uns doch 2022 nochmal über Ihr Gehalt sprechen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
07.11.2020, 11:04
Sensationell, in Zukunft kann ich leicht erhöhte mindestgebühren auch bei kleinbeträgen geltend machen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
07.11.2020, 12:14
wer in einer RVG Kanzlei ist sollte sowieso wechseln. RVG ist der Mindestlohn im Rechtsbereich. Das sollte genug sagen über Qualität und Ruf der Arbeit
Zitieren
RAGast
Unregistered
 
#6
07.11.2020, 12:39
(07.11.2020, 12:14)Gast schrieb:  wer in einer RVG Kanzlei ist sollte sowieso wechseln. RVG ist der Mindestlohn im Rechtsbereich. Das sollte genug sagen über Qualität und Ruf der Arbeit

Was für ein Blödsinn, die weit überwiegende Zahl der „echten“ Kanzleien rechnet im Schwerpunkt nach RVG ab, und nur fallweise nach Honorarvereinbarung. Damit kann man sehr gut leben, wenn die Streitwerte stimmen. Dann kann man kleine Streitwerte pro bono mitmachen und die Kasse stimmt immer noch.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
07.11.2020, 12:58
alle guten Kanzleien die ich kenne machen nur nach Honorarvereinbarung. RVG ist der Mindestlohn
Zitieren
RAGast
Unregistered
 
#8
07.11.2020, 13:37
(07.11.2020, 12:58)Gast schrieb:  alle guten Kanzleien die ich kenne machen nur nach Honorarvereinbarung. RVG ist der Mindestlohn

Es wird nicht richtiger, wenn man es wiederholt.

Der Mindestlohn ist fix.

Die RVG-Vergütung ist flexibel, da sie von der Höhe des Gegenstandswerts abhängt. 

Gegenüber Privatleuten nach Honorarvereinbarung abzurechnen ist nahezu unmöglich, das geht fast ausschließlich bei institutionellen Mandanten. Die Masse der Sozietäten bis 5 RAe hat aber überwiegend Privatmandanten. Oder im Bereich der Strafverteidigung, vor allem bei laufender U-Haft, da hilft die Verzweiflung dabei, dass die Leute die Vereinbarung unterschreiben.

Einige Leute scheinen hier in einer Blase zu leben, die mit der RA-Realität außerhalb einer Hand voll Großstädte nichts zu tun hat.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#9
07.11.2020, 14:16
(07.11.2020, 13:37)RAGast schrieb:  
(07.11.2020, 12:58)Gast schrieb:  alle guten Kanzleien die ich kenne machen nur nach Honorarvereinbarung. RVG ist der Mindestlohn

Es wird nicht richtiger, wenn man es wiederholt.

Der Mindestlohn ist fix.

Die RVG-Vergütung ist flexibel, da sie von der Höhe des Gegenstandswerts abhängt. 

Gegenüber Privatleuten nach Honorarvereinbarung abzurechnen ist nahezu unmöglich, das geht fast ausschließlich bei institutionellen Mandanten. Die Masse der Sozietäten bis 5 RAe hat aber überwiegend Privatmandanten. Oder im Bereich der Strafverteidigung, vor allem bei laufender U-Haft, da hilft die Verzweiflung dabei, dass die Leute die Vereinbarung unterschreiben.

Einige Leute scheinen hier in einer Blase zu leben, die mit der RA-Realität außerhalb einer Hand voll Großstädte nichts zu tun hat.

Es gibt dazu genug Umfragen. Vergütungsvereinbarung sind bei dem besseren Drittel der Kanzlei absoluter Standard.

Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung nicht günstiger als Mindestlohn anbieten. Der Rechtsanwalt seine Dienstleistung nicht günstiger als RVG. Klar hängt das vom Streitwert ab, genau so wie der Arbeitslohn von den Arbeitsstunden. Was für ein sinnloser Einwand.

Der Preis kommt ganz klassisch aus Angebot und Nachfrage zustande. Wer nichts begehrtes anzubieten hat, muss RVG machen. Tiefer darf er nicht.
Wir machen nur Honorar und lehnen u.a. deswegen etwa 60% der Mandatsanfragen ab. Genug Privatpersonen wissen gute Arbeit zu schätzen und zahlen entsprechend.
Absolute BWL Basics.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#10
07.11.2020, 14:21
Die Rechtsschutz zahlt halt nicht den Mehrbetrag zu RVG. Das schreckt viele ab.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 3 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus